2023 [Regel] *auch 2023* Online-Versionen sind Prospekt-Scans vorzuziehen

Dieses Thema im Forum "Prospekte, Werbung" wurde erstellt von Pyro, 28. November 2011.

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  1. Da grundsätzlich die Möglichkeit besteht, dass ein Super- oder Baumarkt, eine Ladenkette, ein Shop oder sonstiger Händler trotz der kostenlosen Werbung die Verbreitung seiner Angebot-Prospekte und Flyer als Scans oder Screenshots im Internet nicht wünscht, gilt ab sofort folgende Regelung auf FEUERWERK.net:
    • Online-Versionen von Katalogen, Prospekten und Preislisten (egal ob z.B. ein PDF-Dokument oder eine Website) sind Scans vorzuziehen. Entsprechend ist ein Link zu der Online-Version in der ersten Nachricht eines Anbieter-Themas zu setzen.
    • Nur wenn keine Online-Version existiert, können bis auf weiteres Scans/Screenshots in einem Thema als Anhang angehängt werden.
    • Das Hochladen von Scans/Screenshots im Album ist grundsätzlich aufgrund der fehlenden Übersichtlichkeit nicht erwünscht.
    • Wird nachträglich eine Online-Version eines Anbieters bekannt, editiert ein Moderator den Link in der ersten Nachricht des entsprechendes Themas und löscht alle ggf. existierenden Scans aus dem Thema.
    • Auch wenn sich Links zu Online-Versionen ändern oder weitere eines Anbieters hinzukommen, editiert ein Moderator immer in der ersten Nachricht eines Themas. So befindet sich dort immer die aktuellste bekannte Quelle und Version.
     
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