Großfeuerwerk Verbringen von F3/ F4 mit §27 aus dem Ausland

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Christoph, 6. Juli 2017.

  1. Servus Gemeinde,

    da ich einfach keine 100%ige Antwort finde frage ich hier um Rat:

    Welche Auflagen / Einschränkungen / "Probleme" ergeben sich wenn man PtG der Klassen F3 bzw. F4 bspw. aus Tschechien oder anderen EU-Ländern verbringen will? (Selbstverständlich handelt es sich um geprüfte PtG mit CE sowie Identifikationsnummer wie bspw. die Jorge JC05 oder Klasek Dum Bum).

    Dass man die Produkte mit einer Erlaubnis nach §27 (ohne Einschränkungen, mit Fachkunde) erwerben bzw. nach Deutschland verbringen darf sollte soweit klar sein.

    Meine Frage ist WIE der Transport von statten gehen muss? Für F4 mit 1.1G ist mir klar dass man das nicht einfach im PKW transportieren darf...
    Wie siehts allerdings mit o.g. F3-Knallern aus? Welcher Gefahrgutklasse unterliegen diese?
    Darf man diese Böller in kleinen Mengen im eigenen Auto transportieren? (Falls 1.3G)

    Entschuldigt bitte die viele Fragerei, aber ich werde einfach nicht schlau aus dem ganzen Gesetzeswirrwarr...

    Grüße,
    Chris
     
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  2. 1.1 & 1.3G darfst du 20Kg netto ohne ADR Schein und EX-Zulassung für das Fahrzeug transportieren ;)
    Wie das mit der Anmeldung läuft kann ich dir so atok aber auch nicht sagen.
     
  3. Vielen Dank für diese rasend schnelle Antwort :)
    Das mit den 20kg (bei 1.1G) wusste ich bis dato noch nicht... Hast mir damit schon mal sehr geholfen ;)

    D.h. es bleibt noch zu klären ob man seinen Einkauf auch in irgendeiner Weise (beim Zoll etc.) anmelden muss...?!
     
  4. die ware darf aber auch nicht lose im kofferraum liegen sondern sollte meines wissens in einem geschlossenen karton,mit 1.3 o.ä. gekennzeichnet sein.(falls ich mich nicht irre)
     
    Christoph gefällt das.
  5. afaik in einer zugelassenen UN-Verpackung
     
  6. Das anmelden beim Zoll geht so:

    "Guten Tag, haben Sie etwas anzumelden" (Sofern man rausgeholt wird)

    "Guten Tag, JA ich habe PTG´s an Bord, möchten Sie die sehen?"

    Etc. usw.;)

    vorher anmelden ist da nicht, würde auch nicht zum Schengen Abkommen passen irgendwie:p + Was das für ein Bürokratischer Aufwand wäre...:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

    Grüße
     
  7. 1.1G darfst du nur 5 kg Netto mit der 1000 Punkte Regel transportieren.
     
  8. Wenn die PTG die du verbringen willst, in Deutschland keine Lagergruppen Zuordnung haben, dann darfst du sie auch nicht verbringen. Denn du müsstest sie ja (wenn auch nur kurze Zeit) iwo aufbewahren. Das betrifft leider viele Artikel von Klasek usw. Auch Dum bum, bis auf die 2g Böller mit Bam
     
  9. Das ist falsch. Laut ADR zählt 1.1B bis 1.1J (also auch 1.1G) zur Beförderungsgruppe 1 und da gilt für die Punkteermittlung NEM*50. Also sind bis zu 20 kg im Rahmen der 1000-Punkte-Regel verbringbar. Nachzulesen ist das hier auf Seite 34 des PDFs (Seite 10 im Dokument).
     
  10. In deiner eigenen Pyroeinstufung steht : :*Behördl. geprüfter Großfeuerwerker §20 u. §27

    Hast du im Großfeuerwerker Lehrgang geschlafen ? ich denke mal Wunschdenken deine Pyroeinstufung !
     
  11. FredXperry Na das sind ja freundliche Töne... Genau solche dummen Sprüche hab ich sowas von satt, so einen Rat brauch ich nicht...

    Und Rechenschaft muss ich dir schon gleich gar net ablegen... Schau in den Thread "27er mit eingetragener F4" da siehst du dass ich kein Sprücheklopfer bin! Ich arbeite bei einer Feuerwerkfirma und hab zu meinem 20er noch meinen unbeschränkten 27er...
     
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  12. Auf welchem Lehrgang warst du denn? Wenn das dort nicht besprochen wurde, kannst du ja nix dafür. Das mit den 1000 Punkten sind tatsächlich Grundlagen.

    Trotzdem:
    Wer nicht fragt bleibt dumm. Also ich finde es besser, wenn jemand mal fragt, statt gar nicht und dann einfach nach dem "alten Schema" weiter macht...
     
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  13. Sorry, aber bei so komischen Fragen und das von einem Feuerwerker mit Fachkunde ....
     
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  14. Ich war bei Hummig im Lehrgang. Das war letztes Jahr im August!
    Und Hut ab wenn du dir all das was du in der Theorie gelernt hast auswendig merken konntest... Ich bezweifle das stark!

    Wenn man Theorie dann in die Praxis umsetzen möchte dann ergeben sich eben mal Fragen die für dich im ersten Augenblick "komisch" sind. Vorallem wenn man sowas noch nie gemacht hat. Und ich dachte genau dafür ist ein Forum da, um Antworten auf Fragen zu bekommen!
     
    mikebln gefällt das.
  15. @ FredXPerry

    Dann erzähl mir es doch bitte einmal, ich habe kein Fachkunde.

    Gruß
    Scherzartikel


    .
     
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  16. Naja 1000 Punkte sind schon ein wenig was und was Du noch gar nicht bedacht hast, du darfst das zwar Transportieren aber das wars dann.

    Sprich Über die Grenze fahren, abholen und dann hier abbrennen.

    Des weiteren musst du dann auch Transportpapiere mit Infoblatt immer bei Dir führen ...

    Und der Perry hat schon recht, wenn ich nen Heizungsbauermeister bei mir im Keller stehen habe, dann würde ich den sofort wieder rauswerfen, wenn er die Basics zu meiner Anlage erst im Heizungsforum erfragen müsste, wobei Heizungen im Vergleich zu Pyrotechnik noch was harmloser sind.

    Und zu Hummig, da bekommst du eigentlich, zugegeben sehr viel auf einmal, aber sehr fundiertes Wissen UND auch Unterlagen zum nachlesen, die auch länger als ein Jahr halten.

    Und ich persönlich finde es dann doch auch gruselig, wenn jemand die Fachkunde für etwas bescheinigt bekommen hat, aber die Grundlagen nicht verstanden hat.

    Zugute halten muss man jetzt, das die Frage evtl. auch nur auf das Zoll Handling bezogen werden konnte, was ich aus dem Kopf auch nicht wüsste, aber da wieder die Frage ... wieso ... es gibt genug Firmen die innerhalb des Landes liefern.

    Carsten
     
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  17. Ich seh schon, hier sind wieder ganz viele Profis unterwegs die einen sofort verurteilen wenn man nicht genau ihren "Vorgaben" entspricht...

    Nur zur Info, ich darf die Ware auch lagern da ich über ein geeignetes Lager für 1.1G verfüge...

    Dass das im Lehrbuch steht ist mir auch klar, meine Frage bezog sich aber eben in erster Linie auf den Zoll, und davon steht leider nichts drin!

    Zudem kommt hinzu dass ich noch nie PtG der Kat F3 bzw. F4 selbst über die Grenze gebracht habe. Ist doch nur zu verständlich dass sich da Fragen aufdrängen...

    Aber ich vergaß, hier sind ja die wahren Profis die das gesamte SprengG, alle Verordnungen und Vorschriften aus dem stegreif können und noch NIE eine Frage hatten unterwegs... Menschen die das auch tagtäglich machen mit dem Transport aus dem Ausland und dass ich kleiner 27er (der schon unzählige Grossfeuerwerke geschossen, aber eben noch nie Ware aus dem Ausland gekauft hat und sich deshalb nochmals zusätzlich absichern wollte!!!) da sofort auf die Schippe genommen und als unwissender Depp abgestempelt werde!

    Wie mich dieses Forum mittlerweile einfach ankotzt... Typisch deutsch, jeder muss belehrt und bevormundet werden, jeder muss immer alles wissen und perfekt beherrschen.

    Thread kann geschlossen werden, auf so etwas habe ich keine Lust mehr! Danke trotzdem an diejenigen die mir ernsthaft eine Antwort geben konnten.
     
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  18. Wieso fragst du nicht bei dir auf Arbeit?
     
    666 und FredXPerry gefällt das.


  19. Auch wenn ich Dir leider deine Frage nicht beantworten kann Chris,weil ich keinen 1 Wöchigen Kurs mit einer Abschlußprüfung und ein paar Feuerwerke als Helfer hinter mir habe, so bedaure ich es doch, dass Du mit deiner Meinung nicht alleine da stehst. Ich bin mir aber sicher das Dich irgendwann eine freundliche email eines echten Kollegen erreicht, der deine Fragen beantworten kann und das ganz ohne aggressiven Unterton......:thumbup:
     
  20. Habe diese Art von Transporten schon dutzendfach durchgeführt, aber ein ehrliches Hilfeangebot von mir wurde nicht angenommen.
    Deshalb.....:cry:
     
  21. Ich habe einen befreundeten Händler in Berlin dem ich mindestens schon fünf mal erklärt habe wie man seinen cash flow berechnet, ich mache es auch ein sechstes mal;) Noapte buna Berlin
     
  22. So, ich wollte hier nur nochmal aus aktuellem Anlass ein paar Infos loswerden falls noch andere an diesem Thema interessiert sind:

    Ich habe heute mit verschiedenen Zollämtern telefoniert und mich erkundigt ob es irgendetwas zu beachten gibt beim Verbringen aus dem Ausland.

    Kurz zusammengefasst:

    - Verbringen von PtG der Kategorien F2, F3, F4 für Erlaubnisinhaber ohne weiteres erlaubt.
    - max. 20 kg NEM im privaten PKW o.ä. ohne ADR etc. ...
    - keine Rechnung über den Erwerb der Artikel nötig (da Privatgebrauch!!)
    - keine "Anmeldung" beim jeweiligen Zollamt nötig
    - Artikel müssen eine CE Zertifizierung bzw. eine Identifikationsnummer besitzen (sollte klar sein :p)

    Viele Grüße,
    Chris
     
  23. Ich hatte noch irgendwo mal gelesen, dass eine deutsche Anleitung auf dem Artikel abgedruckt sein muss, wenn ich den ptG nach Deutschland verbringen möchte.
     
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