Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. F3= Lagergruppe 1.3G oder 1.4G
    Bei der LAgerung sind die Kategorien egal, da zählt nur die Lagergruppe ;)
     
  2. So, dann will ich mich auch mal zu Wort melden.
    Ich bin momentan mitten in der Beantragung und die Dame vom Amt meinte, wenn sie mir die Erlaubnis ausstellt, dann darf ich ptG nur nach der Kleinmengenregelung lagern/aufbewahren. Soweit alles okay. Lagergruppe 1.3 nur bis 3kg NEM. Auch okay! Und Lagergruppe 1.4 möchte sie mir auch nur 3kg NEM, anstatt der 10kg NEM genehmigen. Frage...Kann sie das so bestimmen oder muss sie sich an die Tabelle in Anlage 7 2.SprengV halten.
     
  3. Denn bewahre die Sachen nur auf und lagere sie nicht :)
     
  4. Selbst dann will sie es auf 3kg NEM beschränken
     

  5. Nein, sie kann nur das bestimmen (besser gesagt ausführen), was gesetzlich abschließend geregelt ist. Nicht-gewerblich, nicht bewohnter Raum = 10 kg NEM. Punkt. Ende. Aber Aufpassen, sobald auch nur ein PTG 1.3 im selben Raum im gleichen Brandabschnitt liegt, dann ist ALLES als 1.3 mit 3 kg max zu betrachten.
     
  6. Ah ok, das mit den 1.3G. Dann hat die das mit der Zusammenlagerung schon berücksichtigt :).
     
  7. Die Anlage 7 hatte ich ihr ja bereits beim Antrag mitgeschickt. Hatte sie beim persönlichen Gespräch auch alles vor sich liegen und zeigte demonstrativ mit dem Finger drauf und sagte: "Die 10kg NEM in 1.4 können Sie vergessen - das beschränke ich Ihnen auf 3kg NEM."
     
  8. das ist kurios und erheiternd (für dich nicht, is klar ....;)), wenn du sie im persönlichen Gespräch nicht von der Wirksamkeit der Anlage 7 überzeugen kannst, lass dir diese Entscheidung als widerspruchsfähigen Bescheid erstellen. Dieser muss rechtlich "sauber" sein und das würde normalerweise ziemlich schwierig für die zuständige Behörde (eigenmächtige Abänderung der gültigen NEM gemäß Anlage 7).

    PS: Bezieh dich aber bitte nicht auf ein Feuerwerksforum :D. Danke.
     
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  9. Frag doch einfach mal nach, warum das genau beschränkt werden soll. Sie muss dir das ja dann begründen können mit Auszügen aus den Gesetzen / Verordnungen. Am besten schriftlich.
     
  10. Begründung von ihr war, dass die 3kg völlig ausreichend sind und man damit genug krach machen kann.
    Aber ich probiere es beim nächsten Gespräch, sie zu fragen wo das ganze gesetzlich zu Grunde liegt, dass sie mir das beschränken kann. Sprich sie soll mir das schwarz auf weiß im Gesetz zeigen.
    Aber sie ist ohnehin schon mächtig angefressen, weil anfangs wollte sie von ihrem Standpunkt, dass es eine solche Erlaubnis für ptG nicht gibt, nicht abweichen. Bis ich ihr vorschlug sich mal persönlich zu unterhalten und nicht am Telefon. Sie willigte ein und wollte sich bis dahin schlau machen. Beim Gespräch musste sie klein beigeben und sagte, Zitat: "Endlich hat mal jemand das SprengG richtig gelesen!" :D
     
  11. Das es die Erlaubnis gibt, steht auf der letzten Seite im §27er Vordruck. Zeig ihr das einfach mal.

    Das mit der Menge muss sie dir begründen können. Es gibt tatsächlich Wege, die Menge in der Erlaubnis zu beschränken. Auch für Pyrotechnik. Aber ich glaube nicht, dass sie sich darauf beziehen wird.
     
  12. Im Prinzip kann in der Erlaubnis durchaus so eine Einschränkung stehen, wenn es Gründe dafür gibt.
    Generell muss jede Auflage aber erforderlich sein zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte.
     
  13. So so... ich habe Kat2. 50Kg und Kat.3 50Kg (ja fünfzig!) im Schein drinstehen. Habe auch keine Auflagen drin und darf auch F2+ (Zink 905er) haben.... zumindest für die nächsten 5 Jahre :D.

    Mfg
    und einen schönen 2ten Advent
    Schneemann
     
  14. keiner aus dem rheinland, der mal PN mit mir schreiben mag?
     
  15. Ich bin zwar nicht aus dem Rheinland, doch dafür aus dem Schwabenland. :cool:
     
  16. @Pewee:
    könnte auch helfen, allerdings dürfte es für 2016/17 mittlerweile zeitlich zu spät sein :cry:
     
  17. hast du den 27er beantrag?
     
  18. Leider nicht.
     
  19. [​IMG]

    Vorfreude Level 1000 [emoji5][emoji1316][emoji322]


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  20. Bedeutet? F3 steht drinne aber f2 ist inclusive? Sorry und bitte nicht haten, falls es der 1000 ist der fragt.

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  21. Ja genau das bedeutet es! Ich dachte auch ich beantrage kat. 3 + 2 sicherheitshalber aber Blödsinn! Kat. 3 Erlaubnis schließt Kat. 2 immer ein... [emoji6][emoji1316] beste Grüße!


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  22. das freut mich zu lesen, next year möchte ich auch einen antrag stellen :good:
     
  23. Wie sieht es denn mit der Lagerung von f3 Artikeln aus?
    Dürfen kleinmengen im Wohnraum oder Keller etc gelagert?

    Wenn nicht wie soll man dann sein gekauftes f3 Feuerwerk lagern....kann sich ja nicht jeder vorgesehene Hallen mieten zu horrenden kosten um dort eine Batterie unterzustellen? ??

    Habe gehört dass jeder f3 Artikel theoretisch bei Kontrollen der Händler nachverfolgt werden kann und sich dann an die Endverbraucher gewendet wird zwecks Lagerung etc.....
    was ist wenn f3 Artikel im Ausland gekauft werden und diese theoretisch legal nach Deutschland gebracht werden?ausländische Händler fragen ja nicht mal nach einer f3 Genehmigung. ......
     
  24. Du lagerst nicht, das kann man nur in einem zugelassenen Lager. Das was Du ansprichst ist die Aufbewahrung!
    Ob Kat 2 oder 3 spielt fast keine Rolle. Wichtiger ist die Lagerklasse.
    Bei 1.3 sind es 3kg (1.4 10Kg) NEM in einem nicht bewohnten Raum und 5kg (15kg bei 1.4) in einem nicht bewohnten Gebäude.
    Die Aufbewahrung in bewohnten Räumen ist garnicht zulässig (Kat 1 und 2 in 1.4 1Kg NEM).
     
    heliusdh gefällt das.
  25. Das heisst bei einer batterie zb könnte mir niemand etwas wenn Ich die in einem Keller zb zustehen hätte ?
    Müsste diese eine Batterie aber trotzdem anzeigen ! Wer kontrolliert ob diese überhaupt angezeigt wurde?
     
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