Termin | News Änderung des SprengG

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von device_null, 1. April 2016.

  1. Bin vorgestern über eine Artikel einer renomierten deutschen Tageszeitung gestolpert: Da ich keine Gelegenheit hatte, den link zeitnah hier im Forum zu posten, kopiere ich den Text mal hier hinein. Zum Glück habe ich mir den Text aus dem Artikel zuvor kopiert. Leider weiß ich nicht mehr, aus welcher Tageszeitung der Text stammt, ich meine, es war ein Artikel der Süddeutschen.

    Aufgrund der aktuellen Gefährdungslage in Bezug auf terroristische Anschläge soll das SprengG innerhalb der BRD massiv zeitnah geändert werden. Initiator soll hier vor allem ein regierendes Mitglied einer politischen Partei der BRD sein, welches die Änderungen in das Parlament einbringen will.

    Dies betrifft den Besitz von Schusswaffen jeglicher Art, aber auch vor allem den Abbrand von Feuerwerk.

    Hier ist eher der Abbrand von Feuerwerk interessant. Die gesetzlichen Neuregelungen betrifft vor allem den Abbrand von Kat. 1 und Kat. 2 Artikeln. Kat. 3 und 4 ist noch nicht geregelt, da der Kauf dieser Artikel ja einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Genehmigung erfordert.

    Sorry, wenn es von der Formatierung des Textes ein wenig unregelmäßig ist, da ich den Text als .txt-Datei gesichert habe.

    Krass, was uns da jetzt bevor stehen soll:

    Die Verordnung soll bereits zum 01.06.2016 in Kraft treten und beschließt u. a.:

    Änderung der Verordnung Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 1:
    - Der Abbrand von pyrotechnischen Gegenständen im Rahmen der Kategorie 1 darf eine maximale Höchstgrenze von 70db, gerechnet auf eine Ent-fernung von 6m nicht überschreiten. Dies soll auch für Zündblättchen, -bänder, -ringe (Amorces) und Knall-korken für Spielzeugwaffen gelten.
    - Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen im Rahmen der Kategorie 1 soll generell auf ein Alter von 16 Jahren ange-hoben werden.
    - Der Abbrand von aufsteigenden Effekten über der maximalen Höhe von 20 Zentimetern in Bodennähe im Rahmen der Kate-gorie 1 soll generell untersagt werden.
    - Spielzeugwaffen können uneinge-schränkt in Bereichen des befriedeten Besitztums verwendet werden. Außerhalb des befriedeten Besitztums bedürfen Personen unter 18 Jahren für die Mitführung von Spielzeugwaffen eine schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten, die von der waffenführenden Person mitzuführen ist.

    - Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen, die den hier genannten Zusatzbestimmungen entsprechen, soll weiterhin ganz-jährig zulässig sein.

    Änderung der Verordnung Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2:

    - Der Abbrand von pyrotechnischen Gegenständen soll im Zeitrahmen vom 31.12. ab 22:00 Uhr eines jeden Jahres bis zum 01.01. um 02:00 Uhr im Folgejahr erlaubt bleiben.

    - Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen im Rahmen der Kategorie 2 soll generell auf ein Alter von 21 Jahren ange-hoben werden.

    - Die Kommunen sollen öffentliche Abbrennplätze in der Zeit zwischen dem 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres be-reit stellen. Die jeweiligen öffentlichen Abbrennplätze sollen jährlich durch öffentliche Bekanntmachungen der je-weiligen Kommunen, spätestens zum 29.12. eines jeden Jahres veröffentlicht werden.

    - Der Abbrand von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 soll außerhalb der durch die Kommunen bereitgestell-ten Abbrennplätze verboten werden

    - Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen im Zeitraum vom 29.12. bis zum 31.12. ohne gewerblichen Nach-weis eines jeden Jahres bleibt erlaubt. Der Verkauf von pyrotechnischen Gegen-ständen soll ausschließlich durch auto-risierte Vertreter des Fach-
    handels gegen persönliche Vorlage eines aktuell gültigen Personal-
    ausweises erfolgen. Eine unpersönliche Abgabe von pyrotechnischen Gegenständen, wie z. B. der Ver-kauf über Online-Plattformen soll unzulässig werden. Der entsprechende Fachhandel soll auf Antrag eine Zertifizierungs-nummer, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung vergeben wird, erhalten.

    - Pyrotechnische Gegenstände sollen spätestens ab dem 01.11.2016 nur mit eindeutigen Serien-nummern vergeben werden, die Rück-
    schlüsse auf den Importeur oder den Inverkehrbringer geben sollen. Eine eindeutige Zuordnung bzw. Rückverfolgung des Verkaufs von pyro-technischen Gegenständen der Kategorie 2 zwischen Händler, Inverkehrbringer, Importeur und Käufer soll hiermit gewährleistet werden und muss zwingend dokumentiert sein.
    Eine bundeseinheitliche Codierung der Seriennummern soll nach Prüfung zeitnah durch die Bundes-anstalt für Materialforschung und -prüfung den jeweiligen Inverkehr-bringern bekannt gegeben werden.

    Der Verkauf von Einzel-artikeln aus einer gewerblichen Verpackungseinheit bleibt weiterhin untersagt.

    Änderung der generellen Verordnung über die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände:


    - Der Abbrand von pyrotechnischen Gegenständen innerhalb eines Radius von 500 Metern im Bereich von behördlichen, kommunalen Einrichtungen soll ver-boten werden.
    - Der Abbrand von pyrotechnischen Gegenständen inner-halb eines Radius von 1000 Metern im Be-reich von Einrichtungen der Judikative, Legislative und Exekutive soll verboten werden.
    - Ein Verstoß gegen die Bestimmungen soll im Rahmen einer Ordnungs-widrigkeit mit einer Geldbuße i. H. v. 500€ - 50.000€ geahndet werden. Bei schwerwiegenden Verstößen sollen die zusätzlichen Kosten für die Be-reitstellung von Einsatzkräften dem Verur-sacher auferlegt werden.
     
  2. Wirklich sehr schön geschrieben, danke und Respekt dafür! ;)

    Könnte übrigens mit allen Änderungen leben, außer natürlich der zeitlichen Begrenzung auf 22-02 Uhr, das geht ja mal gar nicht! :mad:
     
  3. Das ist wirklich ein harter Schlag (hauptsächlich für die Jüngeren hier im Forum)
    für mich auch, wenn die Anhebung auf 21 durchgebracht wird, die anhebung von F1 auf 16 Jahren ist aber lächerlich, in Ö kriegt man ab 16 schon F2 und so gefährlich ist F1 jetzt auch nicht.

    Feuerwerkzonen oder mal ein Jahr Feuerwerk-Pause würden dem Land mal ganz gut tun, vorallem Berlin und in anderen Großstädten.
    Dieses Jahr ist es nach der Presse und eigenen Erlebnisse doch ziemlich Eskaliert (sogar in Bremen)

    Wobei dabei die Gefahr bestehen könnte das nach einem Jahr "angenehmer" Ruhe, das Verbot nicht aufgehoben wird, sondern weiter bestehen bleibt.


    Für Spielzeugwaffen
    Was daran jetzt sinnvoll sein soll kann ich mir auch nicht erklären....


    Wenn die Änderungen jetzt in Kraft treten würden wäre dies zwar sehr schade, aber Ändern kann man das sowieso nicht und nach dem ganzen Terror, der sinlosen Angstmacherei in den Medien und die Eskalationen an Silvester ist mir der Spaß am Feuerwerk ersteinmal vergangen und ich möchte nicht nächstes Jahr von allen bös angeguckt werden wenn ich ein paar Böller anstecke...
     
  4. Ich hoffe doch, dass das ein Aprilscherz von dir ist? Ich habe gerade eine gute halbe Stunde damit verbracht, einen Kommentar dazu immer wieder umzuschreiben, insbesondere um die Grundregeln der Höflichkeit nicht allzu sehr zu strapazieren. Bevor ich mich jetzt mit einem zum Gesetzesvorschlag passendem Text lächerlich mache, wüsste ich ganz gerne, ob ich meinen Blutdruck gerade zu Recht strapaziert habe :p
     
  5. Na klar, am 1. April steht so mancherlei in der Zeitung :)
    Naja, wenn man sieht wieiviele urban legends täglich über Facebook verbreitet werden und Millionen Leute glauben, muss man schon sagen dass eigentlich inzwischen fast täglich der 1. April ist :rolleyes:
     
  6. OK, kleiner Aprilscherz :)

    Hab mir die Zeilen selbst zusammengeklopft, war kein Artikel in der Süddeutschen Zeitung.

    Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass uns dies in der Zukunft erwarten könnte, also ein kleiner Orwell ...

    Vielen Dank an alle Leser :D

    Kleiner Blutdrucksenker für dich ...
     
    skydancer gefällt das.
  7. Einen fahren lassen!

    Klasse, eines jedoch kann dir keiner verbieten:
    Das Ablassen eines "fahrenden" Effektes über der maximalen Höhe von 60 Zentimetern in Klobeckennähe auch wenn generell alles andere untersagt wird.

    Auf das wir weiterhin einen steigen lassen!

    Einen schönen April!
     
  8. Da ich zum Zeitpunkt des 01.04. in A weilte, lese ich mir jetzt erst die ganzen Aprilscherz-Threads durch.
    Und ich muß sagen:
    Gute Arbeit, device_null!
    Bei manchen (Rambo) hat man es ja aufgrund von evtl. Logikfehlern gemerkt (Ef-Deh-Peh)
    Und das ganze so ins Behördendeutsch zu übertragen, boah!
    Da wir eh kein feuerwerkfreundliches Land sind, könnte der Thread in ein paar Jahren von längst vergangenen Zeiten künden.
    Aber, device_null: Laß mich wenigstens noch ein Irrlicht vor dem Rathaus zünden, ja? Danke!:joh:
    Also laßt uns alles genießen, denn die Wir-verbieten-Feuerwerk-weil-wir-es-nicht-mögen-und-mein-Name-ist-Hans-Christian-Ströbele-Uhr tickt!

    GUT SCHUß!

    LG
    reibkopfkracher66
     
  9. Da war man mal ein paar Wochen nicht im Forum und dann sowas...habs gerade gelesen und war natürlich zu blöd um zu peilen dass das ganze ein Aprilscherz ist...hab innerlich schon so ziemlich jeden Politiker der Welt beleidigt, bis mir dann aufgefallen ist, dass das ganze hier nur ein Aprilscherz ist...meine Fresse, wenn man sowas erst am 16.04. liest und nicht aufs Datum guckt kriegt man echt Angst... :shocked: :D
     
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