Zusammenfassung Gesetzliche Regelungen

Dieses Thema im Forum "Videosammlungen, Zusammenfassungen, FAQs" wurde erstellt von Pyro, 26. November 2002.

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  1. Welche Klasseneinteilung gibt es für frei verkäufliches Silvesterfeuerwerk, und wer darf Effekte dieser Klassen benutzen?

    Frei verkäufliche Feuerwerkskörper werden in zwei Klassen eingeteilt:
    Klasse I (Kleinstfeuerwerk, „Feuerwerksspielwaren“) darf das ganze Jahr über ohne Altersbegrenzung verkauft und benutzt werden. Der VPI (Verband der pyrotechnischen Industrie) hat jedoch eine Empfehlung ausgesprochen, nach der die Altersgrenze 12 Jahre nicht unterschreiten sollte, es sei denn, beim Abbrennen sind Erwachsene zugegen.
    Klasse II (Silvesterfeuerwerk, Kleinfeuerwerk) darf nur an den letzten drei Werktagen des Jahres an Personen über 18 Jahre verkauft werden. Die Verwendung ist nur in der Silvesternacht und auch hier nur durch Personen über 18 Jahren zulässig.

    Beiträge zu diesem Thema im FEUERWERK Forum:
    Auszüge aus dem Sprengstoffgesetz
    FAQ zum Sprengstoffgesetz


    Wann darf Silvesterfeuerwerk verkauft werden?

    Der Verkauf von Silvesterfeuerwerkskörpern der Klasse II ist in Deutschland nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt (Samstage gelten auch als Werktage.). Bei vielen Online-Shops kann man bereits früher bestellen, die Auslieferung erfolgt aber auch hier frühestens zum offiziellen Verkaufsstart am Ende des Jahres. Feuerwerksspielwaren (Kleinstfeuerwerk, Klasse I) dürfen das ganze Jahr über verkauft werden.

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    ...


    Wann darf Silvesterfeuerwerk gezündet und abgebrannt werden?

    Obwohl in den Gesetzestexten allgemein das Abbrennen in den letzten 48 Stunden eines Jahres erlaubt ist, werden in vielen Städten und Gemeinden Auflagen und Einschränkungen zu dieser Regelung erlassen. In einigen Städten sind Knallartikel in dieser Zeitspanne verboten, in anderen darf Feuerwerk nur in der eigentlichen Silvesternacht abgebrannt werden, Diese beginnt per Definition am 31. Dezember um 18:00 Uhr und endet am frühen Morgen des 1. Januars um 01:00 oder 02:00 Uhr, in manchen Städen sogar erst um 06:00 Uhr. Man sollte sich vorher bei seiner Stadt oder Gemeinde, z.B. beim Ordnungsamt, informieren, um unliebsamen Ärger zu vermeiden.

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    ...


    Darf man Silvesterfeuerwerk aus dem Ausland nach Deutschland einführen und in Deutschland benutzen?

    Nein !
    Wer Feuerwerkskörper importieren will braucht auch für den Eigenbedarf eine Einfuhrerlaubnis. Privatpersonen dürfen grundsätzlich keine ausländischen Feuerwerkskörper importieren, besitzen oder verwenden.

    In diesem Zusammenhang muss auch davor gewarnt werden, Feuerwerkskörper an Straßenständen („vom LKW gefallen“ o.ä.) zu kaufen. Fliegende Händler verkaufen häufig Waren ohne deutsche Zulassung oder sogar mit gefälschter Zulassung. Diese Feuerwerkskörper beinhalten meist hochbrisante und gefährliche Ladungen, die zu schwersten Verletzungen führen können. Auch die Zündschnüre sind nicht zuverlässig und in ihrer Abbrandgeschwindigkeit oft sehr variabel. Die genannten Gefahren gelten vor allem für Kracher und andere Feuerwerkskörper aus den Ostblockstaaten, z.B. Polen und der Tschechischen Rebublik.

    Beiträge zu diesem Thema im FEUERWERK Forum:
    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?threadid=1804


    Woran erkennt man legales Silvesterfeuerwerk?

    In Deutschland müssen alle frei verkäuflichen Silvesterfeuerwerkskörper von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen werden. Die BAM überprüft unter anderem die Brenndauer von Zündschnüren, Steighöhen, Ladungsbeschaffenheit und –mengen. Feuerwerksartikel, die den deutschen Sicherheitsanforderungen entsprechen, bekommen eine Zulassungsnummer, die sogenannte BAM-Nummer und werden in die Klasse I (Kleinstfeuerwerk) oder Klasse II (Silvesterfeuerwerk) eingeteilt. Auf diesen Artikeln steht die BAM-Nummer als Aufdruck, z.B:

    [​IMG]

    Wer 100%ig sicher gehen will, dass die Zulassungsnummer eines Feuerwerkskörpers nicht gefälscht ist, kann auf der Internetseite der BAM www.bam.de oder in der FEUERWERK Klasse II-Datenbank http://silvester.feuerwerk.net nachschlagen, ob die BAM-Nummer mit der Artikelbezeichnung und dem Hersteller übereinstimmen.
    Wer sich über die in Deutschland legal erhältlichen und gebrauchssicheren Feuerwerksartikel informieren will, kann dies hier im FEUERWERK Forum oder auf den Seiten der entsprechenden Hersteller tun.
    Weitere Infos:
    Rubrik Silvesterfeuerwerk (Archiv) im FEUERWERK Forum
    Rubrik Testberichte im FEUERWERK Forum

    Herstellerfirmen:
    http://www.comet-feuerwerk.de
    http://www.diamond-fireworks.de
    http://www.keller-feuerwerk.com
    http://www.nico-pyro.de
    http://www.weco-pyro.de
    http://www.zink-feuerwerk.com
    http://www.pyro-partner.de


    Wie sieht die rechtliche Grundlage für die Benutzung von Feuerwerkseffekten aus, die mit Signalwaffen mit Platzpatronen verschossen werden? (Pyrotechnische Munition, PM I)

    Pyrotechnische Munition der Klasse PM I darf grundsätzlich nur auf befriedetem Besitztum (z.B. eigener Garten) verwendet werden. Das gilt auch an Silvester! Die Verwendung auf öffentlichem Grund (Straßen, Plätze usw.) stellt einen Verstoß gegen das Waffenrecht dar. In Deutschland darf die pyrotechnische Munition nur aus Kal. 6mm und Kal. 8mm Waffen verschossen werden. Der Abschuss aus Kaliber 9mm Waffen ist dagegen in Deutschland nicht zulässig und u.U. auch gefährlich, da die Effekte nicht dafür konzipiert sind. Alle Signalwaffen für pyrotechnische Munition müssen ein sogenanntes Beschusszeichen, das PTB-Zeichen, besitzen.

    [​IMG]

    WICHTIG: Einige Städte legen die existierenden Gesetze und Vorschriften in der Form aus, dass Privatleute zwar sowohl Signalwaffen und pyrotechnische Munition der Klasse PM I erwerben, diese jedoch auch in der Silvesternacht nicht verschießen dürfen, auch nicht auf befriedeten Grundstücken! Diese fragwürdige Deutung von Gesetzestexten führt dazu, dass z.B. in Berlin jedes Silvester zahllose Signalwaffen dauerhaft in die Verwahrung durch die Polizei übergehen!


    Darf pyrotechnische Munition der Klasse PM II (z.B. „Vogelschreck“-Patronen) zu Silvester verschossen werden?

    Nein !
    Pyrotechnische Signalmunition (Seenotsignale, Gefechtsfeldbeleuchtung usw.) der Klasse PM II darf außerhalb von Truppenübungsplätzen ohne vorherige Anmeldung bei den zuständigen Behörden nur in Notfällen (z.B. Schiffbruch) gezündet werden. Andere Effekte der Klasse PM II (z.B. 15mm Knallpatronen, „Vogelschreck“) dürfen nur mit einem Munitionserwerbsschein erworben und nur für den jeweils vorgesehenen Verwendungszweck verwendet werden. Der Besitz und die Verwendung ohne Munitionserwerbsschein, z.B. zu Silvester, stellt eine Straftat nach dem Waffengesetz dar!

    Beiträge zu diesem Thema im FEUERWERK Forum:
    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?threadid=816


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