Großfeuerwerk §27er in der Schweiz? :)

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von pingufreak83, 9. März 2017.

  1. Hallo zusammen,

    ich überlege mir, in die Schweiz zu ziehen. Kann ich den Wohnort für den §27er dann dorthin wechseln? Das Lager wäre in DE und ich würde ab und zu mal nach DE in Urlaub fahren, ein Feuerwerk machen :). Klingt komisch, ist aber so...

    Danke!

    Lg

    pingu
     
  2. Kann ich mir nicht vorstellen, da dein Wohnsitz nicht mehr innerhalb der BRD liegen würde und du somit den Schweizer Gesetzen unterliegen würdest.
    Übrigens ist F3 in der Schweiz frei erhältlich. Alternativ könntest du ja sogar dann den FWA Schein machen. Kostet ca. 500 und dann darfst du Shells bis 3" sowie Cakes bis 50kg NEM:shocked: schießen. Kursdauer 1 Tag.
    Bei den Cakes gibt es keine Kaliberbegrenzung :D:D:D

    Nur F3 in D dürfte sich für dich dann erledigt haben. Außer die Behörden erkennen deinen FWA an.
     
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  3. Ich denke, das er trotzdem F3 in DE schießen darf, da er ja eine für DE gültige Erlaubnis hat.
    Wo er wohn ist dann meiner Meinung nach unrelevant.
     
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  4. Also im SprengG konnte ich nicht finden, dass man unbedingt in Deutschland wohnen muss.

    Dort steht "Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn der Antragssteller nicht seit mindestens drei Jahren seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ununterbrochen im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.". (§27)

    Deutscher Staatsbürger muss man aber sein, da ansonsten die Erlaubnis zu versagen ist.

    Da die Schweiz eine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, wäre das vielleicht machbar:

    Ich denke mal, dass es auch Firmen gibt, die im Ausland sitzen und einen §7er haben, oder? Ansonsten kann man ja kein Feuerwerk in DE anzeigen.

    Hm ich habe gerade über den FWB ein bisschen was gelesen.

    Man kann wohl den §27er / §20er anerkennen lassen und den Lehrgang kürzen. Der FWB ist jedoch nur gewerblich.

    Ich denke ich muss mal bei der zuständigen Behörde nachfragen wie das mit dem "kann" im Gesetz zu deuten ist.
     
  5. Stimmt nicht ganz... Shells gibt es nur mit dem FWB.
    Mit dem FWA bekommt man "nur" fertig verleitete Kat 4 sachen, also Cakes, grosse RöLis und Single Shots.
    Mehr infos gibts hier: http://www.feuerwerk-skf.ch/download/Feuerwerk-Kurse-FWA-FWB.pdf

    Kat. 3 ist frei verkäuflich für jedermann, aber hier ist die Einstufung anders als in Deutschland. Z.b. sind Flash Bangs bei uns Kat. 3 (ab 18) und nicht Kat. 2 (ab 16) und auch die grösseren Raketen (teilweise mit 300g+ NEM) sind Kat. 3.

    Im freien Verkauf gibts bei uns schon jede menge schöner Sachen und der Verkauf ist auch ganzjährig möglich. Wenn du glück hast darfst du das ganze auch ganzjährig in deinem Garten zünden (meistens aber "nur" bis 22 Uhr) - kommt aber auf die Gemeinde drauf an ;-).
     
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  6. Für eine doppelte Staatsbürgerschaft brauchst zu aller erst mal die Schweizer Staatsangehörigkeit. Das alleine dauert schon 12 Jahre wenn ich mich nicht irre.
    Alles andere würde ich mit dem zuständigen Amt klären und wenn man ihn nicht behalten könnte würde dich das sicher nicht aufhalten. ;)
     
  7. Das mit der Staatsbürgerschaft ist quatsch mit Sauce... Auch wenn du in die Schweiz ziehst bist und bleibst du Deutscher Staatsbürger.
    Wenn du dann 12 Jahre in der Schweiz warst kannst du eine Schweizer Staatsbürgerschaft beantragen und dann entweder die Deutsche behalten oder nicht.

    Du kannst aber in Deutschlang angemeldet bleiben während du in der Schweiz bist. Dazu brauchst du halt dann einfach einen "Wohnsitz" in Deutschland und musst dich zusätzlich in der Schweiz ganz normal anmelden. Ich weiss jetzt nicht genau ob das nur mit einer L Bewilligung geht oder auch mit einer C-Bewilligung (5 Jahre).
    Meine Freundin war jedenfalls die ersten Jahre als sie in der Schweiz gewohnt und gearbeitet hat (auch) noch in Deutschland gemeldet (eventuell geht das ja auch mit 2. Wohnsitz - z.b. bei deinen Eltern/Verwandten/Bekannten). So würdest du den 27-er nicht verlieren.

    Aber dazu musst du dich natürlich bei den entsprechenden Gemeinden und Behörden genauer erkundigen... ;)
     
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