Handhabung & Technik 1.1G Artikel in Kat F3?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von pingufreak83, 28. Juli 2016.

  1. Hallo zusammen,

    gibt es eigentlich 1.1G Artikel in der Kat 3? Also nicht im Ausland sondern erwerblich über den §27er in Deutschland.

    Mir geht es um die Argumentation §27er Kat 4. Die Behörde meint, dass der §27er nur für Sportschützen gedacht ist und nicht für Kat 4 ausgestellt werden kann. Ich würde dann aber eher sagen, dass aufgrund der Anlage 7 SprengV 2 und den Angaben 1.1, 1.2 etc. auch Kat 4 möglich sein muss, weil es die Gegenstände in Kat 3 nicht in Deutschland gibt. Sonst hätte man die Tabelle komplett anders zusammenstellen müssen...

    Danke!

    Lg

    Pingu
     
  2. Also ich kenne keine.

    Aber es ist ein interessanter Ansatz von dir din Existenz des 27er für F4 zu rechtfertigen ;)

    Versuche es doch erstmal mit dem §27 SprengG selbst. Hier wird ja an dem Punkt des Nachweises der Bedürfnisse indirekt auf eine solche Erlaubnis hingewiesen.
    Weiterhin wird ja im §23 der 1. SprengV die Erlaubnis für ein Anzeige gefordert.

    Und die Spreng vwv sagt ja zum §27 auch
    Ich bin mir sicher das man noch den ein oder anderen §§ findet der anzeigt das der private Umgang mit Ptg der Kat 4 gesetzlich gewollt ist .
     
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  3. Danke! Mail ist raus. Ich versuche mal mein Glück mit einer weiteren Argumentation...

    Komisch ist halt auch, dass ich den §27er eigentlich schon habe, dieser aber komplett falsch ausgestellt wurde. Im Schein steht Umgang mit Munition (Erwerben, Vernichten, Delaborieren) etc. mit den Stoffen Schwarzpulver (SP). Die SP Menge ist auf 25kg definiert. Dies habe ich selbstverständlich direkt reklamiert, bekam aber nur die Rückmeldung, dass alles seine Richtigkeit haben soll. Den Schein habe ich auch bezahlt und eine Quittung erhalten. Jedoch möchte die Bezirksregierung mir den jetzt nicht abändern bzw. für Kat 4 ausstellen. Vor einem Monat wäre dies jedoch kein Problem gewesen. Den Antrag habe ich schon vor 7 Monaten eingereicht. Also kann es ja nicht mein Problem sein, wenn jetzt der Schein nicht mehr ausgestellt werden kann.

    Ich möchte jetzt nicht detailliert darauf eingehen, aber der §27er ist nicht gerne gesehen und da soll sich wohl auch zeitnah was ändern. Zumindest soll das Gesetz dahingehend geprüft werden, ob irgendeine Passage gegen den §27er spricht. Die genauen Hintergründe kenne ich nicht, aber ich vermute mal, dass die kürzlichen Ereignisse damit was zutun haben.

    Für mich ist das natürlich sehr tragisch, da ich schon sehr sehr viel Geld und Zeit reingesteckt habe. Mind. 26 Helfer-Scheine (Fahrtkosten, Risiko etc.), 800€ Lehrgang + Hotel, 700 € Anhängerführerschein, 1800€ Container, 250€ Lagergenehmigung §17, 2x 80€ für die UB, 1x 80€ für die Genehmigung vom Bauamt etc. Und darin sind noch nicht einmal die ganzen Unkosten für das Equipment enthalten, was ich mir nach und nach zugelegt habe (Zündanlagen, Mörser, etc.). Geschweige denn die Telefonate, Zeit und E-Mails... :rolleyes:

    Bei den Beträgen bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als mir einen Anwalt zu besorgen. Weil ein Zurück gibt's jetzt nicht mehr für mich. Gerade weil Anfangs mir definitiv zugesagt wurde, dass ich den §27er ausgestellt bekomme. Darauf habe ich mich ja auch die letzten 8 Monate eingestellt.

    Gewerblich über den §7er schließe ich komplett aus, da das mit größeren Mengen verbunden ist um konkurrenzfähig zu sein (Bunker notwendig, habe ich nicht), dadurch bedingt das Gefahrenrisiko viel größer (Unfallgefahr, Feinstaub etc.) ist und ich keine Berufsunfähigkeitsversicherung habe und auch keine mehr abschließen kann. Das Risiko ist mir einfach zu groß. Sollte bei einem größeren Feuerwerk mal was passieren, was man in dem Bereich nicht ausschließen kann, Hand verlieren oder sonst was, habe ich keine Existenzgrundlage mehr... Ich überlege mir vorher immer sehr genau, was richtig / gut oder falsch / gesundheitsschädlich für mich ist. Ich möchte daher stressfrei und mit einem relativ überschaubaren Gesundheitsrisiko nur zwei kleine Kat 4 Feuerwerke für meinen Geburtstag und Silvester abbrennen.
     
  4. Was die Behörde oder der Behördenmensch nun will oder nicht: Er hat sich in erster Linie nach dem Gesetz zu richten.

    Da du ja den Lehrgang erfolgreich bestanden hast, bist du auch 20er Inhaber, oder nicht? Du hast ja mit dem Grundlehrgang das Fachwissen und die Befähigung erworben, was dir niemand mehr wegnehmen kann und du somit berechtigt bist, auch Kat. 4 eingetragen zu bekommen. Also HAT er dir das einzutragen mit den entsprechenden Einschränkungen (Herstellen, Wiedergewinnen) und Vorschriften, z.B. bestimmungsgemäßer Gebrauch.

    In manchen Bundesländern ist es ja auch so (habe ich schon gesehen), dass der 20er auf den 7er mit eingetragen ist und der 20er auch in dem 27er, bei uns in Franken habe ich die getrennt, also 20er und 7er.

    Und im Moment gilt noch die aktuelle Rechtsprechung. Es gibt ja so Schlaumeier, die auf die Änderungen im SprengG nächstes Jahr gerne vorgreifen möchten, dabei aber vergessen, dass bis Inkrafttreten noch die bisherigen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften udnd Richtlinien gelten.

    Begründungen haben die nicht zu interessieren, aber wenn´s sein muss: Brauchtumspflege und fertig.

    Auch eine Mitgliedschaft in einem Verband schadet nicht... schau mal in meine Signatur ;)
     
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  5. Ja der 27er ist bei den Behörden nicht gerne gesehen weil sie meistens gar keine Ahnung haben von dem was sie da ausstellen sollen. Das ist meiner Meinung nach das größte Problem. Ihnen fehlen oft die ektsprechenden Lehrgänge. Das bekommt man leider immer wieder zu spüren.
    Als aller erstes sollen die dir erstmal schriftlich geben auf welcher Rechtsgrundlage man dir F4 nicht eintragen will. Es interessiert keine Sau ob sich morgen oder nächste Woche etwas ändern könnte. Dein Fall ist nach dem jetzigen Stand zu bearbeiten.
    Und eine Aussage nach dem Motto" Wir wollen das hier nicht" würde ich mir nicht gefallen lassen. Über kleinere Auflagen kann man gerne reden aber pauschal jemanden den Schein zu versagen aus purer Willkür geht nicht.

    Redox war schneller und trifft den Nagel auf den Kopf.
     
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  6. Den §20er habe ich und wurde von der selben Person ausgestellt.

    Generell ist das schon richtig, dass ich ein Recht auf den §27er habe. Das habe ich am Telefon auch deutlich gemacht und ein paar Begründungen dazu gegeben. Jedoch unterstellt man mir, dass ich den §27er dann für gewerbliche Zwecke ausnutzen würde, was aber nicht der Fall ist. Ich habe dann auch gemeint, dass mir das mit dem Feuerwerken so viel wert und wichtig ist, dass ich gerne dafür mehr Geld ausgebe als andere. Auch das mit der fehlenden Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich erzählt und das ich deswegen kein regelmäßiges großes Risiko (bei größeren gewerblichen Feuerwerken) eingehen möchte.

    Jedenfalls die Antwort war:
    - der §27er ist nur für Sportschützen
    - der §27er für Kat 4 ist eine Grauzone und so im Gesetz nicht vorgesehen
    - Unterstellung gewerblich den §27er zu nutzen...
    - es gibt in RLP sonst keinen (gibt's doch, habe sogar auch einen Kollegen genannt)
    - ich soll noch einen Monat warten, dann würde das BMI beschließen / prüfen, sodass kein §27er mehr ausgestellt werden darf
    - wenn ich den §27er haben möchte, müsste ich den einklagen...

    Tjo... :/.

    EDIT: Ich habe gerade eine Antwort erhalten. Vielleicht passiert doch noch was.
     
  7. Schon allein mit der Unterstellung du würdest gewerblich Feuerwerke mit dem 27er machen. Da wäre ich sofort bei der nächst höheren Stelle vorstellig geworden.
    Bleib hartnäckig. Das wird schon. :schacka:
     
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  8. Nur mal am Rande zur Eingangsfrage. Ja es gibt Artikel in F3, die 1.1G sind, sofern man den Herstellerangaben trauen kann.

    Die Dumbum z.B. Böller mit 5g BKS sind laut Klasek in 1.1G eingestuft.
    EDIT: Aber der wiederum ist ja nicht direkt in D erhältlich. Sry.
    Vielleicht ja die Tracas von Berckholtz?


    Ansonsten wünsche ich dir auf jeden Fall viel Glück bei deinem Vorhaben!!
     
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  9. Und wenn, dann müsste in der Anlage 7 auch Kat 4 explizit ausgeschlossen sein. Steht aber heute ganz klar drin.

    Also eigentlich gibt es mehr als genug Argumente für den §27er Kat 4.

    Mal schauen ob es klappt.
     
  10. Lass dir halt schriftlich geben dass du keinen 27er für den Umgang mit Kat 4 brauchst, das werden die dir ja wohl kaum bescheinigen.

    Schau dir mal den Antrag für den 27er in der SprengVwV an, oder frag deine Behörde warum die den nicht verwenden, da stehen nämlich PTG drin.

    Die haben dir ja auch anscheinend eine 27er ausgestellt für einen Umgang für den du gar keine Fachkunde hast.
     
  11. Hmmm jetzt habe ich sogar mit höchster Instanz gesprochen und auch dort wurde gesagt, dass man keinen Rechtsanspruch auf den §27er hat. Das finde ich schon ziemlich merkwürdig. Darf denn hier jedes Bundesland ein eigenes Süppchen kochen? :rolleyes:
     
  12. Also die Zugangsvoraussetzungen für den Erlaubnisschein und auch die Versagensgründe sind im SprengG eindeutig und abschließend definiert. Warum soll dann irgendein Amt das Recht haben sein eigenes Ding zu machen?
    Das würde ich mir aber mal zeigen lassen wo steht das sie das dürfen.
     
  13. Welches amt ( Ort ) ist denn für dich zuständig
     
  14. Die lange Mühe hat sich wohl gelohnt. Ich bekomme jetzt den §27er, jedoch mit der Auflage, dass ich nur 5 Kat 4 Feuerwerke im Jahr abbrennen darf. Mit der Beschränkung kann ich leben. Ich werde wahrscheinlich nur max. 2 Feuerwerke für mich abbrennen :).

    Ich habe vorhin mal angefragt, ob man die Beschränkung auf 10 erweitern kann, da die Versicherung auch 10 Feuerwerke abdeckt. Mal schauen. Aber das sind jetzt wirklich nur noch peanuts.
     
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  15. Unsere Tracas sind 1.3.
     
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