Hallo unkrautEx Nach unserem Kenntnisstand ist es gar nicht möglich bzw. macht es wenig Sinn, dass eine Aufbewahrungs- oder Transportkiste die mehrfach verwendet werden soll, so eine Zulassung bekommt. Und zwar aus folgendem Grund. Die Zulassung eines Artikel und die Ermittlung der Lagergruppe erfolgt immer in Verbindung mit der Umverpackung. Danach ist der Artikel an diese Verpackung gebunden, siehe Lesli Drahtkäfig. Eine Kiste zur Zulassung zu bringen in der beliebige 1.3 Artikel gelegt werden und dann zu 1.4 werden, funktioniert daher nicht. Es muss also vorher bekannt sein, für welchen oder welche Artikel die Kiste zugelassen werden soll. Nehmen wir an, die Kiste ist für Flashbang zugelassen. Dann darf weder eine Zink 905 oder sonstiger 1.3 Artikel mit hinein. Bei der ganzen Menge an 1.3 Artikeln und der ewigen Neuheitenflut und sich daraus bildenden Produkt- und Herstellerkombinationen eher eine Kiste ohne Boden Wie sollte die Zulassung bei der hier angesprochenen Kiste denn erfolgen?
Das würde im Umkehrschluß auch bedeuten, daß für jeden Lesli 1.3G Artikel in der Drahtkiste eine entsprechende Prüfung erfolgt sein müßte/erfolgen muß, sehe ich das richtig?
Drahtkäfig: hatten wir gerade [thread=46814]hier[/thread]. Siehst du schon richtig: 1.3G + Draht = [bei bestandener Prüfung für 1.4G] -> 1.4G in zertifizierter Umverpackung