Handhabung & Technik 2017

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von doc_decker, 8. Januar 2012.

  1. Es gibt viele Hinweise (hier und im Netz) über die sogenannte EU Harmonisierung im Bereich Feuerwerk. Da werden so Sachen genannt wie KAT 1 sind nur noch Dinge die man in geschlossenen Räumen abbrennen kann ( ok das wurde bereits wieder legt) aber andere Dinge halten sich hartnäckig, zum Beispiel ein EU weites Verbot von BKS in Bodenknallkörper usw usw. Meine Frage daher: Wo kann man diese Gesetze oder Regelungen die insbesondere bei uns ab 2017 aber auch jene die europaweit ab 2017 gelten sollen, verbindlich nachlesen. Also auf welcher offiziellen Seite ? Jetzt bitte keine Links zum Pyrotechniker KAlle Wurscht der meint was zu wissen, sondern nur offizielle Seiten. Selbst bei der BAM findet man (also jedenfalls ich) nur wenig :(

    Vielen Dank
     
    WALTHER und (gelöschter Benutzer) gefällt das.
  2. 2017 war doch auch der Knackpunkt für die Artikel, welche noch die alte Kennzeichnung (Klasse PI Nummer) haben, oder? Wenn dies so ist, frage ich mich, warum z.B Weco ihre Artikel weiterhin mit der alten Kennzeichnung labelt?! :dontthinkso:
     
  3. weil erst 2012 ist ???
     

  4. Aber was macht das für einen Sinn, die Neuheiten aus 2011 mit der alten Kennzeichnung zu labeln?! Da doch ab 2010 schon die neue Kennzeichnung in Kraft getreten ist.

    Demnach müssten die Artikel alle wieder neu umgelabelt werden (bis 2017), sprich die Batterien die evtl. aus diesem Jahr noch überbleiben (soll ja durchaus vorkommen) verlieren dann auch ihre Zulassung. Das doch Käse?!:dontthinkso:

    Oder ist dies schon geplant, dass diese Artikel 2017 schon wieder vom Markt genommen werden?!
     
  5. @doc_deckier
    unter abschnitt II , 6a
    steht das:

    Kategorie 1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Schallpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden sollen, einschließlich Feuerwerkskörpern, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind;


    also nichts,mit wiederlegt
     
  6. Das wäre natürlich wirklich schlimm besonders weil ich unterm Jahr sehr sehr gerne Knatterbälle,Fontänen oder ähnliches Zünde um mir die Zeit einwenig zu vertreiben :cry:

    aber bis 2017 ist es ja auch noch lange hin und wer weiß vielleicht haben die sich da nur unglücklich ausgedrückt oder haben schlicht einen Satz vergessen oder oder oder....


    bis dahin kann doch noch so viel passieren warten wir es mal ab und hoffen das dies nicht passiert :)


    Aber natürlich verfolge ich diese "Diskussion" sehr gerne weiter :D
     
  7. geschlossener Bereich ist ja nicht gleich das Wohnzimmer !!!
    Knatterbälle usw wird es weiter geben
    nur Koboldbombette und Klabautermann werden dann wegfallen
     
  8. Von mir aus dürfen die Kat.1 Aritkel gerne wegfallen (auch wenn dies für einige Artikel total schade wäre), wenn(!!!) Dafür dann von mir aus Geräuscharme Kat.2 Fontänen oder sonstige Effekte das ganze Jahr über erlaubt werden. Ganz ehrlich eine Kat.2 Fontäne wie z.B die Weco Chrysamthemen Fontäne stört weniger als würde ich ein paar Kat.1 Powerballs zünden.


    Was mich derzeit, bzw. schon seit der Bekanntmachung total stört ist das, dass die alten Artikel wie z.B ältere (gute)Böller nach 2017 nicht mehr verwendet werden dürfen.:cry: Jedoch weiter lagern ist erlaubt, soweit ich das verstanden habe.

    Nun verstehe ich nicht was der Quatsch soll, Feuerwerk bleibt Feuerwerk!
    Und die jetztigen Böller sind doch nur noch einen Schatten ihrer Selbst! :eek:
     
  9. Dann werden ein paar gute Artikel verschwinden:yuuuerg:
     
  10. Richtig . Dort steht das solche Artikel auf denen das Zutrifft Kat 1 sind. Dort steht aber NICHT das Artikel die Kat1 sund dieses erfüllen müssen, das ja ein grosser unterschied. Ihr versteht die Gesetze falsch. Dicke Brummer als Beispiel bleiben auch Kat 1 nach 2017 und die sind schlecht für die Wohnung geeignet
     
  11. Ausserdem sind das doch Richtlinien von 2007 und nicht die neuen Regeln von 2017.:screwy: Abgesehen davon . . . Wer weiss ob es due EU so überhaupt noch gibt 2017:what:
     
  12. Hey,

    Und ab 2030 gibt es garkein Feuerwerk mehr oder wie soll das weiter gehen :dontthinkso:...
    Also wenn Kat.1 Artikel nicht mehr erlaubt sind würde ich mich auf ein Verbot von
    Kat.2 vorbereiten.Tischfeuerwerk braucht keiner von uns.Oder Partypopper und was es
    da noch alles gibt.

    Gruß
    Lukas
     
  13. Jede Gesetzesänderung hat einen realen Hintergrund.

    Gäbe es nicht so viele Verrückte, dann würde man keine Gesetze brauchen.

    Wenn keiner besoffen mit dem Auto fährt, bräuchte man keine Promille-Grenze.

    Wenn alle Hobby-Feuerwerker auf die anderen Rücksicht nehmen würden, bräuchte man keine Gesetze.

    Also sollte sich jeder mal selber bei der Nase nehmen , bevor er auf unser (neues) Gesetz losgeht !
     
    fire, derVolk und (gelöschter Benutzer) gefällt das.
  14. Daraus folgt doch, dass "geschlossener Bereich" nicht unbedingt Wohngebäude meint.
     
  15. da steht nirgends Wohnung !!! sondern geschlossener Bereich , das ist ein großer unterschied.


     

  16. "Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), die durch Artikel 2 Absatz 65 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist"
     
  17. Dann lieber nicht bekannt werden, dann wird auch nix regelmentiert ;)
     
  18. Genau..wer kennt sie nicht, die Berichte von 1000en Toten, die jedes Jahr im Deutschsprachigen Raum von Powerballs zerfetzt und von Klaubautermännern durchlöchert werden. Ich krieg die grausamen Bilder auch nicht mehr aus meinem Kopf

    Es scheint behandlungswürdig Schizophren wie manche nun sogar Angst davor zu haben scheinen, das selbst Kat 1 Zündler ihnen ihre Auftragsfeuerwerke/Jobs wegnehmen könnten. Anders kann ich mir manche Beiträge einfach nicht mehr erklären.

    Um sich diesbezüglich auszutoben, wäre ich dafür eine extra Rubrik für "Internes Foren-Mobbing" zu eröffnen, um nicht in fast jedem Thread wieder dieses rumgenöle lesen zu müssen. Ist wirklich mal gut jetzt! :fftopic:
     
    Akiko und raketentoni1 gefällt das.
  19. Ich finde das in kat1 wirklich Feuerwerkskörper für kinder ab 12 drin sein sollte oder aber die Altersklasse auf 14 angehoben wird und die Artikel so bleiben, praktisch das man langsam an den Umgang mit Kat 2 Artikeln herangeführt wird. Die kleinen bombetten sind für Kat eins schon ordentlich und wenn ich sehe was manche von den 12 jährigen in unserer Strasse damit machen versteht msn manche Gesetzesänderung.

    Es wäre sinnvoll wenn man die jungen Leute besser aufklärt, anstatt ihnen das verbotene schmackhaft zu machen. Es wird immer mehr über Polenböller geredet anstatt den richtigen Umgang mit Feuerwerk.

    Ich denke das irgendwo die gesetzgeber eine Mitschuld an dem ganzen Feuerwerkstourismus haben. Dennoch finde ich, das im ganzjahresfeuerwerk keine bombetten sein sollten.
     
  20. Ich finde ,es sollte ein neues Gesetz geben:)
    Man sollte auch innerhalb des Jahres Leuchtfeuerwerk zünden dürfen.
    Dass bezieht sich jetzt nicht auf die lauten Sachen ,sonder auf die leisen.
    Dann könnte man Sachen wie leise Vulkane/Fontänen/Romische Lichter auch mal im Sommer zünden :D(ohne das man gleich eine AG braucht)
     
  21. Schön wär's, wird aber bestimmt nicht kommen, zumindest in absehbarer Zeit.
     
  22. Dies Jahr geht doch eh die Erde unter :D
     
  23. Genau, die können doch leise Vulkane wie den Vesuv unterm Jahr erlauben, das stört wirklich keinen Menschen:rolleyes:
     
  24. ohne jetzt zu polarisieren (hoffentlich)
    Die Firmen (hier Weco) wissen ganz genau was sie tun... wenn also eine Neuheit aus 2011 mit "alter" statt "neuer" Nummer auftauchen wissen die wieso sie es tun.

    Eine Möglichkeit könnte (!) sein daß akutell die alte Bezeichnung billiger ist. Warum also jetzt Geld ausgeben für Produkte die in 2017 schon nicht mehr hergestellt werden? Wir wissen es heute genauso wenig wie Weco.

    Daher empfehle ich, nicht zu sehr auf solchen Themen herumzureiten - wer mag kann ja 2016 (also in 4 Jahren) Panikkäufe derartiger Produkte durchführen... :)
     
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