Sonstiges Oft behandelt und dennoch offene Fragen zur Einfuhr von CE-Artikeln

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von Saul.Goodman, 27. November 2015.

  1. Hallo,

    leider komme ich trotz vielem Lesen nicht zu einem klaren Ergebnis.
    Ich hoffe hier kann mich jemand aufklären.

    Mir geht es darum, die wahrscheinlich bekannten, holländischen CE-Pyro-Cracker aus dem Ausland zu bestellen.
    Verstehe ich es richtig das ich sie Einführen dürfte und mir nur das Abbrennen aufgrund mangelnder BAM untersagt ist?
    Laut einem zitiertem Brief des Zolls wohl legal.
    Die Anfrage an betreffenden Shop ergab erwartungsgemäß die selbe Antwort.

    Alternativ könnte ich das ganze nächste Jahr an meinen 2.-Wohnsitz in den Niederlanden schicken lassen,
    Eine Bestätigung das die Einfuhr dort legal ist habe ich bereits.
    Da quält mich allerdings die Frage ob sie dann noch zu haben sind.
    Vom deutschen Zoll selbst kam leider bisher keine Antwort, dort scheinen die Mühlen etwas langsamer zu laufen. :)

    Würde mich über eine fachkundige Antwort freuen da ich keinerlei Lust auf illegale Aktionen habe.


    Vielen Dank. :)
     
  2. Mir ist bis jetzt keine Behörde bekannt, die zu diesem Thema ne richtig klare Aussage trifft. Immer kommt nur schwammiges Zeug. Ist ja klar, niemand will sich in der Hinsicht nen Stiefel anziehen.

    Meiner Meinung nach sollte man, wenn schon verbringen ins/ausm Ausland, das persönlich machen und nicht über Internetbestellungen und Lieferungen.
    Wenn mans selber macht, kann man direkt vor Ort reden, das kann ein Paket nicht.
    Verstehst was ich meine?
     
  3. Um welche ce pyro cracker handelt es sich denn? Mir fallen auf Anhieb keine ein.???
     
  4. Sobald CE-F1 oder CE- F2 vorhanden ist darfst du das Zeug mit nach DE nehmen und selbstverständlich auch abbrennen.
     
  5. kkkkkkrrrrrrrrrr :D:D:D
     
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