Termin | News [CE-Kat.-F2 ohne BAM-ID] ZOLL / BAM / Verbringen / Verwenden

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von svenhoernchen, 27. Dezember 2010.

  1. Heute beim Radio hören bekam ich einen Bericht Bzw eine Pressemitteilung mit. Nach etwas suchen hab ich diese auch im Netz gefunden.

    http://www.zoll.de/a0_aktuelles/a0_meldungen/vub_feuerwerk/index.html
    Diese sagt:"In Deutschland müssen alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper offiziell zugelassen und mit einer entsprechenden Kennzeichnung (CE-Zeichen oder BAM-Zulassungszeichen) versehen sein. Fehlt die Kennzeichnung oder ist sie - was weit häufiger der Fall ist - gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar!""

    Dort steht eindeutig ODER


    Wohingegen die Pressemitteilung der BAM
    http://www.bam.de/de/aktuell/presse/pressemitteilungen/pm_2010/pm10_2010.htm

    folgende Aussage trifft:"Damit das Feuerwerk aber auch in Deutschland abgebrannt werden darf, muss es zusätzlich eine Identifikationsnummer durch die BAM erhalten haben. Die Identifikationsnummer kann wie folgt aussehen: BAM-F2-1234. Wichtig ist das Kürzel BAM. Ohne die BAM-Identifikationsnummer, ist der Feuerwerksköper in Deutschland verboten."


    So nun die große Frage wer hat Recht? Die Pressemitteilung vom Zoll die auch in den Medien und auf Anfrage gemacht wird, oder die Pressemitteilung der BAM?


    P.S: Würde das ODER gelten hätten es einige Hersteller und Importeure wohl auch noch auf den Deutschen Markt geschafft.

    Viel Spaß beim diskutieren.
    Aber Sachlich bleiben.
     
  2. An der Stelle ganz klar: Der Zoll erlaubt die Einfuhr auch ohne Identifikationsnummer.

    Im Handel erhältlich sein dürfen allerdings nur Artikel mit Identifikationsnummer bzw. alter BAM-Nummer.
     
    since89, Janne, Pyromaner und 2 anderen gefällt das.
  3. In dem Text des Zoll steht "In Deutschland müssen alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper" ... Vielleicht interpretiere ich es ja falsch ... Aber in dem ersten Teil des Text steht nix von Einfuhr o.ä.
     
  4. Richtig ist, das alle Artikel ein CE-Zeichen (dann mit Ident-Nr.) oder eine BAM Nummer haben müssen.

    Nur CE reicht NICHT aus.
     
  5. Merke: Für den Zoll ist der Zielmarkt unerheblich. Man könnte ja auch CE-registrierte Ware über Hamburg importieren und dann für andere Länder bestimmen, in welchen nur die CE-Registrierung notwendig ist.

    Von daher noch einmal: Import von CE-registriertem Material ohne Identifikationsnummer = kein Problem.
    Verkauf von CE-registriertem Material ohne Identifikationsnummer in Deutschland = unzulässig.

    Zugegebener Maßen ist die Pressemitteilung der BAM dort etwas missverständlich, da es dort nur um zugelassene Feuerwerkskörper in Deutschland geht.
     
  6. Sprichst Du für gewerbliche Importeure oder Privatpersonen?

    Für Privatpersonen denke ich gilt dies so nicht. Habe kürzlich mit einem Bekannten gesprochen, der beim Zoll ist und regelmäßig "Grenz"kontrollen durchführt, und da klang die Aussage definitiv anders. Wer also kurz vor Silvester aus Polen usw. Zeug importieren will wird sich wohl kaum unter dem Hinweis auf CE rausreden können.

    PS: Wir wurden sogar schon beim Import von Großfeuerwerk trotz Ausschilderung, ADR, Transportpapier, §7 und mehrere §20 nach der BAM Nummer gefragt dies Jahr.......
     
  7. Die Stellungnahme des Zolls wird sich auf den gewerblichen Import stützen.
    Eine interessante Frage ist es tatsächlich, ob CE-registrierte Ware ohne Identifikationsnummer für die Privatperson verboten bleibt. Denn selbst die BAM spricht ja in den Ausführungen lediglich davon, dass der Abbrand illegal wäre.
    Demnach könnte man folgern, dass der Transport von CE-registriertem mit deutscher Lager- und Transportzulassung versehendem Artikel erlaubt wäre, oder?

    Zum Thema Großfeuerwerk: Alle Jahre wieder haben auch wir dieses Problem. Wir sehen es den Kollegen vom Zoll nach, denn wer soll dort denn noch durchsehen bei der Vielzahl von Gesetzen und Änderungen etc.
     
  8. Das ist ewas, was durchaus zu klären interessant wäre. Allerdings scheitert es dann auch an besagter Lager und Transportklassifizierung. Also Scherereien und Ärger sind für die Privatperson vorprogrammiert und ein längerer Aufenthalt an der Zollstation auch.

    Ich möchte nicht in der Situation sein einen (evtl. schlechtgelaunten) Zöllner von der Importfähigkeit meiner Artikel überzeugen zu müssen.

    Als gewerblicher Importeur sieht das schon wieder anders aus.

    Mein Tip also: Finger weg, kauft weiterhin in Deutschland..
     
  9. ... und genau so würden wir das auch unterschreiben. Der Ärger ist für Nichtgewerbliche vorprogrammiert.
    Merke2: In Deutschland brauchen Feuerwerksartikel auch eine gültige Transport- und Lagerzulassung. Als Privatperson wird es da schwierig, den Nachweis zu erbringen.

    Also: Finger weg von ausländischem Feuerwerk!
     
  10. Das Problem ist hierbei aber:
    Viele Behörden (Zoll, Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen usw. Medien ala Bild) kommunizieren dass das ok ist wenn ich mir jetzt als Privatperson in Holland, Polen, Italien oder sonst wo Feuerwerk der Kat. 2 kaufe und dieses nach Deutschland einführe solange das ganze ne CE + CE Nummer hat und der "Zwang zur BAM" weg ist.

    Gerade wenn große Zeitungen ala Bild (Dem deutschen liebste Zeitung) so etwas kommunizieren wird das kritisch.

    Und zum Thema Infos an Gewerbe gerichtet von Behörden aus:
    Dieses Dokument http://www.liga.nrw.de/_media/pdf/Merkblatt_silvester_eltern.pdf ist nicht an Gewerbe gerichtet sondern an privat.

    Privat wird sich nicht mit Transport/Lagerzulassungen beschäftigen in diesem Fall.
    Er versteht CE Nummer drauf = ich darf nach Deutschland importieren und hier abbrennen.
     
  11. Sehr Interessantes Thema.
    Aber doch sind hier alle ein bisschen Unschlüssig?

    Das heißt, das Waren aus dem Ausland mit CE zeichen nach DE importiert werden dürfen

    Allerdings nicht abbgebrannt? Und wegen der Lager und Transport zulassung erst recht nicht ???
     
  12. Ok, um das noch einmal ganz klar zu stellen:

    PRIVATPERSONEN dürfen nur Artikel erwerben, die eine dementsprechende BAM-Nummer bzw. eine CE-Nummer mit Identifikationsnummer der BAM haben

    GEWERBETREIBENDE könnten auch Artikel importieren, die keine Identifikationsnummer der BAM besitzen sondern nur eine CE-Nummer. Allerdings benötigen Sie dazu zusätzlich in jedem Fall eine gültige deutsche Lager- und Transportzulassung. Die Artikel dürfen selbstverständlich nicht an privat verkauft werden. Auch dürfen diese nicht abgebrannt werden (Ausnahme bilden hier wohl Pyrotechniker).

    Jede neue Regelung bringt zunächst Unklarheiten mit sich, das wird sich mit der Zeit schon einrenken ;-)
     
    V3nom gefällt das.
  13. Schade, jetzt hab ich mir schon Hoffnungen gemacht :D
     
  14. Okay das war mir eh klar. Trotzdem bleibt das Problem das große Medien und auch Behörden die sich mit ihren Pressemitteilungen ganz klar an privat richten es so kommunizieren (Versetze dich in die Lage einer Privatperson die nur Feuerwerk zu Silvester abbrennt) dass ne x-beliebige CE Nummer auf dem Artikel reicht wenn er diesen irgendwo in der EU kauft.
     
  15. Interessantes Thema:

    Als 27er bin ich durchaus privat und kein Gewerbetreibender. Trotzdem würde ich meinen, dass ich mit meiner Erlaubnis CE-gekennzeichnete Ware einführen und natürlich auch verwenden dürfte. Zum Thema Kat-2 mit fehlender BAM kein Thema mit Erlaubnis. Aber zum Abbrand muss der Artikel doch auch noch über ein QS Zeichen verfügen. ?? Fragen über Fragen.... :dontthinkso:
     
  16. Also um das wieder zu entwirren:
    Als 27er bist du Pyrotechniker. Natürlich gilt deine Befähigung nur für private Zwecke. Aber trotzdem hast du nichts gemeinsam mit dem normalen Privatmenschen, der zu Silvester mehr oder weniger unbedarft seine Feuerwerkskörper im Laden kauft.
    Kat 2 ohne BAM-Kennzeichnung gibt es nicht in Deutschland. Das heisst: Die Verwendung von Kategorie 2 - Artikeln ist nur mit gültiger BAM-Nummer oder CE-Nummer+Identifikationsnummer der BAM möglich.
    Als 27er Erlaubnisinhaber kannst du natürlich auch Kat4-Artikel abbrennen. Trotzdem benötigen die Artikel eine gültige Lager- und Transportgenehmigung in Deutschland, auch wenn du Pyrotechniker bist. Und da ist es ganz egal, ob der Artikel nun Kat2, Kat3 oder Kat4 eingestuft ist.

    Um jetzt nicht alle mitlesenden Privatleute noch mehr zu verwirren noch einmal:

    PRIVATPERSONEN dürfen nur Artikel erwerben, die eine dementsprechende BAM-Nummer bzw. eine CE-Nummer mit Identifikationsnummer der BAM haben.

    GEWERBETREIBENDE könnten auch Artikel importieren, die keine Identifikationsnummer der BAM besitzen sondern nur eine CE-Nummer. Allerdings benötigen Sie dazu zusätzlich in jedem Fall eine gültige deutsche Lager- und Transportzulassung. Die Artikel dürfen selbstverständlich nicht an privat verkauft werden. Auch dürfen diese nicht abgebrannt werden (Ausnahme bilden hier wohl Pyrotechniker).

    Was Behörden und Ämter zum Schluss aus dieser recht logischen Regelung machen steht auf einem anderen Blatt. Es sitzen in den Ämtern nun einmal nicht ausschließlich Volljuristen mit Spezialgebiet Sprengstoffrecht. Von daher nicht wundern: Es wird noch einige Zeit dauern, bis die neue Regelung auch jedem Amt klar geworden ist.
     
  17. Wer sich mit deutschem Feuerwerk (Silvesterfeuerwerk) und den Bestimmungen in Deutschland etwas auskennt, der sollte wissen, das nur in Deutschland gekauftes Feuerwerk hier legal ist. Es gibt sicher auch in Polen einzelne Artikel mit BAM Nummer, nur wer sollte die importieren wollen.

    Mmn hat die neu EU-Richtlinie bis jetzt nur noch mehr Verwirrung gebracht und dem Konsumenten fast nur Nachteile. Ich hätte mir eine einheitliche Gesetzgebung für KAT 2 gewünscht, somit könnten auch Privatpersonen Feuerwerk legal importieren, den Großhändlern und Importeuren würde es auch deutlich einfacher gemacht werden. Evtl. tut sich da in den nächsten Jahren nochmal was, ansonsten ist für mich alles beim Alten.
     
  18. Aber wenn solche Pressemeldungen oder Merkzettel von den Behörden veröffentlicht werden.
    Warum lässt man nicht mal einen Experten drüber schauen bevor sowas veröffentlicht wird und an die Medien übergeben wird.
    Der Staat hat doch sonnst für alles hochbezahlte Berater.

    Sollte Bürger X das gelesen haben mit BAM ODER CE und wird mit CE markiertem Feuerwerk an der Grenze angehalten kann er sich wohl kaum auf die Aussage der Pressemitteilung berufen. Dann heißt es wieder Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Und der ganze Rattenschwanz der dann folgt ist bestimmt nicht lustig für Bürger X.


    Man kann von Staatlichen Behörden doch wohl verlangen das diese die Rechtslage richtig wiedergeben.
     
    Akiko, Knaller! und pyro-clemens gefällt das.
  19. Grüße.

    Was mit gerade bei dem Auspacken meiner Silvestersachen auffällt:

    PYRO-ART Dynamit: Super Böller II haben auf den einzelnen Böllern auch keine BAM Kennzeichnung. Zwar ist Artikelnummer, NEM und der Aufdruck "Kategorie F2" zu finden, jedoch kein Kürzel BAM.
    Genau so sieht es auf der Papp-Umverpackung aus.

    Lediglich auf der Plastik Verschweißung findet sich ein kleiner Aufkleber (selbst gedruckter Aufkleber) mit 1170-F2-01668 und BAM-F2-0900. Wenn die Herren in grün/blau die Einzelknaller begutachten würden, wäre der Schluss "illegaler Import" nicht weit. :dontthinkso:

    just my 2 cents.

    Martin
     
    Athlon 63 gefällt das.
  20. Einfuhr Feuerwerk aus EU

    anbei die aktuellen Hinweise des Zoll`s.

    http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html



    Fazit: Beim Verbringen von Feuerwerkskörpern aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten die Bestimmungen zu Reisen aus sogenanten Drittländern sinngemäß. Das bedeutet, dass z.B. auch aus Frankreich, den Niederlanden, oder Polen nur zugelassene Feuerwerkskörper verbracht werden dürfen.
     

    Anhänge:

  21. also es hoert sich fuer mich so an als ob fuerwerskkoerper mit CE zulassung auch von privatpersonen benutzt und importiert werden duerfen.... hat jemand das letzte jahr mit der einfuhr derselbigen erfahrungen gesammelt?

    gruss daniel
     
  22. Seit der neuen Europarichtline stellt sich mir auch immer wieder die Frage, ob (europa) rechtlich möglicherweise nicht doch "nur" eine CE Prüfnummer ausreicht und gar keine zusätzliche BAM ID Pflicht ist.

    Möglicherweise lassen wir sie uns nur zur Pflicht machen, weil keiner etwas dagegen sagt und es einfach so hinnimmt wie es ist (typisch deutsch eben)

    Bisher gab es ja kein Kläger gegen diese aufgezwungene BAM ID Pflicht.

    Wäre wirklich interessant zu wissen wie das Europagericht darüber urteilen würde.
    Ob ein Staat tatsächlich noch eigene zusätzliche Extraprüfungen / Nummernvergaben zur Pflicht machen kann, oder ob auch hierzulande die Bürger rein rechtlich gesehen Feuerwerk der Kat.2 mit CE Prüfnummer ohne Bam ID verwenden dürfen.

    Da wir uns zur Zeit ja aber noch in einer Art Übergangsphase befinden, die spätestens 2017 zu Ende ist, kann es rechtlich gesehen durchaus möglich sein das die Staaten vorrübergehend weiterhin eigene Bestimmungen und Extrawürste machen dürfen.

    Ab 2017 wirds aber richtig interessant, inwieweit dann die Staaten noch eigene Einschränkungsmöglichkeiten a la Bam Pflicht besitzen ???
     
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