Sicherheit Pyrotechnische Munition PM-1

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von Frey-Firework, 23. Oktober 2016.

  1. Hallo liebe Kollegen,

    ich hab da einmal eine Sprengstoff- und Waffenrechtliche Frage.

    Ich habe eine Packung pyrotechnischer Pfeifpatronen für die Schreckschusspistole markiert mit BAM-PM-1

    Die möchte ich gerne schießen und bin mir aber über deren Abbrandzeiten bzw. Meldepflichten nicht klar und habe auch in meinen Ausbildungsunterlagen nichts gefunden.

    Daher folgende Fragen:

    1. Wenn ich die Pfeifpatronen als 7er Pack zusammen mit Klebeband umwickelt und einer Schwarzpulverladung aus einem Mörser Verschieße, dann ist das ein F4 Abschuss und kein PM-1 Abschuss mehr? Korrekt?

    2. Wenn ich die Pfeifpatronen einzeln in kleine 25mm Mörser stecke und mit Schwarzpulver verschieße (Analog Zink Bombetten) ist es ein F4 Produkt und somit kein PM-1 Abschuss mehr? Korrekt?

    3. Wenn ich die Pfeifpatrone mit meiner Schreckschusspistole verschieße ist es ein PM-1 Abschuss und somit nicht meldepflichtig? Korrekt?

    Mir geht es darum ob ich PM-1 analog wie F1 unterjährig ohne Anzeige schießen darf solange ich daruas kein F4 Produkt (in Kombi mit Mörser und BP) mache oder ob auch der Abschuss von PM-1 Produkten mittels Schreckschusswaffe ohne Anzeige beim zuständigen Amt erlaubt ist.

    Besten Dank für die Rückmeldung

    LG Philip
     
  2. Du darfst in Deutschland PM1 ganzjährig aus einer SSW mit PTB-Zeichen schießen. Du musst dies aber auf befriedetem Grund tun. Entweder auf deinem eigenen Grund oder auf fremden Grund mit Erlaubnis des Eigentümer. Desweiteren ist darauf zu achten, dass das Pyrogeschoss nicht die Grundstücksgrenze verlässt. Natürlich sind auch die grundlegenden Nacht-/Ruhezeiten zu beachten usw.
    Das was Du vorhast ist meiner Meinung nicht zulässig, da Du die PM1-Artikel nicht bestimmungsgemäß verwenden willst. Daraus wird nicht automatisch F4. Es ist schlicht und einfach nicht erlaubt. Es gibt eigene Verladeartikel, die dann aber keine PM-Zulassung haben sondern eine entsprechende Kat. IV/F4-Zulassung.

    z.B. Zink Vogelschreck gibt es als PMII-Variante und als Verladeartikel Kat.IV-Variante.

    Jedenfalls ist das meine Auffassung der gesetzlichen Lage. Ein Pyrotechniker kann da sicher nochmals bessere Auskunft geben.

    edit:
    Das eine (PM) unterliegt dem Waffengesetz, das andere (Kat.IV Verladeartikel) dem SprengG. Das darf man nicht vermischen.

    Gesendet außerhalb des Raum-Zeit-Kontinuum...
     
  3. Das sollte so passen was tribun77 geschrieben hat mit der Verwendung.

    Du solltest auf jeden Fall keine PM 1 oder PM 2 Sachen aus Mörsern schießen! Das ist unsachgemäße Verwendung und du gibst deinen Schein wieder ab.

    Für den Abschuss aus Mörsern kannst du die Verladeartikel, die in Kat. 4 klassifiziert sind, nehmen. Ist der gleiche Effekt aber mit Kat. 4 Aufdruck. Und schon bist du wieder auf der sicheren Seite.
     
  4. Die Antworten von tribun77 und Quickrun sind korrekt. So sinnfrei es uns auch erscheinen mag, aber wenn Verladeartikel in PTB Waffen verschossen,
    oder PM als Verladeartikel verwendet wird, dann kann dies zu Problemen führen, wenn.........!!
     

  5. Hallo Freunde,

    Es wurde zwar schon gesagt, doch ergänzend möchte ich noch dazu anmerken, dass der Erwerb und Besitzt von PMII nur über ein Bedürnis erlaubt ist!

    Beispiel:

    Winzer / Knallpatrone 15mm Zink / PMII = OK!
    Pyrotechniker mit Erwerbserlaubnis für Kat IV / Knallpatrone 15mm Zink / PMII = nicht OK!
    Pyrotechniker mit Erwerbserlaubnis für Kat IV / Knallpatrone 15mm Zink / Kat IV = OK!

    Deshalb ist bspw. Firma Zink dazu übergegangen die Knallpatronen als PMII und Kat IV anzubieten.

    VG

    Loki
     
  6. Hallo,

    ich wollte jetzt keinen neuen Thread eröffnen aber kann mir mal jemand sagen, wo ich die Listen zu den BAM-Nummern der PM I und PM II finde?

    Danke.

    Weiß jemand sicher was man braucht um PM zu verkaufen? Liege gereade im Meinungsstreit mit jemanden. Außerdem wurde ich selbst schon angesprochen zwecks Zink PM.
     
  7. Nur damit ich das richtig verstehe:
    "Technisch" gibt es keinen Unterschied, sondern nur in der Klassifizierung ist das korrekt ?
    Falls ja muss ich Dobi recht geben, das ist wirklich mal Sinnfrei.. auch wenn ich den Grund dahinter schon verstehe. Hat halt was von Schilda ..
     
  8. http://www.tes.bam.de/de/mitteilungen/waffenrecht/index.htm
    http://www.tes.bam.de/de/mitteilungen/waffenrecht/waffenrecht_medien/kl_pm1_pyro_munition1.pdf
    http://www.tes.bam.de/de/mitteilungen/waffenrecht/waffenrecht_medien/kl_pm2_pyro_munition1.pdf


    Ein Gewerbe mit Waffenhandelserlaubnis + Eintrag für PM2. Für den Käufer dann der Munitionserwerbsschein + Eintrag für PM2.

    Mit Großfeuerwerk hat PM nix zutun. Siehe Beitrag von Loki.
     
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