Handhabung & Technik Wann darf man bei euch zuenden ?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von F1r3w0rk3r, 28. Dezember 2008.

  1. Von wann bis wann duerft ihr in diesem Jahr zuenden ?

    In Bremen ist es mal wieder *******e, von 18 Uhr bis 1 Uhr..

    Das wird doch von Jahr zu Jahr weniger :(
     
  2. 18 Uhr bis ??
    Wir fangen schon recht früh an , gehen aber dahin wo wir nicht so viele Leute stören können die dann schreiend rauskommen ;) ist doch immer das selbe..
     
  3. Nagut, dann nochmal :)

    Schöningen :

    31.12.20XX 07:00:01 Uhr - 01.01.20XX 23:59:59 Uhr

    Zeitliche Einschränkung :

    Nachtruhe vom 30.12.20XX 22:00:00 Uhr - 31.12.20XX 07:00:00 Uhr muss eingehalten werden.
     
  4. Ah weiß eigentlich zufällig jemand wie es in Bottrop ( 46242) ist ? Ich weiß beim Ordnungsamt fragen, aber wie das immer so ist Weihnachten und morgen geht Papa einkaufen da ist nicht viel Zeit um zum Ordnungsamt zu gehen ;)
     
  5. Es gibt etwas das nennt sich Telefon...
     
  6. Kein Grund, den Kopf hängen zu lassen. Die Einschränkung bezieht sich nur auf reines Knallfeuerwerk (= Böller). Alle anderen Sachen (Raketen,Batterien, Fontänen) kannst du den ganzen 31.12 und den ganzen 1.1 abbrennen. Siehe hier. :victory:
     
  7. Saarland, Schiffweiler (66578) vom 31.12 bis 1.1 (48 Stunden, keine Einschränkungen)
     
    Blitzknall97 gefällt das.
  8. In Böblingen ist lediglich angegeben: 31.12.08 - 01.01.09
     
  9. ganz erlich was man darf .. und was man macht
    ist doch ein riesen unterschied .. ich glaube kaum
    das die Polizei angetanzt kommt nur weil du bis 6 knallst.
    zunot wechsel öfter die standorte ^^ so mach ich das immer
    bis jetzt noch kein stress gehabt ;)
     
  10. Wer im Glashaus sitzt...

    Klar, wo kein Kläger, da kein Richter, aber lieber an das Gesetz halten (vor allem öffentlich im Internet), als später doch doof dazu stehen. :p

    MfG HoPa
     
  11. Peiting/Obb: 31.12.2008 ab 00:00 - 01.01.2009 bis 23:59
     
  12. Er hält sich doch an das Gesetz. Nur nicht an die kommunalen Gängelungen. Ein bisschen ziviler Ungehorsam kann nicht schaden...in Düsseldorf darf laut O-Amt "Nur am 31.12. und am 1.1. geknallt werden.." :))
    Na dann...
     
  13. 31.12.2008 00:00 bis 01.01.2009 00:00 :)
     
  14. kann mir einer diesen Thread von 2006 senden, finde ich nicht mehr , oder irre ich mich da nur, das es ihn schon mal gab ?!?
     
  15. Das ist aber doof... alles vor dem Jahreswechsel verballern.. ;-)
     
  16. Denke mal der wurde gelöscht,gefunden habe ich jedenfalls nichts.

    Ansichtssache :)
    Man muss ja nicht gleich um 00:01 anfangen vorzufeiern :D
    Schon nicht schlecht,kann man sich seelisch vorbereiten :p
    Zum Glück weiss es nicht Jeder,hier wohen 66.735 Einwohner und leider sind die Masse Rentner...bin ja auch bald weg hier :cool:
     
  17. Frankfurt am Main: 31.12.2008 00:00 bis 01.01.2009 00:00 , also Gesetzliche Regelung des SprengG :D

    Per Email von mir beim Ordnungsamt erfragt.
     
  18. mein Ordnungsamt hat auch zurück geschrieben:

    Sehr geehrter Herr XXXXX,

    die Regelung der Stadt Brandenburg an der Havel richtet sich nach der
    bundesrechtlichen Regelung in der 1. Sprengverordnung (SprengV).
    Gemäß § 23 Absatz 1 der 1. Sprengverordnung (SprengV) dürfen
    pyrotechnische Gegenstände der Klasse II in der Zeit vom 2. Januar bis
    zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden, außer wenn sie von
    einem Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder von einem
    Befähigungsscheininhaber nach § 20 des Gesetzes abgebrannt werden.
    Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische
    Gegenstände der Klasse II auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht
    abbrennen. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer
    Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist
    verboten.

    Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch.
     
  19. Berlin :

    Vom 31.12. 00:00 UHR - 01.01. 00:00 UHR (48 h lang)

    Allerdings darf das feuerwerk nur in der zeit 31.12. 18:00 UHR - 01.01. 06:00 UHR KNALLEN !!!!!
     
  20. Es dürfen ja auch ein paar mehr 48 Stunden Feuerwerk zünden.
    Also vom 31.12.2008 00:00 bis zum 01.01.09 00:00.

    Hattet Ihr trotzdem mal Probleme oder so?
    Hatte eine E-Mail zur Stadt geschrieben und mir die Antwort ausgedruckt und in meine Hosentasche gesteckt.
    Naja man weiss ja nie :)
    Meine Freunde wollten mir das garnich glauben bis ich Ihnen die Mail gezeigt habe.
    :D
    Kann man Jemanden überhaupt wegen Ruhestörungs an Silvester was anhängen oder so?
    Was wäre,wenn die Beamten unwissende sind und mich mit aufs Revier nehmen?
    Ganz im Sinne <Unwissenheit Schütz Nicht Vor Strafe >
    Dann müssten die ja eine Strafe bekommen ^^

    Weiss das ganze klingt ein bisschen "krazz" aber in der heutigen Welt weiss man ja nie was als nächstes auf einen zukommt :p
     
  21. Mhmmmm....aber die meisten Batterien sind schon lauter als die Böller. :D
     
  22. Batterien sind aber kein REINES Knallfeuerwerk,
    es sei denn, es gibt jetzt Salutbatterien in Kl.2... das wäre schön... :D
    ist aber leider nicht :(
     
  23. Hast du das irgendwo als offzielles Dokument ?

    Wo im SprengG sind denn Feuerwerkskörper mit Knalleffekt definiert ?
     
  24. Ich hab das in der feuerwerksvitrine.de gelesen! Ich vertaue denen mal..

    aber ein offizielles dokument wäre natürlich besser,blos das jetzt noch zu bekommen halt ich für aussichtslos:-(

    Du meinst man darf auch knallfeuerwerk zünden vor 18:00 UHR an sylvester oder wie meinst das?
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden