Sicherheit 1000 Punkte Regel - Papiere?

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von Hachel2001, 27. Dezember 2016.

Schlagworte:
  1. Moin Moin,

    was muss ein Händler, der seine eigene Ware vom eigenen Lager zum eigenen Verkauf fährt mit sich führen bzw. beachten.
    Es würde nur 1.4 Ware transportiert. Somit könnte er ja 333kg NEM transportieren.
    Muss er extra Transportpapiere und Feuerlöscher mitführen?

    Er ist quasi Absender, Beförderer und Empfänger.

    Frage verkürzt: Was muss man beachten, wenn man Ware transportiert und die 1000 Punkte Regel angewendet wird?

    Vielen Dank für Eure Antworten.
     
  2. Wenn du auf ein Feuerwerk fährst, bist du auch Absender, Beförderer und Empfänger.
    Somit gelten für dden von dir genannten Transport die gleichen Regeln, wie für alle anderen Transporte auch.
     
    Hachel2001 gefällt das.
  3. O.K. und welche sind das?
    Muss er für die Fahrt extra Transportpapiere anfertigen?
    Und wenn ja, gibt es dafür einen Vordruck?
     
  4. Bis 999 (333kg NEM 1.4G) benötigst Du 2kg ABC Löschmittel, Warnwesten und es herrscht absolutes Rauchverbot!
    Die Artikel müssen außerdem in zugelassenen Behältern transportiert werden.
    Transportpapiere sind bis 999 nicht nötig, aber eine Auflistung der einzelnen NEM pro Paket hilft bei einer Kontrolle
     
    Pyroborni und Hachel2001 gefällt das.
  5. Danke für die Antwort.

    Kontrolliert das eigentlich auch die normale Polizei?
     
  6. Wenn ich meine Bestellung als Privatperson abhole, gilt dies allerdings nicht. Richtig ?
     
  7. Das gilt IMMER wenn die 50KG Brutto überschritten werden!
     
  8. Können die tun, aber ich habe bis jetzt noch nie eine Kontrolle gehabt wo es Probleme gab.
     
  9. In den 3 Tagen vor Silvester drücken die da auch mal ein Auge zu, wenn du jetzt nicht bis zum Beifahrersitz unter das Autodach gestapelt hast.
    Ladungssichrung nicht vergessen.

    Hab hier auch noch einen Link gefunden: https://www.gefahrgut.de/themen/lan...-befoerderungspapier-nicht-immer-erforderlich
    Demnach handelt es sich um einen Werkverkehr gemäß GGAV, sieh dir das nochmal an, ob die dort genannten bedingunge auf dich zutreffen.
     
  10. Ist das mit dem Feuerlöscher nicht etwas merkwürdig, schließlich steht auf den Verpackungen teilweise drauf, dass man auf keinen Fall versuchen soll, einen Brand der Artikel zu löschen... Naja was solls, so ein Teil kostet nicht die Welt und nimmt nicht viel Platz weg
     
  11. Du sollst auich keien Brand der Ladung damit löschen, sondern einen Entstehungsbrand am Fahrzeug. Beispielsweise der Reifen oder wenn die Bremsen heiß laufen oder sowas.
    Das bekommt man aber auf dem ADR-Lehrgang erzählt!
     
    tommihommi1 gefällt das.
  12. Woher hast diese Angaben? Quelle? Nach meinem Kenntnisstand gelten immer Nettowerte.
     
  13. Privat gilt normal. 50KG Brutto bei 1.4G und bei 1.3G 5KG Brutto.
    Alles was darüber ist muss nach 1.1.3.6 ADR 1000 Punkte gefahren werden, heißt Beförderungspapier und min 2KG Feuerlöscher. Alles was über 1000 Punkte brauch ADR ausgeflaggt, ADR Schein, Fahrzeug usw.....
     

  14. Bis 1000 sind keine Beförderungspapiere Pflicht, es schadet aber nicht wenn man welche hat. Gerade erst im Nov. beim Lehrgang besprochen ;)
     
  15. Ich lasse mich ja immer gerne besseren Belehren aber wo steht das ?
    Der letzte Pyrotechniker mit dem ich mich unterhalten habe, meinte auch das man Papiere brauch.

    http://www.adr-check.com/Info.aspx

    Der Transport ist innerhalb der Grenzmengen gemäss ADR 1.1.3.6. Sie benötigen zum Transport mindestens einen 2kg Feuerlöscher und ein Beförderungspapier.
     
  16. Sauber ! Danke !
    Ich nehme trotzdem immer ein Papier mit, sieht immer besser aus wenn die wissen das man sich darum nen Kopf gemacht hat. Geht dann vllt. auch ein wenig schneller bevor die alles auseinander nehmen :D
     

  17. Ich hatte ja geschrieben das es nicht schaden kann wenn man was dabei hat. Pflicht ist es halt über den 1000.
    Das Rauchverbot, die min 2kg ABC Löschmittel und Warnwesten müssen natürlich mitgeführt bzw. eingehalten werden
     
  18. Wenn ich als Privatperson verbringe und unter 1000 Punkten bleibe brauche ich keinen Lehrgang absolviert haben, muss aber Feuerlöscher, Warnwesten und Rauchverbot einhalten richtig ?

    somit gilt max 19,999 kg 1.1-1.3G NEM oder 333kg 1.4 NEM

    Muss die Ware in Kartons verpackt sein wo 1.3G oder die entsprechende Gefahrengutklasse gekennzeichnet ist, oder reicht Einzelhandelsüblich verpackt?. Bei Kartons müsste ich ja rein theoretisch immer gleich ne VE kaufen damit ich den jeweils passenden Karton zum Produkt bekomme oder ?. Falls ich einen Karton brauche, würde dann auch eine Holzkiste mit 1.3G Schild drann ausreichen ?


    Würde mich aufklärung meiner Unwissenheit freuen, wobei ich selber fesstelle das ein Kurs vielleicht garkeine schlechte idee ist. :p
     
  19. - Warnwesten
    - Ladungssicherung
    - Rauchverbot
    - UN-Karton
    - Gefahrzettel
    - 2 kg ABC Feuerlöscher mit gültiger Prüfung + verplombt
    - keine Beleuchtungsgeräte mit offener Flamme / Metal oder so. Nur eine Plastik / Ex Lampe falls notwendig
    - am besten keine Spraydosen, Frostschutzreiniger, Bezin etc.
    - Beförderungspapier empfohlen, ansonsten Ausnahme 18 GGAV
    - am besten alleine fahren
    - ADR-Einweisung

    Nein, reicht nicht! Das mit den zugelassenen Kartons und Zettel ist wichtig.

    Kiste reicht auch nicht, die muss dafür zugelassen sein. Die Kartons müssen auch zum Material passen (Brutto/NEM, Klasse).

    Schau mal hier:
    http://www.lhs-germany.de/fileadmin/dateien/dokumente/Pulver/2015/Merkblatt_GGVS2015.03_LHS.pdf
     
    Sourcy gefällt das.
  20. #21 zuendlER84, 5. April 2017
    Zuletzt bearbeitet: 5. April 2017
    Die Produktbezeichnung ("Violet Fantasy", "Falling Angel" oder irgendein anderer Name) auf dem Karton interessiert nicht, man kann auch mehrere verschiedene Artikel in einen Karton packen.

    Wichtig ist, dass es sich um eine geprüfte Verpackung mit der korrekten Kennzeichnung (z.B. 4G/Y30/S/15/D/BAM) handelt, wobei die Zahl hinter dem Y für die maximal zulässige Bruttomasse des Packstücks steht, und die höchste im Karton befindliche Gefahrgutklasse und UN-Nummer auf dem Karton aufgedruckt sein muss.

    Es zählen dann auch alle Gegenstände in diesem Karton mit ihrer NEM zur höchsten Gefahrgutklasse, von daher sollte man vermeiden, Artikel, die normalerweise 1.4G angehören (UN 0336) in ein Packstück zusammen mit 1.3G-Artikeln (UN 0335) zu verpacken, weil ihre NEM dann ebenfalls mit Faktor 50 zu bewerten ist.
     
    Sourcy gefällt das.
  21. Sprich ich bräuchte eine Karton der 1.3G oder besser noch 1.1G ist, da es sich meist um F3 Feuerwerk handelt und nehme den dann immer mit. Spielt keine Rolle ob ich dann 1.1G, 1.4G oder 1.3G reinpacke da der Faktor immer bei 50 ist, sobald gefahrengut 1.3 oder 1.1 drinn ist. Wo bekomme ich so einen Karton her ohne eine VE kaufen zu müssen ? :D


    Und was ist eine "ADR-Einweisung"? Wieso sollte ich alleine fahren ? in meinem Schein steht beispielweise drinn das ich eine Volljährige Person bei einem Feuerwerk dazu ziehen muss als Hilfe, warum also nich beim Transport mitbringen ?
     
  22. Am besten bei einer Feuerwerksfirma in deiner Nähe fragen. Die Kartons kann man aber auch online bestellen: Google

    Ein Zettel, dass dein Mitfahrer nach ADR belehrt wurde.

    Ist unkomplizierter.

    Damit ist sicher das Abbrennen und nicht das Verbringen gemeint. Beim Abrrennen müssen mindestens zwei Personen anwesend sein.
     
    Sourcy gefällt das.
  23. Alles klar. Vielen lieben Dank, dann glaube ich habe ich alles verstanden. :)
     
  24. #25 ArisingPage, 14. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 14. November 2017
    Ich bräuchte bitte eure Hilfe bzw. eure Fachkenntnisse. Wäre echt nett. Einfach in dem Thread hier, weil ich denke, der passt ganz gut zu meinem Thema. Wollte deswegen nicht extra einen neuen Beitrag dafür aufmachen. Und ich entschuldige mich schonmal im Vorab, falls ich schon der tausendste bin, der die Frage hier stellt.

    Wegen dem Gefahrgut Verbringen.
    Meine Röderbestellung zu Silvester (Für meinem Bruder und mich) die ich selbst abholen werde, wiegt leider 58,98Kg Brutto. Die Bestellung ist durchgehend 1.4G (Keine 1.3G oder andere Artikel dabei).
    Jetzt meine Frage: was muss ich jetzt direkt beachten beim Verbringen nach Hause?

    Anmerkung:
    Die Autofahrt beträgt ein wenig mehr als eine Stunde, mit einem BMW 320D e46, den mein Bruder fahren wird. Wir fahren also zu zweit.

    Warnwesten, die eh vorhanden sind, sowie einen ABC 2Kg Feuerlöscher wären kein Problem.
    Was gibt es also noch zu beachten? Brauche ich jetzt unbedingt ohne Ausnahme ein Beförderungspapier,
    nur weil ich nun leider 8 Kilo drüber bin? Was muss ich noch beachten? Was ist ein MUSS, was ist kein MUSS?

    Wie siehts mit den Verpackungen aus? Die Bestellung vom Röder, wie ich sie bekommen werde, einfach in den Kartons lassen, nehme ich an und alles in den Kofferraum ausnahmslos packen? Nicht im normalen KFZ-Innenraum?

    Ich weiß, viele Fragen. Wäre aber echt cool, wenn ich hier Hilfe bekommen würde.
    Habe mich hier im Forum und woanders schon ein bisschen belesen,
    wäre dennoch nett, hier jetzt ganz aktuell nochmal die tatsächlichen Fakten von jemanden zu erhalten.

    Schonmal vielen Dank im Voraus. :)
     
    Mofafreund und LaBombaFreek gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden