Museum Änderungen der Gesetzeslagen - The Urban Legends!

Dieses Thema im Forum "Museum, Firmen, Historie" wurde erstellt von CannonCracker, 7. Januar 2011.

  1. Moin!

    Da ich beim letzten Silvestereinkauf Knallschnüre der Klasse II gefunden hatte, machte ich mich an ein schon länger angedachtes vorhaben. Genau genommen wollte ich die Gesetzesänderungen speziell für Knallartikel zurückverfolgen. Es gibt ja viele Legenden, die meinen, Knaller wären mal auf 90 dB limitiert, oder es gab gar keine Limitierung bis 1998 inkl. massiver negativer Änderungen wie z. B. der schönen Fetzenbildung bei Chinaböllern. Ich habe mich durch die Gesetzestexte gekämpft und eine chronologische Zusammenstellung gefertigt:

    23. November 1977 (Einführung der 1. SprengV)
    10. März 1987
    31. Januar 1991
    26. Oktober 1993
    23. Juni 1998
    15. Juni 2005
    Die Gesetze vor 1977 schienen bei den Ländern zu liegen, dessen Gesetze mit Inkrafttreten der 1. SprengV erloschen sind. Da habe ich leider keinen Zugriff drauf. Es könnte daher theoretisch sein, dass Blitz-Böller bis zu diesem Datum zugelassen waren! Die Chargen, die evtl. mal in den 80ern aufgetaucht sind, waren also allesamt Ausrutscher bei der Befüllung. Alle Angaben sind natürlich max. Werte und keine verbindlichen Vorschriften.

    Erstaunlicherweise finden wir für den Knallerbereich recht wenig Änderungen seit 1977. Das 1987 eingeführte dB-Limit wurde durch die 1998er Änderung leicht angehoben, lediglich die Satzmenge wurde verringert. Wenn wir jetzt bedenken, dass zu dieser Zeit ein D ca. 5,30 g, Super A ca. 6,25 g und Super B ca. 6,75 g NEM hatten ...

    Die Regelung mit den Splittern und glimmenden Fetzen, die ich selbst auch mit der 1998er Änderung verbunden hatte, scheint also in keinster Weise die Bauweise der Knallkörper zu beeinflussen. Und selbst damals war die Sprengkraft auf die 3,5 mm Hülsen aus Pappe beschränkt.

    Sollte ich hier nicht etwas übersehen haben, zeigt die Aufstellung doch ein sehr eindeutiges Indiz. Außer die BAM hatte damals natürlich ein Auge zugedrückt, oder ein defektes Schallpegelmessgrät ;) Die Kubis sind seitdem übrigens völlig unangetastet geblieben.

    Auch wenn es jetzt an der aktuellen Situation leider nichts ändert, so kann man mit der Übersicht Gegenstände aus vergangener Zeit evtl. genauer einordnen und einige Urban Legends sind hoffentlich nun ausgestorben :p

    Grüße
     
  2. Ich kann mir auch vorstellen, daß Messungen der db Werte heute etwas genauer sind als in den 80ern und aufgrund dessen schon etwas Luft aus den Knallern genommen wurde. Ob die 10 Gramm Sp (bis 98 ja noch erlaubt) überhaupt jemals genutzt wurden, wer weiß. Mit den heutigen 6 Gramm läßt sich jedenfalls ein vernünftiger Knall erzeugen, die Keller C-Böller waren mit 2,8 Gramm befüllt und haben für ihre Größe gut Krach gemacht. Ein Böller dieser Bauweise und Sorgfalt mit 4-6 Gramm sollte laut genug sein (z.B. Super A Größe). Es scheint wirklich eine Sache der Importeure zu sein.
     
  3. Schöner ausführlicher Beitrag.
    Welchen Grund hat es denn eigentlich gehabt,weshalb die graue Zündschnur durch die grüne ersetzt wurde?Interessieren würde mich auch,wann der wechsel eigentlich war,so ende der 80´s anfangs der 90´s ?

    Ich kann mir auch vorstellen,das einer der Gründe wieso Böller nicht mehr so krachen daran liegt,weil die Verarbeitung zum Teil so schlecht ist,was aber andererseits kein Wunder ist bei der heutigen "Geiz ist Geil" Mentalität..
     
  4. Also die alten C-Böller von FKW hatten wohl auch nur 3 g - allerdings in der alten Bauweise. Nach meinem Kenntnisstand haben die alten Bo Peep Super-Böller II über 7 g. Etwas höheres hatte ich nicht gefunden.

    Die graue Lunte gab es noch bis Mitte der 90er Jahre. Ich denke mir, die ist einfach mit der Zeit verschwunden weil sie oft nicht sehr zuverlässig ist/war und über längere Lagerungszeit die gesetzliche Verzögerungsanforderungen gefährtet sein könnte ;)

    Das ist ganz eindeutig so! Ich habe hier noch zwei D-Böller von Comet aus der letzten Pagodenausführung (2005), die stecken auch den Diamond D in die Tasche und schnipseln noch sehr ordendlich. Und das ist alles noch gar nicht so lange her :(
     
  5. @CannonCracker: Herzlichen Dank für die Aufstellungen! Sowas habe ich immer gesucht. Leider war es mir in der Vergangenheit nicht möglich, die genauen gesetztlichen Regelungen von 1977 und 1988 zu finden (wobei ich annahm, dass es in dem Jahr gravierendere Änderungen gab).


    Dass in den 90ern eine Begrenzung der Lautstärke auf 115 dB bestand, habe ich erst vor wenigen Tagen indirekt durch ein in einem anderen Thread verlinktes Video zum Ende der DDR-Powercracker erfahren. Dort wurde von einer 115 dB-Grenze (zur Zeit der Wiedervereinigung) gesprochen, die die Power Cracker überschritten und deshalb nicht zugelassen wurden.

    Demnach stellt also die derzeitige 120 dB-Regelung tatsächlich nicht die eigendliche Hürde dar. Denn in den 90ern gab es ja Knallkörper, die deutlich lauter waren als alle heutigen (inklusive der Nico-Kanonenschläge).
    Ich nahm daher an, dass, wie Du es vor längerer Zeit ausführlich darstelltest, andere Vorschriften, insbesondere bzgl. Zerlegung und evtl. Wicklung der Hemmschuh sind.

    Mich wurdert daher ebenfalls sehr, dass bereits 1977 keine brennenden oder glühenden "Splitter" erlaubt waren und die Streung geregelt war wie heute. Kann es sein, dass diese Regelungen nicht doch erst nachträglich ergänzt wurden? Irgendeinen Grund muss es doch haben, dass zyl. Kanonenschläge eine Sollbruchstelle bekamen und China Böller so konstruiert sind, dass sie sich nicht mehr so zerlegen, wie in den 90ern oder gar in den 80ern/70ern.


    EDIT:

    Das ist dann aber wieder ein Zeichen, wie unterschiedlich sie ausfielen. Ich habe ein Sortiment Cometböller mit Pagodenlabel und neuem Logo noch 2006 bekommen. Die D-Böller waren gleichlaut wie die damaligen D-Böller von Keller, die sich auf dem heute niedrigen Niveau noch als das beste an D- bzw. Superböller herausstellten. Die damaligen Keller C-Böller aus der guten Charge (Münchhausen-Cover) waren jedoch deutlich lauter. Die Exemplare der Comet-D-Böller, die ich hatte, waren also nichts wirklich besonderes. Allerdings habe ich letztes Silvester bisher unangetastete Superböller I aus dem Cometset getestet (Hersteller: SQ) und die waren zu miener Überraschung relativ laut - allerdings nicht lauter als ein Diamond D.
    Wie schon woanders geschrieben, hatte ich 2003 Superböller erwischt (keine Altware!) die endlich mal wieder richtig laut knallten. Vermutlich hatte ich das große Glück, seltene Ausreißer nach oben zu erwischen.
     
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  6. - keine Abgabe vom 01.11. bis 28.12.

    Stimmt das wirklich? Oder eventuell vertippt?
     
  7. Vielleicht brachte 1977 sogar gravierende Änderungen zu den einzelnen Ländern, wobei ich davon ausgehe, dass die Ländergesetze davor nahezu identisch waren. Ich weiß auch noch nicht genau in welchem Gesetz es geregelt war.

    Für Niedersachsen vermutlich in der Verordnung über den Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen von 1952, die 1968 angepasst wurde.

    Die Regelung mit den Splittern ist zu 100% in der Originalfassung enthalten. Allerdings musste ich auch an die Sollbruchstellen denken. Eine Gesetzesgrundlage kann ich aber nicht erkennen. Vielleicht ein Abschiedgeschenk von Rheinmetall? :evil: Was vielleicht eher zutrifft: Die BAM regelt hier nun etwas ohne gesetzlicher Grundlage.

    Ich habe mal ebend Bilder von den Comets gemacht:

    [​IMG][​IMG]

    Anhand dieser kleinen neuen Artikelnummern kann man erkennen, das sie aus der Li & Fung-Zeit stammen. Wandstärke 5 mm und die sind lauter als die Diamonds. Sehen deine auch so aus?

    Es stand so im Gesetzestext, wobei ich denke, dass es damals auf einem Tippfehler beruhte, der nicht sofort aufgefallen ist. Im § 1 waren lustigerweise auch kurzzeitig 2 kg(!) Knallsatz zur Bestimmung der Wassertiefe zugelassen. Das wurde dann aber ganz schnell wieder auf 2 g reduziert :D
     
  8. Ich denke, in D setzen sich gute Böller schon deshalb nicht durch, weil sie alle gleich aussehen (zumindest für jeden der sich nicht intensiv damit beschäftigt) und gleich heißen.
    Und unter den scheinbar gleichen wird der billigste gekauft.

    In anderen Ländern haben Böller bekannte Namen und ein eindeutiges Aussehen, dafür sind sie aber auch sehr teuer. Hochwertige Böller kosten alle über 2€/Stück.
    Das funktionierte ja Anfangs auch in D mit den kubischen Kanonenschlägen, bis sie auch billigst produziert wurden.

    Dass die BAM ohne gesetzliche Grundlage Sachen verbietet ist aber auch leicht möglich, diese Organisation hat offensichtlich viel Macht und keine Kontrollinstanz.
    Es wurde ja hier auch schon oft erwähnt dass der Test mit künstlicher Hand oder Schweinepfote nirgends im Gesetz verankert ist.
    Es steht auch nirgends im Gesetz dass ein Böller die Hand nicht verletzten darf wenn er darin explodiert.

    Es ist aber auch leicht möglich, dass die Chinesen ausprobieren wie minderwertig man produzieren kann bis den Dreck keiner mehr kauft...
     
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  9. Ich glaub einfach, dass die 6g SP Böller einfach zu teuer wären für unsere Geiz ist geil Gesellschaft ...
    Aber mal abwarten was sich heuer Ende des Jahres alles ergibt :)
    Viele Hersteller haben glaube ich noch einige Trümpfe im Ärmel und werden diese erst heuer rausschütteln ...

    Genau wie in Österreich wird es Ende des Jahres sicher ein paar Leckerlis geben. Und spätestens 2013 wird es sicher gute SP Böller geben, die auch leistbar sind.

    Auch wenn euch in Deutschland die BAM sicher wieder einen Strich durch die Rechnung ziehen wird mit ihren Tests (welche wirklich überholt sind) ...
     
  10. Zitat der Papst:
    Dass die BAM ohne gesetzliche Grundlage Sachen verbietet ist aber auch leicht möglich, diese Organisation hat offensichtlich viel Macht und keine Kontrollinstanz.
    Es wurde ja hier auch schon oft erwähnt dass der Test mit künstlicher Hand oder Schweinepfote nirgends im Gesetz verankert ist.
    Es steht auch nirgends im Gesetz dass ein Böller die Hand nicht verletzten darf wenn er darin explodiert.

    Zitat Vash:
    Auch wenn euch in Deutschland die BAM sicher wieder einen Strich durch die Rechnung ziehen wird mit ihren Tests (welche wirklich überholt sind) ...


    Eben, Über-BAM
     
  11. Die Chinesen produzieren das, was der Importeur zahlt bzw. was er bestellt. Eigenmächtig werden die also nicht einfach Schrott produzieren.

    Zum Handtest der BAM:

    Irgendwie muss die Sprengkraft der Knaller auch gemessen werden. Aber die damaligen Schwarzpulver-Böller haben auch keine Hand zerfetzt. Und dort ist ja seit 1977 alles beim alten geblieben. Trotz des Tests könnte so einiges mehr möglich sein.

    Aufschluss kann diesbezüglich wirklich nur die BAM selbst geben. Die werden sich aber wohl eher weniger öffentlich direkt oder indirekt über ihre Kunden äussern wollen.
     
  12. Danke für den Hinweis und die Fotos! Ich habe festgestellt, dass ich leider keinen der D-Böller mehr besitze (waren auch nur 2 oder 3 Päckchen) die letzten habe ich wohl Silverster verballert. Die Superböller I aus dem Sortiment, von denen ich noch ein Päckchen besitze, sind ganz anders beschriftet. Bei Interesse kann ich diese fotografieren. Aber viellecht besser in Deinem Top- und Flop-Thread nachreichen.
     
  13. Ich kenne zumindest einen Fall, in dem der Hersteller nicht das Versprochene geliefert hat.
    Der betroffene Importeur hat daraufhin den Hersteller gewechselt...
     
  14. Wann und bei welchem Importeur war das?
     
  15. Diamond war vor der Insolvenz von fehlerhaften Produkten betroffen. Ich weiß aber nicht mehr um welche Artikel es ging. Vielleicht meinte er die?

    Dann waren das bestimmt noch die mit zwei Ringen!? Ja, poste ruhig mal Bilder :)
     
  16. Ich muss dich mal nach deinen Quellen fragen, denn du kommst in deiner Auflistung ja zu deutlich anderen Ergebnissen als ich!
    Ich habe die 1. SprengV von 77 gelesen, und über dierlei Regelungen, wie du sie zitierst, nichts finden können, gleich gar nicht etwas darüber, dass bei Knallkörpern keine brennenden oder glimmenden Splitter entstehen dürften.
    Und dass genau das so Wort wörtlich in der 98er Fassung hinzugekommen ist, lässt du unerwähnt. Bin daher etwas verwirrt aber wenn du mir Quellen nennst aus denen das so hervorgeht bin ich natürlich bereit, mich in EInsicht zu üben.

    Meine Quelle ist www.bgbl.de, ich denke, das ist vertrauenswürdig.

    Die Änderung von 93, dass die Tel. nur. angegeben werden muss, war mir bisher noch nicht bekannt. Gut zu wissen. Man kann also davon ausgehen, dass alle Päckchen ohne tel. nr. maximal von 1993 sein können. Das präzisiert die Altersbestimmung. Das Jahr erscheint mir auch schlüssig.
     
  17. Primär hatte ich auch das BGBl durchgelesen, ist ja auch die offizielle Quelle ;) Ich habe hier die ursprüngliche Version von 1977 vorliegen (Satz steht ganz unten):

    [​IMG]

    Das dies tatsächlich so ist, sieht man ja an den 10 g bzw. Steighöhe von Schwärmern. Ich bin chronologisch von der Fassung 2006 Stück für Stück rückwärts gegangen. Es wird ja stehts erwähnt, wann die dann derzeit aktuelle Fassung durch welches Gesetz oder Verordnung und Artikel geändert wurde. Anschließend bin ich nochmals von 1977 bis zur 2006 durch um sicher zu sein, dass ich auch nichts übersehen habe.

    Es gab ja noch weit mehr Änderungen an der 1. SprengV, die erwähnte ich allerdings nicht, da es hier keine Änderungen für Feuerwerksartikel gab. Allein in den letzten paar Jahren:

    29. Oktober 2001 (1. SprengV durch Siebente Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung Artikel 338)
    - keine Änderung
    1. September 2002 (1. SprengV durch Zweites Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften Artikel 2)
    - keine Änderung
    11. Oktober 2002 (1. SprengV durch Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts Artikel 13)
    - keine Änderung
    25. November 2003 (1. SprengV durch Achte Zuständigkeitsanpassungsverordnung Artikel 284)
    - keine Änderung
    15. Juni 2005 (1. SprengV durch Drittes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften Artikel 2)
    - Schwärmer und Heuler nur noch in Raketen, Batterien und Kombinationen zulässig
    31. Oktober 2006 (1. SprengV durch Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung Artikel 390)
    - keine Änderung

    Die Arbeit war auf jeden Fall extrem mühsam auch wenn das Ergebnis so "einfach" aussieht :joh:

    Ja, über die Telefonnummer bin ich auch recht froh. So weiß man schon: Oh ab 1994, lieber vorsichtig sein ;) Die Änderung hierzu steht übrigens in der "Verordnung zur Novellierung der Gefahrstoffverordnung, zur Aufhebung der Gefährlichkeitsmerkmaleverordnung und zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" (welch Name :rolleyes:) im Artikel 2.
     
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  18. Ah alles klar, ich hatte lediglich das erste SprengG von 1976 gelesen, nicht die 1. SprengV. Da stehts ja tatsächlich drin. Jetzt frage ich mich bloß, warum mir die Tante von der BAM das damals persönlich so geschrieben hat, dass dieser Passus erst ab 1998 Bedeutung hatte ??? Ich kann mir das nur so erklären, dass die BAM bis 1998 diesen Passus, der schon ab 1977 galt, nicht wirklich geprüft hatte. 1998 entschloss man sich dann dazu, es zu prüfen. Damals mussten laut BAM ja sämtliche bereits zugelassene Knallkörper zur Prüfung bei der BAM eingereicht werden. Dass die Sollbruchstelle und die geänderte Anordnung der Schwarzpulverkapsel bei Chinaböllern beides ausgerechnet um 1998 herum erfolgte, als alle Knaller zur Prüfung eingezogen wurden, kann doch kein Zufall sein!

    Wie dem auch sei - belegbar ist es nicht. Man hatte damals definitiv sämtliche zugelassene Knaller zur Prüfung eingefordert und dabei höchstwahrsceinlich strengere Prüfkriterien angelegt als früher (obwohl auf Basis des gleiches Gesetzes). Dass dabei so viele Böllerzulassungen erloschen sind, kann man allerdings nicht als Beleg anführen, dass die BAM denen damals die Zulassung verweigerte. Es ist auch denkbar, dass diese Böller erst gar nicht zur Prüfung eingereicht worden sind, weil die Firmen Feistel und Moog zu dieser Zeit ja verschwanden, und ihre BAM-Zulassungen vermutlich nicht extra noch zur Prüfung einreichten. Vielleicht hat diese Prüfung den Böllerimporten durch Feistel und Moog erst das Genick gebrochen... Da kann man nur spekulieren....

    Fakt ist: Ich hatte die email von der Frau erhalten, die bei der BAM die Böllertests seit vielen Jahren schon durchführt. Vielleicht sollte ich versuchen, sie nochmal zu erreichen und zu fragen, inwiefern ihr bekannt ist, dass die damaligen Prüfungen mit der Änderung der Knaller Bauweise in Verbindung stand. Dann hätte man endgültig Klarheit.
     
    Luigi93 und Minos gefällt das.
  19. Die Änderung mit der Befüllung ging ja schleichend und fand nicht plötzlich statt. Ist auch eigentlich die logische Konsequenz, wenn immer mehr Wandstärke genommen wird. Kam die Sollbruchstelle beim Nico nicht erst bei der letzten Charge? Sind die echt schon seit 1998 so?

    Piepenbrock hatte doch den Laden ohne Grund dichtgemacht, oder? Also insolvent waren sie keinesfalls. Wann verschwand denn z. B. der FKW D mit der 0038? Ich glaube in rot gab es ihn auch noch.

    Mit den damaligen Prüfungen hatte die Dame noch gar nichts zu tun, da sie erst seit 1999 dort ist ;) Aber nachhaken kann man ja trotzdem noch mal - ich bin gespannt. Theoretisch waren ja auch noch weitere Personen beteiligt. Bestimmte Dinge wird die BAM nicht beantworten, zumindest dann wenn die Antwort etwas Negatives gegenüber eines Herstellers oder Importeurs beinhalten würde. Indirekt ist so etwas natürlich auch schon wieder Antwort genug :blintzel: An diese glimmende Splitter-Theorie glaube ich persönlich nicht mehr. Ich vermute, die Sprengkraft der dickeren Böller war damals einfach zu hoch. So ein alter D oder Super-Böller konnte ja locker ein Loch in den Rasen reißen. Das dürfte die Sprengkraft der als Referenz genannten 3,5 mm Papphülsen übertroffen haben. Die ganzen kleinen Chinaböller stehen da natürlich außen vor.
     
  20. Bezüglich der Wandstärke möchte ich dies gerne etwas näher Erläutern, da ich hier im Forum diesbezüglich schon mehrere falsche Interpretationen gelesen hatte.

    Die 3,5 mm Wandstärke beziehen sich auf verklebtes Papier = Pappe. Diese wird dann z. B. bei einem zylindrischen Kanonenschlag verwendet.

    Die Wandstärke bei Chinaböllern ist nicht vorgeschrieben, da es sich um lose gewickeltes Papier handelt. Hier können also durchaus 6 bis 8 mm erreicht werden. Die Sprengkraft darf jedoch nicht über den Papphülsen der Kanonenschläge liegen.
     
    Minos und Bilsom gefällt das.
  21. Feistel und Moog waren sehr wahrscheinlich keine Opfer strengerer BAM-Prüfungen, kommt schon zeitlich nicht hin. Beide Firmen wurden im Laufe der 80 vom Reinigungsunternehmen Piepenbrock gekauft und Ende der 90er wieder fallengelassen. Über Moog weio ich nicht genau Bescheid, Feistel jedenfalls bzw. das Werk in Göllheim, wurde 1999 von Comet übernommen, die zunächst die Feistel-Produktpalette weiterhin anboten. 2001 wurde das Feistelwerk Göllheim dann aber von Comet geschlossen. Das bedeutete gleichzeitig das Aus für Feistel-Produkte.

    Die Chinaböller mit dem neueren Tannenwald-Label sind m. W. aus der Zeit um die Jahrtausendwende, müssten demnach 1998 durch die BAM-Prüfung gekommen sein, wie auch in D hergestellte Bodenknallkörper. Einige ehemalige Feistel-Artikel fanden sich zumindest noch vor einiger Zeit in der BAM-Liste (in die aktuelle habe ich jetzt nicht reingeschaut) unter Comet.
     
  22. Laut Gesetz ist 1998 im Bereich der Knallkörper eigentlich nichts Gravierendes passiert. Doch wir wissen leider alle, dass trotzdem etwas Schreckliches stattgefunden hatte. Aber warum? Ich habe folgenden interessanten Text in einem bereits erloschenen Patent gefunden. Dieser bringt einem die Geschehnisse in den Jahren 1997/1998 etwas näher und bringt zugleich neuen Interpretationsspielraum, in welcher Weise bis 1997 nach dem Gesetz gehandelt wurde. Für die Freunde es traditionellen chinesischen Schwarzpulver-Knallers wird der folgende Text sicherlich viele unangenehme Empfindungen auslösen :eek::blintzel:

    [...]
    Die Erfindung betrifft einen Knallkörper, bestehend aus einer aus mindestens zwei Lagen Papier gerollten und verklebten Papierhülse sowie mit einem darin in einen Explosionsraum eingepressten Knallsatz, der mit einer nach außen geführten Zündschnur versehen und an beiden Endseiten von einem aus Sand, Ton, Gips, Bims, Sägespänen oder ähnlichen, durch Pressen verdichtbaren Material bestehenden Verschlusskörper gedämmt ist.

    Derartige Knallkörper sind seit vielen Jahren bekannt und entstammen einer chinesischen Produktion. Dabei werden mehrere, in aller Regel zwei Lagen Papier deckungsgleich oder überlappend von Hand oder mittels eines Drehdornes von Hand zu einer geschlossenen Papierhülse gerollt und verklebt. Auch die weitere Produktion erfolgt von Hand. Dazu werden die Papierhülsen auf einen flachen Dorn aufgesetzt und dann das Material des ersten Verschlusskörpers eingefüllt, durch Stopfen gepresst, hiernach der Knallsatz eingepresst und die Zündschnur seitlich aus der noch offenen Papierhülse nach oben herausgeführt und sodann das Material des zweiten Verschlusskörpers eingefüllt und ebenso verpresst. Abschließend wird die an beiden Enden offene Papierhülse durch Einfalten einer der innen liegenden Papierwindungen zugekrempelt, wobei diese Krempelung praktisch einen mit der Innenseite der Papierhülse verbundenen Kümpel bildete.

    Bei dieser Handproduktion ist sowohl die Menge des Knallsatzes als auch die Menge des zu stopfenden und die Verschlusskörper bildenden Materials weitgehend dem Augenmaß der Fertigungsperson überlassen, weil ein Abwiegen oder Messen die Produktionszeit erheblich verlängern und damit indiskutabel unwirtschaftlich werden würde. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass beispielsweise die Knallsatzmenge in erheblichen Grenzen zwischen beispielsweise 3 g und 5 g schwanken konnte. Dementsprechend änderte sich auch die Länge der Verschlusskörper. Daraus resultierten Knallkörper der vorstehend genannten Art, deren Berstdruck und deren damit verbundene Schallintensität in erheblichen Grenzen variierte. Durch gesetzgeberischen Eingriff dürfen zukünftig Knallkörper dieser Art eine bestimmte Schallintensität von 120 dB(A) nicht überschreiten. Am einfachsten und wirtschaftlichsten wäre zu diesem Zweck eine Verminderung des Knallsatzgewichtes, was wiederum eine Messung des Volumens oder Gewichtes des Knallsatzes erfordern würde, was sich jedoch aus den vorgenannten Gründen bei einer Handproduktion der beschriebenen Art als indiskutabel erweist. Hier setzt nun die Erfindung ein.

    Dieser liegt die Aufgabe zugrunde, einen Knallkörper der eingangs genannten Gattung zu schaffen, der bei der bisherigen chinesischen Handproduktion durch einen geringen manuellen oder maschinellen Aufwand eine Volumen- oder Mengenmessung des Knallsatzes entbehrlich werden lässt und gleichwohl die Schallintensität eines jeden Knallkörpers sicher auf das gewünschte Maß von beispielsweise 120 dB(A) begrenzt.

    Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem eingangs genannten Gattungsbegriff erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Zerreißfestigkeit der Papierhülse in Höhe des Explosionsraumes durch Schwachstellen derart gemindert ist, dass die Schallintensität des Explosionsknalls auf einen gewünschten Höchstwert begrenzt ist. Durch diese Anordnung kann für jede gewünschte Größe eines Knallkörpers je nach der Art und Größe der Schwachstellen in der Wandung des Explosionsraumes die Schallintensität des Explosionsknalls auf das gewünschte Maß reduziert werden. Hierzu sind in Abhängigkeit von der verwendeten Materialdicke, des betreffenden Papiers und der Menge des Knallsatzes wenige sowie einfache empirische Versuche erforderlich, um den mit der geschwächten Wandung des Explosionsraumes einhergehenden Berstdruck und die davon abhängige Schallintensität zu ermitteln.

    Dabei haben sich nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung bei Versuchen Schwachstellen bewährt, die aus Papierausschnitten mindestens einer der Papierlagen bestehen. Es ist jedoch auch möglich, die Schwachstellen von schlitzförmigen, in der Längsachse der Papierhülse oder quer dazu verlaufenden Einschnitten in mindestens einer der Papierlagen zu bilden.

    Ferner können die Schwachstellen durch ausgestanzte Öffnungen in mindestens einer der Papierlagen angebracht werden und quaderförmig, quadratisch, oval oder kreisrund ausgeführt sein. In jedem Fall werden mindestens zwei Lagen Papier zu einer Papierhülse gerollt und verklebt. Die Schwachstellen sind je nach der Anzahl der gerollten Papierwindungen der Papierhülse mit mehreren Lagen von den außen liegenden Windungen abgedeckt, sodass einerseits die Schwächungsstelle von außen nicht erkennbar ist und somit auch nicht zu optischen Beeinträchtigungen führen kann und andererseits eine gesteuerte Explosion mit dem Ergebnis eines zusammenhängend bleibenden Knallkörperrestes verbunden ist. Wie erste geheim gehaltene Versuche erwiesen haben, zerbirst der Explosionsraum in Höhe der schwächsten Stelle des Schwachstellenbereiches. Der - zumeist gegenüberliegende - stärkere und festere Bereich der Wandung des Explosionsraumes bleibt unzerstört und hält die beiden Verschlusskörper mit dem zerborstenen Explosionsraum zu einer Restkörpereinheit zusammen. Dadurch wird einerseits ein Fortspratzen von Einzelbestandteilen des Knallkörpers unterbunden, und andererseits bleibt ein biologisch leicht verrottbarer Restkörper übrig, der aus biologisch unbedenklichen Stoffen besteht.

    Da bei der geschilderten Handproduktion des Knallkörpers gemäß der Erfindung auch weiterhin die Knallsatzmenge in nicht unerheblichen Größen schwanken kann, bedeutet es eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung, dass sich die Schwachstellen an beiden Enden über die Länge des Explosionsraumes innerhalb der Papierhülse hinaus erstrecken. Dadurch wird sichergestellt, dass selbst bei einer größeren Knallsatzmenge die Zerreißfestigkeit der Papierhülse in Höhe des Explosionsraumes auch weiterhin durch die Schwachstellen derart gemindert ist, dass die Schallintensität des Explosionsknalls auf den gewünschten Höchstwert begrenzt bleibt. Es versteht sich, dass die Länge der "Hinauserstreckung" von der Gesamtgröße des Knallkörpers abhängt und beispielsweise 2 mm bis 5 mm an jedem Ende des Explosionsraumes betragen kann.

    Da die Schwachstellen in den Papierlagen vor der Handproduktion des Knallkörpers mit bekannten maschinellen oder von Hand zu betätigenden Stanz-, Schneid- oder Schlitzmaschinen eingebracht werden können, wird weder die Dauer noch die Art der bisherigen Handproduktion dieser Knallkörper verändert oder sonst wie negativ beeinflusst. Volumen- oder Gewichtsmessgeräte sind nicht erforderlich.

    Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Zündschnur aus dem Explosionsraum an der Innenseite des Schwachstellenbereiches der Papierhülse anliegend herausgeführt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Zündung des Knallsatzes in der Nähe des Schwachstellenbereiches beginnt, sodass der Knallsatz keinen Gaspuffer entwickeln kann, der zu einem erhöhten Berstdruck und damit einer erhöhten Schallintensität des Explosionsknalls führen kann.

    Um ein Ausrieseln und damit eine Schwächung der Verschlusskörper zu verhindern, sind diese an ihren vom Knallsatz abgewandten Enden durch eine innen liegende, zu der Dämmschicht hin eingefaltete Papierwindung des Endbereiches abgedeckt. Auch diese Einfaltung erfolgt von Hand mittels eines Stopfers.

    Sowohl der Knallsatz im Explosionsraum als auch die Dämmschichten der Verschlusskörper sind ohne Luftzwischenräume und Trennwände festgestopft und die Schallintensität des Explosionsknalls gleich oder kleiner als 120 dB(A).
    [...]

    Dies wird bei einigen bestimmt Erinnerungen an die damaligen Straßenbilder hervorrufen :(

    Rote Grüße

    CC

     
    D-Böller, Mathau, ufo und 10 anderen gefällt das.
  23. sehr aufschlussreich, das öffnet einem mal die augen
     
  24. Bei der vorstehenden Patentbeschreibung gab es übrigens bzgl. der losen Befüllungsmethode vorher eine genaue Dosierungshilfe. Ich habe dazu endlich ein passendes Bild gefunden: Klick ...

    Die Befüllungshilfe wurde sicherlich später aus zeitlichen Gründen nicht mehr verwendet, würde aber selbst heute noch eine gute Methode darstellen. Vermutlich kam erst danach das aufgeklebte Befüllungs-/Behelfspapier zum Einsatz. Ich kann mich auch nicht erinnern, an älteren Knallern Reste des Papiers gesehen zuhaben.
     
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