Großfeuerwerk 27er Schein für Kategorie F4 Feuerwerk ‎

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von pingufreak83, 30. September 2016.

  1. Hallo zusammen,

    das hier ist ein Austausch-Thread für den 27er Kat 4. Da sich im Kat 3 Thread schon einige Beiträge dazu finden, ist ein neuer Thread sicher übersichtlicher.

    Kann ein Mod ggf. die Beiträge von dort hier in den Thread verschieben?

    Vielleicht kann man den alten Thread auch umändern in "27er Schein für Kategorie F3 Feuerwerk".

    Das wäre super :)!

    Danke!

    Lg

    Pingu
     
  2. Wow, vielen Dank pingufreak83!
    Freut mich dass es jetzt mal ein eigenes Thema dafür gibt.

    Das ist sicherlich interessant, denn es gibt anscheinend hier doch einige die Kat 4 §27er besitzen! :)

    Wie war das bei euch? Hat es Schwierigkeiten, Stolperstellen etc. bei der Beantragung gegeben?!

    Zwei Fragen meinerseits noch:

    1. Muss ich für die Beantragung des 27er für Kat 4 auch ein Lager mit angeben? Bzw. ist das relevant für den Antrag?

    2. Welche Versicherungen kennt ihr die eine private Haftpflicht für Pyrotechniker anbieten?!

    Freue mich auf Antworten!
     
  3. ein Kollege aus Thüringen hat 6 Monate auf seinen 27er Kat4 warten dürfen
     
  4. Kein Problem :). Ich würde mich freuen, wenn sich auch andere mit dem Schein hier melden würden.

    Bei uns in RLP ist es wirklich sehr schwer, den Schein noch zu bekommen. Ich glaube nicht, dass noch neue Scheine ausgestellt werden.

    Die Beantragung an sich ist einfach. Ich habe sehr viel Zeit und Energie in die Lagersuche gesteckt. Die meisten Anlagen im Umkreis von 100km waren bereits belegt. Ich habe jetzt eine anständige Lösung mit einem Container gefunden, den ich jedoch etwas umbauen muss.

    Du kannst den Schein auch ohne Lager beantragen, jedoch wird dann womöglich das "Aufbewahren" gestrichen. D.h. in der Praxis kannst du nichts mit dem Schein anfangen.

    Die Versicherung habe ich bei Röder-Feuerwerk abgeschlossen.
     
  5. Wie wird denn die Ablehnung des Scheins begründet? Weißt Du das?
     
  6. Eine Ablehung ist nicht notwendig, denn dann muss ja die Ablehnung begründet werden. :)
     
  7. Ich kenne einen (aktiven) Pyrotechniker , der , ohne Witz, einige Kilometer umgezogen ist , um aus einem Luftkurort in eine "grosse Kreisstadt" zu ziehen ( in der ich auch Wohne) , um dort den 27er zu bekommen , während das am alten Wohnort nicht möglich war .....
    Genaue Details sind mir nicht bekannt , ich weiss jedoch , das er mit dem gleichen Leiter des OA zu tun hatte , wie ich seinerzeit und den habe ich als ....ich sag mal eher wohlwollend Interessiert an diesem Thema in Erinnerung .
    Das , obwohl private Feuerwerke unterm Jahr auch bei uns nur in ganz wenigen Ausnahmefällen genehmigt werden .
    Mir wurde wirklich klar gemacht , das die Erlaubnis an sich kein Problem darstelle , aber ein Feuerwerk anzeigen kann ich , ohne Besonderen Anlass , gleich bleiben lassen , da dies nicht gewollt sei und mit den entsprechenden Mitteln schon ausreichend verhindert werden könne.... Da stehst erstmal da und glotzt aus der Wäsche
    Aber das hatte ich eh nie vor und wie der Kollege seinen 27er nutzt , weiss ich auch nicht genau .

    Diese Geschichte soll nur eine weitere "Schattierung" darstellen , was es alles gibt.:)
     
  8. Also geht der Antrag auf einen 27er bei der Behörde ein und wird dann einfach unter den Tisch fallen gelassen oder wie?

    @pingufreak
     
  9. Ne das auch nicht. Es dauert nur unglaublich lange und man muss immer wieder nachfragen. Mein 27er musste zudem noch 2x korrigiert werden...
     
    Christoph gefällt das.
  10. Vllt sollte man erstmal aufklären qas dazu benötigt wird um überhaupt F4 bekommen zu können. Ihr schreibt hier so als wäre es für jeden ottonormalverbraucher wie beim f3 Schein....
     
  11. @pingufreak83

    Das mit dem Lagercontainer würde mich im Detail interessieren.
    Handelt es sich um ein zugelassenes Lager oder Lagerung nach Kleinmengen?

    Gruß
     
  12. @TFPYro:

    Hier gehts auch rein um die Leute die die Fachkunde haben (staatl. geprüfte Großfeuerwerker)!

    Ein F3-Schein ist nicht so kompliziert zu bekommen...

    Aber stimmt, es wäre interessant was man alles braucht um den §27er mit F4 zu bekommen.
    Ich fang mal an:


    - Abgeschlossener, bestandener Großfeuerwerkerlehrgang bei z.b. Hummig usw. ....
    - Haftpflichtversicherung
    - Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Was muss man noch alles vorweisen für die Beantragung?
     
  13. @TFPyro : Das was man überall braucht.


    Mal ehrlich, wer nicht weiß, was man braucht und zu faul ist hier im Forum geschätzt 10 Sekunden für Recherche aufzubringen....naja....


    P.S. :
    @ Christoph : Haftpflicht? Wo genau steht das?
     
  14. Zugelassenes Lager, ortsfest.
     
  15. @OxymoronDUS

    Das steht z.B. auf Wikipedia, im Lehrbuch zum Großfeuerwerker usw. ... ;)
     
  16. Ich hätte lieber eine Quelle auf die man sich sicher berufen kann ;)

    Ich habs nirgends gefunden im Gesetz, hab ich das vll übersehen?
     
  17. Servus,


    also der 27ger war bei mir überhaupt kein Problem, Antrag ausgefüllt abgegeben 2 Wochen später kam der Schein ins Haus geflattert völlig unkompliziert und die Dame aufm Amt war sehr nett und hilfsbereit, hab auch keinerlei Mengenbegrenzung oder sonstigen unfug drin stehen, die Lagergeschichte war auch kein Thema...

    (ich wohne in Baden Württemberg)


    gruß. Flo
     
    pingufreak83 gefällt das.
  18. Ich weiß ja was man benötigt, aber vllt andere die es Interessiert eben nicht.

    Es ist ja keine Kunst einen F4 Schein zu machen, sobald man weiß was benötigt wird.

    Einfach einen Antrag ausfüllen geht vllt beim f3 Schein...
     
  19. also für meinen 27ger und 20ger hab ich lediglich den ausgefüllten Antrag, meinen Sachkundenachweis und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung die nicht älter als 6 Monate ist vorlegen müssen das hat dann für beide Scheine zusammen ca. 230 euro gekostet.

    aber das ist sicher nicht die Regel oft werden einem Steine in Form von z.b. Lagernachweis in den Weg gelegt.....

    (der 7ner war ungleich aufwendiger und wesentlich teurer...)
     
  20. Hallo zusammen,

    ich klinke mich mal mit ein. Ich habe dieser Tage meine Erlaubnis nach § 27 SprengG erhalten. Ich hatte im September beantragt. Erfahrungsgemäß braucht man Geduld und die Behörde spricht sich immer auch mit übergeordneten Stellen ab. Dies vor allem, da die nichtgewerbliche Erlaubnis in Rheinland-Pfalz seit längerem nicht mehr von der Gewerbeaufsicht, sondern von den Ordnungsämtern bearbeitet wird. Und die Beamten geben auch zu, nicht wirklich in dieser Materie fit zu sein.
    Ich muss aber sagen, dass die Kommunikation mit der Behörde vor Ort völlig ok war. :)
     
  21. Ich reihe mich nun auch einfach mal dazu.
    Seit Anfang des Monats bin ich auch im Besitz einer Erlaubnis nach §27 SprengG in RLP.
    Die Beantragung hat (wenn man mal den krankheitsbedingten Ausfall meiner durchaus sehr freundlichen Zuständigen Sachbearbeiterin ausblendet) noch keine 2 Wochen gedauert.
    Wir haben uns zuvor ausgetauscht und sie hat mir gestanden das sie sich nicht wirklich sicher auf dem Gebiet fühlt. Doch sie hat einen Beamtem-Seminar bei einem Lehrgangsträger besucht (etliche Jahre her) und das war die gleiche Schule zu der ich auch gegangen bin.

    Seit her stehen wir in gutem Kontakt. Sie erkundigt sich sogar bei mit, wenn in anderen Fällen etwas unklar ist.
    Zum Thema Aufbewahrung gibt es keine weiteren Einschränkungen und bei der Beantragung musste ich auch keine Angaben dazu machen.
    Als Auflagen habe ich lediglich erhalten, das ich alle Anzeigen, die zu anderen Behörden geschickt werden in Kopie an sie geleitet werden sollen. Ich persönlich habe damit kein Problem, da meine Sachbearbeiterin dann immer direkt den nachweis hat ob ich meine Tätigkeit auch weiterhin ausführe.

    Die reine Schwarzpulvermenge wurde bei mir auf 5kg in 5 Jahren (1kg/Jahr) beschränkt, aber da ich eh nicht viele Verladeartikel nutze ist mir das auch nicht so wichtig.

    Das es in RLP nicht mehr gerne gesehen ist, kann ich so aus meiner Sicht nicht bestätigen. Aber das macht wohl jedes OA anders (so wie bei vielem).

    Ich will noch meinen 20er anfordern, aber von der SGD habe ich noch nichts gutes gehört. Da bin ich mal gespannt.


    -- Edit --

    Versichert bin ich über den MFTB der Thüringer Feuerwerkerschule.
     
    zzFlorianzz und pingufreak83 gefällt das.
  22. Der 20er hat bei mir ca. 6 Wochen gedauert. Das ging bei mir sehr unkompliziert. Auf den §27er musste ich 8 Monate warten.

    Das gilt nur für den §20 oder §7. Der §27er bleibt 5 Jahre gültig. Aber die Auflage ist ok :). Bei mir steht viel mehr drin.

    Das ist eigentlich nicht üblich. Ich meine es macht ja auch keinen Sinn, wenn du Tonnenweise Pyrotechnik aufbewahren darfst, jedoch nicht mehr als 5kg loses Schwarzpulver. Das ist dann u.U. auch Definitionssache: Ist hier loses Schwarzpulver gemeint oder nur allgemein Schwarzpulver (also auch in PtG's)? Bei mir stand das zuerst auch drin, hab das aber komplett raus streichen lassen.

    Bekommst du auch Mails vom MFTB oder irgendwelche Infos zu den kommenden SprengG Änderungen? Ich selbst bin bei der Röder-Versicherung, da diese Gebäude mit einschließt und ich ein Lager habe.
     
  23. Hey pingufreak 83,

    auch der 27 mit Fachkunde muss seine Tätigkeit nachweisen, da sonst der Fachkundenachweis seine Gültigkeit verliert.
    So wurde es mir vom Lehrgangsträger und auch vom Amt bestätigt.

    So wie du es beschreibst, klingt das natürlich wirklich etwas schräg. Nach der 2.SprengV gibt es Anganben wieviel Mengen ich aufbewahren darf (und das ist nicht grade wenig) und dann gibt es für loses Schwarzpulver (also nicht PTG´s) eine Einschränkung.
    Da die gute Sachbearbeiterin mit Pyrotechnikern aber keine Erfahrung hat und nur Sportschützen bisher betreut hat, hat sie es einfach davon übernommen.
    Dort sind die Mengen an Schwarzpulver und Nitrocellulosepulver auch beschränkt.
    Auch wenn ich dagegen vorgehen köntne, so akzeptiere ich trotzdem diese Einschränkung, da sie mir nicht weh tut und sie so das Gefühl hat bei mir nicht auf eine sturen Bock getroffen zu sein. Leben und leben lassen. :)

    Beim MFTB bekommst du regelmäßig Mails und Unterlagen zu Änderungen, Es gibt Treffen, Gruppenbestellungen, Ausflüge und die Beiträge werden auf Wiederholungslehrgänge und Sonderlehrgänge angerechnet.
     
  24. Hallo Ihr Lieben,

    spätestens bei der Verwendung eines Standböllers kann es da bei einem KG / Jahr zu Engpässen kommen. Für Dich im Speziellen passt dieser Eintrag. Üblich werden sollte er allerdings nicht. Bei einem Standböller "Fest" kann (je nach Größe) gut und gerne an einem Tag ein Kg verschossen werden.

    Bei Sportschützen mit z.B. Vorderladerwaffen, reicht ein Kg SP aus. In der Regel verbraucht man pro Schuss deutlich weniger SP als bei einem Standböller. Sofern man in seiner Aufbewahrungsstätte außerhalb bewohnten Raumes ausschließlich SP aufbewahrt, darf man auch mehr als ein KG besitzen.

    Wollte ich nur mal zu Bedenken geben.

    Viele Grüße

    Loki

    By the way......viele sprechen hier von einem "Lager". Ihr meint sicherlich Eure Aufbewahrungsstätte (LR410)? Ein Lager besitzt ganz andere Anforderungen und Dimensionen!
     
  25. Hi Pingufreak,

    kannst Du uns vielleicht etwas mehr dazu erzählen?
    Was für Umbaumaßnahmen?
    Was und wie viel darfst Du da jetzt lagern?
    Wo steht der?
    Also innerorts oder ausser Orts?
    Industriegebiet? Wohngebiet?
    etc. das würde mich brennend interessieren.

    Schöne Grüße
     
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