Zusammenfassung Sicherheit und Versicherungsschutz

Dieses Thema im Forum "Videosammlungen, Zusammenfassungen, FAQs" wurde erstellt von Pyro, 26. November 2002.

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  1. Wie sollten Silvesterfeuerwerkskörper verwendet werden?

    Vor allem sind die Sicherheitshinweise auf der Packung durchzulesen und unbedingt einzuhalten! Generell gilt bei fast allen Silvester-Feuerwerksartikeln, dass sie nur im Freien verwendet werden dürfen und nie beim Anzünden in der Hand gehalten werden sollten. Dies ist deshalb wichtig, weil die abbrennenden pyrotechnischen Effekte Temperaturen von weit über 1000°C entwickeln und fehlerhafte Produkte vorzeitig explodieren könnten.

    Bei allen Feuerwerkskörpern mit aufsteigenden Effekten, also Raketen, Bombenrohre und Feuertöpfe sowie mehrschüssige Batterien ist ein kippsicherer Stand besonders wichtig. Dies gilt zudem auch für Römische Lichter, Vulkane und Fontänen. Einige Hersteller liefern Abschussrampen und Sockel für ihre Produkte mit. Für Raketen reicht normalerweise eine möglichst große und schwere Flasche, z.B. eine Sekt- oder Wasserflasche. Bierflaschen sind dagegen zu klein und für Raketenstarts völlig ungeeignet! Am besten stehen die leeren Flaschen in einem Getränkekasten, dann kann eigentlich nichts mehr schief gehen. Wichtig ist, dass die Raketen beim Start nicht umkippen und zudem senkrecht leicht aufsteigen können. Sie dürfen beim Start auch nicht hängenbleiben, was passieren könnte, wenn ein Leitstab beschädigt ist oder Unebenheiten durch Astlöcher aufweist. So etwas kommt aber bei der hohen Qualität der deutschen Silvesterprodukte so gut wie nie vor.
    Wer zahlreiche Raketen zu Silvester zündet, sollte in Erwägung ziehen, ein standsicheres Holz- oder Aluminiumgestell mit Material aus dem Baumarkt zu bauen. Das geht relativ schnell und eine Anleitung steht im FEUERWERK Forum. Auch für Bombenrohre und Römischer Lichter können Abschussgestelle im Eigenbau hergestellt werden:

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    Zusammenfassend gesagt ist grundsätzlich bei allen Feuerwerkskörpern darauf zu achten, dass sie nicht umkippen können und die Effekte senkrecht nach oben und nicht geneigt oder sogar horizontal abgeschossen/ausgeworfen werden.
    Selbstverständlich darf Silvesterfeuerwerk nicht auf Personen, Tiere oder Sachwerte gerichtet werden. Ein Blick nach oben vor dem Zünden aufsteigender Effekte ist sehr ratsam: Feuerwerk sollte niemals unter Bäumen, Laternen, Überdachungen oder Balkons gezündet werden.

    Beiträge zu diesem Thema im FEUERWERK Forum:
    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?threadid=1236
    Thema Bombengestelle...


    Was ist beim Zünden von Silvesterfeuerwerkskörpern zu beachten?

    Zum zügigen und sicheren Anzünden der Zündschnüre bei jeder Wetterlage eignen sich am besten Sturm- und Glühdrahtfeuerzeuge oder Sturmstreichhölzer. Wer viele Feuerwerkskörper in kurzer Folge verschießen möchte, sollte sog. Anzündlichter verwenden, die einige Minuten lang mit heißer Flamme abbrennen und so ein sicheres Anzünden gewährleisten. Diese gibt es z.B. von der Firma WECO unter dem Namen „Bengal-Duo“ oder von der Firma KELLER als "Profi-Bengallicht".
    Zündschnüre sollten immer am äußersten Ende entzündet werden
    VORSICHT: Nicht alle Zündschnüre brennen gleichmäßig und vollständig ab. Einige Zündschnüre brennen kaum sichtbar nur im Inneren. Deshalb sollten man wie oben bereits erwähnt, niemals einen Feuerwerkskörper nach dem Anzünden in den Händen behalten! Es gibt auch Feuerwerkskörper, die statt mit Zündschnüren mit Reibköpfen (ähnlich wie Streichhölzer, nur größer) ausgestattet sind.

    Beschädigte Feuerwerkskörper sollten sicherheitshalber nicht gezündet werden. Dies gilt auch bei ab- oder angebrochenen Leitstäben von Raketen.
    Falls ein angezündeter Feuerwerkskörper wieder ausgeht, diesen unbedingt liegen lassen und keinesfalls in die Hand nehmen oder versuchen, den Effekt noch einmal zu zünden! Solche „Versager“ sollten nach angemessener Wartezeit (mindestens 10 Minuten, besser deutlich mehr) über Nacht in einem Wassereimer eingeweicht und dann im Hausmüll entsorgt werden. Bitte Versager nicht unbeaufsichtigt liegen lassen, sonst könnten Kinder die Feuerwerkskörper aufheben.

    Beiträge zu diesem Thema im FEUERWERK Forum:
    Silvesterfeuerwerk regensicher machen: http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?threadid=1960
    Sicherheitsabstände: http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?threadid=1963
    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?threadid=1802


    Darf man mehrere Silvesterfeuerwerkskörper / -effekte mit Zündschnüren verbinden oder mit Elektrozündern versehen?

    Nein !
    Das dürfen nur professionelle Feuerwerker. Durch das Anbringen von Elektrozündern oder das Verbinden mehrerer Artikel mit Zündschnüren könnten die Feuerwerkskörper in ihrer Wirkungsweise verändert werden.
    Hier zwei Beispiele die verdeutlichen, dass harmlos erscheinende „Manipulationen“ an Silvesterfeuerwerk zu großen Gefahren führen können:
    • Ein Elektrozünder wird an der Zündschnur einer Rakete befestigt. Die Rakete kann sich nicht vom Zündkabel lösen, so dass sie nicht aufsteigen kann und am Boden explodiert.
    • Mehrere Bombenrohre werden mit einer Zündschnur verbunden, so dass sie alle nacheinander entzündet werden. Beim Abschuss des ersten Bombenrohrs werden die anderen Rohre durch den Rückschlag umgeworfen und verschießen ihre Effekte horizontal über den Boden.
    Abschließend noch ein juristischer Hinweis: Durch eine Manipulation an einem zugelassenen Silvesterfeuerwerksartikel (Klasse II) verliert dieser seine Zulassung und wird automatisch der Klasse IV (Großfeuerwerk) zugeordnet. Die Verwendung von Gegenständen der Klasse IV ist jedoch ohne entsprechende Feuerwerker-Ausbildung ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Außerdem haftet bei Manipulation von Silvesterfeuerwerk im Falle eines Brandes oder sonstiges Unfalls nicht die private Haftpflichtversicherung, sondern der Verursacher persönlich mit seinem Privatvermögen.

    Beiträge zu diesem Thema im FEUERWERK Forum:
    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?threadid=706
    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?threadid=2089


    Darf man Silvesterfeuerwerk selbst herstellen oder in irgendeiner Weise „verändern“?

    Nein !
    Die Herstellung (auch für den Privatgebrauch), sowie die Veränderung/Manipulation von Silvesterfeuerwerk ist in Deutschland nur wenigen, konzessionierten Betrieben erlaubt. (s. hierzu auch vorhergehende Frage).



    Welche Kleidung ist zum Zünden von Silvesterfeuerwerk geeignett?

    Grundsätzlich sollten keine Kleidungsstücke aus Kunstfasern, also Nylon, Polyester usw., verwendet werden. Schon die kleinsten Funken brennen Löcher in Kunstfasern. Zudem ist die Entzündungsgefahr extrem hoch. Beim Abbrennen schmoren Kunstfasern auf der Haut fest und verursachen schwerste Verbrennungen mit katastrophalen Folgen.
    In der Silvesternacht sollten nur Kleidungsstücke aus Baumwolle, Jeans, Leder oder vergleichbare Stoffen verwendet werden. Diese Stoffe sind schwer entflammbar und bieten zudem einen gewissen Splitterschutz. Selbstverständlich sollten nur langärmlige Kleidungsstücke mit verschließbarem Kragen gegen Funkenflug getragen werden. Kapuzen und große Tasche können zu verhängnisvollen Fallen für umherschwirrende Feuerwerkskörper und brennende Effekte werden! Festes Schuhwerk ist Pflicht. Beim Abbrennen eines größeren Klasse II-Feuerwerkes empfiehlt sich auch ein Helm, denn Raketenstäbe und Bombettenhülsen können beim Herunterfallen aus entsprechender Höhe sehr unangenehm sein.



    Passen Silvesterfeuerwerk und Alkohol zusammen?

    Nein, absolut nicht!
    Auch scheinbar „harmlose“ Feuerwerkskörper enthalten Explosivstoffe, die Respekt, Vorsicht und Konzentration erfordern. Wer Feuerwerk abbrennen möchte, muss seinen Alkoholkonsum so einteilen, dass er stets bei klarem Verstand handelt. Am besten ist es, bis nach Mitternacht vollständig auf Alkohol zu verzichten. Zum verantwortungsvollen Handeln gehört übrigens auch, sich nicht erst kurz vor Mitternacht mit den Gebrauchsanweisungen sowie den örtlichen Gegebenheiten der Abbrennstätte vertraut zu machen. Da meist in größerer Runde gefeiert wird, sollten sich mehrere Personen für das Feuerwerk verantwortlich fühlen, die bis zum Finale die Durststrecke gemeinsam durchstehen.



    Wie verhält man sich bei Unfällen mit Silvesterfeuerwerk

    1. Notruf absetzen (Tel.-Nr. 112) unter Angabe aller wichtigen Informationen:
    • Wo ist der Unfall passiert?
    • Was genau ist geschehen?
    • Wieviele Verletzte gibt es?
    • Welche Arten von Verletzungen liegen vor?
    Wichtig ist, noch eventuelle Rückfragen durch das Personal der Rettungsleitstelle abzuwarten, bevor man auflegt.

    2. Erste Hilfe nach den üblichen Regeln leisten. Hier nochmal ganz kurz ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
    • Verbrennungen: Möglichst schnell unter kaltem Wasser kühlen bis Hilfe eintrifft, Verbrennungen höchstens durch saubere, trockene Tücher abdecken, *keine* Brandsalbe oder Hausmittelchen auftragen, die Wunde muß 'atmen' können.
    • Knalltrauma/Tinnitus: So schnell wie möglich durch einen Facharzt untersuchen lassen, je schneller die Behandlung erfolgt, desto größer ist die Aussicht auf Besserung.
    • Augenverletzung: Bei Fremdkörpern im Auge (Splitter o.ä.) immer beide Augen verbinden, damit durch das Umherschauen keine weiteren Verletzungen entstehen können. Ebenfalls so schnell wie möglich vom Facharzt untersuchen lassen, auch unscheinbare Verletzungen können schlimme Folgen haben.
    • Abtrennung von Gliedmaßen: Blutung stillen, abgetrennte Teile unbedingt suchen und sicherstellen, kühl und steril verpacken und transportieren.


    Welcher Versicherungsschutz gilt für Silvesterfeuerwerk?

    Einleitend muss man sagen, dass bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz kein Versicherungsschutz besteht. In solchen Fällen hat der Verursacher für den Schaden selbst aufzukommen! Auch unter Berücksichtigung der besonderen Stimmungslage in der Silvesternacht ist das strikte Befolgen der Gebrauchsanweisungen Pflicht! Zuschauer, die den nötigen Sicherheitsabstand nicht einhalten und verletzt werden, tragen unter Umständen eine Mitschuld. Im einzelnen existieren folgende typische Versicherungsfälle:

    Schäden an der Wohnungseinrichtung durch offene Flamme (z.B. hereinfliegende Feuerwerkskörper) sowie durch Löschwasser: Hausratversicherung

    Schäden am Haus durch Brand oder Explosion sowie größere Löschwasserschäden: Wohngebäudeversicherung

    Schäden durch Gäste einer Silvesterveranstaltung: deren Privat-Haftpflichtversicherung oder eigene Hausratversicherung

    Behandlungskosten bei Verletzungen: eigene Krankenversicherung; wird ein Schuldiger ermittelt, dann holt sich die Versicherung von ihm das Geld zurück

    Brand- und Explosionsschäden sowie Glasbruch am Fahrzeug: Teilkaskoversicherung

    Schäden am Fahrzeug durch feiernde Passanten (Übermut oder Böswilligkeit), herabgefallene Raketenreste usw.: Vollkaskoversicherung

    Bleibende gesundheitliche Schäden (z.B. verstümmelte Hände durch Knaller): Private Unfallversicherung


    Alle hier gegebenen Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und entsprechen unserem aktuellen Kenntnisstand. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.

    Bitte beachten Sie auch den rechtlichen Hinweis (Disclaimer) zur Benutzung der FEUERWERK Homepage!
     
    docpocodo gefällt das.
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