Zusammenfassung [FAQ] Wann darf an Silvester Feuerwerk abgebrannt werden ?

Dieses Thema im Forum "Videosammlungen, Zusammenfassungen, FAQs" wurde erstellt von In Flames, 20. November 2009.

  1. [Letztes Update: 5.1.2011]

    Da dieses Thema jedes Jahr erneut aufkommt, die Infos dazu in vielen einzelnen Threads verstreut und dadurch teilweise schwer wiederzufinden sind, und es einige Missverständnisse zu den gesetzlichen Bestimmungen gibt, gebe ich hier mal Antworten auf die FAQ zu diesem Thema:


    Wann darf ich an Silvester Feuerwerk (Klasse II / Cat. 2) abbrennen ?

    - Die Sprengverordnung sieht ein Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Klasse 2 vom 2.1 - 30.12 eines Jahres für Nichtscheininhaber (also Normalkonsumenten) vor. Im Umkehrschluss heißt dies, dass das Abbrennen für Volljährige generell den ganzen 31.12 sowie 1.1 erlaubt ist.

    In den Medien hört man immer wieder von Regelungen wie "18 - 1 Uhr in der Silvesternacht". Was hat es damit auf sich ?

    - Tatsächlich können örtliche Behörden die Zeitvorgabe aus der SprengV weiter einschränken. Entgegen der allgemeinen Annahme können diese Einschränkungen aber nicht für Feuerwek allgemein, sondern nur für Feuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung (Böller, Knallraketen) erlassen werden. Fontänen, Batterien und Raketen, bzw. generell alle Feuerwerkskörper mit Leuchteffekt (auch Bombenraketen und laute Batterien) sind von zeitlichen Einschränkungen nicht betroffen.
    Hierbei handelt es sich genau genommen um eine Gesetzeslücke, da das Gesetz erlassen wurde, als es noch keine Batterien und auch keine Bombenraketen gab.

    Können weitere Einschränkungen seitens der örtlichen Behörden erlassen werden ?

    - Ja. Neben der Möglichkeit, reines Knallfeuerwerk zeitlich einzuschränken, kann Feuerwerk allgemein örtlich eingeschränkt werden, z.B. kann das Abrennen in unmittelbarer Nähe zu besonders brandgefährdeten Gebäuden verboten werden. Die "unmittelbare Nähe" wird hierbei in der Regel auf 200 Meter Mindestabstand für Höhenfeuerwerk, sowie 50 Meter für Bodenfeuerwerk festgelegt.
    Zudem ist beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern außerhalb der Silvesternacht auf die Ruhezeiten zu achten. Ein Abbrand von Batterien, Raketen oder anderen lauten Feuwerkskörpern ist in der Nacht vom 30.12 auf den 31.12 sowie am 1.1 nach 22 Uhr verboten. Ruhige Fontänen sollten dagegen kein Problem darstellen.

    Wo bekomme ich Informationen über eventuelle Einschränkungen in meiner Stadt ?

    - Praktisch jede Stadt oder Gemeinde besitzt eine eigene Internetpräsenz. Hier könnt ihr kurz vor Silvester, meist unter dem Unterpunkt "Bekanntmachungen", in Erfahrung bringen, ob es in eurer Stadt oder Gemeinde Einschränkungen gibt. Ist keine amtliche Bekanntmachung auf der Homepage eurer Stadt bzw. Gemeinde zu finden, so ist davon auszugehen, dass der §23 SprengV. uneingeschränkt gilt.
    Natürlich könnt ihr euch auch telefonisch bei den örtlichen Behörden (Ordnungsamt, Amt für Arbeitsschutz oder Polizei) informieren. Aber Vorsicht : Da das Thema Silvesterfeuerwerk eher ein Randgebiet ist, sind die Mitarbeiter der Behörden unter Umständen gesetzlich nicht immer ganz auf der Höhe. Solltet ihr also von einer Behörde eine nicht zufriedenstellende, oder sogar garkeine Auskunft erhalten, versucht es bei der nächsten Behörde, oder greift im Zweifel auf das Internet zurück.
    Vorsicht auch bei Informationen aus den Medien (Zeitung, Fernsehen usw.) : Diese sind oft fehlerhaft und nicht verlässlich, besonders, wenn die Informationen innerhalb eines Artikels oder Bericht über Silvester oder Feuerwerk allgemein erscheinen. Anders sieht es aus, wenn es sich um den Abdruck einer offiziellen amtlichen Bekanntmachung handelt.

    Sonstiges:

    Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen solltet ihr beim Abbrand von Feuerwerk darauf achten, es euch nicht mit euren Nachbarn zu verscherzen und Rücksicht zu nehmen. Sollte ein Ortswechsel aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, oder solltet ihr zu den unglücklichen Leuten gehören, deren Nachbarn gerne "Hobby-Sheriff" spielen, führt am besten die wichtigen Paragraphen aus der SprengV (§ 23 und § 24 ), sowie gegebenenfalls die örtliche Bekanntmachung ausgedruckt bei euch.

    Zum Schluss noch die wichtigsten Auszüge aus der SprengV, § 23 und § 24 :

     
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  3. Genau das meinte ich mit "in vielen Threads verstreut und teilweise schwer wiederzufinden".:kicher: Danke dafür. :winki:
     
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  4. Geh einfach mal ins Netz, meine Stadt .de oder änliches , suche deine Zuständige Behörde (Ordnungsamt) , meistens steht da Ordung und Sicherheit.
    Frag mal an ob es an Silvester zeitliche Begrenzungen gibt. Hab ich auch hier gemacht und siehe da , mann darf am 31.12./01.01 an beiden Tagen von 0.00 - 24.00 unbegrenzt züdeln.
    Aber es gibt eben unterschiedliche Regelungen in Städten und Gemeinden.
     
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  5. Für Hannover kann ich das ebenfalls bestätigen.

    Ich habe bei der entsprechenden Behörde (in Hannover die Berufsfeuerwehr, Abteilung preventiver Brandschutz) angefragt.

    Es gibt für das Stadtgebiet, außer dem Lärmschutz (Immesionsgesetz) und dem gesunden Menschenverstand ;) keinerlei weitere Einschränkungen.

    Meinem "Revival-Schiessen" am frühen Abend des 1. Januar steht also wie immer nichts im Wege. :)

    Gruß, Thomas
     
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  6. Lt. Auskunft vom Amt für Arbeitsschutz gibt es für Potsdam auch keine zeitlichen Einschränkungen.

    Na dann Viel Spaß.
     
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  7. Ich frage mich, woher der weitverbreitete Irrtum in den Medien, Silvesterfeuerwerk sei erst ab 18:00 Uhr erlaubt, kommt. Liest man fast jedes Jahr irgendwo, letztes Jahr wurde es auch mal wieder im Radio (WDR 2, gleube ich) gesagt. :rolleyes: Wobei diese Meldung eines überregionalen Senders ja sowiese Blödsinn sein muss, schließlich werden eventuelle Einschränkungen von Behörden der Kommunen festgelegt, und nicht für das ganze Sendegebiet des WDRs.

    Übernehmen das Generationen von Journalisten einfach unkritisch voneinander? Dass sehr viele Journalisten gerne schreiben/reden ohne sich (gründlich) zu informieren ist bekannt, aber dass das seit zig Jahren immer und immer wieder zu Falschmeldungen führt, ohne dass mal einer in die Gesetze guckt, ist schon erbärmlich. Oder gab es eine gesetzliche Regelung vor 1998, in der Kl II-(Knall-)Feuerwerk am 31. 12 erst ab 18:00 erlaubt war und es hat sich noch nicht rumgesprochen, dass sie geändert wurde?

    Kann man nicht irgendwie darauf hinwirken, dass in den Medien die korrekten Zeiten für den Abbrand von Klasse II gennannt werden, statt üblicherweise die falschen? Die meisten Otto-Normalos (ob Feuerwerksfreunde oder nicht) glauben dadurch doch wie selbstverständlich, dass man tatsächlich erst ab 18:00 "darf" (wie oft höre ich das von ihnen vor Silvester :rolleyes:). Ist nicht ganz angenehm, schon mal am Nachmittag ein paar Tests zu machen und alles denkt, man sei zu früh dran. Andererseits kann es für einen Silvesterzündler unangenehme Konsequenzen haben, wenn er aus den Medien erfährt, dass er angeblich ab 18:00 aus allen Rohren feuern kann und es tut, nicht jedoch weiß, dass seine Stadt das Zeitfenster derart eingeschränkt hat, dass man es erst ab 22:00 Uhr darf. Unwissenheit schützt ihn dann vor Strafe nicht, schon klar. Auch dass er sich nicht auf das Radio oder die Tageszeitung berufen kann. Aber irgendwie sind in dem Fall die du... äh... bequemen, Fehlinformationen verbreitenden Journalisten m. E. "moralisch" mitverantwortlich.
     
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  8. Minos, da kann ich nur Zustimmen, das ist völlig irreführend und mann bekommt dann auch noch Ärger.
    Bei mir z.B. regt sich schon seid jahren eine Nachbarin auf , weil eben sie das auch gehört bzw. gesehn hat das ab 18:00 erst Feuerwerk abgebrannt werden darf. Ein hinweis darauf das es nicht stimmt was sie da sagt, weisst sie zurück mit den Worten `´hab ich im Fernsehn gesehn ´´ . Was soll mann dagegen machen ?

    Wäre es nicht hilfreich für alle Feurwerk-Zündler wenn es in den jeweiligen Verkaufstellen vom Ordnungsamt die gesetzl. Bestimmungen ausgelegt werden und mann den Leuten einfach mal unter die Nase halten kann.

    Oder auch als Download von der Stadt bzw. Gemeinde zur Verfügung gestellt wird.
    Eine einfache Antwort auf Mail reicht mir nicht vom Ordnungsamt um andere davon zu Überzeugen.
     
  9. Was mich an dem Tag ehrlich gesagt kein bisschen stört.
    Dann eher das Klasse 1 zündeln unterm Jahr.

    Ich rufe dieses Jahr nochmal auf unserm Amt an, und frage ob sich irgendwas geändert hat. Bisher waren immer 48h erlaubt.
     
  10. Hallo Minos,

    du hast mit deiner Aussage auf jeden Fall Recht, die falschen Infos aus den Medien sind mitunter äußerst nervig. Mir ist es auch erst nach langer Diskussion gelungen, meine Verwandtschaft halbswegs davon zu überzeugen, dass die 18 - 1 Uhr Regel keine pauschale Anwendung findet.

    Ich habe hier mal einen Thread rausgesucht, in dem WeatherbyMagnum ganz gut darlegt, warum diese Regel Jahr für Jahr verbreitet wird, und zwar auch von Leuten, die eigentlich wissen, dass sie nicht richtig ist.
     
  11. Salve.

    Nur mal aus reiner Neugier.Warum brent man ein Feuerwerk an Sylvester vor 0.00h ab?

    Würde mich einfach nur mal interessieren.Da ich mein Klasse 1 Feuerwerk an der Hochzeit meines Schwagers (Bericht folgt in Kürze) abgebrannt habe,bin ich nun auch am Überlegen,ob ich am 31.12. auch ein Musikuntermaltes Feuerwerk der Klasse 2 abbrennen werde.

    Meine "Überlegeungen" bezüglich meiner Frage wäre dann so:

    Man bekommt mehr vom FW mit als um 0.00h,da dann "jeder" auf der Straße ist und das eigene FW nicht mehr wirkt.Man kann am Tag schon aufbauen.Und man kann "sich Zeit lassen" was das Thema Sicherheit betrifft(Nicht dann aum 12h raus,Lunte an und rein.)

    Greets

    Benni
     


  12. moin moin

    weil wir das ganze jahr warten ??? :D ...
    nein hier mal nen Böller da ne Fontäne da neue Bats testen ...

    um 12 (00:00 :p ) brenn ich eig nur bisl was ab ne Excalibur:victory::narr: um das neue jahr zu begrüssen und bisl kleinkram.W
    wo hingegen das Feuerwerk erst später komm meistens so 0.40 Uhr , dann ist der Himmel schon bisl leerer wobei das bei meinem neuen Abrenner nicht das ding ist :D

    Aber dann schauen die zuschauer nur auf mein Feuerwerk:evil::evil:
    werden nicht abgelenkt und der Sound kommt besser als wenn immer Raketen fliegen - in mein Feuerwerk- :cry:und das bild zerstören ...


    vor 12 is Just 4 Fun :p:D:D:D
     
  13. Nun ja, um z.B. einige Besonderheiten und Raritäten zu genießen, die um Mitternacht

    in der großen Menge keine entsprechende Würdigung fänden.........
     
  14. Nach § 23 Absatz 1 ist das Abbrennen von Pyrotechnischen Gegenständen unter anderem in der unmittelbaren Nähe von Kirchen verboten. Leider entzieht sich die juristische Definition dieser ominösen unmittelbaren Nähe meiner Kenntniss. Deshalb würde ich gerne wissen ob hier jemand dazu zu genaueres weiß, da unmittelbare Nähe im Hinblick auf die verschiedensten rechtlichen Situationen anders gewertet und bewertet wird.

    Mir geht es hierbei nur um Kirchen und nicht um Schulen, Kindergärten oder Altersheimen (oder was noch alles aufgeführt ist). Auch ist mir durchaus bewusst das jegliche Aussagen nicht als bindend zu bewerten sind. Ich würde nur gerne wissen ob jemand mit dieser Passage des Gesetzes Erfahrungen hat oder ob jemand dazu Urteile kennt. Des Weiteren geht es mir nur um die Gesetzeslage in Deutschland.

    Vielen Dank schon mal!


    Mit freundlichen Grüßen,
    Balu24
     
  15. Ich für meinen Teil interpretiere den §23 (1) so, wie die örtlichen Bestimmungen zum Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Häusern mit Weichbedachungen es für die Thematik vorgeben. Dabei handelt es sich in der Regel um einen Radius von 150-200m in dem das Abbrennen unterlassen, bzw. gesondert genehmigt werden muss.

    Max
     
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  16. Der WDR überträgt z.B. den Jahreswechsel live aus Köln, da hämmert es am Rhein wie in bzw. über der Stadt, dass da noch irgendwo die unmittelbare Nähe relevant ist bei den vielen Kirchen, glaub ich nicht. Zumindest bei mir würde ich sagen, herrscht allgemein Ausnahmezustand, da findet man auch in Kirchennähe Reste. Normalerweise ist bis auf wenige Angebote um 24:00 Uhr auch nichts mehr los.
    Interessanter könnte sein, wenn in den Kirchen Jahresabschluss- bzw. Neujahrsmessen und -gottesdienste gehalten werden. Das wäre ein Zeitraum, wo man zumindest sich in Hörweite akustisch zurückhalten sollte, während optische Effekte eher keine Rolle spielen sollten. Nur, was ist heutzutage noch klangfrei....?
     
  17. Mein Problem ist folgendes: Ich werde Silvester direkt neben einer Kirche verbringen, genauer gesagt im Haus der dort zuständigen Pastorin. Somit kann ich garantieren das es keine Messen, Gottesdienste oder sonstige kirchliche Veranstaltungen gibt, selbst das Kirchenläuten um 00:00 (wenn es denn stattfindet) wird automatisch gestartet. Ein Abstand von 200m ist dementprechend schlecht möglich. Auch bezweifel ich das für Kirchen etc. der gleiche Abstand wie für Reetdachhäuser gilt. Die akute Brandgefahrt ist bei Kirchen in einem nicht unerheblichen Maße geringer. Das einzige was ich zu dem Thema weiß ist das bei der Bestimmung des Abstandes es einen Bemessungspielraum gibt, welcher den Räumlichen Bedinungen eine Rolle zuweisen. In der Hamburger Innenstadt wäre sonst jegliches Feuerwerk untersagt (aufgrund der vielen Kirchen).

    Jedenfalls habe ich das für mich zuständige Ordnungsamt mal angeschrieben. In ein paar Tagen weiß ich vielleicht mehr.

    Grüße, Balu24
     
  18. Meine Aussage kommt daher, dass bei uns vor Silvester seitens des Ordnungsamtes publiziert wird, dass es verboten ist Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Reetdachhäusern abzubrennen und dabei die genannten Abstände angeführt werden. Ebenso verhält es sich hier bei AGs, wo unmittelbar mit 150m gleichgesetzt wird.

    Das kann bei Dir selbstverständlich ganz anders aussehen.
     
  19. Na, dann ist die ganze Sache doch sehr einfach. Die Pastorin hat das (begrenzte) Haus- bzw. Verfügungsrecht, erlaubt sie es dir auf ihrem Gebiet, leg los. Solange da dann sonst keine höhere Instanz ankommt und Einspruch erhebt, ist die Sache doch meines Erachtens ok.
     
  20. Eigentlich mach ich mir wegen sowas auch keine Gedanken, aber (es kommt das große aber): Was ist wenn die "höhere Instanz" in Form eines Anrufs kommt und dieser Anruf dann zur Folge hat das eine noch weit höhere Instanz kommt und diese Instanz über gewisse Verfügungsrechte verfügt?
     
  21. 1.: Vorher abklären, soweit möglich und sinnvoll, nicht die Pferde scheu machen bevor der Metzger kommt.
    2.: Kommt drauf an wann du loslegst: Fängst du am Tag an und jemand fühlt sich genervt, könnte er zumindest versuchen Stress zu machen, am ehesten vielleicht live. Aber ob die ganze Kette an dem Tag so fix funktioniert?? Fängst du erst in der Nacht an, geht halt keiner ans Telefon;). Aber ich glaube, du machst dir da zu viele Gedanken. Die Stadt hätte ich da übrigens gar nicht erst gefragt, wenn ich beim örtlichen Verwalter direkt an der richtigen Stelle bin.
     
  22. Ich empfehle den Forianern die Probleme mit Anwohnern haben (vor 18 h kein ballern) eine Bestätigung vom Ordnungsamt oder entsprechender Behörde mitzuführen um denen klar zu machen das es rechtens ist.

    Machen wir seit letztem Jahr so und sind damit ganz gut gefahren den ein Amtliches Schreiben macht etwas mehr Eindruck als ein paar Worte
     
  23. Ich hole mir die Erlaubnis fürs Schießen von Klasse II ohne zeitliche Einschränkungen am 31.12. und 01.01. jedes Jahr per Mail von der Stadt und drucke es mir dann aus.
    Das führe ich einfach mit :blintzel:
     
  24. Auf Nachfrage bei einem Ordnungsamt in Berlin erhielt ich zur Antwort, dass in allen Bezirken von Berlin (!) das Abbrennen von pyrotechnischen Artikel von 18 Uhr (31.12.) bis 7:00 Uhr (1.1.) gestattet ist.

    Sollten andere Ordnungsämter in Berlin anderes behaupten, sieht es wohl so aus, dass einige nicht wissen, was der andere tut.
     
  25. nun, wenn einer in Berlin_X sitzt und dort ne andere Info hat soll er die ausdrucken und bei sich führen...


    Damit ist daß doch eher positiv für die Leute.
    Wobei ich in Berlin mir irgendwie nicht vorstellen kann daß irgendwer kommt wenn einer um 14:30 Uhr ein Feuerwerk abbrennt. Das Thema wird eher dann hochkochen wenn einer illegale Feuerwerkskörper abbrennt.
    Kommt die Polizei vorbei und man schiesst ein paar Böller Kat2 um 14:30 Uhr wird nichts passieren (da aber die Polizei ganz sicher nicht vorbeikommt solange nicht die Scheiben rausfliegen ist dies ein eher hypothetischer Fall :) )
     
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