Besucher Purivox Knallschreckgerät

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von feuerwerk_is_geil, 5. Dezember 2016.

  1. Stefan22 und psymon gefällt das.
  2. Interessantes Thema.

    Interessantes Thema, konnte zur Verwendungserlaubnis nichts finden. Fällt aber vermutlich ins WaffG ist jedenfalls nach WaffV als Gas-Böller geprüft. Für Vogelschreck erhälst du ja auch mit Bedarfsbescheinigung ein Erwerbserlaubnis, darfst sie aber nur für den Zweck der angegeben ist verwenden. Ich könnte mir hier einen ähnliche Einschränkung vorstellen.
    Hoffe da weis jemand mehr und kann uns erhellen :D
     
    psymon gefällt das.
  3. So ganz laienhaft: laut Gesetz ist das Verwenden von Pyrotechnik der Klasse F2 gesondert zu Silvester erlaubt. Alles andere hat einen speziellen Zweck, der nicht "Spaß an Silvester" ist...
     
  4. Wenn dir Vögel die Haare vom Kopf wegfressen und dir das nicht gefällt, kannst du das Gerät natürlich das ganze Jahr über verwenden. An Sylvester fällt es sowieso kaum auf.
     
  5. Ich würde tatsächlich mal direkt den Verkäufer anschreiben. Schließlich wird auch damit geworben das Karnevalsvereine dieses Gerät einsetzen. Kann also nicht so schwierig mit der Auslegung des Bedürnisses / Nutzens sein.

    VG

    Loki
     
  6. Werte Gemeine,
    nun habe ich Antwort bekommen von der Firma Purivox.

    [SIZE=-1]Sehr geehrter Herr *****,

    entschuldigen Sie bitte die späte Antwort.
    Das Gerät hat keine PTB Nummer. Für den Einsatz zur Vogel- oder Wild-Abwehr ist auch keine PTB Zulassung notwendig.
    Das Gerät ist ein PURIVOX Dulpex mit Piezo-elektrischer Zündung.
    Eine Anleitung finden Sie unter : https://www.purivox.com/uploads/pdf/Purivox_Mechanismus.pdf
    Ersatzteile unter: https://www.purivox.com/uploads/pdf/Teileliste_Purivox_Mechanische_Gerate.pdf
    oder im Shop: http://www.vogelabwehr-purivox.de/index.php?page=categorie&cat=41
    Da dieses Gerät nur zur Vogel- oder Wild-Abwehr zugelassen ist darf es "rein rechtlich" nicht für Salutschüsse verwendet werden.
    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jetzt wieder zur Verfügung.

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    [SIZE=-1] Mit freundlichen Grüßen,
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    Denke mal das ist lediglich Auslegungsache, wie man z.B. Pfefferspray nicht gegen Menschen sondern lediglich gegen Tiere einsetzen darf...
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  7. Nein ist es nicht. Wenn Du das Gerät für einen anderen als den angegebenen Zweck verwendest, handelst Du rechtswidrig. Ich glaube auch nicht das es im Falle einer Anzeige nur auf eine Ordnungswidrigkeit hinausläuft.

    Das "rein rechtlich" in Klammern bedeutet nur, dass die Firma keinen Einfluss darauf hat, wie und wann Du das Gerät verwendest. Wenn Du zu Silvester damit Salut schießt, dann ist das Deine Verantwortung.

    It's up to you! ;)

    VG

    Loki
     
  8. Das ist wirklich ätzend in Deutschland... Alles, was nicht ausdrücklich als erlaubt gilt, nimmt man als verboten an. Ist dann die missbräuchliche Verwendung eines Schraubenziehers als Stechbeitel auch strafbar? Oder das Bepflanzen einer Kloschüssel? Oder die Verwendung eines Bowletopfs ausschließlich als Nachttopf? :D

    Dürfte man denn zum Beispiel mit großen dicken Brettern laut knallen (die kommen lässig über den erlaubten Wert, nehme ich an)?
    Man braucht die dazu nur flach auf einen Beton- oder Teerboden klatschen (kippen und mit dem Fuß nachhelfen; das tut schon in den Ohren weh). Aber der eigentliche Verwendungszweck ist das ja auch nicht.

    Darf man überhaupt aus irgendwelchen zweckbestimmten Dingen etwas erfinden, was einem ganz anderen Zweck dienen soll?

    In welchem Gesetz steht es denn, dass man solche Knallschreckgeräte nur für den Zweck des Vertreibens von Vögeln verwenden darf?

    Armes Deutschland. Während an Silvester alljährlich in den Niederlanden ungestraft mit Milchkannen und größeren Kalibern das Karbidschießen ausgeübt wird, ist bei uns fast alles verboten, was nicht irgendwie geprüft, abgesegnet, CE-geadelt und mit "Geprüfte Sicherheit" für teueres Geld ausschließlich zu kaufen ist. Selbst machen strengstens verboten.

    Ich bin froh, die Siebziger- und Achtzigerjahre noch erlebt zu haben, in denen das alles noch viel unverkrampfter gehandhabt wurde ohne diesen exzessiven Sicherheitswahn, der jedem ideenreichen Menschen heute die Sorgenfalten ins Gesicht treibt, wenn er eine seiner Ideen mal konkret ausprobieren will. Er könnte dabei ja gegen irgendein ihm unbekanntes Gesetz verstoßen.
    Fast alle überlebten diese Zeit ohne Probleme, obwohl die Sicherheitsfetischisten heute vermutlich bei vielen Dingen von Damals einen Herzinfarkt bekommen würden. Damals konnte ich ohne Nachfrage für kleine Experimente ein wenig Salpeter und Schwefelpulver aus der Drogerie holen. Trotzdem haben sich damals wohl auch kaum mehr Menschen mit solchen Dingen verletzt als heute. Und mehr Terror als heute gab es auch nicht. Eher sogar weniger...

    Sorry, das musste mal raus. Ich hoffe, dass mir dafür jetzt hier niemand böse ist... :oops:

    Liebe Grüße,

    Gunnar
     
  9. Ich hab so ein ähnliches teil(andere marke) und der wird mitt Propangas betrieben
     
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