Sicherheit Versicherung F3/F4

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von Beni, 20. Nov. 2015.

  1. Hallo!
    Wie macht ihr das Versicherungstechnisch bei euren F3F4 feuerwerken?
    Könnt ihr mir auch eventuell einen guten Anbieter für eine FW Haftpflicht sagen? :)
    Das einzige das mir mein Vertreter anbietet ist eine Veranstalterhaftpflicht um sage und schreibe 100€... das finde ich für Privat für ein Paar Cakes und Kleine Shells doch etwas naja: frechheit :mad:

    F2 ist ja kein Problem, ist ja je nach Polize über die Haushalts-versicherung gedeckt zu silvester...

    mfg
     
  2. ....... warum die Frage für ein privates Silvester FW im profi bereich ist ist mir nicht ganz klar.

    Möchtest du die Versicherung ausschliesslich für das eine event? Dann hat dein Versicherungsmensch meines Wissens nach recht.
    Willst du kommerziell Feuerwerke verischern übers Jahr? Dann gibt es möglichkeiten.

    aber ehrlich, wenn du schon Befähigung für F3/F4 hast dann solltest du dir deine Fragen eigentlich leicht selbst beantworten können.........und zu silvester würden wahrscheinlich so manche shell nicht auffallen, nachdem ja sogar Kat 2 noch vorhanden sein kann ;)
     
  3. Die für unseren Bereich BESTE Versicherung ist hier in Österreich die Wüstenrot!!!

    180€/pro Jahr bis 5000€ Fakturenwert!

    Schönen Tag,

    Phil
     
  4. Wurdest du zum Versicherungsvertreter ausgeblildet? oder wurde dir gezeigt wie man verleitet, einen Antrag ausfüllt und Grundwissen über Pyrotechnischegegenstände sowie das PTG?

    Nein ist rein ein gemeldetes FW für mich zu silvester :) privat :)

    mfg
     
  5. Zum ausgebildeten (nicht eingebildeten) Pyrorechniker gehört auch das Wissen über eine, vom Gesetzgeber geforderte Haftpflichtversicherung. Dabei ist es für einen potentiellen Waldbrand oder eine möglicher Weise auftretende Feuersbrunst , hervorgerufen durch EINEN Feuerwerkskörper ziemlich egal, ob der/das im Rahmen eines privaten Silvesterfeuerwerkes oder eines privaten Silvesterfeuerwerkes entstanden ist. Was ich damit meine ist, dass es sowieso keine staatlichen Feuerwerke gibt. Also ist ALLES privat-irgendwie !
     
    Eistee gefällt das.
  6. Hallo,

    also bei der Versicherung bin ich auch bei Wüstenrot- dort gibt es ,so wie ich finde, für jeden die richtige Versicherung.
    Was Veranstaltungsversicherungen angeht wäre ich vorsichtig : nicht alle Decken Feuerwerke ab.
    Also genau nach einer Haftpflicht für Feuerwerke fragen.

    lg
     
  7. Ja, Wuestenrot. Hab ich seit Jahren. Meldung der Feuerwerke und Deckungsbestaetigung funktioniert per eMail.
    Wie das dann im Schadensfall ist weiss ich zum Glueck nicht und ich hoffe das bleibt auch so!

    gut Schuss
    Roland
     
  8. Wowowo! Ich kann hier gerne den Absatz dazu aus dem Buch Pyrotechnikgesetz 2010 einscannen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Dort steht: Es ist nicht gesetzlich gergelt!!!! Es wird empfohlen eine zu haben :p

    Oder bist du deutscher und ihr hab anderes Recht?
    Wenn nicht darfst du dich gerne entschuldigen bei mir :)

    Ok danke an die Kostruktiven :) Dann werde ich mal bei Wüstenrot anfragen

    Danke!
    mfg
     
  9. Nicht wenn du es kommerziell im Rahmen eines Gewerbes machst........ ;).
     
  10. Jetzt lies nochmal den ersten Post ;)
    Dort steht privat...

    junge junge... hast wohl nicht viele Freunde oder? :shocked:
     
  11. hehehe, nein -.-
     
  12. Hallo Kollegen,


    Das ist IMHO nicht mehr aktuell. Ich scanne jetzt nicht sondern mache mir sogar die Muehe und schreibe es ab, aus Pyrotechnikgesetz 2010 aktuelle Fassung (Stand ca Sommer 2015):

    aus 3. Hauptstueck Besitz, Verwendung und Ueberlassung

    Zit.:"
    §28(1): ...Die Bewilligung ist zu erteilen wenn:
    1. der Nachweis ueber das aufrechte Bestehen einer angemessenen, aus dem Besitz oder Verwendungsvorgang allenfalls entstehende Personen- und Sachschaeden abdeckenden Haftpflichtversicherung erbracht wird,
    ..."

    Abgesehen davon ist mir persoenlich kein Passus im oesterreichischen Pyrotechnikgesetz bekannt, der grundsaetzlich zwischen gewerblichen und privaten Feuerwerken unterscheidet. Bitte klaert mich auf wo das geschrieben steht! Ist mir auch wurscht ob die Info von einem ausgebildeten, eingebildeten oder gar-nicht Pyrotechniker kommt ;)


    Gruss
    Roland
     
    Beni gefällt das.
  13. Vielleicht wurde es novelliert, in meiner Fassung(bekommen im Februar 2015, 2. auflage des PTG 2010), steht es so wie ich gesagt habe :)

    mfg
     
  14. Hallo Beni !
    Im Buch PtG 2010 2 Auflage steht auf Seite 249 wörtlich:
    Nicht Unternehmer werden i.d.R. im jeweiligen Einzelfall eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen.

    Die Betonung liegt eindeutig auf:

    Nicht Unternehmer
    Einzelfall und

    MÜSSEN !!

    Für Gewerbetreibende besteht sowieso eine Betriebshaftpflichversicherung.

    Also sehe ich jetzt mal keinen Grund, mich für Irgendwas zu entschuldigen.

    Irgendwie denke ich mir, man soll das Maul nicht mehr anfüllen, als man runterschlucken kann !!!!
     
    Marius0705 gefällt das.
  15. Welche Version vom Buch hast du?

    Langsam denke ich wir haben da alle unterschiedliche Bücher :rolleyes:
     
  16. Entschuldigung, daß ich mich einmische :D

    Nicht Unternehmer werden i.d.R. im jeweiligen Einzelfall eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen.

    Diese Formulierung ist etwas seltsam. Ich interpretiere sie so, daß der Gesetzgeber davon ausgeht, daß man als Privatperson nur wenige Feuerwerke im Jahr macht, sodaß eine andauernde Versicherung im Verhältnis teurer wäre, daher auch die Formulierung: in der Regel.
    Ob das jetzt tatsächlich bedeutet, daß der Privatmann zwingend eine Versicherung benötigt, erschließt sich mir dadurch aber nicht. ...werden abschließen müssen, weil ansonsten im Schadensfall er selbst haften muß.
    Wie gesagt, ich finde die Formulierung nicht 100%ig eindeutig, aber das ist meine persönliche Interpretation.
     
    Eistee und Beni gefällt das.
  17. Danke!
    So steht es bei mir auch :) und so interpretiere ich es auch :)

    Aber zum Thema: mache jetzt wie genannt bei der Wüstenrot eine Verischerung für mein FW, kostet mich bisschen über 80€ einmalig

    mfg
     
  18. Naja, freie Interpretationen des Gesetzes können unter Umständen relativ teuer werden. Aber ob nun eine Versicherung notwendig ist sollte man ja spätestens beim Bescheid Antrag wissen.......

    @Topic: also doch wieder die Option welche du im 1. Thread angeführt hast... :).
     
  19. Des hat nix mit dem bösen Buch zu tun, sondern dass sich das PTG regelmäßig novelliert.
    Und als gewissenhafter Pyrotechniker, sollte man regelmäßig nachsehen ob und was sich geändert hat.

    Spätestens beim Ansuchen bei der BH hättest eh gemerkt dass man nun ne Versicherung braucht - die fordern diese ja immerhin.

    Und für mich gibt's keinen Unterschied ob gewerblich oder privat - immerhin weiß dass das Feuerwerk nicht und reisst sich deswegen auch nicht mehr zusammen oder benimmt sich besser....

    LG
     
    Marius0705 gefällt das.
  20. OK wenn es danach geht braucht man keine ;) hab ja den Bescheid schon...
     

  21. Denke, ich habe deutlich geschrieben PtG 2010 2.Auflage.
    Und wenn du deinen Bescheid schon hast, ohne entsprechender Versicherung....bin ich jetzt schon neugierig ob der Beamte, der den Bescheid ausgestellt hat auch für den ev. auftretenden Schaden im Rahmen der Amtshaftung aufkommen wird.
    Und es ist auch keine "Auflage" der Behörde,sondern eine der Bedingungenm unter welcher man den Antrag überhaupt stellt.

    Auflagen bekommt man erst bei der Kommissionierung bzw. mit dem Bescheid.

    Noch Was [email protected] 2010 2. Auflage hab ich auch, aber schon vor Jahren gekauft.
    Wenn du das Buch erst im Frühjar 2015 "bekommen" hast - ich denke im Rahmen eines Kurses, dann bin ich mir gaaaaaaaanz sicher, das der Vortragende auch erwähnt hat, dass mit heurigem Sommer das Ganze so eindeutig geregelt wird, dass die gesamte vorhergegangen Diskussion hinfällig ist.
     
    saibot_100 gefällt das.
  22. Liebe Kollegen,


    @Haftpflichtversicherung: Laut oesterreichischem Pyrotechnikgesetz in der geltenden Fassung ist eine solche obligatorisch.

    Das ist im aktuellen Gesetzestext nachzulesen:
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006629

    Die, sehr guten, kommentierten Ausgaben in Buchform aendern daran nichts. Vom gegenstaendlichen Buch ist derzeit uebrigens die 3. Auflage aktuell.
    Aber nochmal: Was gesetzeskonform ist und was nicht steht im Gesetzestext und NUR dort.

    Diesmal herauskopiert (aktuelle Fassung, 27. Nov 2015, 13:55 MEZ):

    "§ 28. (1) Besitz und Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze der Kategorien F3, F4, T2 und S2 sowie von Anzündmitteln der Kategorie P2 sind nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn

    1. der Nachweis über das aufrechte Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung, die aus dem Besitz und Verwendungsvorgang allenfalls entstehende Personen- und Sachschäden abdeckt, erbracht wird,..."


    Ich kann da keinen Interpretationsspielraum erkennen.


    Gruss
    Roland
     
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  23. Hallo!
    Also dann fassen wir zusammen:
    Mein Bearbeiter hat mir anscheinend offenbar illegal den Bescheid gegeben, vl auch weil ich es schon im Sommer beantragt habe und da noch keine Novelle war... keine ahnung ist jetzt aber auch egal.... :D

    Es ist seit kurzem Pflicht eine Verischerung bei F3/F4 Feuerwerken zu haben!
    Genau das steht auch in der 3. und gültigen Auflage, habe mir das neue Buch eben durchgelesen!!!! :)

    Und Versicherung habe iich wie gesagt Mittlerweile auch, kostet bisschen über 80€ für einmalige Feuerwerke!

    Thema kann geschloßen werden , DANKE!
    aber eventuell oben festpinnen liebe Moderatoren, kann als info für alle Genutzt werden

    mfg
     

  24. Du hast WAS vergessen. Nämlich DAS was Du ungerechtfertigter Weise von mir verlangt hast.

    ´ne Entschuldigung !!

    siehe Beitrag 8: wo du schreibst:


    Oder bist du deutscher und ihr hab anderes Recht?
    Wenn nicht darfst du dich gerne entschuldigen bei mir :)

    Ich finde es eben nicht gerade schön, wenn man wem helfen will und dann angem.... wird !!
     
  25. Liebe Kollegen,


    Ist doch wunderbar. Einige haben sachlichen Input geliefert und viele, auch der Thread Starter, haben was gelernt. Vielleicht hilfts ja auch noch dem einen oder anderen der sich ebenfalls unsicher ist aber sich nicht zu fragen traut. Suchfunktion sei dank kann man das jetzt nachlesen. Aber Achtung, immer pruefen ob das Geschreibsel noch aktuell ist!

    @Toni: Ich habe Dein Einstiegsposting bzgl. eingebildeter Pyrotechniker als hart an der Grenze zur Untergriffigkeit empfunden. Leicht moeglich, dass es gut gemeint war. In dem Teil von Oesterreich in dem ich lebe wird oft, ironisch, angemerkt das Gegenteil von "gut" sei "gut gemeint" :D

    Ich persoenlich schaetze Menschen sehr die sich ihrer Sache nicht immer zu 120% sicher sind. Schon sehr viele Experten in den verschiensten Bereichen sind just in ihrem ureigenstens Fachgebiet zu Schaden gekommen. Lieber einmal zu oft gefragt oder wie der Ami sagt: "better safe than sorry".


    Gruss
    Roland
     
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