Sicherheit Verkauf

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von chrixx12, 1. Oktober 2002.

  1. Hallo Freunde!
    Es ist bestimmt ein ziemlich langweiliges Thema für Euch aber hier bekomme ich bestimmt die Informationen die ich brauche.
    Also es geht um Feuerwerksverkauf.
    Mich würde interessieren, wie man am Besten einen Feuerwerksverkauf in einem Container aufzieht. Braucht man zum Lagern einen Seecontainer und zum Verkaufen einen Verkaufscontainer mit Theke oder ist es gänzlich verboten und wie und wo hole ich mir die Erlaubnis so welche Teile aufzustellen. Außerdem möchte ich noch wissen , wie ich am Besten die Angestellten kontrolliert wenn man denn welche hat falls jemand auf die Idee kommen sollte selber welche in eigener Regie zu verkaufen in meinem laden.
    So das waren erstmal alle fragen die mir auf dem Herzen gelegen haben. Falls überhaupt jemand diesen Artikel liest dann wäre ich sehr dankbar, wenn man mir weiterhelfen könnte.
     
  2. Gesetzliche Regelungen zum Verkauf von Feuerwerkskörpern

    Am besten wendest Du dich an dein zuständiges Gewerbeaufsichtsamt (manchmal auch Amt für Arbeitsschutz, im Berlin eventuell auch das Bauamt) und fragst dort nach Infoheften mit den entsprechenden Regelungen. Ansonsten können Dir sicher auch die Hersteller von Kl. II Sylvesterfeuerwerk weiterhelfen, und zu denen mußt Du ja sowieso Kontakt aufnehmen um deine Ware erstmal zu bekommen.

    Gruß, Andreas
     
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