Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Okt. 2015.

  1. @Blitzcracker:
    Direkt von ********... zu reden finde ich überheblich. Stell dir mal vor du müsstest die Verantwortung der Behörden tragen und Scheine ausstellen. Es geht ja nicht nur um den Schein an sich, sondern auch um Lärmbelästigungen, Feinstaub, Gestank etc. Ich kann die Haltung dahingehend schon sehr gut nachvollziehen und würde nicht anders reagieren. Dazu kommt, dass aufgrund der fehlenden Fachkunde für F3 ein ziemlich großes Halbwissen herrscht.
     
  2. Hm, von Unwissenheit durch fehlende Fachkunde zu sprechen finde ich für Kat 3 eher unpassend. Für KAT. 3 und früher auch für Klasse 3 ist und war nie Fachkunde vorgesehen. Warum? Schlichtweg weil hier überhaupt keine nötig ist. Es handelt sich hier um Konsumenten-Feuerwerk welches für Anwender gering gefährlich ist. Alles was du an Wissen für eine sichere Handhabung benötigst ist in der Gebrauchsanweisung nachzulesen. Auch aus diesem Grund ist Kat.3 bereits für Anwender ab 18 Jahren zugelassen.
    Die Besonderheit in Kat.2 mit dem §20 Abs.4 bleibt für mich eher ein Schuss ins eigene Bein.
    Als man sich das ganze "ausgedacht" hat ist man sicher nicht davon ausgegangen wie leicht es ist z.B. aus dem Ausland Feuerwerk legal ins Land zu bringen und viele tuen dies auch.
    Eine vollständige Umsetzung der Richtlinie 2013/29 EU in deutsches Recht würde dem Sprengstoffgesetz nicht nur endlich wieder eine Rechtsgrundlage geben sondern würde auch drastisch den Feuerwerks -Tourismus eindämmen und somit auch mehr Anwendersicherheit geben. Gerade in Hinblick auf die auslaufene Übergangsregelung in 2017 wo auch in anderen europäischen Ländern Schluss mit der "Alt-Ware" ist, wäre die Anpassung an gleiche Regeln Sinnvoll.

    Und mögliche Unfallgefahren durch unsachgemäße Handhabung als die Regel der Handhabung darzustellen halte ich für völlig falsch, aber das scheint die neue Mode in der Gesellschaft zu sein.
     
    Blitzcracker, felirbg, Pyro Rob und 3 anderen gefällt das.
  3. Gibt es noch einen Einwand den ich bringen könnte? :D
    Ich bin mit meinem Latein am ende..

    Wenn nicht dann ist es halt so, halb so Wild.
    Aber ich will wenigstens alles versucht haben...
     
  4. Ohne Klage?
    Nein!!!
     
    Toro gefällt das.
  5. Das dacht ich mir, danke...
    Dann belasse ich das nun dabei, zu klagen ist mir zuviel des guten...
    Ich darf ja Raketen bis 200g zünden, passt...
     
  6. Richtig hab auch die Kat 2 Regelung drin.

    Aber was ich nicht so verstehe hatte Besuch von der Polizei und Ordnungsamt mich hat wohl mein lieber Nachbar angeschießen wegen illegale Fw Körper naja.
    Hab dann die Herren meine 3 Packungen Dum Bum gezeigt haben ja CE F3 und da meinten die guten Herren das ich diese Kaufen und Besitzen darf aber nicht verwenden darf, kann doch nicht sein oder?


    Gruß Daniel

    PS waren aber sehr sehr nett

    Und ja ich weiß das ich ein F3 Feuerwerk anzeigen muss auch zu Silvester
     
  7. das problem scheint zu sein das die ausführende gesetzesgewalt einfach keine ahnung von der materie hat.. :rolleyes:
     
  8. Hab ich mir auch gedacht, der nette Herr von der Polizei hat auch noch mit sein vorgesetzten telefoniert auch er meinte CE F3 darf ich kaufen besitzen aber nicht verwenden aber mit Bam ja, wenn ich dies machen würde würde dies eine Ordnungswidrigkeit?

    Aber irgendwo müssen die es ja herhaben

    Gruß Daniel
     
  9. @fisch
    An deiner Stelle würde ich beim Ordnungsamt mal nachfragen wonach sie denn die Verwendung ahnden würden. Also einfach mal nach der Rechtsgrundlage für diese Aussage fragen.
    Dann kann man evtl. weiter diskutieren
     
    Pyro Rob gefällt das.
  10. Hab ich, der gute Herr von der Polizei wollte sich nochmal genau informieren er wußte zum Zeitpunkt noch nicht mal das man Feuerwerk mit Ce besitzen darf er hatte bis dato immer gedacht nur mit Bam.

    Aber gib es nicht ein Paragraphen der dies verbietet irgendwo müssen die es doch her haben?

    Gruß Daniel
     
  11. Dem kann ich nur in vollem Umfang beipflichten.

    Den Stress mir geben nur um ein paar 75grammer, BKS-Böller und 1000g NEM Batterien zu zünden ? + Anzeige + Abbrenner + Versicherung + Lagerplatz, etc. ... und dann kocht noch jede Behörde ihr eigenes Süppchen. Nee Danke. So ein höherer Blödsinn ... :rolleyes:

    Wenn ich das alles lese wundern sich die Leute ernsthaft das immer mehr illegales Zeuch reinkommt ?
    Ich habs hier schon ein paar mal geschrieben, je mehr hier beschränkt und reguliert wird um so mehr werden sich die Leute das Zeuch auf dunklen Kanalen besorgen. Völlig Latte ob wir hier von KAT 2 oder 3 reden. Die pfeifen dann völlig auf irgendwelche Gesetze und Regeln. Bei dann ganzen Auflagen habe ich da sogar fast sowas wie Verständnis für ..
    Das ist mittllerweile überall zu erleben und wird n.m.M. von Jahr zu Jahr schlimmer.
    Mal abgesehen davon das auch immer mehr KAT4 dabei ist, siehe diverse YT-Videos.

    Nee ... ich bin wahrlich nicht masochistisch genug veranlagt um mich so gängeln zu lassen. Viel Spaß noch mit dem 3er ... ;)
     
  12. Es gibt eigentlich nur den §6 Abs.4 der 1.SprengV der darauf hinweist das vor der ersten Verwendung die Bam Id drauf muss. Allerdings richtet sich dieser § lediglich an den Wirtschaftsakteur . Für 27er oder als privat Person gilt das also nicht bzw. ist es nicht möglich dir daraus einen Strick zu drehen.
    Es ist also nicht möglich das Fehlen der Bam-Id auf einem CE geprüften Ptg bei Verwendung durch Privatpersonen zu ahnden. (entsprechendes Alter oder vorhandener Erlaubisschen mal vorausgesetzt )
     
    fisch gefällt das.
  13. Ok danke werd mich dann mal hier melden wenn der gute Herr sich bei mir gemeldet hat.


    Gruß Daniel
     
  14. @ Hans Peter aka Fisch ^^ habe dir doch schon paar mal gesagt dass du die PTGs auch verwenden darfst:D
    Was der Herr Fuchs schon geschrieben hatte kann man auch in dem Schreiben der BAM nachlesen. Also alles gut.

    Und bestes Beispiel, der User hier aus dem Forum musste sogar bis vor das Gericht.
    Wurde aber frei gesprochen weil er alles richtig gemacht hat...hat zwar jetzt nix mit abbrennen zu tun aber wollte es nur malerwähnen^^

    Fuchs, genau das Gartenfeuerwerk und meistens ist die NEM in Cakes genauso oder geringer wie in F2:)

    Also ich habe nur F3 drin stehen und sonst nix. Darf aber trotzdem die 75g Raketen in F2+ erwerben und verwenden.

    Eigentlich ist der § ja nur dafür gedacht um den in die AGs zu übernehmen.
    4) Folgende pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur an Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 oder Befähigungsscheininhaber nach § 20 des Gesetzes vertrieben, überlassen oder von diesen verwendet werden:

    Also wieso wird das dann als Auflage erteilt?

    Grüße
     


  15. Rob du Sack ich weiß :D

    Und nochmal Danke hast was gut bei mir :D

    Gruß Daniel
     
  16. Ist denn aktuell eine gewerbliche Nutzung des Kat. 3 Scheins möglich? Sprich kein 27er sondern 7er und 20er. Fände ich ganz interessant ;) ..

    Gruß
     

  17. Nein, der 20'er ist ohne Fachkunde nicht zu bekommen
     
  18. Sofern du einen 20er für das Aufbewahren, Verwenden, Vernichten, Erwerb und Verbringen von F3 willst brauchst du keine Fachkunde.
     
  19. Falsch, es wird keine Behörde geben die den 20'er nur für F3 ausstellt! Im Sprengg ist dieses auch nicht vorgesehen.
    Bei dem 27'er ist es eine Lücke im Sprengg die man nutzen kann
     
  20. Warum sollte eine Behörde den nicht ausstellen, gerade im gewerblichen Bereich haben die keinerlei Spielraum, wenn keine Versagensgründe vorliegen hat man einen Rechtsanspruch auf die Erteilung.

    Abgesehen davon ist ein 20er für F3 ziemlich unnütz, da kein F4 7er einen anstellen würde.
    Wenn du selbst als 7er tätig werden willst um F3 abzubrennen brauchst du selbst keinen zusätzlichen 20er.

    Die Ausnahmen von der Fachkunde für den 20er sind genau die selben wie für den 27er oder 7er:
    § 4 Abs 5 1. SprengV

     
    heliusdh gefällt das.
  21. Danke für die Aufklärung.
    Mir war so das der 7'er nichts verwenden darf, gibt es da noch was zum nachlesen?
     
  22. so kenne ich das auch
     
    MegaSkylighter gefällt das.
  23. Ist halt falsch einfach mal §7 und $19 des SprengG lesen.

    Der Erlaubnisinhaber ist verantwortliche Person nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, in §20 steht dann:

    Dieses seltsame Konstrukt eines 7er mit eingeschlossenem 20er gibt es nicht das ist eine Erfindung.

    Wenn du einen 7er hast un für einen anderen 7er tätig werden willst als Angestellter brauchst du einen 20er.
    Im F4 Bereich darfst du den Umgang und Verkehr als 7er nur leiten wenn du Fachkundig bist.
    Das selbe gilt z.B. für den Verkauf von F3, der ist an die Fachkunde gebunden.
     
  24. Ich habe so ein komisches Konstrukt ... es gibt die 7er mit eingeschlossenen 20er Fachkunde. Ich wollte einen 7 und einen 20. ich habe einen 7er inkl 20, sowie 20er extra bekommen. Ich hab damals auch die Behörde gefragt, was der Blödsinn soll. War wohl ein Versehen. Ich werde die Sachen aber für euch hier nicht veröffentlichen.

    Ihr dürft nicht vergessen, das im Normalfall eine natürlicher 7er Inhaber auch einen 20er besitzt, sonst ist ne Firma zu führen ziemlich sinnfrei. Nur so deckt er alles ab.

    Sollte jetzt noch ein 20er für den 7er arbeiten, knn folgendes passieren:
    Der 7er muss den 20er nach §19 berufen, damit er ähnliche Rechte bekommt wie der 7er. Die erhält er nicht einfach so. Das ist ein behörtlicher Akt mit einem Schreiben zur Behörde.

    Wenn du für einen 7er als 20er arbeitet und er meint er hat zuviel zu tun und schaft gewisse Sachen nicht mehr, kann der den 20er nach §19 berufen. Der 20er darf dann im Namen das 7er zBsp anzeigen. Sonst darf er nicht anzeigen.
     
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