Handhabung & Technik Einfuhr nach Ö?

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von ThebigPyro, 26. August 2012.

Schlagworte:
  1. Ende nächster Woche werd ich mich mal wieder hinter die Österreichisch-Tschechische Grenze begeben. Diesmal hauptsächlich nicht zum zündeln, aber trotzdem habe ich dazu eine Frage:
    Da die EU ja alles vereinheitlichen will, sollte die Einfuhr von FWK in Zukunft ja einfacher werden. Aber wie schauts damit jetzt aus? Was darf ich mitnehmen?
    1. Bsp: Bei Feuerwerke Jost zB kann man 2 verschiedene Explosive-Böller von Jorge kaufen - legal, versteht sich- , welche es auch in der Excalibur City gibt. Darf ich die dann von dort mitnehmen?
    2.Bsp: Letzten Dezember habe ich in der Excalibur City eine Batt gesehen, welche eine NEM unter 500g hatte, Kal. 30mm, CE und eine deutsche Aufschrift. Darf ich sowas über die Grenze bringen?
     
  2. Kann, muss aber nicht! Ich hab auch das ganze Buch daheim, wirklich schlauer werd ich daraus aber nicht (ob es an mir oder dem Buch liegt...). Meine Vermutung ist, dass ich es schon darf. Ich hoffe ob ich richtig tippe oder nicht, sagt mir gleich ein Bericht:p
    Ne, ernsthaft jetzt, ich finde einfach nichts wo steht, ob das Einführen von Ptg's für Private erlaubt ist, wenn oben angegebenes den Gesetzen entspricht:blintzel:
     
  3. Dann versuch ich es mal kurz zu erklären.

    Um überhaupt Artikel der Kategorie F2 besitzen zu dürfen musst du mal das 16. Lebensjahr erreicht haben.

    Wenn du das hast und die Artikel legal erworben hast und diese auch ein CE Zeichen aufweisen und der Kategorie F2 zugewiesen sind dann darfst du sie nach Österreich einführen da ja in Österreich der Besitz das ganze Jahr über erlaubt ist! "Freimenge natürlich"
     
    ThebigPyro gefällt das.
  4. Ok, danke, ist schonmal sehr hilfreich:)
    Muss ne Gebrauchsanweisung auf deutsch drauf sein?
     

  5. Ja...
     
  6. Gut, hätt mich eh gewundert^^ Hab nur gefragt weil du das oben nicht geschrieben hast;)
    Nochmals vieeelen Dank für die Infos :)
     
  7. Der Vollständigkeit halber....innerhalb der EU heisst das nicht importieren sondern "verbringen".

    Importiert werden diese Sachen z. B. von China in die EU.
     
  8. Ok, zur Kenntnis genommen:)
    Immerwieder dankbar für jegliche Infos:)
     
  9. Ist es jetzt eigentlich erlaubt in Ö Außerorts das ganze Jahr zu schießen??
     
  10. Das öst. Pyrotechnikgesetz erlaubt die Verwendung von ptG. der Kat. F2 ab einem Alter von 16 Jahren außerhalb des Ortsgebietes .

    Allerdings sind trotzdem einige Faktoren zu beachten.

    Ruhestörung, - knapp am Ortsrand wo noch Häuser stehen kann man nicht um Mitternacht stundenlang böllern !

    Ungebührliche Lärmerregung, - jede Sekunde ein Böller, und das 2000 mal ????

    Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, - eine Feuerwerksbatterie auf einer Brücke oberhalb einer Autobahn ?????

    Naturschutz - in einem Nationalpark wird es auch verboten sein, sowie ganz allgemein in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern etc.

    ...und letztendlich ist auf das Eigentumsrecht des Grundstücksbesitzers besonderes Augenmerk zu legen.

    Besitzstörung ist als Tatbestand auch nicht lustig.

    Außerdem sieht das ptG noch den

    "Besitz und die Verwendung unter besonderen Umständen" vor.

    Z. B. in der Nähe von Menschenansammlungen - auch außerhalb des Ortsgebietes, ist es ebenfalls verboten.

    Anzuraten wäre deshalb dringend, Feuerwerkskörper IMMER nur in Fachgeschäften mit ausreichend fundierter Beratung zu kaufen.

    Mir ist es selber schon passiert, dass mich eine Verkäuferin vom "Hofer" der bzw. DIE zu Silvester AUCH Feuerwerk verkauft, im Juli gefragt hat, ob sie DIE Batterie , welche sie zu Silvester gekauft hat , im August anzünden darf ?????

    So sieht das Fachwissen von Supermarkt- Verkäufern aus !!!!
     
  11. hahaha nicht schlecht von der Verkäuferin haha :p
    Danke für so viel Information :)
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden