Sicherheit 27er F2 nachtragen lassen mit Auflagen

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von dakapi, 15. August 2017.

  1. Hallo in die Runde,

    hab mal eine Frage an die Fachmänners.

    Habe einen 27er f. F3, soweit so gut.
    Nun das alte Problem das ja in diverse 27er keine F2 eingetragen wird aufgrund der 905 Thematik, soweit so gut, kann ich auch verstehen, aaaaaaabeeeeeer :

    Trotzdem möchte ich nicht nur 200 g Zinkis schiessen :D, sondern auch mal kleiner.
    Anzeigen würde ich ja trotzdem.

    Also kam mir die Idee meinem Sachbearbeiter mal einen Vorschlag zu Unterbreiten eventuell die bereits eingetragenen Beschränkungen im Punkt 2 zu erweitern mit " müssen angezeigt werden "

    Ist es möglich F2 dennoch mit der Auflage einzutragen (Sinngemäß) : Der Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen gemäß §20 Abs. 4 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz :

    1. Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Klitzknallsatz
    2. Raketen mit mehr als 20g Netto Explosivstoffmasse müssen angezeigt werden.
    3 .Schwärmer und
    4. pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand.


    Die Antwort viel entsprechend nüchtern aus :


    zur Kategorie 2 innerhalb Ihrer § 27 Sprengstoffgesetz - SprengG - Erlaubnis auf die Bestimmungen des § 4 Abs. 2 der 1. SprengV verweisen (… § 27 gilt u.a. nicht für Kat. 2…)


    Wenn ich mir jetzt aber das SprengG §4 ansehe steht da folgendes :


    (2) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (Ein- und Ausbau), den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 sowie das Auslösen pyrotechnischer (Tarn-)Schutzsysteme in Kernkraftwerken durch Personal mit eingeschränkter Fachkunde (geschultes Personal). Das Personal hat auf Verlangen der zuständigen Behörde die eingeschränkte Fachkunde nachzuweisen. Satz 1 gilt auch für das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind.

    Oder ist eventuell das damit gemeint :

    Auszug.jpg



    Weil ich dachte, das die Behörde auch Ausnahmen in einen 27er eintragen kann, also warum nicht diese ???


    Bin auf Eure Meinung gespannt.

    P.S.: und bitte nicht steinigen wenn ich völlig auf dem Holzweg bin :rolleyes:

    Auszug.jpg
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden