Sicherheit Nebenerwerb Pyrotechnik

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von godsgift87, 11. April 2017.

  1. Moin Pyros ich möchte gerne ein Nebengewerbe anmelden. Und habe ein zwei Fragen an euch.

    Mein Nebengewerbe wird erstmal der "Handel mit pyrotechnischen Gegenständen der Kat. 1, 2 und T1 entsprechend den gesetzl. Bestimmungen" sein. Ich möchte aber gerne auch nächstes Jahr wenn ich meine Ausbildung zum Pyrotechniker abgeschlossen habe auch Feuerwerke über eine andere Firma schießen. Nun zu meiner Frage was gebe ich als zusätzliche angemeldete Tätigkeit an.

    Und kann ich auch die Fahrkosten z.b. für die Schulungsfeuerwerke , oder die Prüfung absetzen?

    Ich hab mich schon ein bisschen schlaugelesen, aber darüber nichts genaues gefunden. Das einzige was ich noch sagen kann das meine erste ausbildung als informatiker war und natürlich nichts mit pyrotechnik zu tun hat.

    Mfg simon

    Danke für eure Hilfe und hoffe um eure Hilfe
     
  2. Beim Handel mit Pyrotechnik gehe ich davon aus, dass Du eine entsprechende Lagermöglichkeit hast, vermutlich über deinen Pyro, das Thema muss zuerst geklärt sein, wird aber gerne vergessen.
    Wenn Du jetzt für deinen Pyro Feuerwerke abbrennen möchtest gibt es 2 Varianten entweder Du hast nen §20er Schein, dann steht dazu in deiner Gewerbeanmeldung nichts, weil Du im Auftrag des Pyros handelst und nicht selbstständig, heisst Du bist beim Pyro angestellt.
    Alternative ist Du hast den §7er, dann steht in deiner Gewerbeanmeldung drin Handel mit FWK und Abbrennen von FWK, dann sagt dir dein Pyro hier willste ein FWK übernehmen, Du stellst die Rechnung an deinen Kunden (ob Endkunde oder die Firma deines Pyros) das bedeutet aber dass Du eben auch die Verantwortung trägst und eigene Versicherung, Steuererklärung ggfs IHK (bei §7er IMMER) usw hast. Dann sollte das absetzen der Schulfeuerwerke (Schulfeuerwerke ich dachte Du hast nen Pyro für den Du arbeiten willst, kostet deine Mitarbeit Geld?)
     
  3. Moin, danke für deine schnelle Antwort.

    Als erstes erstmal:

    Nein für Schulungsfeuerwerke (Großfeuerwerke) zahle ich kein Geld (da gehtz mir hauptsächlich um die Spritkosten). Meistens fahre ich eine Strecke 100-300km.

    Außerdem wollte ich mir dieses Jahr auch eine Zündanlage anlegen. Wie gesagt ich bin noch kein Pyro.
    Es gibt noch kein Lagerplatz (Bunker für 1.1G, 1.2G, 1.3G). Da ich ja auch erst ab Anfang nächsten Jahres die Prüfung machen werde.
    Für den Silvesterverkauf habe ich mehrere Angebote, wo ich die Ware natürlich lagern kann (entsprechend den gesetzl. Bedingungen 1.4G, 1.4S Lagerplatz).

    Also habe ich das richtig verstanden: Mit dem §20er brauch ich kein Kleingewerbe anmelden? Kann dann natürlich aber auch nichts was den Bereich der Ausbildung/ Kosten für Verbrauchsmaterialien in der Steuererklärung angeben oder?

    Wenn ich Abbrennen von FWK mit angebe. Dann muss ich zwingend den §7er haben oder? Und das habe ich ja noch nicht, da ich in der Ausbildung bin.
     
  4. Der §20er kann auch auf Rechnung arbeiten. Dafür braucht man keinen §7er. Und ab dann fallen auch für den §20er die Kosten für Haft- und Unfallversicherung an.

    Am besten wäre es, wenn du bei deinem Pyro auf 450€ Basis angestellt wirst. Dann ist das bezüglich der Versicherungen besser geregelt. In diesem Fall reicht der §20er alleine aus.

    Als Helfer sieht das wieder etwas anders aus. Ein Helfer ist meistens über die Betriebshaftpflicht versichert. D.h. er braucht keine eigene Haftpflicht. Wenn der Helfer jedoch nicht bei der BG gemeldet ist, hat er keine Unfallversicherung. Das ist wohl der Klassiker.
     
  5. K danke für die ausführlichen Erklärungen von euch beiden.

    Ich glaube es macht am meisten Sinn, dass ich einfach als 20er erstmal auf 450 euro Basis arbeite und mein Silvester Verkauf jetzt einfach als Nebengewerbe anmelde.

    Es macht für mich keinen Sinn eine eigene Firma aufzumachen (Pyrotechnikerfirma), möchte lieber mit einer Firma zusammenarbeiten. Ich lege nicht Wert auf das Verdienen, sondern das ich die Möglichkeit habe eigene Feuerwerke zu "skripten" und die Zeit in Feuerwerke planen stecke (Musiksynchrone Feuerwerke).


    Es soll ja eher ein Hobby bleiben, womit ich ein bisl Geld nebenbei verdiene.

    mfg simon

    p.s. wie sieht es aus kann ich (oder muss) für mein Nebengewerbe (Handel) ein Firmennamen in der Gewerbeanmeldung angeben?
     
  6. Vielleicht solltest du erstmal ein Existenzgründerseminar besuchen wenn so Grundlegende Fragen noch offen sind.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Funkymanu gefällt das.
  7. Ich habe alles ausgefüllt und habe mich bei vielen Sachen auch schon informiert. Bis es losgeht mit dem Silvesterverkauf ist es noch lange hin. Und ich denke für ein Nebengewerbe was ich im kleinen Stil betreibe muss ich so ein Seminar meines Erachtens nicht besuchen.
    Was das Sprengstoffgesetz angeht kenne ich mich sehr gut aus. Ich habe einen Nachbarn (wirtschaftsprüfer) der wird sich im nächsten Monat mit mir zusammensetzen. Aber ich wollte halt schon einige Sachen vorher in Erfahrung bringen.
     
  8. So habe den Passo gefunden. Das hatte mir gefehlt ;)

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