Bestimmung Falsch !!

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von raketentoni1, 26. November 2015.

  1. In der "Sponsoren-Rubrik" gefunden:

    Wieder mal ein kleiner Hinweis

    auf den Fun4you-Videokatalog.


    Aktuelle Version unter www.knallerei.at inkl aller Infos zur KOSTENLOSEN Zustellung online.
    Für Inhaber eines Befähigungsnachweises F3 bzw F4 haben wir selbstverständlich auch Produkte. Bei Interesse bitte PN
    DANKE

    __________________
    Fun4you...das Leben spielt. Alles für dein Fest von Kinderbetreuung bis hin zum Feuerwerk. www.das-leben-spielt.at

    Ein Befähigungsnachweis allein berechtigt noch überhaupt nicht zum Erwerb von Kat. F3 bzw F4.
    Bewilligung zum Besitz und zur Verwendung von BH bzw Polizei ist Voraussetzung.
     
    jackov gefällt das.
  2. Ähm... was ist den jetzt FALSCH??
     

  3. Falsch und damit gesetzeswidrig ist die Ankündigung der Abgabe von F3/F4 Pt. an F3/F4 Befähigungsnachweisinhaber. In Österreich braucht man dazu eine Bewilligung zum Besitz und zur Verwendung.
     
  4. F3/F4-Befähigungsnachweisinhaber werden schon wissen, was sie dürfen.
     
    Eistee gefällt das.
  5. Ah ok, kenne mich da mit eurer Gesetzgebung nicht so aus.
     
  6. 1.) ist zwischen dürfen und wollen und dann doch anders tun ein großer Unterschied und

    2. ) geht´s ja gar nicht drum WAS Die dürfen sonder WER WAS gesetzwidrig anbietet.



    Diesen Schwachsinn lesen ja auch (noch) nicht Scheininhaber unde dann kommen HIER immer wieder die gleichen Fragen:

    WAS darf ich mit einem F3/F4 Schein, weil grade die Firmen die mit F3/F4 Pt. schnelles Geld machen wollen gerne nur die halbe Wahrheit sagen !!!
     
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