Zusammenfassung Transport und Lagerung

Dieses Thema im Forum "Videosammlungen, Zusammenfassungen, FAQs" wurde erstellt von Pyro, 26. November 2002.

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  1. Was ist bei Transport und Lagerung von Silvesterfeuerwerk zu beachten?

    Juristisch gesehen fällt die „normale“ Menge an Silvesterfeuerwerk, die ein Endverbraucher zum Jahreswechsel transportiert bzw. lagert, unter die sogenannte „Kleinmengenregelung“. Diese ermöglicht überhaupt erst den Einkauf und die Lagerung der Feuerwerkskörper durch Privatpersonen. Es gelten hierfür wesentlich erleicherte Anforderungen als für den gewerblichen Transport. Trotzdem sollten aus Sichererheitsgründen auch bei Silvesterfeuerwerk folgende einfache Regeln beachtet werden:
    • Feuerwerkskörper bis zur Verwendung in der Originalverpackung lagern.
    • Feuerwerkskörper so lagern, dass ein Diebstahl ausgeschlossen ist und sie nicht in die Hände von Kindern gelangen können.
    • Bewohnte Zimmer (z.B. Wohn- und Schlafzimmer) sind als Lagerraum zu vermeiden. Besser geeignet und vom Gesetzgeber zum Lagern von Silvesterfeuerwerk anerkannt sind Flure, Kammern oder Keller.
    • Von Zünd- und Wärmequellen sowie Feuchtigkeit fernhalten. Auf normale bis kühle Raumtemperatur und normale Luftfeuchte achten.
    • Niemals Feuerwerkskörper in Jackentaschen o.ä. transportieren – es besteht hohe Unfallgefahr
    Beiträge zu diesem Thema im FEUERWERK Forum:
    Lagerung: http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?threadid=1223
    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?threadid=596


    Gibt es Einschränkungen für den Transport und das Verwenden von Silvesterfeuerwerk?

    Generell gehören Feuerwerkskörper jeglicher Art nicht in öffentlichen Verkehrsmittel oder öffentliche Gebäude und Einrichtungen. Silvesterfeuerwerkskörper dürfen auch in der Silvesternacht nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Zoos und Tierheimen abgebrannt werden. Selbst wenn kein Verbot gilt, kann ein bisschen Mitdenken und Rücksicht Mitmenschen und Tieren gegenüber nicht schaden. Städte und Gemeinden können weitere Bereiche für die Verwendung von Silvesterfeuerwerk sperren. Dies betrifft hauptsächlich die Nähe zu brand- und explosionsgefährdeten Gebäuden und Anlagen, z.B. Fachwerkhäusern und Tankstellen. Grundsätzlich dürfen auch Fahrbahnen und Straßen nicht zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern verwendet werden. Dies dient vor allem auch der eigenen Sicherheit.
    Abschließend sei auch davor gewarnt, Feuerwerk vom Fenster oder Balkon aus zu zünden. Hierbei besteht nicht nur für die eigene Person eine hohe Gefährdung, sondern ebenfalls für Mitbewohner und Passanten.

    Beiträge zu diesem Thema im FEUERWERK Forum:
    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?threadid=1802


    Können im häuslichen Bereich Vorsichtsmaßnahmen für die Silvesternacht getroffen werden?

    Auch wer Silvester zu Hause feiert, sollte nach Möglichkeit die Fenster fest geschlossen halten. Bei Abwesenheit sind zusätzlich vorhandene Jalousien herunterlassen und einer bekannten Person die Hausschlüssel für einen möglichen Notfall zu geben. Vom Balkon sind leicht brennbares Material und Pflanzen zu entfernen. Wer keine Garage nutzen kann, stellt sein Fahrzeug am besten „weitab vom Schuss“ auf einem Parkplatz oder in einem Parkhaus bzw. einer Tiefgarage ab. Auf keinen Fall sollte man unter Balkons parken! Grundsätzlich ist beim Parken die freie Zufahrt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei zu gewährleisten. Bei einem Brand ist unbedingt zuerst die Feuerwehr zu alarmieren, erst dann sollte man unter Umständen eigene Löschversuche unternehmen!


    Alle hier gegebenen Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und entsprechen unserem aktuellen Kenntnisstand. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.

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    henning, Luftheuler 4 ever und Blue-Label gefällt das.
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