Pyrotechniker Feuerwerk Verbot für 7er

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von dutsche, 22. Juli 2016.

  1. Moin moin,

    Hat jemand Erfahrung mit Verbot für einen 7er Erlaubnisinhaber bezogene auf ein Feuerwerk?

    Die Gemeinde will es verbieten, da im sprengg nicht eindeutig drin steht, dass es erlaubt werden muss.

    Hat jemand ein Text mit paragraph dazu? Finde leider nichts aussagekräftiges für die Gemeinde.

    Besten Dank.
     
  2. Steht in der Strassenverkehrsordnung irgendwo das man Dir das Autofahren erlauben muß bevor Du losfährst ?
    Du hast einen Führerschein, also darfst Du ..

    Und in Deiner §7 SpengG Erlaubnis steht doch drin was Du darfst. Punkt.
     
    shot gefällt das.
  3. So unser Verständnis und das jeder normal denkender Menschen. Allerdings nicht das der Ämter :)
     
  4. Ein §7er zeigt das Feuerwerk nach der 1. Verordnung SprengG §23 Abs. 3 an--> Bedarf keiner Erlaubnis.

    Zitat:
    3) Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen . Satz 1 findet keine Anwendung auf die Vorführung von Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen und deren Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall auf die Einhaltung der Frist nach Satz 1 verzichten, wenn dies aus besonderen Gründen gerechtfertigt erscheint.
    (4) In der Anzeige nach Absatz 3 sind anzugeben:

    1.
    Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen sowie erforderlichenfalls Nummer und Datum der Erlaubnisbescheide nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder des Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes und die ausstellende Behörde,
    2.
    Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
    3.
    Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
    4.
    die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.
    Zitat Ende

    Wenn der Bearbeiter damit nicht klar kommt, sollte er entweder nochmal eine Schulung besuchen oder aber jemanden fragen der sich damit auskennt. Landratsamt/SGD, Amt für Arbeitsschutz etc.
     
    sukopyro05 gefällt das.
  5. Wenn ein Hinweis auf die Rechtslage nicht reicht dann möge sich der Sachbearbeiter beim Landratsamt, RP oder Innenministerium erkundigen, das ist doch nicht Deine Aufgabe. Anzeigen, Schießen - gut ist. Oder anzeigen - schriftlich! verbieten lassen .. dann gibt mehrere Wege zu reagieren.
     
  6. Geisenheim läßt grüßen!
    Vielleicht mal einen link zum Thread dazu hier im Forum schicken, dann überlegen es sich die (vermutlich) Herren lieber noch einmal...
     
  7. Weiss auch nicht was Dein Problem ist, hat man Dir das Feuerwerk untersagt?

    Carsten
     
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