Bestimmung F2 Versenden

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von kilian_FCB, 27. Jan. 2016.

Schlagworte:
  1. Servus,

    meine Frage ist, ob es generell erlaubt ist, Kat 2 Feuerwerk unterm Jahr zu versenden, bspw. an Freunde.
    Falls ja, muss es irgendwie speziell gekennzeichnet werden o.ä?

    Das alte Thema dazu ist von 2009 und womöglich hat sich bis heute schon wieder was geändert..

    Danke schon mal im Vorraus :)
     
  2. Der Versand ist möglich.
    Natürlich nur als Gefahrgutversand und entsprechend gekennzeichnet!

    Aaaber ich kenne kein Unternehmen, dass einen Gefahrgutversand für Privatpersonen anbietet, sorry!
     
  3. Naaaja du hat wohl die 1.4s Artikel in Kat 2 vergessen?;)
     
  4. Warum?
    Bietet eine Firma denn 1.4S Versand für Private an? Wenn ja, welche?
     
  5. Saul.Goodman gefällt das.
  6. Hallo,

    ja man kann als Gewerblicher mit DPD die Klasse 1.4S versenden. Man braucht allerdings vorher eine separate Genehmigung von DPD.

    Einfach mal anrufen und anfragen. Der Empfänger darf auch eine Privatperson sein.

    Gruß,

    Nisch`l
     
  7. Ich wollte ein päckchen king cobras zum bekannten verschicken.. Aber ich hab das gefühl das es sich 1. Nicht lohnt weil das bestimmt viel zu teuer ist. Und zweitens kaum einer sowas für private leute anbietet...:(
     
  8. Handel ist unter Privatpersonen verboten (auch überlassen). Transportieren dürfen es nur dafür qualifizierte Firmen und dann noch in speziellen Kartons. Das ganze würde Dich mehr als das 10 Fache des King Preises kosten.
    Ein Gefahrgutversand ist in der Regel auch nicht durch eine Privatperson zu beauftragen
     
  9. Warum sollte der Handel oder das Überlassen von F2 unter Privatpersonen verboten sein?
    Solange er im erlaubten Zeitraum stattfindet ist das überhaupt kein Problem.
     
  10. Da muss ich mal das passende raussuchen.
     
  11. Seh ich fast auch so, denn sonst würden ja alle die hier für jemanden anderen (z.b. einen Freund) Feuerwerk bei einem Händler mitbestellen z.b. zum 29.12. und dann das später dem jenigen überlassen etwas falsches machen. Denn auf der Rechnung steht ja nur die eine Person somit gehört es alles demjenigen allein der es bestellt hat.
    Wenn dem das wirklich so wäre, würden ja 3/4 der Leute hier seit Jahren in Unwissenheit leben. :dontthinkso: Das kann ich mir nicht vorstellen.
     
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