Hallo, Weiß Jemand von euch, ab ein LKW-Fahrer der ein ADR-Schein hat, zwingend ein Befähigungsschein haben muss? wenn er Klasse-IV fährt? Oder würde es reichen, wenn der Beifahrer ein Befähigungsschein hat?
Hallo, wenn er Güter der Gefahrgutklasse Klasse 1 fährt, braucht er zwingend eine Bef-Schein. Bitte auch drauf achten, das er nicht nur den Grundkurs-ADR-Schein hat, sondern auch die Erweiterung auf die Klasse 1.
Wer erlaubnispflichtige ADR Güter der Klasse 1 transportiert, muss zwingend im Besitz eines Befähigungsscheins sein. Darin ist entweder nur die Verbringung (bescheinigt durch den Verbringerlehrgang) eingetragen, oder die durch entsprechende Zeugnisse (Lehrgänge) erreichten Befähigungen. Hat nur der Beifahrer einen gültigen Befähigungsschein für diesen Transport, ist es eine zulässige Transportbegleitung. Vorausgesetzt, der Beifahrer ist im Besitz einer Fahrerlaubnis für das Transportfahrzeug. Kommt oft vor, dass ich von der Grenze einen Transport in D begleite, weil der Fahrer keinen für D gültigen Bef.schein oder keinen für die Klasse gültigen ADR-Schein hat.
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