Sicherheit Kleinmengenaufbewahrung (nach SprengLR 410)

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von Blast_ST, 7. April 2015.

  1. Hallo zusammen,

    ich prüfe grade wo ich einen Raum zur Kleinmengenaufbewahrung (gewerblich) schaffen kann.

    Dabei ergab sich die Frage, ob eine nach LR 410 geforderte Druckentlastungsfläche ("Fenster") zwingend nach außen aus dem Gebäude oder auch in einen anderen (unbewohnten) Raum führen kann.

    Ich habe aktuell keine Möglichkeit einen Aufbewahrungsraum vor ein Außenfenster zu bauen. Von meiner Werkstatt könnte ich aber einen Teil abtrennen und mit Fenster und brandhemmender Tür versehen.

    Wäre das eurer Meinung nach zulässig?
    (Letztlich wird es die Behörde entscheiden, das ist mir klar)

    Danke
    Gruß
    Blast
     
  2. jaja gute Idee, zum Nachbar in den Keller, dann hat der auch Spass wenns knallt. Mal ehrlich wer solche Ideen hat spart sich am besten auch die Brandschutztür, was soll die dann bringen???
    Stell dir wenigstens nen Container ausserhalb, ich wöllte den Murks net ums verrecken in der Bude haben........
     
  3. Hat noch jemand was sachdienliches...?

    Wie ich geschrieben hatte, würde Türe und Fenster in meine Werkstatt führen, die wiederum zwei Seiten- und zwei Dachfenster hat.

    Hat also weder mit dem Nachbarn noch mit einem Keller was zu tun, sondern ist Gewerberaum.

    Der Aufbewahrungsraum wäre sonst komplett ummauert (desshalb leider auch kein Fenster nach Außen).

    Ich hatte eher auf rechtliche Hinweise und Einschätzungen (ggfs. aus der Praxis) gehofft und weniger auf Befindlichkeiten....
     
  4. Wo siehst du die Risiken? Meines Erachtens reicht das so vollkommen aus innerhalb der Kleinmengenregelung. Ist dieses Gebäudeteil von dir gewerblich genutzt oder ist das rein privat? Sprich und ich kann dir dazu ein wenig sagen.
     
  5. Hallo Redox,

    ich habe meine Firma in einem ausschließlich gewerblich genutzten Nebengebäude, das aber (auch mit diesem geplanten Aufbewahrungsraum) an das bewohnte Haus anschließt.

    Es ist leider kein Platz auf dem Gelände für Container oder ein aufgemotztes Gartenhaus.
     
  6. @Blast_ST

    Moin!
    Soweit ich mich erinnere, kannst Du durchaus auch ohne eine Druckentlastung einen Aufbewahrungsraum im Nebengebäude einrichten! Die Behörde hat da nix zu entscheiden, das steht alles ganz klar in der LR410 drin. Ich glaube Container im Garten sind 350 Kg NEM Lagergruppe 1.4, im Haus mit Druckentlastung 100 Kg NEM, ohne halbiert sich der Spass auf schlappe 50 Kg NEM! Nagelt mich aber bitte nicht auf die Werte fest, da müßte ich am Wochenende mal ganz genau nachsehen, oder "google" mal nach der "LR410", da stehen die Werte eh genau drin...
    Aber ganz wichtig, die Zahlen gelten für rein gewerblich, willst Du Dir das Zeug privat in die Bude legen, sind die Zahlen extrem niedriger (glaube das waren 10Kg)!

    Über Sinn und Unsinn sich den Kram in den Keller zu legen...:D:D:D
    Eine Brandschütztür und 2 gesiegelte 6 Kg ABC Löscher brauchst Du auf jeden Fall!

    Besten Gruß
    Quinzy
     
  7. @microstar

    Das ist halt der Knackpunkt an der Sache! Was erlaubt ist und was man tun sollte, sind zwei verschiedene Paar Schuhe...:eek:
    Erlaubt ist sich 50Kg gewerblich in die Bude zu packen, ich für meinen Teil würde freiwillig nicht auf so einem Pulverfass wohnen wollen...:D
    Und auch der Container im Garten ist so'ne Sache...1/3 Tonne von dem Zeug im Garten...Neeeee Danke!!!! :D
    Aber das muß letztendlich jeder für sich selbst entscheiden, gehts gut ist alles i.O., gehts nicht gut steht man in der Zeitung, so wie der arme Kerl aus Deinem Link...:(
    Hinterher ist's dann zu spät, um was zu ändern, in der Pyrotechnik funktioniert der Darwinismus leider ziemlich gut...

    Besten Gruß
    Quinzy
     
  8. Das ist richtig das das jeder selber wissen muss, nur leider ist sich ein mancher hier nicht der Gefahr bewusst die von der Materie ausgeht. Dumm ist nur wenn was passiert, das es meist nicht nur den Verursacher trifft, sondern auch umliegende. Und an die denkt keiner, weder das Gesetz noch der Verursacher.
    Darum mach ich auch kein Geheimnis draus das mich diese Schulungsfeuerwerksmarathons mit vielen Scheinen masslos ankotzen, weil Sie grösstenteils noch von Leuten durchgeführt werden die wohl praktisch auch nur schnell erlerntes Halbwissen weitergeben....ich bin mir sicher das der Aspekt was die Lagerung mit gesunden Verstand betrifft nicht behandelt wird. Sonst gäbe es net solche Themen.
     
  9. Ich bin zwar "der Neue" hier und das ist mein erster Beitrag, aber warum muss ich mich von "microstar" beleidigen lassen wie "einen an der Klatsche"?

    Ich habe sachlich um einen Rat bzw und eine rechtliche Einschätzung gebeten, nicht um Befindlichkeiten oder Belehrungen mit erhobenem Finger von ober herab.

    Neben den Leuten die mir hier sachlich geantwortet haben, habe ich auch einige Emails von sehr netten und unvoreingenommenen Leuten erhalten.

    Da diese wohl Sorge hatten ebenfalls angepflaumt zu werden, sind deren Beiträge nicht öffenlich im Forum zu lesen und das Wissen geht der Allgemeinheit verloren.

    Schade eigentlich.....
     
  10. Bitte lass dich als neuer hier davon nicht entmutigen denn so ein Umgangston ist hier in der Tat nicht angebracht und zum Glück auch nicht üblich!
     
  11. Dann passt doch alles: 100 kg NEM 1.4G, respektive 50 kg. Solltest du im Großfeuerwerksbereich tätig sein: Da gibt es auch eine Menge guten 1.4G Krempel (Achtung Werbung :D: z.B. Blackboxx). Da dies aber nun ein komplett gewerblich genutztes Gebäude ist kannst du bei Einhalten von F30 sogar bis 350 kg dort aufbewahren.

    Da widerspreche ich Brakelmann (sorry ;)), der Ton hat sich letzten Jahre hier eingebürgert - auch leider. Warum manche so unzufrieden mit sich selbst sind und dafür andere verantwortlich machen erschließt sich mir nicht. Oder geht´s im Haifischbecken nur wieder um einen potentiellen Marktteilnehmer, den man am besten sofort vergrault?

    Ob was geht oder nicht, habt hier niemand zu entscheiden, sondern wird durch das Gesetz vorgegeben. Wenn da alles konform ist, können manche meinen, was sie wollen.
     
    mctoten gefällt das.
  12. Das ist bedauernwerterweise auch wahr, wobei ich denke, dass die Mehrheit hier nicht so drauf ist. Das hat sich hier ja auch gezeigt. Es ist trotdem alamierend ,dass mache hier lieber privat schreiben und dass Forum meiden denn das Forum ist kein Ort der Selbstdarstellung oder Defamierung anderer sonder des Austausches unter Gleichgesinnten.
     
  13. Wo hab ich geschrieben das Du damit gemeint bist? Nirgendwo.

    Scheinbar ist dir das nicht klar, denn wer solche Ideen hat, braucht nur Hilfe um sich Gesetze zu biegen und Schlupflöcher zu finden. Du hast doch eine Befähigung und/oder Erlaubnis ? Wenn ja stellt sich so eine Frage gar nicht ob die Druckentlastung in den Nachbarraum gehen kann.....Wie groß müsste der Raum sein um all die freigesetzten Gasen Aufzunehmen die man sich vorher schön mit den bestehenden Gesetzen zurechtgebogen hat.
    Einfach mal mit gesunden Menschenverstand über Fragen nachdenken.....dann ist die Antwort schon gefunden und man weis warum nach drausen geblasen wird.
     
  14. Ich weiß nicht ob es bei euch Sonderregelungen gibt, aber bei uns in Bayern bzw. bei mir in Unterfranken zählt das Aufstellen eines Containers zu einer örtlich beweglichen Aufbewahrung und die ist nur, zumindest bei uns, von Oktober bis Ende Februar gestattet
     
  15. örtlich beweglichen Aufbewahrung ??? bei uns brauchst einen Bauantrag für sowas und der Container zählt nicht als beweglich.....also könnte man sich sowas als Lager zulassen, wobei man da noch bissl was anders gestalten sollte sonst ist das Teil drinnen nasser wie draussen.
     
  16. warum heist es eigentlich immer nur von Oktober bis ende februar gestattet !? hat das was mit sommer und winter zu tun !?

    wo wir grad bei aufbewahrung und so sind . ..

    ich habe im Juni einen Lehrgang zum Bühnenpyrotechniker besucht und erfolgreich abgeschlossen.... um einen § 27 SprengG zu beantragen bin ich jetzt immer noch auf der suche nach einer Haftpflicht für Feuerwerke.

    habe auch mit einer Versicherung Kontakt aufgenommen.
    Die wollte noch wissen ob ich ein Kleinmengen Lager oder Bunker besitze oder eröffnen möchte.Zuerst habe ich abgelehnt aber dann dachte ich mir Kleinmengen Lager würde ja sinn ergeben... falls wegen schlechtem wetter o.ä. das Feuerwerk abgesagt werden muss. Dann muss ich das Material ja aufbewahren.
    Da ich als Privatperson aber nur in einem Gebäude mit Wohnraum, in einem unbewohnten Raum nur maximal 10 kg NEM 1.4 oder nur 3 kg 1.3 Aufbewahren darf ist es ja eigentlich sinnfrei für mich 1.3 aufzubewahren da ich dann ja nur gesamt 3 kg NEM Aufbewahren darf.. lass es zwei bis drei KAT 3 cakes 1.3 sein und dann noch den normale KAT 2 1.4 Silvesterkram.. dann bin ich ganz schnell über 3 Kg NEM.

    und decken Versicherungen es auch ab . .wenn ich zum beispiel zu einem verwandten fahre um da ein feuerwerk zu zünden.. und ich dann Pyrotechnische Gegenstände der lagergruppe 1.3 und 1.4 Artikel in der Werkstatt habe um sie vorzubereiten !?

    manchmal frage ich ich ob das für mich überhaupt lohnt wenn ich für z.b. Silvester die großen Zink raketen schießen will... und ein bis zwei KAT 3 cakes:)
     
  17. Das mit dem Container ist für den Silvesterverkauf gedacht, die meisten Supermärkte lagern so ihre Sachen
     

  18. Nur um ein paar Zink Rakten und ein paar Kat3 Cakes zu schießen wäre mir alleine die Anmeldung des Feuerwerk zu Silvester schon zuviel Arbeit.

    Grüße,
    Walter
     
  19. Container kann man auch als festes Lager genehmigen lassen. Jedoch mit ein paar Umbauten.
     
  20. Und die wären?
     
  21. Das musst du mit deiner zuständigen Behörde klären.
     
  22. Darf ich denn privat in meinem Kellerraum die 10kg NEM Gruppe 1,4 + 3kg NEM Gruppe 1,3 zusammen lagern oder nur eins von beiden?
     
  23. Bei der Aufbewahrung gilt: sobald 1 Artikel 1.3G ist, wird aus 1.4G -> 1.3G = 3KG insgesamt
     
    NiHao gefällt das.
  24. Na dann werd ich gleich mal was umpacken und umlagern :stopit:
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden