Handhabung & Technik Helferschein trotz nur Kat.2

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Martin851, 9. August 2017.

  1. Ja, es geht ja nicht darum, das wir dir das nicht glauben. das mit den 26 Großfeuerwerken stimmt.
    Aber es gibt keine Definition, was ein Großfeuerwerk ist. Das kann dir auch Hr.Jentzsch bestätigen.
     
  2. Um einmal zum Klarzustellen - bei der Sternengalerie kannst du deine 26 Helferscheine nicht mit nur Kat.2 Feuerwerken zusammenbekommen. Es wird darauf geachtet, dass die Ausbildung umfangreich und vollständig ist und jeder Helfer wird alle notwendigen Tätigkeiten mehrmals gemacht haben - und das unter vielen verschiedenen Pyrotechnikern. Ob auf Auftrags-, internen Schulungsfeuerwerken oder unserem Wettbewerb auf dem jährlichen SternenGalerie Sommerfest (klick). Feuerwerk von Land, Wasser, Mörser mindestens bis Kaliber 150, Singleshot-Bögen, Verladeartikel, Fontänen, steigende Kronen, ggf. Raketen - in 2017 in Deutschland, Österreich und Frankreich.
    Im Schnitt sind die Helfer 1,5 - 2 Jahre in der Ausbildung und Teil des Teams bevor wir diese zum Lehrgang anmelden. Nicht alle Helfer machen Ihre Scheine dabei ausschließlich bei uns und wir begrüßen es, wenn sich die Helfer bei anderen Pyros weiterbilden. Viele Helfer haben weit über den nötigen 26 Scheinen.
    Wir schicken unsere Helfer seit Jahren i.d.R. nach Laubach zur Schulung der BG RCI. Unsere Ausbildung ist hier bekannt und anerkannt. Unsere Auszubildenden sind in den vergangenen Jahren regelmäßig unter den Lehrgangsbesten nach Hause gekommen es gab aufgrund der Ergebnisse von Georg Alef Freikarten für die Herrenhäuser Gärten geschenkt.

    Alle Helfer sind namentlich und mit Adresse bei bei uns registriert und haben Zugang zum Onlinetool (klick).
    Außerdem stellen wir jedem Helfer kostenlos unser Helferbuch (klick).
    Wer bei uns nicht registriert ist hat keinen Zugang zu den Aufträgen, ist nicht gelistet UND ist am Brennplatz nicht versichert! (Unfall-, und Haftpflicht)

    Wer aber weitere Fragen zur Ausbildung bei der Sternengalerie hat, kann sich hier weiter informieren: https://www.sternengalerie-pyro.de/bewerbung-im-pyroteam
    oder direkt an Clemens wenden: [email protected]
     
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  3. N'Abend!
    :shocked:...Wobei, Troll oder nicht Troll ist eigentlich egal, das Thema ist auf jeden Fall ziemlich interessant!
    Ich war bisher jedenfalls davon ausgegangen, daß es zwindend! F4 angemeldete Feuerwerke sein müssen und man für F2 keinen Schein anerkannt bekommt!
    Im Zweifelsfall wohl besser den Lehrgangsträger fragen, was der anerkennt und was nicht...
    Allerdings gingen da auch schon die Meinungen auseinander, ob F2 oder nur F4 zählt als ich meine Scheine gesammelt habe...war mir alles zu wackelig, habe mich dann erst zur Prüfung angemeldet, als ich 26x F4 zusammen hatte...:)
    Und mal ehrlich, wenn es "nur" F2 Feuerwerke sind und es keine Scheine gibt, trotzdem mitnehmen, Erfahrung kann man nicht genug sammeln. Ich war als Helfer locker bei 50-60 Feuerwerken dabei, bis ich mich dann zur Prüfung angemeldet habe...

    Zum Thema Sternengallerie...das wird hier ja immer wieder gerne kontrovers diskutiert...:D:D

    Die Seite der Pyrotechniker kann ich nicht beurteilen, da ich es in 2 Jahren immer noch nicht geschafft habe, mich bei der SG mal für ein Feuerwerk einzutragen...:shocked:...Gott bin ich langsam...:D
    Als Helfer kann ich die SG jedem nur wärmstens empfehlen! :) Habe bei der SG zwar nur 3 Helferscheine gemacht, sind dort aber alle sehr freundlich, Geld gabs damals zwar nicht, dafür mußte man aber nicht noch welches für den Schein bezahlen, es gab Getränke und Essen frei und jede Menge Spaß und Erfahrung! :)
    Ein weiterer Vorteil ist, daß man durch das Konzept der SG jede Menge verschiedene Pyrotechniker und somit auch verschiedene Arbeitsweisen kennenlernt. Wenn man seine Scheine alle bei einem Pyro macht, leidet die Vielfalt ein wenig, sprich, wenn ich die Uhr nochmal zurückdrehen müßte, ich wäre bei der SG jederzeit wieder als Helfer dabei! :) Wenn jemand Helferscheine sammeln möchte, meldet Euch dort, es gibt quasi eine Rundumbetreuung vom Start bis zum Ziel, hatte man mir damals auch angeboten, incl. Anmeldung zum Lehrgang! :)
    Wenn ich an meine Erfahrungen als Helfer bei der SG zurückdenke, kommen mir auf jeden Fall nur positive Erinnerungen in den Sinn...:p

    Besten Gruß
    Quinzy
     
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  4. #54 DerFuchs, 15. August 2017
    Zuletzt bearbeitet: 16. August 2017
    Na dann freu dich doch das du einer von den "Guten" bist. Die Dummen sind eh immer die Anderen.
    Eine Prüfung macht noch lange kein guten Pyrotechiker aus dir .
    Es soll ja sogar welche geben die nie bis selten Feuerwerke schießen und trotzdem in der Pyrotechnik tätig sind.
    Alles schlechte Pyrotechniker ....

    Edit: Beitrag auf den ich mich bezog wurde entfernt.
     
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  5. Heute habe ich nun die endgültige Antwort erhalten :


    Guten Morgen Hr.

    wie Ihrerseits richtig erwähnt, *ist die Bezeichnung „Großfeuerwerk“ nicht im aktuellen sprengrechtlichen Regelwerk*definiert, jedoch ergibt sich die eindeutige Festlegung weiterhin aus der 1. Verordnung zum SprengG vom 31.1.1991 (BGBl S 169):

    Auszug: (Bild im Anhang)

    Entsprechend den aktuellen „Grundsätzen für die „Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz (4.3)“ wird als Zulassungsvoraussetzung für den Lehrgang die Mitwirkung an mindestens 26Großfeuerwerken*gefordert, d.h. es können somit auch nur Helferscheine für Feuerwerke mit Kategorie F4- Effekten anerkannt werden.

    Hinweis:******* Im *neuen Entwurf zum Änderung des Sprengstoffrechts (kurz vor Veröffentlichung) wird diese Regelung noch genauer festgelegt:

    Mit freundlichen Grüßen

    A.***Jentzsch

    Dipl.-Ing. A. Jentzsch

    Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
    Amt für Arbeitsschutz
    Sprengstoffreferat -* AS 2311

    Billstr. 80
    20539 Hamburg


    aW1hZ2UwMDEucG5nQDAxRDMxNjU3LjMzRjRFNjkw;jsessionid=C1F07CE1589C978BB24542B9B1EA0784-n4.png
     
  6. #56 Martin851, 16. August 2017
    Zuletzt bearbeitet: 16. August 2017
    Vom Chef der Sprengschule Dresden kam folgende Antwort :

    geehrter Herr

    Bezug nehmend auf Ihre Anfrage bzgl. der erforderlichen Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme am Großfeuerwerkerlehrgang möchten wir Sie auf die Bestimmungen der 1. SprengV hinweisen. Hier heißt es:

    § 35*
    (1) Zu einem Grund- oder Sonderlehrgang zur Durchführung von Sprengarbeiten oder zum Abbrennen von Großfeuerwerken ist der Antragsteller nur zuzulassen, wenn er die Voraussetzungen nach § 34 Abs. 1 erfüllt und an der Vorbereitung und Durchführung von Sprengungen oder Großfeuerwerken in einer für seine jeweilige Ausbildung genügenden Anzahl mitgewirkt hat. Über Art und Umfang sowie den Zeitpunkt der Sprengungen oder Großfeuerwerke sind Nachweise zu führen. Diese sind von der für die Durchführung der Sprengung oder des Großfeuerwerks verantwortlichen Person unverzüglich nach deren Vornahme zu unterzeichnen.
    Somit dürfte klar sein, dass es sich bei den zu erbringenden Helfernachweisen um Kat. 4 Feuerwerke handelt. Natürlich können im Zusammenhang mit den Kat 4 Artikeln auch Kat 2 im Feuerwerk verwendet werden. Aber eben nicht ausschließlich.

    Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie Interesse an einem Lehrgang haben, freuen wir uns über Ihre Anmeldung.

    Freundliche Grüße

    J

    Geschäftsführe
     
  7. Herr J. aus H. wieder.

    Jetzt sind wir ja genauso schlau wie vorher, all das hatten wir hier ja schon zusammentragen.
    Wenn du also F2 in einem F4 Feuerwerk aufbaust bekommst du genauso einen Helferschein als wenn du F2 in einem F2 Feuerwerk aufbaust unter professioneller Leitung.
    Der Verweis auf die Uralt SprengV mit seiner Kategoriesierung hilft hier null, denn die Kategorie F4 ist bereits definiert mit "Feuerwerkskörper für den professionellen Gebrauch für Personen mit Fachkenntnissen" . Und nun? Wo soll da der Bezug zum Großfeuerwerk hergezaubert werden?

    Auf den Gesetzesentwurf freue ich mich schon jetzt.
     
  8. Somit dürfte klar sein, dass es sich bei den zu erbringenden Helfernachweisen um Kat. 4 Feuerwerke handelt. Natürlich können im Zusammenhang mit den Kat 4 Artikeln auch Kat 2 im Feuerwerk verwendet werden. Aber eben nicht ausschließlich.
    "

    Das kam vom Chef der Sprengschule Dresden persönlich? was kann man da falsch verstehen @DerFuchs?
    Wie kommst du da auf die Zusammensetzung von F2&F2 ?

    Die anderen Sorengschulen haben auf die Staatliche Stelle verwiesen. Von dieser kam die Aussage von Herrn Jentzsch.
    Da gibt es keinen Spielraum.Alles wurde genau definiert.
     
  9. Das er genauso wenig eine Definition liefert wie alle anderen. Er hat doch auch nur den Gesetzestext kopiert über den wir die ganze Zeit Reden und behauptet das Großfeuerwerk = Kategorie F4 bedeutet. Wahrscheinlich hast du deine Anfrage nicht eindeutig formuliert.
    Wir warten auf eine rechtssichere Definition des Begriffs Großfeuerwerk. Sollte sich herrausstellen das es nur für F4 Gegenstände die ich aufgebaut habe Scheine gibt . Dann tun mir alle Helfer jetzt schon leid. Dann darf ich auch keinen ausstellen wenn andere Kategorien im Fw enthalten sind bzw nur dann wenn du F4 in Händen hattest.
     
  10. Er Schreibt doch :

    jedoch ergibt sich die eindeutige Festlegung weiterhin aus der 1. Verordnung zum SprengG vom 31.1.1991 (BGBl S 169):

    Und dort ist Großfeuerwerk = Kategorie 4

    Also ist doch alles geredet.
    Das Feuerwerk muss kat4 enthalten haben damit der Helferschein anerkannt werden kann.

    Begründung : Anerkennug = F4 Einsatz

    Ausstellen darfst den dann bei F2 als Pyrotechniker schon aber für die Pyroprüfung wird er dann nicht als einer der 26 nötigen anerkannt.

    Gesetz ist nunmal so, egal was wir hier jetzt hinein interpretieren.

    Ist doch ganz Klar?
     
  11. Ich lese nichts von Kategorie F4. Ein Gesetz was Jahrzehnte nicht geändert wurde, aus einer Zeit als man professionell überhaupt kein Klasse2 verwendet hat. Wäre so als wenn ich altes Klasse2 Feuerwerk verwende obwohl ich es nicht mehr darf und dann sage " Wieso? Stand doch mal so im Gesetz..."
    Wenn ein Feuerwerk mit F4 Effekten für einen Helferschein reicht obwohl ich nur ein Lichterbild T1 gesteckt habe dann reicht auch ein professionelles Feuerwerk mit F2 Gegenständen.
    Natürlich sollten auch Scheine mit Bomben ect. vorhanden sein.

    Da würde ich es sogar auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.
     
  12. Ich habe ihm einfach einmal deine Antwort hier als Frage formuliert und ihm einmal zukommen lassen.
    Die Antwort war nun folgende :

    Guten Morgen Hr.

    ich habe Ihnen die geltenden Regelungen mitgeteilt.

    Die Ablehnung von "Kat.2-Helferscheinen" für einen "Kat.4-Großfeuerwerkerlehrgang" durch einen staatlich anerkannten Lehrgangsträger führt entsprechend zum Ausschluss aus dem Grundlehrgang / zur Verweigerung der Teilnahme. Dem Kandidaten bliebe ggf. noch der Rechtsweg.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Jentzsch


    Dipl.-Ing. Andreas Jentzsch

    Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
    Amt für Arbeitsschutz
    Sprengstoffreferat - AS 2311
    Billstr. 80
    20539 Hamburg
     
    hagbard gefällt das.
  13. Die Angabe der Kategorie ist auf einem Helfernachweis überhaupt nicht nötig von daher ist die Aussage von Herrn J. hier eher zweitrangig zu betrachten. Er darf die UB ausstellen und nach bestandener Prüfung den Schein. Beim Rest darf er gar nicht mitspielen. :whistling::whistling: Es sei denn er nimmt die Prüfung selber ab.

    Aber sei es drum. Du hast glaube ich genug gelesen um dir das wichtigste rauszuziehen. Falls du noch ne Firma findest mach das beste draus.
     
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  14. Was ihr hier rumdiskutiert. Es steht im Gesetz Mitwirkung an 26 Großfeuerwerker und Großfeuerwerk ist gleich F4 so wird das doch auch gelehrt.
    Ein Großfeuerwerk ist ein Feuerwerk in dem ein F4 Artikel verwendet wird, die Anzahl dieser ist egal. Ich würde keinen Helferschein ausstellen nur weil ich im Feuerwerk 2 F4 Vulkane habe, auch wenn man es könnte. Entweder man hat Anspruch an ne bestimmte Art der Ausbildung oder nicht. Das muss jeder selbst entscheiden.

    Selbst dem Behördenvertreter ist die Fragerei zu Blöde, wie man an der Aussage erkennen mag.

    Ausserdem ist eine Behörde oder Schule durchaus in der Lage Helferscheine zu prüfen, wenn sie das wollen. Dafür reicht es eure Anzeigen mit den Scheinen abzugleichen. Dort Wird ja meist das Material und die Örtlichkeit angegeben. Wenn ich ne Örtlichkeit hab, wo ich kein F4 schiessen kann bzw nur F2 angezeigt hab, kann ja dann was mit dem Helferschein nicht stimmen. Ob dies gemacht wird ist eine andere Sache.

    @Fuchs: hast du vergessen, das die Behördenvertreter mit in der Prüfung sitzen und vorher die Unterlagen prüfen? Wenn die Nein sagen, haste genauso ein Problem. Da reicht schon nen abgelaufner Ausweis um nicht zur Prüfung zugelassen zu werden.
     
  15. Das Ding ist doch einfach das die Begrifflichkeit Großfeuerwerk ausschließlich in Zusammenhang mit Kategorie F4 zu bringen völlig albern und veraltet ist und weder die Realität noch den Stand der Technik widerspiegelt. In der Ausbildung geht es um die Inhalte der Tätigkeit und verschiedenen Arten von Feuerwerkskörpern. Wenn ein Helfer eine Feuerwerk mit Kat. 2 Batterien sicher vorbereitet mit Anzünder und auch vernünftig und sicher befestigt so das ein Feuerwerk ordnungsgemäß abgebrannt werden kann. So sehe ich kein Problem darin ihm einen Schein für das aufbauen von Feuerwerksbatterien auszustellen. Das jemand nicht zur Prüfung sollte der noch nie zb. mit Bomben gearbeitet hat sollte klar sein.
    Darum geht es mir auch nicht.
     
  16. Die billigen beziehungsweise umsonst arbeitenden Mitarbeiter brechen so eben weg..... Ich denke das ist ein großer Grund warum man dies nicht wahr haben möchte :(

    Gerade viele Mithelfer arbeiten ja vor allem für Ihren Schein um damit die Prüfung machen zu können. Wenn einem dann ein Schein versprochen wird ( Der vermeindliche Lohn) ist das genau so als würde man mit Falschgeld bezahlt werden.
    Man denkt man bekommt einen Wert für seine Arbeit und in Wahrheit ist das nicht das Papier wert auf dem es steht.

    Ich finde darüber sollte man sich schon informieren dürfen.???
     
  17. Ist doch ganz einfach, wenn auf dem Platz keine F4-Artikel steht, ist der Helferschein nix wert. Ob dies veraltet ist oder nicht spielt keine Rolle. Es wird 26mal der Abbrand von F4 verlangt, so will es das Gesetz nun mal. Der Lehrgang heißt ja auch Großfeuerwerker und nicht Klein- oder Mittelfeuerwerker. Jeder Helfer sollte selbst entscheiden, was ihm das Lernen wert ist und ob man einen Abbrenner auch ohne Helferschein mal betritt.

    Was die Informationsausgabe von einigen Pyrotechnikern betrifft, stehen auch mir die Haare zu berge. Da wird alles erzählt nur um die Leute zu halten, aber wehe es kommt die Wahrheit raus. Dann brauchen sie sich nicht wundern, wenn die Leute weg sind.

    PS. Übrigends ist laut Recht ein Helferschein eine Urkunde. Wer also einen Helferschein falsch ausstellt, begeht eine Urkundenfälschung. Das Anmelden beim Lehrgang damit ist also auch ein Betrug.
    Ich hatte mal vor Jahren ein ausgibiges Telefonat mit Herrn RA Wübbe zu dem Thema Helferschein in einem ganz andern Zusammenhang.
     
  18. Danke für die ehrliche Antwort! endlich mal ein Pyro der sich traut das richtige zu sagen
     
  19. Dann lässt du die F2 Gegenstände ebend mit dem F4 Zündlicht abbrennen. :dontthinkso: :eek: ;)
    Der Kumpel von Martin0815 scheint ja ein ganz toller Held zu sein wenn er Helfernachweise für F2 Feuerwerke ausstellt und seine Schäfchen so ins Rennen schickt.
     
  20. Ich hab so langsam das Gefühl, daß dieser Thread hier nichts mit dem eigentlichen Grund des Anliegen des Threadstarters zu tun hat. Auch Thema eines anderen Threads des Threadstarter lässt da was vermuten. ;)
     
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  21. Ihm sind Meinungen nicht wichtig nur das was er hören will ist richtig. ;)
     
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  22. Also exakt wie bei dir ;) oder?

    Habe alle Antworten erhalten!
     
  23. Ich habe im Gegensatz zu dir in meinen Posts nie festgelegt was wahr oder unwahr ist.
    Ich habe lediglich meine Auslegung der Begrifflichkeiten und Gesetze dargestellt und darüber Berichtet was mir für meine Helfer wichtig ist. Nämlich das Ausbildungsziel zu erreichen in dem sie alles an Wissen bekommen was sie brauchen. Sei es bei einem F2 Batterie Feuerwerk oder bei einem Feuerwerk mit 2 F4 Vulkanen.

    Übrigens solltest du noch den Namen deines Kumpels nennen, da es dir ja sehr wichtig erscheint immer andere mit deinen Fragen aus deiner angeblichen Unwissenheit in den Dreck zu ziehen.
     
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  24. Ich sage es jetzt mal so der Klügere gibt jetzt einfach nach und ich lasse es auf sich beruhen.
    Ich habe daraus gelernt keine Kat.2 Scheine in meiner jetzigen Helferstelle zu akzeptieren. Somit bin ich auf der sicheren Seite und kann dies nur allen Helferkollegen raten!
    Für die Kat.2 Geschichten muss es eben eine andere Art der Bezahlung geben.

    Euch allen ein schönes Wochenende :) auch dir lieber Fuchs, auch wenn wir nicht auf einen gemeinsamen Nenner gekommen sind verstehe ich deine Einstellung.
    Es hat Spaß gemacht mit dir zu diskutieren :)
     
  25. Möchte das kurz nochmal aufgreifen da ich mich selbst mit dem Thema beschäftige.

    Herr Haufe von der Staatliche Arbeitsschutzbehörde in Lübeck sagte mir am Telefon

    "... wenn da 2 oder 3 Nachweise mit Kat.2 mit bei sind sehe ich da kein Problem , die Mehrheit MUSS aber Kat.4 beinhalten .. sie machen ja auch keine Fahrstunden mit einer Mofa und wollen dann die Prüfung mit einem LKW machen.." (was von MEIN PERSÖNLICHES Verständnis auch total Sinn ergibt. )

    ähnliches auch von der Sprengschule Dresden.

    Die nette Dame für den Kreis Herzogtum Lauenburg ebenfalls die gleiche Aussage.

    Grüße

    Benny
     
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