Signalmunition Schreckschußwaffen - eine Zusammenfassung

Dieses Thema im Forum "Waffen, Geräte, Bestimmungen" wurde erstellt von Boule, 6. Dezember 2007.

  1. Einführung und F AH KUHs zu Schreckschußwaffen

    Zuerst einmal ein Disclaimer:
    Das Thema Schreckschußwaffen kann ohne Eingehen auf die aktuelle rechtliche Situation nicht zufrieden stellend behandelt werden. Aus diesem Grund werde ich in der Folge immer wieder auf einzelne Abschnitte der relevanten Gesetze verweisen und versuche, diese so weit wie möglich in einer verständlichen Weise zu interpretieren. Bei allen Ausführungen handelt es sich stets um meine persönliche Meinung und nicht um eine rechtsverbindliche Auskunft (welche ich nicht geben kann und darf). Bei Fragen und Auslegungen können die Waffenbehörden der Länder i.d.R. eine einigermaßen verbindliche Auskunft geben oder es muß ein Gerichtsurteil angestrebt werden.

    Zur Information und zum Nachschlagen befinden sich die relevanten Gesetze unter verschiedenen Addressen im Internet zum Abrufen. Darunter das Waffengesetz (WaffG) und das Beschußgesetz (BeschG).



    Was sind Schreckschußwaffen?

    Schreckschußwaffen (SSW), im Amtsdeutsch als SRS- Schreckschuß/Reizstoff/Signal- Waffen bezeichnete Geräte, sind Apparate die laut WaffG Anlage 1 Ab. 1 UnterAb. 1 Punkte 2.7 und 2.8 zum Verschießen von Kartuschenmunition ausgelegt sind.
    Einfach gehalten bedeutet dies, es sind Waffen, die ausschließlich Platzpatronen und andere Munition ohne ein festes Geschoß verschießen können. Mit Hilfe eines Zusatzlaufes können ebenfalls Signaleffekte verwendet werden.

    Eine in Deutschland legale SSW ist laut §8 BeschG so konstruiert, dass aus ihr keine scharfe Munition verschossen werden kann. Dies wird durch verschiedene bauliche Merkmale sichergestellt. Zuerst einmal sind die heute noch in Produktion befindlichen SSW’s in Sonderkalibern und es passen keine scharfen Patronen in die Waffe. Des Weiteren sind die Läufe nicht durchgängig sondern durch eine sog. Laufsperre verschlossen. Diese erlaubt es den Pulvergasen sowie fein verteilten Flüssigkeiten oder Reizstoffen (CS/CN/PV) den Lauf zu verlassen, aber jedes solide Projektil wird zurückgehalten. Um ein Entfernen der Laufsperren zu verhindern, sind diese aus einem härteren Material als der Rest der Waffe gefertigt und unregelmäßig geformt, so dass jeder Bohrer abrutscht. Zusätzlich sind alle SSW’s mit Sollbruchstellen versehen. Bei dem Verschuß von zugelassenen Platzpatronen halten diese dem Druck stand. Werden durch Manipulation aber scharfe Patronen geladen, so sprengt der beim Abfeuern eines Geschosses entstehende Druck die Waffe. Die Auswirkungen für den Schützen sind i.d.R. unschön und ziehen einen längeren Aufenthalt in der Handchirurgie nach sich. Einige Individuen bekommen auch die zweifelhafte Ehre, sich für den Darwin-Award qualifizieren zu können.




    Rein praktisch unterscheidet man zwei Arten von Schreckschußwaffen: Revolver und Pistolen.

    Revolver: [​IMG]

    Bei einem Revolver werden Patronen in die Trommel (rundliches Gebilde) geladen. Vor jedem Schuß wird durch Spannen des Abzuges die Trommel um eine Rast weiter bewegt und eine neue Patrone vor den Lauf gelegt. Revolver werden und wurden in unterschiedlichen Kalibern gebaut. Die Üblichsten sind 6mm flob sowie 9mmR. Revolvermunition lässt sich leicht an einem vorstehenden Rand hinten an der Patrone erkennen, der für den richtigen Halt in der Trommel und das einfache Auswerfen sorgt.


    Pistole: [​IMG]

    Bei einer Pistole werden die Patronen in ein Magazin geladen. Durch die Mechanik der Waffe werden sie vom Magazin ins Patronenlager (im Inneren der Waffe) direkt vor den Lauf befördert. Die beim Abschuß entstehenden Gase betätigen die Mechanik der Pistole erneut, die verbrauchte Patrone ausgeworfen und eine neue aus dem Magazin geladen. Pistolen werden heute in den Kalibern .315 und 9mmPA gefertigt. Die Patronen sind bis auf eine Einkerbung nahe dem Boden glatt. In diese Kerbe greift die Mechanik der Pistole beim Auswerfen der verbrauchten Patrone ein.


    Sonderformen: [​IMG]

    Pistolen in den Kalibern 6mm und .22 lang – bekannteste Vertreter sind die RG 3 und RG 600. Bei ihnen handelt es sich nicht um eine Pistole im eigentlichen Sinne sondern um einen Revolver mit gestreckter Trommel. Im Inneren wird ein längliches Magazin bei jedem Schuß weitertransportiert, die Patronen verbleiben in diesem Magazin und müssen nach dem Schießen entfernt werden.


    In Deutschland zugelassene SSW’s erkennt man an folgenden Kennzeichen:
    • Dem Kennzeichen PTB im Kreis mit einer Zulassungsnummer darunter
    • Einem Beschußzeichen (außer 6mm flob)
    • Einem Vermerk von Hersteller und Kaliber auf der Waffe


    Zusätzlich muß auf Abschussbechern seit 2004 die PTB-Nummer der Waffe, für die sie bestimmt, sind vermerkt werden (keine Nachrüstpflicht).


    Alle diese Waffen, eignen sich um als Effekt einen Knall abzugeben. Es existieren spezielle Patronen, die beim Abschuß Reizstoffe frei setzen und zur Selbstverteidigung bestimmt sind. Zusätzlich können noch mit SSW’s Signaleffekte verschossen werden. Dazu benötigt man einen sogenannten „Zusatzlauf“ (vulgo: Abschussbecher), der in verschiedenen Ausführungen erhältlich ist.
    Die Funktionsweise mit Signaleffekten ist denkbar einfach. Ein pyrotechnischer Effekt wird so in den Zusatzlauf eingelegt, dass eine offene Pulverfläche zur Waffe hin zeigt. Durch die beim Abschuss entstehenden Verbrennungsgase wird der Effekt aus dem Abschussbecher beschleunigt und gleichzeitig entzündet. Der Effekt brennt nun entweder von selbst auf einer ballistischen Kurve ab oder bewegt sich aus eigener Kraft weiter.

    [​IMG]

    Der einfache Zusatzlauf eignet sich zum Verschuss eines einzelnen Effektes. Weitere Exemplare sind für den Abschuss von 4 oder 6 Effekten gleichzeitig ausgelegt [Noris Multisignalgeber oder BLUE MAGIC CUP] oder feuern mehrere Effekte[ROTO-Star, Lesimat] nacheinander ab.

    Nachdem wir nun geklärt haben, was technisch möglich ist, kommen wir zu dem Teil was wir überhaupt dürfen. Unser Staat hat für den Umgang mit Waffen einige Gesetze erlassen und diese müssen wir entweder befolgen oder ändern (bitte letzteres im Sinne von liberalisieren verstehen) und diese sind nicht alle logisch oder einfach zu verstehen.


    Was darf ich nun mit der SSW machen?

    Nun, ich vermute einfach einmal, dass die Besucher eines Feuerwerksforums sich die SSW gekauft haben, um damit Signaleffekte zu verschießen. Das darf man auch, wenn auch mit ein paar Auflagen……
    Machen wir uns aber einmal verständlich, was denn alles an Rechten und Vorschriften greift.

    Situation:
    (Der Autor dieser Zeilen würde übrigens eine Passage aus dem Stück „Götz von Berlichingen“ zitieren, das Wort „kreuzweise“ hinzufügen, auflegen und ein weiteres Testobjekt aus seiner Sammlung greifen oder den guten Erma Revolver putzen, polieren und sanft ins Bett legen :D )

    Anhand dieser Situation können wir aber die einzelnen Schritte und Erlaubnisse behandelt. Grundsätzlich hat aber der Staat in Sorge um seine Bürger sämtliche Tätigkeiten, die man mit Waffen ausführen kann reguliert und mit Bürokratie gefüllt. Ich hoffe Ihr fühlt Euch jetzt sicherer!


    1) Kauf

    Der Kauf wurde von einem volljährigen Individuum getätigt und war somit legal. Nach §2 WaffG dürfen nur volljährige Personen Umgang mit Waffen haben und nach Anlage 2 Abschn. 2 Unterabschn.2 Abs 1.3 habe ich eine Waffe gekauft, die ich erlaubnisfrei besitzen darf. Im Laden wurde ich vom Verkäufer dazu aufgefordert ein Protokoll zu unterschreiben, dass ich mit den Gesetzen über das Führen von SSW’s vertraut bin – ein vom Gesetzgeber vorgeschriebener Vorgang, der aber nichts mit der Registrierung der Waffe zu tun hat!

    2) Der Transport / Führen oder wie hab ich die SSW überhaupt nach Hause bekommen?
    Genau! Der Transport von Waffen ist reguliert. Sobald ich eine Waffe von A nach B bringe wird dies als Führen bezeichnet (WaffG Anlage 1 Absch. 2 Abs 4). Das Führen von Waffen ist aber per Gesetz verboten und es existieren ein paar erlaubte Ausnahmen von denen für SSW’s nur drei Anwendung finden – der Transport, das Führen mit kleinem Waffenschein und der Umgang auf dem eigenen Grund und Boden.

    2 a) Transport
    Eine Unterart des Führens welches aus §12 Abs3 Satz 2 ergibt. Man darf eine Waffe von einem zum anderen Ort transportieren, wenn sie nicht Schussbereit und Zugriffsbereit ist.
    Schussbereit bedeutet schlicht und einfach geladen. Zugriffsbereit ist ein Begriff der nicht eindeutig definiert ist. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Waffe nicht mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann und getrennt von der Munition transportiert wird.
    In der ehemaligen Verwaltungsvorschrift wird postuliert, die Waffe in einem geschlossenen Behältnis zu transportieren – es wird nirgendwo ein Schloß o.Ä. gefordert. Dazu die Munition in einer Seitentasche oder in einem kleinen Behältnis und fertig ist es. Weitere Informationen in meinem kleinen Exkurs

    2 b) Der kleine Waffenschein
    Eine Krankheit, die im Rahmen der Anlassgesetzgebung ins Waffenrecht eingeführt wurde, 50€ kostet, bei den örtlichen Waffenbehörden zu erwerben ist und gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG die Erlaubnis zum Führen von SSW’s ist, wenn man diese z.B. zur Selbstverteidigung geladen bei sich tragen möchte. Er ist für den reinen Transport absolut irrelevant. Auch darf man keine Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen wie Festen, Demos u.Ä bei sich führen (siehe §42 WaffG).

    Klartext: Der kleine Waffenschein erlaubt das geladene Mitführen von SSWs außerhalb des eigenen Besitztums! Nicht mehr und nicht weniger!

    2 c) Auf dem eigenen Grundstück
    Kann ich immer noch machen, was ich will! Das gilt zumindest laut WaffG §12 Abs 3. Auf einem umfriedeten (deutlich mit Zaun, Hecke o.Ä. abgegrenztem) Grundstück darf ich mit Erlaubnis des Hausrechtsinhabers eine SSW geladen bei mir tragen wie gewünscht.

    Wir stellen also fest: ich habe auf dem Transport der SSW vom Kauf zu mir nach Hause nichts falsch gemacht. Ich hatte sie im Originalkoffer in meinen Rucksack gesteckt und die gekauften Munition in Schachteln einfach irgendwie dazu geschmissen – also die Trennung von Waffe und Munition eingehalten.
    Zu Hause angekommen habe ich natürlich erst einmal die Waffe genau angesehen, die Bedienungsanleitung gelesen und mich danach erst ums Essen gekümmert.
    Was war noch danach passiert? Richtig, aufgrund irgend so eines Threads im Forum mußte ich prompt nachsehen, ob denn die Waffe wirklich funktioniert.
    Ich habe also den Revolver gegriffen und bin in den Garten gegangen. Dort wurden zuerst ein paar Patronen in die Trommel geladen, Waffe geschlossen und genau – erst einmal den Hörschutz auf - und ein paar Mal abgedrückt. Im Anschluß wurde der eine Leuchtstern abgefeuert. War das legal?

    3) Schießen mit SSWs
    Das Schießen mit der Neuerwerbung ist eine im Waffenrecht geregelte Tätigkeit. Genauer gesagt im §12 Abs 4 Satz 1 b. Dort steht, daß ich als Inhaber des Hausrechtes oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum (eg. Garten) mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, geschossen werden darf. Keine weitere Einschränkungen bezüglich Jahreszeit, Schußzahl oder Anderem! Es ergeben sich aus anderen Gesetzen, wie der Lärmschutzverordnung noch weitere Beschränkungen bezüglich wann und wie lange aber das gilt auch für jede andere Lärmquelle wie meine Flex und den Rasenmäher.
    War das Abfeuern des Signalsternes nun auch erlaubt. In diesem Fall ja! Ein Signaleffekt ist nicht auf Silvester begrenzt, da er unter das WaffG fällt und nicht im SprengG erwähnt wird. Genauso gilt analog zur Platzpatrone: es wird eine Waffe für Kartuschenmunition verwendet und damit greift wieder §12 Abs 4 Satz 1 b. Ob Satz 1a ebenfalls Anwendung findet ist nicht klar. Es steht im Gesetz kein „und“ zwischen den beiden Sätzen und ebenfalls ist es nicht klar, ob die Signaleffekte auch als Geschoß im Sinne des Gesetzes gelten. Es ist zumindest eine weitere Regelung für das Verwenden von Signalmunition existent: Das BMI hat eine Regelung erlassen, daß das Verschießen von Signalmunition unter der Einhaltung der Verwendungssicherheit erlaubt ist. Das würde bedeuten, daß man nicht auf die Regelung des Satzes 1a achten muß. Ob das BMI aber eine solche Regelung überhaupt erlassen darf, insbesondere dann wenn der Satz 1a eh nicht auf den Satz 1b anzuwenden ist, ist jedoch fraglich. Weitere Informationen in meinem Exkurs
    Wenn wir noch weiter über den Leuchtstern sprechen wollen: An Küsten und im unwegsamen Gelände können rote Leuchtsignale als Notzeichen gelten und es wird u.U. eine Rettungsaktion ausgelöst, deren Kosten dann auf denjenigen Fallen, der das Signal abgegeben hat.

    Wir können also zusammenfassen – das Schießen mit der SSW, auch mit einem Signaleffekt ist auf dem eigenen, klar abgegrenzten Grund zulässig. Auf der Straße hat eine SSW zu schweigen.

    Warum regt sich also nun mein Nachbar auf? Vielleicht hat Ihm seine Promenadenmischung vor Schreck auf den Teppich gekackt oder warum auch immer. Ist nicht mein Bier!
    Was mache ich nun weiter. Weil ich mit Hausmeister Krause nicht den nächsten Nachbarschaftsstreit vom Zaum brechen will und den Polizisten jedesmal einen Kaffee ausgeben muß habe ich mich dazu entschlossen, die gute ERMA jetzt erst einmal zu putzen (bei einem schönen Dithmarscher) und danach in meine Sammlung einzureihen. Das bringt mich zu dem interessanten Punkt der Aufbewahrung des ganzen Metalls….

    4) Aufbewahrung
    §36 Abs1 WaffG ist hierfür relevant. Man muß entsprechende Vorkehrungen treffen, daß die Waffen nicht abhanden kommen und keine Unberechtigten darauf Zugriff haben. Zudem sollen Waffen und Munition getrennt voneinander gelagert werden.
    Versuchen wir das einmal zu entschlüsseln – Waffen sollen nicht gestohlen werden das ist schon einmal klar! Zudem soll nicht jemand Zugriff darauf haben, der nicht dazu befugt ist. Für SSWs heißt das, daß kein Minderjähriger dran soll. Dafür reicht es aus, daß kein Kind in der Wohnung ist und man eine abschließbare Eingangstür hat. Ist eines da – kein Problem, wofür gibt es einen abschließbaren Schrank. Die Auflage getrennt von Munition bedeutet nur, daß keine Munition in der Waffe sein sollte. Ein separates Fach für die Munition, insbesondere ein abschließbares, wird vom Gesetz her nirgendwo gefordert. Auch wenn einige Ämter einen solchen Stuß verbreiten! Für die Waffe reicht eigentlich der Originalkoffer, daß sie nicht einstaubt und die Munitionsschachteln daneben ins Regal.

    Zusammenfassung – SSWs entladen aufbewahren und so, daß keine Kinder rankommen!


    Ich hoffe, diese kleine illustrierte Geschichte hat Euch gefallen. Da es auch Leute gibt, die SSWs sammeln hier noch ein kleiner Bonus:

    5) Waffen verschönern / verändern:
    Na ja, man ist nicht immer mit den im Handel erhältlichen Waffen zufrieden und möchte sie etwas persönlicher gestalten. Es gibt dabei Dinge, die erlaubt sind, manche die verboten sind und einige, von denen man am Besten die Finger läßt, wenn man selbige behalten möchte.

    Verboten ist:
    Bearbeitung der wesentlichen Bestandteile einer Schußwaffe, die in Anlage 1 Abschnitt 1 Absatz 1.3 festgelegt sind. Im wesentlichen Lauf, Patronenlager und Griffstück. Prinzipiell führt eine Veränderung von jeglichen Teilen der Mechanik einer SSW zum Erlöschen ihrer Zulassung und macht sie somit zu einer erlaubnispflichtigen Schußwaffe mit allen strafrechtlichen Konsequenzen! Auch die Veränderung der auf der Waffe befindlichen Markierungen und Zulassungsnummern ist nicht erlaubt.

    Suizidal ist:
    Umarbeitung einer SSW, so daß sie eine andere Munition verschießt.

    Erlaubt ist:
    Die Oberflächenbearbeitung, sowie das Austauschen nicht wesentlicher Teile. Beispiel wäre hierbei ein neues Oberflächenfinish (Vernickeln), oder ein paar neue Griffschalen. Auch das Instandsetzen der SSW durch den Einbau von originalen Ersatzteilen ist ohne Probleme machbar.




    Fortsetzung im nächsten Post
     
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  2. Inhalt
    Nun zu den eigentlichen FAQs


    0) Was sind Schreckschußwaffen?
    0.1) Ja was ist denn eine SRS-Waffe?
    0.2) Wozu gibt es sie?
    0.3) Brauch ich sowas?

    1) Besitz, Kauf, Verkauf
    1.1) Wann darf ich eine SSW besitzen
    1.2) Darf ich eine SSW vom Händler/privat kaufen?
    1.3) Darf ich eine SSW verkaufen? An wen?
    1.4) Darf ich mir eine SSW leihen?
    1.5) Darf ich eine SSW verleihen?
    1.6) Darf ich einem Minderjährigen eine SSW verleihen?

    2) Aufbewahrung
    2.1) wie muß meine SSW aufbewahrt werden?
    2.2) Muß ich mir einen Tresor kaufen?
    2.3) Darf ich sie auch geladen liegen lassen?
    2.4) Kommt jemand die Aufbewahrung kontrollieren?

    3) Transport
    3.1) Ich möchte meine SSW von mir zu einem Freund bringen – wie mache ich das?
    3.2) Darf ich auch Munition mitnehmen?
    3.3) Muß meine Waffe weggeschlossen sein?
    3.4) Darf die SSW auch in öffentlichen Verkehrsmitteln/auf dem Fahrrad / zu Fuß transportiert werden?
    3.5) Ich werde von der Polizei angehalten und habe eine SSW dabei – was nun?

    4) Der kleine Waffenschein / Führen?
    4.1) Was ist der kleine Waffenschein?
    4.2) Wofür brauche ich ihn?
    4.3) Ist der kleine Waffenschein für den Transport notwendig?
    4.4) Ist der kleine Waffenschein für den Kauf notwendig?
    4.5) Wo kann ich ihn beantragen?
    4.6) Was kostet der Antrag, wie lange braucht er?
    4.7) Welche Voraussetzungen muß ich erfüllen?
    4.8) Der Antrag wurde abgelehnt. Warum? Darf ich eine SSW nun besitzen?
    4.9) Darf ich mit dem kleinen Waffenschein auch auf der Straße schießen?
    4.10) Werden einzelne Waffen eingetragen?

    5) Wie funktionieren SSWs
    5.1) Was ist eine Pistole / Revolver?
    5.2) Was für eine Munition benötige ich für meine SSW?
    5.3) Wie bekomme ich die Patronen nach dem Schießen wieder heraus?
    5.4) Was mache ich, wenn die Waffe nicht schießt?
    5.5) Was mache ich, wenn eine Patrone nicht zündet?

    6) Platzpatronen / Gaspatronen
    6.1) Wie ist eine Platzpatrone/ Gaspatrone aufgebaut?
    6.2) Welche Patronen / Kaliber gibt es?
    6.3) Warum denn verschiedene Kaliber?
    6.4) Warum ist der Hersteller wichtig? Welche Patronen kaufen?
    6.5) Eignen sich Gaspatronen auch zum Verschießen von Signaleffekten?

    7) Pyrotechnische Effekte
    7.1) Was ist eigentlich ein Signaleffekt?
    7.2) Wozu werden sie verwendet?
    7.3) Welche Signaleffekte gibt es überhaupt?
    7.4) Wie werden Signaleffekte verschossen?
    7.5) Auf meinen Signaleffekten steht: Verschießen nur mit Kaliber XXX. Meine SSW hat aber Kaliber YYY. Darf ich diese nun verwenden?
    7.5) Wann darf ich Signaleffekte verschießen?
    7.6) Wo darf ich Signaleffekte verwenden?
    7.7) Ich habe einmal von Vogelschreck gehört, darf ich die kaufen / verwenden?
    7.8) Und warum hat die dann jeder Zweite in meiner Stadt?

    8) Verwenden?
    8.1) Darf ich mit meiner SSW überhaupt schießen?
    8.2) Wo darf ich schießen?
    8.3) Wann darf ich schießen?
    8.4) Darf ich Signaleffekte verwenden?
    8.6) Was ist beim Schießen zu beachten?
    8.7) Darf ich meinen Bekannten auch damit schießen lassen?
    8.8) Dürfen Minderjährige auch einmal?
    8.9) Darf ich an Silvester auf der Straße schießen?
    8.10) Und auf dem Balkon?

    9) Selbstverteidigung mit SSWs
    9.1) Darf ich das?
    9.2) SSWs als Heimverteidigung?
    9.3) SSWs zur Verteidigung mit sich führen?
    9.4) Eignung von SSWs zur Selbstverteidigung?
    9.5) Pfeffer oder CS/CN?
    9.6) Welches Kaliber zur Selbstverteidigung?

    10) Weiterführende Informationen
    10.1) Diskurs des Autors – für ganz hartgesottene
    10.2) Waffenrecht, Technik, Testberichte und andere Links

    X) Was soll ich mir kaufen? Wo soll ich es kaufen?
    X.1) Muß ich für diese Frage einen neuen Thread starten?
    X.2) Bist Du Dir da sicher?
    X.3) Welche Schreckschußwaffe?
    X.3.1) Für besonders laut?
    X.3.2) Für besonders haltbar?
    X.3.3) Für besonders günstig?
    X.3.4) Vohl föhrn gängsta, alda, was haste?
    X.4) Welche Signalmunition
    X.4.1) Besonders billig
    X.4.2) Besonders laut/leise
    X.4.2) Besonders effektvoll für Genießer?
    X.5) Warum bekomme ich keine Waffen in .22 lang / 8mmK zu kaufen?
    X.6) Wo kann ich mir eine SSW kaufen? Welcher Laden ist empfehlenswert?
    X.7) Kann ich eine SSW und Munition im Onlinehandel kaufen? Ist es empfehlenswert?




    0) Was sind Schreckschußwaffen?

    0.1) Ja was ist denn eine SRS-Waffe?
    Eine Waffe, die ausschließlich Platzpatronen und andere spezielle Patronen ohne festes Geschoß verschießen kann. Mit ihnen können ebenfalls Signaleffekte abgefeuert werden.

    0.2) Wozu gibt es sie?
    Im Prinzip sind sie ein Ersatz für echte Waffen. Personen, die keine scharfen Waffen erwerben dürfen, aber Interesse an der Technik besitzen, können so doch in den Genuß einer Waffe kommen. Des Weiteren eignen sich SSWs zur Abgabe von Notsignalen und sind mit Reizstoffpatronen auch zur Selbstverteidigung gedacht.

    0.3) Brauch ich sowas?
    Keine Ahnung. Man kann damit Leuchtsterne rumschubsen, Signale geben, sich an der Technik erfreuen und sie zur Selbstverteidigung einsetzen. Es ist aber wie Alles ein Luxus, den man nicht zum Überleben braucht.



    1) Besitz, Kauf, Verkauf

    1.0) Wie erkenne ich eine in Deutschland zugelassene SSW?
    Auf der Waffe befindet sich die Kennzeichnung PTB im Kreis sowie eine Zulassungsnummer. Des Weiteren ist auf der Waffe der Hersteller sowie das Kaliber vermerkt. Zudem muß sich die Waffe im Originalzustand befinden und darf nicht baulich verändert werden.

    1.1) Wann darf ich eine SSW besitzen
    Ab dem 18. Lebensjahr darf man in Deutschland zugelassene SSWs besitzen.

    1.2) Darf ich eine SSW vom Händler/privat kaufen?
    Ja, ab dem 18. Lebensjahr.

    1.3) Darf ich eine SSW verkaufen? An wen?
    Ja, ich darf eine SSW an jeden Volljährigen verkaufen.

    1.4) Darf ich mir eine SSW leihen?
    Ja, unter der Voraussetzung des entsprechenden Alters.

    1.5) Darf ich eine SSW verleihen?
    Ja, aber nur an Volljährige.

    1.6) Darf ich einem Minderjährigen eine SSW verleihen?
    Nein, Minderjährige dürfen keinen Umgang mit Waffen haben, außer sie befinden sich auf einem zugelassenen Schießstand unter der Aufsicht eines für die Jugendarbeit geeigneten Trainers.



    2) Aufbewahrung

    2.1) Wie muß meine SSW aufbewahrt werden?
    Die SSW muß vor Zugriff von Unbefugten und gegen Diebstahl gesichert werden sowie muß getrennt von der Munition aufbewahrt werden. Für den Normalfall reicht es aus, wenn Minderjährige sowie fremde Personen keinen Zugriff darauf haben. Eine geschlossene Wohnungstür ist vollkommen ausreichend, ansonsten so lagern, daß kein Kind daran kommt. Getrennt von Munition bedeutet ungeladen!

    2.2) Muß ich mir einen Tresor kaufen?
    Nein, nur erlaubnispflichtige Waffen müssen in einem Tresor gelagert werden, Luftdruckwaffen und SSWs müssen nicht extra weggeschlossen werden.

    2.3) Darf ich sie auch geladen liegen lassen?
    Solange ich darauf unmittelbaren Zugriff habe, ja. Ansonsten darf ich die Waffen nicht geladen herumliegen lassen, sondern muß sie entladen.

    2.4) Kommt jemand die Aufbewahrung kontrollieren?
    Keine Ahnung was das im Amt so erzählt wird, aber Artikel 13 des Grundgesetzes hat weiterhin Bestand. Will der Staat einen zu Hause besuchen, so hat er mit einem richterlichen Beschluß zu kommen (vulgo: Durchsuchungsbefehl) oder aber muß vor verschlossener Tür bleiben.



    3) Transport

    3.1) Ich möchte meine SSW von mir zu einem Freund bringen – wie mache ich das?
    Waffe entladen, in irgendein schließbares Behältnis (Tasche, Transportkoffer o.Ä.) verpacken und mitnehmen. Es wird kein Schloß oder eine andere Verschlußmöglichkeit vom Gesetz gefordert. Die Waffe darf aber nicht zugriffsbereit und nicht geladen sein und auch das Mitführen von geladenen Magazinen sollte unterbleiben. Um Fehleinschätzungen anderer Personen zu vermeiden, sollte auf den Transport einer Kurzwaffe im Griffbereich eines Autofahrers vermieden werden.

    3.2) Darf ich auch Munition mitnehmen?
    Ja, solange sich die Munition nicht in der Waffe oder in Magazinen befindet gerne!

    3.3) Muß meine Waffe weggeschlossen sein?
    Nein, es wird von der Verwaltungsvorschrift ein „geschlossenes“ Behältnis gefordert. Dies ist eine Kiste/Tasche, die die Waffe komplett umschließt und zum Zugriff geöffnet werden muß.

    3.4) Darf die SSW auch in öffentlichen Verkehrsmitteln/auf dem Fahrrad / zu Fuß transportiert werden?
    Öffentliche Verkehrsmittel – von den jeweiligen Beförderungsbedingungen abhängig. In der S-Bahn Berlin ist der Transport von Waffen nur für berechtigte Personen erlaubt. Bei freien Waffen ist aber jeder Volljährige berechtigt…… Für die Beförderung zu Fuß, auf dem Fahrrad oder mit sämtlichen anderen Verkehrsmitteln ist es nur wichtig, daß die SSW nicht zugriffsbereit ist. Also am Besten in eine separate Tasche in den Rucksack

    3.5) Ich werde von der Polizei angehalten und habe eine SSW dabei – was nun?
    Warum hält die Polizei einen an? Na ja, i.d.R. wegen irgendwelchen Kleinigkeiten wie Falschparken, zu schnell fahren, Personenkontrollen usw. Fast nie fragt einer nach der Waffe und solange diese nicht offensichtlich ist, hat man auch keine Plicht, darauf hinzuweisen. Wenn die Polizisten die Waffe (legal geführt) oder das Transportbehältnis sehen keine Panik. Freundlich darauf hinweisen, daß es eine freie Waffe ist und sie transportiert wird oder legal geführt wird (kleiner Waffenschein). Die Meisten geben sich damit zufrieden.
    Haben die Polizisten die Waffe erblickt und halten einen deshalb an sind sie meist recht hektisch und laut. Ganz ruhig bleiben, Anweisungen befolgen und die notwendigen Papiere / Hinweise geben (blablabla freie Waffe, transportiere sie nur, nicht geladen usw.). Daraufhin sind sie meist richtig froh und entspannen sich.




    4) Der kleine Waffenschein / Führen?

    4.1) Was ist der kleine Waffenschein?
    Der kleine Waffenschein ist eine Erlaubnis, SSW auf öffentlichem Grund geladen bei sich zu führen. Der Meinung mancher nach ist es auch ein Kinderwaffenschein, Geldschneiderei, ein bürokratisches Hindernis oder der feuchte Traum unseres Innenministers.

    4.2) Wofür brauche ich ihn?
    Um geladene SSW mit sich zu führen.

    4.3) Ist der kleine Waffenschein für den Transport notwendig?
    Nein, der Kinderwaffenschein ist für den Transport nicht notwendig solange die Waffe entladen und in einem geschlossenen Behältnis transportiert wird.

    4.4) Ist der kleine Waffenschein für den Kauf notwendig?
    Nein, nur ein Altersnachweis ist für den Kauf notwendig.

    4.5) Wo kann ich ihn beantragen?
    Bei der zuständigen Waffenbehörde. I.d.R. findet sich auf der lokalen Polizeiwache auch ein passender Antrag.

    4.6) Was kostet der Antrag, wie lange braucht er?
    50€ und Geduld– Dauer zwischen 3 Wochen und mehreren Monaten je nach Amt.

    4.7) Welche Voraussetzungen muß ich erfüllen?
    - einwandfreies Führungszeugnis
    - Zuverlässigkeit / keine Suchterkrankungen oder psychiatrische Erkrankungen
    - 18 Jahre alt


    4.8) Der Antrag wurde abgelehnt. Warum? Darf ich eine SSW nun besitzen?
    Entweder war irgend etwas im Führungszeugnis oder aber die Zuverlässigkeit wird in Frage gestellt. Ein Gespräch mit dem entsprechenden Sachbearbeiter sollte das klären. Verboten ist bis dahin aber nur das Führen der SSW, nicht der Besitz oder Transport!

    4.9) Darf ich mit dem kleinen Waffenschein auch auf der Straße schießen?
    Nein, dafür braucht es eine Schießerlaubnis der Waffenbehörde oder einen rechtfertigenden Grund wie eine Notlage.

    4.10) Werden einzelne Waffen eingetragen?
    Das ist nicht so vorgesehen, da der KWS für alle SSWs gilt. Leider wird immer wieder das Formular des echten Waffenscheines verwendet und die ausstellenden Behörden sind der Meinung alle Felder ausfüllen zu müssen. Es gilt: ein KWS – alle SSWs dürfen geführt werden.



    5) Wie funktionieren SSWs

    5.1) Was ist eine Pistole / Revolver?
    Beides sind Waffen eines unterschiedlichen Funktionsprinzips. Pistolen laden Munition aus einem Magazin und die Mechanik wirft nach dem Schuß automatisch die verbrauchte Patrone aus und lädt eine Neue aus dem Magazin in das Patronenlager.
    Bei einem Revolver werden die Patronen in die Trommel geladen. Die Mechanik bewegt die Trommel vor den Lauf und zündet die Patrone. Beim nächsten Ziehen des Abzuges wird die Trommel weitergedreht. Nach Verschießen aller Patronen müssen die leeren Hülsen per Hand ausgeworfen werden.


    5.2) Was für eine Munition benötige ich für meine SSW?
    Die zu der Waffe passende Munition. Auf der Waffe selbst ist die zu verwendende Munition angegeben. Eine andere Sorte sollte auf keinen Fall verwendet werden und wird auch nicht ohne Manipulation in die Waffe passen. Ausnahme – 6mm flob kann in .22 lang Waffen verschossen werden da sie denselben Durchmesser hat und schwächer ist.

    5.3) Wie bekomme ich die Patronen nach dem Schießen wieder heraus?
    Pistole – wirft die Patronenhülsen selbst aus
    Revolver – Trommel ausschwenken und auf den Auswerfer drücken
    Sonderformen – Magazin entnehmen, entsperren und Patronen herausschütteln


    5.4) Was mache ich, wenn die Waffe nicht schießt?
    Ist sie geladen? Sind eventuell alle Patronen verschossen?
    Zuerst die Waffe für einige Zeit in eine sichere Richtung halten, danach nachsehen, ob sie noch geladen ist. Im Zweifelsfall letzte Patrone entfernen und der Entsorgung zuführen. Bei weiteren Versagern Waffe reinigen. Sollten sich Versager häufen oder die Waffe nicht schießen bzw. Beschädigungen aufweisen, sollte sie von einem Büchsenmacher oder sonstigem erfahrenen Techniker geprüft werden!


    5.5) Was mache ich, wenn eine Patrone nicht zündet?
    Waffe 60 Sekunden in eine sichere Richtung halten, danach die Patrone entfernen und der Entsorgung zuführen. Beim Verteidigungsschießen mit dem Revolver einfach weiterschießen, mit der Pistole sofort von Hand repetieren und weiterfeuern.
    Versager werden am Besten an einen Händler zur fachgerechten Entsorgung übergeben oder können durch längeres Einlegen in Kriechöl unbrauchbar gemacht und danach sicher transportiert werden.




    6) Platzpatronen / Gaspatrone

    6.1) Wie ist eine Platzpatrone/ Gaspatrone aufgebaut?
    Patronen bestehen aus einer Messinghülse, die an einer Seite mit einem Plastikdeckel verschlossen (oder zugebrödelt) ist und auf der anderen Seite eine kleine Öffnung besitzt, in der sich ein Zündhütchen befindet. Die Patrone selbst ist entweder mit NC Pulver und einer kleinen Menge Blitzsatz oder mit Schwarzpulver gefüllt.
    In Gaspatronen findet sich zusätzlich der Reizstoff verkapselt unter dem Patronenverschluß.


    6.2) Welche Patronen / Kaliber gibt es?
    Ohne Garantie auf Vollständigkeit, nicht alle mehr im Handel erhältlich:
    2mm Stift, 6mm flob, .22 lang, .315, .32/7mm, .35, 8mmK, 9mmK, 9mm PAK, .45 short, 16/40, 12/40


    6.3) Warum denn verschiedene Kaliber?
    Historisch gewachsen: zuerst wurden scharfe Patronen unterladen und ohne Geschoß verwendet. Immer wieder fanden aber findige Bastler eine Möglichkeit, scharfe Patronen aus diesen Waffen zu verschießen. So wurden mit der Zeit neue Kaliber eingeführt (9mm PAK), die sich deutlich von scharfen Patronen unterscheiden und somit eine weitere Hürde gegen Manipulation der SSWs bietet.

    6.4) Warum ist der Hersteller wichtig? Welche Patronen kaufen?
    Jeder Hersteller lädt seine Patronen im Rahmen der vorgegebenen Toleranzen anders und verwendet andere Komponenten. Während RWS und Fiocci relativ hart geladene Munition anbieten sind Umarex und FMS eher etwas schwächer. Je nach Toleranz und Bauart der Waffe, kann eine Sorte etwas besser funktionieren oder aber nicht. Hier hilft nur ausprobieren.

    6.5) Eignen sich Gaspatronen auch zum Verschießen von Signaleffekten?
    Aus eigener Erfahrung: Nein, die Effekte zünden nicht zuverlässig. Zudem könnte es sein, daß den Umstehenden Personen nicht aus reiner Freude über Euren Signaleffekt die Tränen in die Augen schießen!



    7) Pyrotechnische Effekte

    7.1) Was ist eigentlich ein Signaleffekt?
    Oh, eigentlich nur ein pyrotechnischer Satz, der in eine 15mm Hülse verpreßt wurde und zum Verschießen aus Signalwaffen bestimmt ist.

    7.2) Wozu werden sie verwendet?
    Signalgebung in Notfällen: rot – Notlage, grün – Entwarnung, gelb/weiß - Ausleuchtung
    Vogelvergrämung – nur für Berechtigte
    Vergnügen – Silvester und für Zwischendurch


    7.3) Welche Signaleffekte gibt es überhaupt?
    Eine große Auswahl. Bitte bei den einzelnen FAQs nachlesen.

    7.4) Wie werden Signaleffekte verschossen?
    Effekt wird in den Abschußbecher eingelegt und durch das Zünden einer Platzpatrone ausgeworfen und gleichzeitig auch angefeuert.

    7.5) Auf meinen Signaleffekten steht: Verschießen nur mit Kaliber 6mm. Meine SSW hat aber Kaliber X. Darf ich diese nun verwenden?
    Ja! Aus gutem Grund! Pyrotechnische Effekte werden für den Abschuß mit einem bestimmten Gasdruck ausgelegt. Alle in Deutschland zugelassenen Schreckschußwaffen, mit denen auch Signaleffekte verschossen werden können, überschreiten den zulässigen Gasdruck am Effekt nicht. Überschüssiges Gas wird durch Entlastungsbohrungen am Becher abgeleitet oder durch den Aufbau der Laufsperre im Druck reduziert so daß eine sichere Verwendung gewärleistet ist.

    7.5) Wann darf ich Signaleffekte verschießen?
    Das WaffG sieht keine zeitliche Beschränkung vor. Um Probleme wegen Ruhestörung, Flächenbrände und andere Unannehmlichkeiten zu vermeiden sollte man Nachts, bei Brandgefahr und ähnlichen Situationen auf das Abfeuern von Signaleffekten verzichten.

    7.6) Wo darf ich Signaleffekte verwenden?
    Auf dem eigenen, umfriedeten Grundstück oder mit Erlaubnis des Hausrechtinhabers ohne besonderen Anlaß. Auf öffentlichem Grund nur in Notlagen oder mit einer Schießerlaubnis der Waffenbehörde. Weitere Ausnahmen finden sich in WaffG.

    7.7) Ich habe einmal von Vogelschreck gehört, darf ich die kaufen / verwenden?
    Nein, Vogelschreck oder im Originalton auch Blitzknallpatronen genannt sind pyrotechnische Effekte der Klasse PM2 und können nur mit Munitionserwerbsschein gekauft werden.

    7.8) Und warum hat die dann jeder Zweite in meiner Stadt?
    Narf….:nerd:



    8) Verwenden?

    8.1) Darf ich mit meiner SSW überhaupt schießen?
    Ja, jederzeit und auch mit Signaleffekten auf dem eigenen umfriedeten Grundstück / in Wohnung oder mit der Zustimmung des Hausrechtsinhabers auf dessen Grund. Einschränkungen ergeben sich aus Lärmschutzvorschriften, Brandschutz- und natürlich sollte man die zum Spaß abgegebenen Effekte nicht mit Notsignalen verwechseln können.

    8.2) Wo darf ich schießen?
    Auf dem eigenen Grund und Boden oder mit Erlaubnis des Hausrechtsinhabers, wenn man sich in einem deutlich durch eine Absperrung (Zaun, Hecke, Graben, Mauer…) umgebenen Areal befindet. Das BMI hat erklärt, daß das Schießen unter den Vorgaben der Verwendungssicherheit (nach oben) zu erfolgen hat.

    8.3) Wann darf ich schießen?
    Das Waffengesetz schränkt die Verwendung zeitlich nicht ein.

    8.4) Darf ich Signaleffekte verwenden?
    Solange es nicht als Mißbrauch von Notsignalen betrachtet wird oder einen Brand auslöst gerne.

    8.6) Was ist beim Schießen zu beachten?
    Eigen- und Fremdschutz:
    Eigenschutz durch Tragen von Gehörschutz, vorsichtigen Umgang mit den Signalwaffen und natürlich Kontrolle auf einen betriebsbereiten Zustand.
    Fremdschutz durch Verwendungssicherheit. Nach oben schießen, nicht auf Personen, Tiere oder brennbare Gegenstände, nicht direkt neben anderen Personen.


    8.7) Darf ich meinen Bekannten auch damit schießen lassen?
    Wenn er/sie über 18 ist, ja. Ich würde persönlich zuerst einmal den Umgang mit der Waffe erklären. Sind Rauschmittel im Spiel dann Finger weg von SSWs.

    8.8) Dürfen Minderjährige auch einmal?
    Nein, nur auf Schießständen unter Aufsicht einer, zur Jugendarbeit befähigten Person. Tschuldigung, aber so ist das Waffengesetz halt.

    8.9) Darf ich an Silvester auf der Straße schießen?
    Nein, außer in Notwehr/Notstand und mit Erlaubnis der Waffenbehörde.

    8.10) Und auf dem Balkon?
    Ein Balkon ist ein umfriedeter Teil des Grundstückes. Wenn man darauf sicher schießen kann – viel Spaß.



    9) Selbstverteidigung mit SSWs

    9.1) Darf ich das?
    Ja, wenn es ein angemessenes Mittel zur Beendigung eines widerrechtlichen Angriffes ist.

    9.2) SSWs als Heimverteidigung?
    Nun ja, man darf die SSW nicht geladen aufbewahren, so daß sie im Verteidigungsfall nicht sofort zur Verfügung steht. Auch eignen sich andere Mittel zur Heimverteidigung deutlich besser (12/70).

    9.3) SSWs zur Verteidigung mit sich führen?
    Warum nicht? Es ist mit dem Kinderwaffenschein legal möglich.

    9.4) Eignung von SSWs zur Selbstverteidigung?
    Vielleicht. Einige Leute sagen ja, andere nein. Wenn man mit der SSW umgehen kann und persönlich der Meinung ist sie einsetzen zu können dann bitte! Ob die SSW das effektivste Mittel zur Selbstverteidigung ist/war zeigt sich immer im Anschluß an die Situation.

    9.5) Pfeffer (OC) oder CS/CN?
    CS/CN ist eine Abwehrmunition, die gegen Menschen zugelassen ist. Die Tierversuche, die zur Zulassung notwendig waren, sind bei der Markteinführung von OC bereits verboten gewesen so daß die Zulassung nicht erfolgen konnte und nur eine Erlaubnis als Abwehr gegen aggressive Tiere erlaubt ist. In Notwehr kann aber beides eingesetzt werden.
    OC ist bei angetrunkenen oder unter Drogen stehenden Individuen u.U. effektiver als andere Mittel.


    9.6) Welches Kaliber zur Selbstverteidigung?
    Da gibt es nur eine Antwort: Möglichst groß! 9mmPA und 9mmR haben die größte Reichweite der Gaswolke und somit die effektivste Abdeckung eines Angreifers.



    10) Weiterführende Informationen

    10.1) Diskurs des Autors – für ganz hartgesottene
    Wird separat veröffentlicht und nimmt einige Aspekte des Waffengesetzes humorvoll aufs Korn. Vorsicht - Gefahr des absoluten Paragraphenkollers und des Aussetzens des gesunden Menschenverstandes

    10.2) Interessante Seiten
    www.muzzle.de
    www.co2air.de
    www.forum.waffen-online.de
    www.bundesrecht.juris.de für Waffengesetze




    X) Was soll ich mir kaufen? Wo soll ich es kaufen?

    X.1) Muß ich für diese Frage einen neuen Thread starten?
    Ja, bitte. Die Mods haben nicht genug zu tun. Die sollen auch ihr Geld verdienen und wofür gibt es überhaupt die Suchfunktion?

    X.2) Bist Du Dir da sicher?
    Ganz sicher. Es wird Dich auch keiner sperren, wenn Du immer wieder denselben Thread startest oder vielleicht auch noch crossposting betreibst. Bitte denke auch daran, daß die deutsche Rechtsschreibung nur eine grobe Richtlinie ist und Interpunktion ist eh nur für Weicheier.

    X.3) Welche Schreckschußwaffe?

    X.3.1) Für besonders laut?
    Pieeeeeeep----------
    Egal was, 9mm PA oder 9mmR sollten ausreichen. Cal.45 wird als etwas dumpfer empfunden. Signalgeber in 12/40 oder 16/40 sind reiner Mord für die Ohren


    X.3.2) Für besonders haltbar?
    Erma, Alfaproj…. Einfach einmal nach ein paar Testberichten in anderen Foren suchen.

    X.3.3) Für besonders günstig?
    Irgend etwas in 6mm flob. Die kleinen Pistolen von Röhm sind da ganz niedlich und günstig im Unterhalt.

    X.3.4) Vohl föhrn gängsta, alda, was haste?
    Was weißt DUDEN! Alternativ noch eine Diagnose die mit F beginnt.
    [Ironie] Moment, kauf Dir bitte irgend eine günstige Italienische oder türkische SSW, geh mit dem Bohrer ran und ändere das Teil auf scharfe Munition ab. Danach schieß bitte ganz oft in einem engen Betonraum ohne Fenster. [/Ironie]


    X.4) Welche Signalmunition

    X.4.1) Besonders billig
    Auf Angebote im Internet achten.


    X.4.2) Besonders laut/leise
    Laut: Ratter/Pfeiffer
    Leise: Leuchtsterne


    X.4.2) Besonders effektvoll für Genießer?
    10-Farb Leuchtsterne, Wechselsterne und Sternbukettpatronen sowie Wirbel und Kreisel

    X.5) Warum bekomme ich keine Waffen in .22 lang / 8mmK zu kaufen?
    Weil deren Zulassungen erloschen sind und sie nicht mehr gebaut werden. Warum? Manch ein findiger Bastler hat sie zum Verschießen scharfer Munition überreden können. In 22lang ist noch eine Waffe am Markt, in deren Inneren die Verbrennungsgase um 90° umgelenkt werden und so niemals scharfe Munition verschossen werden kann.

    X.6) Wo kann ich mir eine SSW kaufen? Welcher Laden ist empfehlenswert?
    Waffenhandel, Metall- und Waffenläden, Tabakläden mit Waffenabteilung, Internetshops, Auktionshäuser. Kein Anbieter ist perfekt oder mit Sicherheit der Billigste.

    X.7) Kann ich eine SSW und Munition im Onlinehandel kaufen? Ist es empfehlenswert?
    Ja. Händler die Neuware in eigenen Internetshops anbieten sind i.d.R. zuverlässig. Auktionsplattformen wie egun sind immer von den entsprechenden Usern abhängig mit denen man Geschäfte macht.



    Diskurs folgt bald
     
    westfeuer, Oli_K, DarkPyro und 20 anderen gefällt das.
  3. Danke für deinen Beitrag.

    Super informativ und dabei auch noch sehr lustig. Musste bei vielen Passagen schmunzeln.
    Und all meine Fragen wurden beantwortet.


    Vielen Dank
     
  4. Hey,

    Erst einmal vielen Dank für den Beitrag. Das lässt ja kaum Fragen offen. Allerdings hab ich noch eine. Habe mir vor kurzem eine Schreckschusswaffe gekauft. Viele Behaupten, dass ein Schloss notwenig ist für den Transport, wie beispielsweise hier: http://www.schreckschusswaffen-kaufen.de
    Da ich mich erst seit kurzem über Schreckschusswaffen informiere und ich mir jetzt unsicher bin, würde ich gerne wissen, ob nun ein Schloss notwendig ist oder nicht? Du schreibst eigentlich nicht, aber viele andere Schreiben ja. Möchte deswegen ungerne Ärger bekommen, daher wäre ich für Aufklärung sehr dankbar. :)

    Beste Grüße
    Marius
     
  5. Hi,

    du darfst die SSW nur auf eigenem Grundstück benutzen. Das Grundstück muss umfriedet sein und die Signalmunition darf dein Grundstück nicht verlassen.

    Du darf deine SSW nur getrennt von der Munition in abgeschlossene Behälter transportieren. Als Schloss reicht ein Vorhängeschloss. Es darf nicht möglich sein, die Waffe innerhalb von 3 Min. aus dem Behältnis zu packen, zu laden und damit dann zu schießen, denn dann gilt die Regel mit der Trennung schon nicht mehr. Oder wenn du eine SSW im Laden kaufst und einfach so in einer Einkaufstüte mit nimmst, dann machst du dich auch schon strafbar.

    Wenn du 100%ig sicher sein willst, empfehle ich dir den kleinen Waffenschein zu beantragen. Damit kannst du die SSW problemlos verdeckt transportieren. Verwenden darfst du sie aber auch damit nicht in der Öffentlichkeit!

    Die EU möchte SSW generell verbieten oder einheitliche Richtlinien zur Kennzeichnung einführen. Dadurch wird langfristig der Markt für SSW kaputt gehen. Die Besitzer werden schlimmstenfalls enteignet. Noch ist das nicht rechtskräftig, aber ich kann mir gut vorstellen, dass sich dahingehend nächstes Jahr was ändern wird.

    Wenn du dagegen bist, kannst du hier die Petition unterschreiben:

    https://www.change.org/p/council-of...ium=email&utm_campaign=share_email_responsive

    Alle Angaben ohne Gewähr. Ich kann dir nur raten, dass WaffG durchzulesen und nächsten Änderungen zu beachten. Der Beitrag hier im Forum ist ja auch schon ziemlich alt und nicht mehr ganz aktuell.

    Lg

    Martin
     
  6. Der erste Satz ist nicht ganz richtig nur wenn ich Pyromunition Verwende.
    Wenn ich nur mit der Kartuschen Munition Schieße kann ich es auch auf dem Balkon (mit zustimmung des Haus Herren)solange die Kartuschen diesen nicht Verlassen.
     
  7. Das ist so ne Auslegungssache.
    Im Waffengesetz steht nur, dass man die Waffe getrennt von der Munition transportieren muss.
    Die Munition muss nicht abgeschlossen transportiert werden, die Waffe schon.
    Das mit den 3 min lese ich auch zum ersten mal. Hast du da den entsprechenden Paragraph im WaffG?
    Ich kenne nur "nicht zugriffsbereit".


    Sicher?
    Der KWS berechtigt zum Führen. Transport und Führen sind doch 2 unterschiedliche Dinge im WaffG, oder nicht?

    Richtig.
    Es ist nur geregelt, dass das Schießen auf dem befriedenen Grundstück erlaubt ist, wenn das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann. Kartuschen zählen hier nicht als Geschoss, da er hier kein Gegenstand durch einen Lauf getrieben wird.
     
  8. Hallo zusammen,

    gibt es zu der Petition eigentlich einen eigenen Thread? Habe so nichts gefunden. Ich finde, dass es durchaus Sinn machen würde
    nochmal explizit darauf hinzuweisen. Diesen Beitrag von Bilsom finde ich zum Beispiel schon mal sehr gut.

    Liebe Grüße,
    Jendrik
     
    Knaller! gefällt das.
  9. Super erklärt … der richtige Einstieg für den Neuling… vielen Dank für den tollen Beitrag.
     
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