Handhabung & Technik K2-FW unter dem Jahr - Bestimmungen?!

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Fam. Baller-Staller, 8. Januar 2007.

  1. ich möchte einfach mal den fred eröffnen, weil ich ein paar fragen habe, was dass abbrennen von klasse II feuerwerk ausserhalb des "erlaubten" zeitraumes betrifft. grund dafür ist, dass ich ein kleines fw plane.
    hinweis: zu diesem zeitpunkt wäre ich dann 18.

    1) wie lange vor dem fw muss man bei den zuständigen behörden anfragen, damit man das ok rechtzeitig zum abbrennen erhält?
    2) mit welchen, ich nenns mal "genehmigungs-kosten", muss ich bei einem max. 50€ fw (brenndauer ca. 3 min, ausschließlich batts) rechnen
    3) gibt es eingeschränkte effekte? (z.b. best. lautstärke)

    greetz
    julius
     
  2. Hi, ruf doch einfach mal bei dem für dich zutreffenden Ordnungsamt an und erkundige dich dort. Da es meist unterschiedliche Bestimmungen gibt wirst du dort alles erfahren können was für dich wichtig ist!

    Gruß :)
     
  3. Die selben Fragen habe ich auch, aber ob mein Ordnungsamt davon ahnung hat weiss ich nicht, ich hatte ja mal für die Abbrennzeiten zu silvester angefragt, und da kam dann nur stuss raus! Vonwegen das ich keine bomben schiessen darf und so!

    Ich lasse es mit meiner Genehmigung für eine Hochzeit im Sommer einfach mal drauf ankommen!

    Viel erfolg
     
  4. @ Psychorosi:

    Ob das jeweilige Ordnungsamt das mag oder nicht, es ist nunmal deren Zuständigkeitsbereich.

    @ Fam. Baller-Staller :

    Du wirst dich wohl oder übel nach dem für dich zuständigem OA richten müssen, ich weiss zwar nicht genau was die Gesetze da sagen, aber auflagen bzw. kosten können sehr unterschielich sein. Im einzelnen:

    1. Ohne Gewähr: Wenn ich mich nicht täusche ist 2 Wochen vorher das absolute Minimum. Besser eher, allerdings kann es passieren das sie z.B. bei einem Termin für das FWK im Sommer sagen "Müssen wir kurzfristig nach Wetter entscheiden!"

    2 und 3: Das lässt sich Pauschal leider nicht sagen. Ich kann dir ein wenig aus eigener Erfahrung berichten da ich Anfang August ein Feuerwerk mit Ausnahmegenehmigung geschossen habe. Die Genehmigung kam sehr spät aufrgund des Wetters und hat Pauschal 50 Euro gekostet. Einzige Einschränkung war Zeitlich (23:00 - 23:30) wobei wir damit noch recht gut bedient waren und natürlich die Klasse (Klasse II, was anderes hätte aber eh keiner von uns gedurft). Was ich aber bereits bei Antrag Stellung erwähnt habe war gob was geschossen werden soll.


    Zu guter letzt noch 2 persönliche Anmerkungen von mir.
    1. Ob sowas genehmigt wird ist auch stark von Ort und Begründung abhängig.
    2. Falls du wirklich "nur" für 50 Euro Pyrozeugs verschiessen willst würde ich mir das Sparen. Das Verhältniss Kosten Feuerwerk/Kosten Genehmigung wäre mir zu blöd.
     
  5. Ja klar das weiss ich, zuständig sind sie ja auch, aber ob die das auch wissen das man sowas auch unterm jahr machen kann, ist eine andere Frage!

    Mir kommt es so vor als ob das Ordnungsamt hier, absolut keine Ahnung davon hat!

    Und da ich im Juli ein Hochzeitsfeuerwerk machen möchte, sehe ich schwarz, deren OK zu bekommen!


    gruss
     
  6. ah, danke für die antworten.
    ich würde das feuerwerk irgendwo schon gerne machen, vielleicht drücken die auch einmal ein auge zu dabei, auch wenn ichs mir nicht vorstellen kann, weil ja jeder weiss, wie es bei öffentlichen ämtern so zugeht, was engagement usw. betrifft...
    des weiteren sieht man z.b. bei jugendweihen, wie es bei mir, allerdings erst 2008 sein wird, vereinzelt pyrotechn. gegenstände. es hat ja noch etwas zeit bei mir.
     
  7. ACK! Lieber 4 als 2 Wochen vorher. Tut sich nix, den Telefonhörer einsetzen.

    Die Gebührenordnung sieht einen Spielraum von 34€ nochwas bis 205 nochwas vor. Es können auch Auflagen mit der Genehmigung einhergehen. Den Zeitraum des Abbrandes unbedingt angeben!
     
  8. @Fam. Baller-Staller: Ich hatte 2005 bzw. 06 Ausnahmegenehmigungen:
    Kosteten je 15,- Euro.
    Zitiere hier mal aus dem Formular die Auflagen, damit Du Dir ein Bild davon machen kannst,
    wie sowas aussehen KANN.

    1) Das Abbrennen des Feuerwerks darf zwischen X.X Uhr und Y.Y Uhr stattfinden. Es muss jedoch
    bis spätestens Y.Y Uhr beendet sein.
    Die Darbietung selbst darf nicht länger als 30 Minuten dauern.

    2) Ruhestörungen der Nachbarschaft sind zu vermeiden.

    3) Es ist zu gewährleisten, dass Feuerwerkskörper keine Personen oder Gegenstände
    beschädigen.

    4) Verunreinigungen öffentlicher Verkehrsflächen sind sofort zu beseitigen.

    5) Weitere Auflagen bleiben vorbehalten.
     
  9. danke für die infos. es handelt sich ja um relative humane bestimmunge´n für 15€ kosten. allerdings variert das sicher von stadt zu stadt....
     
  10. Und nicht vergessen: Genehmigung vom Grundstückseigentümer einholen!!

    Gruß

    SHorty
     
  11. Sollte eigentlich schon dem Antrag beiliegen (zumindest bei mir in der Stadt wird dies verlangt)
     
  12. ??? Ich bin begeistert ;) :( :cry:
    Aus welchem Rechtsgrundlage soll sich ausgerechnet dieser Umstand ergeben ? :dontthinkso:
    Das ist doch selbstverständlich, dass man eine Zustimmung hat - wenn nicht, dann gibt es zu recht Ärger.
    Gerne einen Servicehinweis über weiterführende Bestimmungen (Sondernutzung öffentlichen Geländes, Transport, Lagerung, ...)

    Aber die AG bezieht sich auf das SprengG (welches über SprengV1 das Verwenden von Kl. II unterjährig verbietet) und nicht auf die (Be-)nutzung fremden Eigentums oder, oder, oder.

    Was kommt dann "selbstverständlich" als nächstes:
    • Zertifizierung für die ordnungsgemäße Müllentsorgung
    • Kranken- Unfallversicherungsnachweis des Verwenders (nicht, dass der später dem Staat auf der Tasche liegt)
    • Bauartgenehmigungskopie der verwendeten Gestelle in Abhängigkeit des Untergrundes
    • Schufa-Auskunft, dass man sich die zur Verwendung beabsichtigten Gegenstände auch leisten kann
    • Negatives Anal phabeten Zeugnis (schließlich muß man ja die Gebrauchsanweisung lesen können müssen)
    • Zulassungsurkunden für die Fahrzeuge, mit denen das Gefahrgut transportiert werden soll
    • ...
    ?

    könnte ja sein, dass jemand beabsichtigt, das Feuerwerk in einem Kfz zu befördern, bei dem die AU abgelaufen ist ...


    *auf_reg´*
    Thomas
     
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