Sonstiges Bildungsurlaub für den Großfeuerwerker-Lehrgang?

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von PyroEagle, 14. Juni 2016.

  1. Hat schon mal jemand für den Großfeuerwerker-Lehrgang einen Antrag auf Bildungsurlaub eingereicht?
    Ich arbeite hauptberuflich in einem anderen Job - daher vielleicht etwas schwierig.
    Meiner Meinung nach müsste es aber möglich sein, da die Schulen ja staatlich anerkannt sind, richtig? :whistling:

    Danke & liebe Grüße
    Jendrik
     
  2. Die selbe Frage stellte ich mir auch, und bin einfach mal zu unserem BR Mitglied. Er meinte kennt er zwar so auch nicht aber ein Versuch isses wert. Musst sonst bei dir in der Firma einfach mal fragen.
     
  3. Ich habe eine übrigens eine Rückmeldung aus unserer Personalabteilung bekommen:

    Leider scheint diese Anerkennungsbescheinigung zumindest bei der Sprengschule Dresden nicht vorzuliegen...

    Hat vielleicht jemand andere Erfahrungen gemacht was den Bildungsurlaub angeht?

    Danke!
     
  4. Ich habe das damals auch versucht bei dem Lehrgang in Siegen. Aber das wurde leider nicht als Bildungsurlaub genehmigt. Den Lehrgang kann man steuerlich auch nicht absetzen, wenn die Branche nicht passt.
     
  5. Da ich gerade meinen Bildungsurlaub plane geb ich mal meinen Senf dazu.
    Vorab muss ich sagen, dass ich mich nur mit dem Thema Bildungsurlaub in NRW auskenne (unterscheidet sich doch teils stark von Bundesland zu Bundesland).

    Der Bildungsurlaub ist für die berufliche ("nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt"), soziale oder politische Bildung des Arbeitnehmers gedacht!
    Also spielt es im Grunde keine Rolle ob der Kurs branchennah (von der Haupttätigkeit) ist oder nicht.
    Fachspezifische Fortbildungen hat Dein Arbeitgeber zu finanzieren und nicht Du in Deinem Bildungsurlaub!!!

    Der Pyrotechniker Lehrgang gehört nicht zu den anerkannten Arbeitnehmerweiterbildungen. Was dafür genau die Kriterien sind steht im AWbG §9 und §10.
    Es stimmt soweit, dass Dein Arbeitgeber nur Kurse mit Anerkennungsbescheinigung als Bildungsurlaub genehmigen kann.

    Aber das mit der steuerlichen Absetzbarkeit sehe ich anders.
    Das sind in meinen Augen Ausbildungskosten für einen neuen Beruf (spielt dabei keine Rolle ob ich den ausführen werde oder nicht, wer kann das denn bei einer Schulischen- oder Dualenausbildung garantieren?!?!), jedoch keine Fort- oder Weterbildungskosten (wenn man nicht z.B. aus der Chemie kommt)!
     
    Hintzis-Fireworker gefällt das.
  6. Das war mir bewusst, trifft nur leider für diesen Fall nicht zu :sad:

    Interessant, ich werde dann zu gegebenem Zeitpunkt von meiner Steuererklärung berichten. :winki:

    PyroEagle
     
  7. Leider ist diese Antwort sehr spät, aber eventuell ist sie noch für jemand anderen nützlich: Wir haben regelmäßig Kursteilnehmer, die für unsere Lehrgänge Bildungsurlaub bzw. eine Bildungsfreistellung bekommen. Allerdings müssen diese bei uns mindestens drei Monate vor Lehrgangsbeginn beantragt werden. Mehr Infos bzw. Kontaktinformationen gibt's auf unserer Website: www.pyrotechnikerschule.de
     
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