Zusammenfassung [FAQ] Wann darf an Silvester Feuerwerk abgebrannt werden ?

Dieses Thema im Forum "Videosammlungen, Zusammenfassungen, FAQs" wurde erstellt von In Flames, 20. November 2009.

  1. Weiß jemand,ob es in der Grafschaft Bentheim, speziell in Nordhorn Beschränkungen gibt?
    Werde sonst heute mal bei der Stadt anrufen, da es jedes Jahr aufs Neue Diskussionen mit sehr intoleranten Nachbarn gibt :)
     
  2. Bei uns wurde etwas auf der Homepage der Statt veröffentlicht. Schaue dort mal nach. Für das nächste Jahr einfach mal früher bei Eurer Behörde nachfragen.
     
    Matzee gefällt das.
  3. Der 117 OWiG wird eher gezogen bei Ruhestörung, lauten Feiern etc.
    Wenn Anwohner sich beschweren, dass jemand um 3 Uhr Nachts am Neujahr auf der Straße böllert, wird die Polizei darum bitten, 2-3 Straßen weiter zu ziehen, das wars. Und auch das nur dann, wenn die keinen Einsatz haben.
    Einfacher ist es, von sich aus weiterzuziehen, wenn sich jemand beklagt oder sogar nett darum bittet.
     
  4. Echt? Oh ok ... hatte beim googlen draufgeklickt :).

    Oh je
     
  5. Jemand der hier anwesenden aus Bochum?
    falls ja gibt es dort beschränkungen oder darf man am ganzen 31. ballern?
    LG
     
  6. Hab eben gerade auch mal geschaut.
    Das hier ist ne Meldung vom 23.12. von bochum.de:

    "Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, handelsübliches „Silvesterfeuerwerk der Kategorie 2“ wie zum Beispiel Knaller und Raketen zünden."

    Also denk ich mal, dass wir in gleich vier Stunden loslegen können:D!
     
  7. danke für die antworten...
    aber wo finde ich unter dem link die angabe das ich den ganzen 31. ballern darf?
     
  8. Im Zweifelsfall hilft ein Anruf beim lokalen O-Amt oder bei der zuständigen Bezirksregierung.

    Nicht vergessen....man könnte ggf Ärger bekommen wenn man in der Nacht auf den 31. knallt und dadurch Lärmschutzbestimmungen verletzt.
     
  9. #489 wgriller, 30. Dezember 2015
    Zuletzt bearbeitet: 30. Dezember 2015
    Unter "Feuerwerk" gibt es einen Link "Regelung". Da findest Du ein PDF

    edit: http://www.bochum.de/C12571A3001D56CE/vwContentByKey/W27QN98Z673BOLDDE/$FILE/Verordnung_Schutz_der_Nachtruhe.pdf
     
  10. Satireseite, die albern gerne rum. Da brauchst du dir keine Sorgen machen, oder ist bei dir so heiß?
     
  11. Dortmund?

    Hat wer Infos ob in Dortmund Beschränkungen bestehen?
     
  12. Jemand schon beim Ordnungsamt in Lüneburg angefragt? würde gerne am 1.1. noch ne Böllertour machen, da ich dann erst wieder da bin
     
  13. frank dux gefällt das.
  14. Ja, das hatte ich auch gefunden auf Nachfrage, kam dann die etwas verwirrt wirkende Antwort 18.00 Uhr auch auf den 1.1. bezogen. Wenn das stimmt, dürften danach keine Knallartikel mehr gezündet und Rest noch? Der Bearbeiter kam mir aber etwas überfordert, daher halte ich erstmal an die alte Mitteilung, ne richtige Bekanntmachung scheints ja eh nicht zu geben.
     
  15. Es darf grundsätzlich am 31.12. und 1.1. gezündet werden. Ausgenommen sind Effekte mit reiner Knallwirkung. Die unterliegen der Beschränkung von 18 - 1 Uhr (Regelzeit). Hoffe ich hab das so richtig wiedergegeben.
     
  16. Jein...gibt zum Teil sehr starke Einschränkungen in den Kreisen oder Gemeinden, lieber einmal mehr nachfragen. Gibt Regionen, da darf man auch am 1.1. ganztägig Böller zünden.
     
  17. Bremen 2016

    Feuerwerk rund um Rathaus und Roland sowie am Zoo am Meer ist verboten

    27.12.2016
    Zum Jahreswechsel knallt es an vielen Orten: Feuerwerk und Silvesterkracher gehören für viele Menschen zum Jahresende dazu. Ganz ohne Einschränkungen geht es aber nicht: Nach Mitteilung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen (Amt für Arbeitsschutz und Immissionsschutz) darf am 31. Dezember 2016 nur in der Zeit von 18 bis 24 Uhr und noch eine weitere Stunde im neuen Jahr (1. Januar 2017 bis 1.00 Uhr) geknallt werden. Diese Bestimmung betrifft sogenannte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (F2)– Silvesterfeuerwerk – mit ausschließlicher Knallwirkung. Verboten ist das Abbrennen oder Abschießen von Seenotsignalmitteln (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1/ P2). Zudem dürfen in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen und Kirchen grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden. Das gleiche Verbot gilt auch im Hafengebiet und im Umkreis von 150 Metern um stroh- und reetgedeckte Häuser. Die Bremer Bürgerinnen und Bürger werden darüber hinaus gebeten, in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten – und damit auf mögliche Kriegstraumata der geflüchteten Menschen Rücksicht zu nehmen.

    Komplett verboten sind Böller und Raketen rund um das Rathaus und den Roland. Dies gilt für einen Umkreis von 150 Metern. Damit ist auch das Gebiet rund um den Dom und die Kirche "Unser Lieben Frauen" erfasst. Hintergrund ist, dass das Rathaus besonders brandgefährdet und als Weltkulturerbe gleichzeitig besonders schützenswert ist.

    In Bremerhaven sind Böller und Raketen auf den Flächen in unmittelbarer Nähe des Zoo am Meer verboten. Betroffen sind insbesondere der Willy-Brandt-Platz sowie der südliche Bereich „Neuer Vorhafen Schleuse“ Das Verbot ist erlassen worden, weil Tiere in höchstem Maß durch ein Feuerwerkt erschreckt werden. Dies gilt insbesondere für die Wildtiere, die im Zoo am Meer leben. Sie reagieren sehr empfindlich und sensibel auf ungewohnte Geräusche.

    Zum Schutz des Luftverkehrs ist weiterhin zu beachten: Raketen dürfen nur dann abgefeuert werden, wenn Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr nicht gefährdet werden. Überdies muss die Entfernung zwischen Flughafengrenze und dem Abbrennplatz mindestens 1.500 Meter betragen; die Flughöhe des Flugkörpers darf 100 Meter nicht überschreiten.
    Zuwiderhandlungen können je nach Gefährdung mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro belegt werden.



    Quelle: http://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen146.c.189870.de
     
  18. Hier mal die Veröffentlichung der Stadt Mannheim zu Silvester:

    Silvester: Stadt ruft zu Rücksicht auf

    Silvester-Feuerwerk


    27.12.2013
    Silvester-Feuerwerk


    Den Jahreswechsel am Samstag feiern viele Menschen mit einem bunten Feuerwerk und jeder Menge Knallkörpern. Der Startschuss für den Verkauf von Feuerwerksartikeln fällt in diesem Jahr am Donnerstag, 29. Dezember. Bis einschließlich 31. Dezember, dürfen so genannte Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 bzw. der Klasse II erworben werden. Diese Feuerwerkskörper dürfen vor Ort im Handel nur innerhalb geschlossener Verkaufsräume und nur an Personen abgegeben werden, die mindestens 18 Jahre alt sind.

    Abgebrannt werden dürfen Raketen, Böller und Co. ab 31. Dezember, 0 Uhr, bis 1. Januar, 24 Uhr.

    Um Schäden und Beeinträchtigungen zu vermeiden, ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten. Auch in der Nähe von Fachwerkhäusern und Gebäuden mit Reetdach dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden.

    Feuerwerke sind explosionsgefährdete Stoffe und potenziell gefährlich. Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger deshalb darum, folgende Hinweise zu beachten:

    Bitte vor dem Abbrennen der Feuerwerkskörper sorgfältig die Gebrauchsanweisung lesen. Die meisten pyrotechnischen Erzeugnisse dürfen nur im Freien gezündet werden.
    Achten Sie beim Zünden der Feuerwerkskörper auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Ihnen und anderen Menschen. Ein ausreichender Abstand muss auch zu Gebäuden, Strom- und Telefonleitungen sowie Bäumen eingehalten werden.
    Feuerwerkskörper niemals selbst basteln und im Handel erworbene Artikel nicht verändern.
    Kaufen Sie keine Böller auf dem Schwarzmarkt oder im Internet. In Deutschland dürfen nur zugelassene und zertifizierte Feuerwerkskörper verkauft, erworben und abgebrannt werden. Achten Sie daher auf die behördliche Zulassung, zu erkennen an einer aufgedruckten Kennziffer, beginnend mit den Buchstaben „BAM“ (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung).
    Bitte keine Feuerwerkskörper der Kategorie 2 bzw. der Klasse II an Kinder oder Jugendliche weitergeben.
    „Blindgänger“ nicht aufheben oder erneut zünden.
    Als „Abschussrampen“ für Raketen eignen sich mit Wasser oder Sand gefüllte Flaschen mit engem Hals.
    Geschlossene Fenster und Türen (auch Kellerfenster, Balkontüren und Dachfenster) schützen vor brandgefährlichen „Querschlägern“.
    Keine Wunderkerzen in den Weihnachtsbaum hängen. Der trockene Baum kann explosionsartig abbrennen.
    Das Schießen mit Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit ist ebenso wie das Verschießen von pyrotechnischen Geschossen auch an Silvester verboten.
    Der verantwortungsbewusste Umgang mit Feuerwerkskörpern sichert allen einen gefahrlosen Start ins neue Jahr
     
  19. Hallo zusammen
    Hat jemand Infos für mich wann ich in BOCHUM feuerwerk abbrennen darf?
    gibt es hier eine beschränkung?
    LG
     
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