Termin | News Erlaubnis nach §27 Spreng

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyromantiker2016, 20. Januar 2017.

  1. 1.1.3 Freistellungen
    1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung

    c)Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie
    Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang
    mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung, einschliesslich
    Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen, und die Höchstmengen gemäss Unterabschnitt
    1.1.3.6 nicht überschreiten.


    So, macht dann mal ohne mich weiter! :D
     
  2. Ich würde als Privatperson die Freistellung trotzdem in Anspruch nehmen.
    Schließlich darf ich ja auch privat aufbewahren oder lagern.
    Ein Ausschluß ist die zitierte Passage noch lange nicht.
    Mir ist auch kein Fall bekannt, bei dem eine Privatperson mit korrekt ausgefülten Papieren und Einhaltung der weiteren Vorschriften mit einer Owi geschweige denn Strafanzeige geahndet worden wäre.

    P.S. Mit Feuerwerk ist der Himmel bunt, ohne blau :joh:
     
  3. Ja da erzählst du ja nichts neues. Nach dieser Logik wäre der 27er für F4 völlig nutzlos.

    Gesendet von meinem Moto G (4) mit Tapatalk
     
  4. Wenn man als Privatperson über die 50kg Brutto kommt, greift die 1000'er Regel inkl. der dazugehörigen Pflichten wie z.B. Löschmittel. Gerade einen ADR Ausbilder gefragt.

    Ich hatte im den Thread hier ja schon die Berechnung gepostet
     
    Hawergetzi gefällt das.
  5. Also 50kg NEM?
    Das sollte eigentlich reichen...
    Man darf ja eh nur 10KG aufbewahren ;)

    ____________________________________

    Mit Rauchzeichen aus Schwarzpulver gemorst.
     
  6. 50kg Brutto, nicht Nettoexplosivstoffmasse
     
    pingufreak83 gefällt das.
  7. Mist, habe ich mir fast gedacht.

    Also wenn ich jetzt nen Tonwurst Schinken mitnehme der 4Kg wiegt aber nur 100g nem hat, darf ich nur 12 davon mitnehmen?

    ____________________________________

    Mit Rauchzeichen aus Schwarzpulver gemorst.
     
  8. oder halt Rauchverbot im Auto, 2kg ABC Löschmittel, Warnweste usw. Dann gehen auch die 333kg NEM.
    Bis 50kg Brutto ist kein Löscher usw. Pflicht
     
  9. :thumbup: Yes !!! Genauso ist es! Viele bringen die beiden Sachen allerdings durcheinander.
     
  10. wo steht das mit 50kg Brutto?
    und wenn nur 1.4G oder auch 1.3G????
     
  11. Du hast doch einen 27er oder? Was bringt es dir, wenn du im Forum ständig nachfragst und dich nicht mit den Sachen im Detail beschäftigst? Auch wenn hier mal jemand antwortet, die Gesetze könnnen sich ändern und dann willst (solltest, musst) du doch auch auf dem aktuellen Stand sein, oder?

    Les dir bitte mal die GGVSEB durch. Das ist nicht viel. Und danach ist die Unsicherheit auch weg.
     
  12. ja eben da steht 5kg brutto.
    für privat personen und der 27er ist ja bekantlich für privat.
    darum die frage wo was von 50kg brutto steht.
     
  13. GGVSEB Anlage 2, 2.1 besagt 1.1 bis 1.3 5kg Brutto, 1.4 50kg brutto.
     
    tommihommi1 gefällt das.
  14. Da geht es um Treibladungspulver und nicht um Pyroteschnische Gegenstände.
     
  15. Darfst du 20kg SP denn ohne 1000 Punkte fahren? ;) Das ist genau so Klasse 1 wie Pyrotechnik!
     
  16. Googlet doch einfach mal KLEINSTmenge und KLEINmenge ADR...
     
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