Besucher Allgemeine Gesetze

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Unregistriert, 16. Oktober 2015.

  1. Hallo liebes Forum,

    Ich interessiere mich schon seit langen für Pyrotechnik und deren Materie, zu Silvester lass ich es immer richtig Knallen.

    Nun zu meiner Frage:

    Ich frage mich schon seit längerem welche Gesetze beachtet werden müssen für eine Lagerfläche (NRW) um Pyrotechnik bis Kategorie F2 lagern zu dürfen und wie viel ich dann dort lagern darf (später Gewerblicher zweck).

    Da die Lagerfläche nicht nur für Pyrotechnik ist sondern auch zur Lagerung von anderen Materialien frage ich mich wie so die setzte dafür sind und wie viel eine Lagererlaubnis bei der entsprechenden Behörde kosten kann.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen

    Mit freundlichen Größen
    Klaus
     
  2. Hallo, Gast! Wenn du dich zunächst in der Kleinmengenregelung (Aufbewahrung kleiner Mengen) bewegen möchtest - gewerblich - dann ist das z.B. max. 100 kg NEM Lagergruppe 1.4G pro Gebäude, 350 kg bei einem Gebäude mit rein gewerblicher Nutzung und F30.

    Beides bedarf lediglich einer Anzeige und ist keine Errichtung eines Lagers für explosionsgefährliche Stoffe.

    Guckst du auch mal in der 2. SprengV, genauer dort in Anlage 6
     
    skydancer gefällt das.
  3. An dieser Stelle ein Lob an Redox für diese sehr ausführliche Antwort.
     
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