Hinweis Raritäten - Was ist erlaubt, was verboten...?!?

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von pyro2301, 17. September 2017.

  1. Hallo Pyros,
    Ich habe mal ein paar Fragen an Euch...
    Ich selbst bin Sammler von Feuerwerk kl.1-kl.2 und mir scheint es als unheimlich heißes Thema,wie die gesetzliche Regelung nun ausfällt,diese zu besitzen,kaufen,tauschen,verkaufen,zünden......usw.
    Wer von Euch kann da helfen,etwas Licht in die Sache zu bringen?
    Darf ich meine alten Knallteufel verkaufen,wenn ich meine Sammlung auflöse?
    Darf ich meine alten Knallteufel auf Treffen tauschen?
    Darf ich meine alten Knallteufel überhaupt noch besitzen?
    Darf ich meine alten Knallteufel loslassen (zünden) ?

    In welcher Situation bewege ich mich da überhaupt noch Legal?

    P.S. Das ist eine ernst gemeinte Frage und KEIN Verkaufsangebot meiner Sammlung.Nicht das man hier wieder an den Pranger gestellt wird.....

    Vielen dank für Eure sachlichen Antworten.
     
  2. Hallo,
    nun nach auslaufen der Übergangsfrist:

    Darf ich meine alten Knallteufel verkaufen,wenn ich meine Sammlung auflöse?
    Nein, nicht mit Altzulassungen.

    Darf ich meine alten Knallteufel auf Treffen tauschen?
    Nein, denn sie dürfen soweit ich es verstehe nicht mehr verkauft werden und außer zum entsorgen zur übergabe an einen Entsorger nicht mehr transportiert werden.

    Darf ich meine alten Knallteufel überhaupt noch besitzen?
    Ja, ohne sie zu transportieren.

    Darf ich meine alten Knallteufel loslassen (zünden) ?
    Nein, die altzulassungen sind erloschen.

    Ob das alles so Sinn macht da ca 99% der Bevölkerung von dieser Entwicklung auch keine Ahnung hat sei mal dahingestellt. Von der Überwachung und Durchsetzung mal ganz zu schweigen.
    Aber ganz genau genommen hast du aufgrund der Rechtslage, mit den alten Sachen nur noch etwas zum Ansehen am jetzigen Ort was auch nur noch einmal transportiert werden dürfte und zwar zu Entsorgen.

    Falls hier Irgendetwas fehlt oder nicht stimmt lasse ich mich gerne belehren.:blintzel:
     
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  4. Danke für die schnelle Hilfe und den Link zum Text.

    Da auch dieses mal (wie immer mit dem bösen thema feuerwerk) , eine unglaubliche und zum teil unendlich unlogische Regelung getroffen bzw verfasst wurde,werde ich den ganzen Kram wegwerfen.
    Meine Freude am Sammeln und Tauschen ist nicht mehr vorhanden ( leider ) .
    Mit den ganzen Regeln würden Treffen,Tauschen und andere Zusammenkünfte noch stärker eingeschränkt bzw.ja garnicht mehr erlaubt.
    Also,weg damit....Ende.
     
  5. Sehr schade um die schönen Sachen :shocked:
     
  6. #6 YouDidntWantMe, 18. September 2017
    Zuletzt bearbeitet: 18. September 2017
    Hallo, vllt. mal was um die Diskussion etwas anzuheizen ohne den Wert des Inhaltes irgendwie zu bewerten. Aber kürzlich vom Lehrgang in Berlin, sind mir diese Zeilen mitgebracht worden.

    Ohne Wertung, ohne Garantie auf den Wahrheitsgehalt:

    Übrigins altes schwarzpulver darf mitlerweile auch weiterverwendet werden der vom Amt sagte im lg das pyrotechnik ohne ce irgendwann auch verwendet werden kann die verordnung ist noch nicht durch.

    Die händler u hersteller sollten zur umstellung gezwungen werden .später komm wie bei pulver ne amnestie und endverbraucher können die restbestände verbrauchen.

    Text und Schreibweise gehören nicht mir.

    Gruß in die Nacht.
     
  7. Es entbehrt sowieso jeglicher Logik, wenn die banalsten Artikel aus der Klasse 1 wie Feuerwirbel oder Knallteufel, die früher jedes Kind mit 12 Jahren im Kiosk um die Ecke legal kaufen und zünden durfte nun aufgrund fehlender Zulassung nicht einmal mehr staatlich geprüfte Pyrotechniker zünden dürften.
    Typisch EU-Gesetze: Fernab jeglicher Realität. Wäre wirklich nicht verkehrt, wenn diese angebliche Verordnung wirklich kommen würde. Tausende Menschen, die von diesem Gesetz nie was mitbekommen haben, würden sich sonst jährlich strafbar machen, wenn sie zufällig im Keller gefundene ältere Feuerwerkskörper an Silvester zünden würden.
     
  8. Hmm also ich kann da nichts sehen.:dontthinkso:
     
  9. Ohne weiteren Komentar.

    ICH (und ich spreche hier ausnahmslos nur für mich alleine) würde so eine Frage erst gar nicht stellen sondern die Dinger einfach verballern bevor ich sie wegwerfe. Hier ist schließlich nicht die Rede von irgendwelchem illegalen BKS-Zeuch öder ähnlichem sondern "nur" von Artikeln die früher mal zugelassen waren und jetzt nicht mehr.

    Auch wenn es von der rein rechtlichen Seite stimmt was hier geschrieben wurde, aber wer bitte will das denn kontrollieren ? Erst recht zu Silvester .. :rolleyes:

    Aber jeder so wie er meint ... wenn du sie wegwerfen willst dann tu es halt.
     
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  10. Ich habe mit meinem Beitrag auch nur die Rechtslage angesprochen. Was man davon hält und ob er sich daran hält, ist jedem selbst überlassen. Quasi genauso wie ob man außerorts die erlaubten 100km/h einhält oder überschreitet. Kann oft genug durchgehen, aber im Fall der Fälle bist du eben mit dem Gesetz konfrontiert. Deshalb sollte meiner Meinung nach, ich wiederhole es nochmal, diese Verordnung kommen, damit man weiterhin sorgenfrei Klasse 1 & 2 zünden darf.
     
    Maximilian1802 gefällt das.
  11. Vermutlich ist die größte Problematik auch nicht die Straf- und deren Verfolgbarkeit.

    Aber wenn beim, abgesicherten und supervorsichtigem Abbrand mit Sicherheitsabständen dann doch etwas Ernstliches passiert, wird man ggf. ohne Versicherungsschutz dastehen. Man stelle sich das bei einem Personenschaden oder Gebäudebrand vor.
     
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  12. Die BAM sieht die Ganze Sache so:

    https://drive.google.com/file/d/0B-I9FnwNDQpIbzQtUU50N2NCc2c/view?usp=sharing

    Die Artikel dürfen also nicht mehr verwendet,verkauft,verbracht werden usw nur noch besessen.
    Allerdings ist die Aussage die oft getroffen wird, sie hätten ihre Zulassung verloren nicht richtig.
    Die Alt Zulassung bleiben erhalten, nur dadurch ist der Besitz ja überhaupt möglich.

    Die Verwendung zum Beispiel stellt eine Ordnungswidrigkeit da, die wenn sie (überhaupt) geahndet wird nicht so stark ausfällt als wenn man Artikel ohne Zulassung zündet.
     
  13. Global betrachtet handelt es sich hierbei um eine politische Entscheidung, denn wenn man es genau betrachtet schießt sich die BAM da eigentlich ins eigene Bein. Bzw. wurde dazu veranlaßt.
    Man muß sich mal vorstellen, daß von der BAM geprüfte und zugelassene Artikel nicht mehr verwendet werden dürfen, weil sich eine Europa-Regelung in der Bezeichnung durchsetzen soll.
    Das bedeutet ja schlicht und ergreifend, daß diese Gegenstände zu unsicher wären um sie zu verwenden, was aber vorher die BAM genehmigt hatte.
    Schlüssig ist für mich, daß man ein weiteres Verkaufen und Verbringen zu unterbinden versucht um den Handel damit zu stoppen.
     
    Pyro tha dragon gefällt das.
  14. Ich denke auch die Händler waren mit der Regelung nicht ganz unglücklich, da Pyrotechniker viel Ware vor der Frist "vernichtet" haben ohne entsprechende Bezahlung, einfach damit es weg ist..

    Ich denke ein einfaches auslaufen lassen der Artikel, sprich ein Pflicht neu hergestellte Artikel ab Datum xy mit der neuen Bezeichnung zu versehen hätte gereicht.

    Dann wären die Raritäten noch legal. Macht ja auch keinen Sinn ... wie geschrieben heute noch ein geprüfter zugelassener Artikel, morgen schon illegal ...

    Dass die Hersteller das ganze Vorgehen auch ausgenutzt haben, kann man schon daran sehen, dass nur ein Bruchteil der Übergangszeit genutzt wurde, um die Artikel anzupassen.

    Aber so ist halt das Leben, es ist nicht immer erlaubt was Sinn macht. Und alle wollen Sie Geld verdienen.

    Aber jetzt muss man sich halt dran halten.

    Dafür gibt es jetzt jede Menge Feuerwerk auf dem Markt wo einfach nur ein Zeichen drauf ist und OK.
    Für die Sicherheit ein Schritt rückwärts, für die Geschäftemacher super.

    Carsten
     
    Gipsbombe und rommels gefällt das.
  15. Hallo!

    Also offiziell ganz klar verboten...
    Aber mit Verstand 1-2 davon gezündet auf einem Feld zb würde ich mir da keinen Kopf machen....

    lg
     
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