Termin | News Erlaubnis nach §27 Spreng

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyromantiker2016, 20. Januar 2017.

  1. Hallo leute was ist wenn in der Erlaubnis nach§27 spreng kat2 und kat3 drinn steht aber keine Mengenangaben????
     
  2. Dann ist alles gut!
     
    Pyromantiker2016 gefällt das.
  3. wie ist es wenn ich jetzt was aus polen holen will kat3 mit CE natürlich wie viel?
     
  4. Hi,

    ADR und GGVSEB beachten.

    Dann kannst du deine offiziellen Lagerkapazitäten voll machen...

    Lg

    pingu
     
  5. also Netto Nem bis 50kg richtig?
     
  6. Brutto, nicht netto. Und nur 1.4G... 1.3G 5kg brutto, jedoch nicht mehr als 3kg netto.

    Ansonsten per 1000 Punkte Regel ADR 333kg 1.4 oder 20kg 1.3 .

    Darüber brauchste einen ADR Basiskurs + Klasse 1 Aufbaukurs + Ex zugelassenen Anhänger / Fahrzeug.
     
  7. Zum einen denke ich es ist der falsche Thread hier...
    Zum anderen ist es soviel ich weiß generell nicht erlaubt einen Artikel in ein Land ein zu führen, wenn es nicht von der benannten Stelle (in Deutschland ist das die BAM) geprüft und erlaubt wurde, egal welche Kategorie.

    Gruß FS
     
  8. ich habe was gelesen von explosive gesamtmasse nem 50kg gefafahrengut der klasse 1
    also 1.4G und 1.3G oder verstehe ich das falsch.
     
  9. Falsch Die Bam ist nicht mehr Nötig nur CE zeichen da freier Warenverkehr
    Die Bam hatte eine klage deswegen Urteil Ce reicht.
     
    FabiSBG gefällt das.
  10. Schau dir ADR 1.1.3.6 an
     
  11. Hatte es eben auch auf der Seite der BAM nachgelesen, das wirft natürlich ganz neue Möglichkeiten auf :good:
    Allerdings muss man noch auf die vierstellige Zahl hinter dem CE Zeichen achten :blintzel:
     
  12. also nach der 1000er regellung 1.4G 50kg netto und 1.3G 20kg Netto
    Muss der Fahrer ausgebildeter Gefahrengutfahrer sein?
    ????????? und Lieferpapiere woher?
     
  13. Berechnung erfolgt über Faktoren:

    1.4G hat Faktor 3 -> 333kg NEM
    1.3G hat Faktor 50 -> 20g NEM

    Eine Kombination ist möglich

    Lieferpapiere sind erst Pflicht wenn die 1000 überschritten wird. Darunter schadet eine Auflistung nicht.
    Wichtig sind die 2kg Löschmittel und das Rauchverbot im Auto

    Screenshot_20161224-135027.jpg
     
    Feuer_und_Flamme! gefällt das.
  14. Man kann innerhalb von der EU nach Deutschland F3 einführen, sofern man die Erlaubnis hat. Man sollte nur aufpassen, dass man keine gefälschten Artikel erwischt. Weil dann haben die keine Zulassung. Und halt keine Böller mit BKS etc.

    Und jetzt nicht die ganze Zeit von 50kg netto schreiben... Les erstmal die GGVSEB und 1.1.3.6 vom ADR. GGVSEB ist ja nicht so viel zu lesen.
     
  15. BKS-Böller darf man mit 27er auch einführen, außer es steht ausdrücklich drin, dass man nicht darf.
     
  16. Wieso muss man auf die besonders achten? Ist doch "nur" der notified body, also die Prüfstelle. Solang CE-F2... + einhaltung Satzmenge und Kaliber ist doch alles i.O. ;)
     
  17. Ic glaube damit ist gemeint, dass auf gefälschten PtG oft das CE-Zeichen ohne korrekte CE-Nummer aufgedruckt ist
     
  18. auch 50mm Batterie mit ce zeichen und kat3 legal.
    :D
     
  19. Hallo

    bezüglich der erlaubten Mengen wird hier einiges durcheinander gewürfelt!

    Du bist 27er-> daraus ergibt sich logischer Weise, dass Du als Privatperson transportierst und nicht als Unternehmer. Somit gilt die hier angesprochene sogenannte 1000 Punkte-Regel nach 1.1.3.6 ADR für Dich nicht!!! Zur Erklärung lese man Abschnitt 1.1.3.1 ADR!

    Für Privatpersonen sind die Mengen in der Anlage 2 der GGVSEB im Abschnitt 2.1 a zu finden und wie folgt:

    Unterklasse 1.1-1.3 = 5 kg Bruttomasse

    Unterklasse 1.4. = 50 kg Bruttomasse

    ...je Beförderungseinheit (Kraftfahrzeug ohne Anhänger oder eine Einheit aus Kraftfahrzeug mit Anhänger)

    Bruttomasse: Gewicht des Gegenstands oder der Gegenstände einschließlich dessen NEM

    Schönen Abend!
     
  20. Die sind 1.3, haben zwischen 600-1000 gr NEM und kommen schnell über 5kg Brutto. Das wird bei einer schon knapp.
     
  21. Nach der Logik dürfte ja auch kein F4 - 27er die 1000-Punkteregelung nutzen. Das Thema wurde in letzter Zeit öfter angesprochen, da scheiden sich irgendwie die Geister. Weiß da evtl. jemand mehr, als in ADR und GGVSEB steht?

    Gesendet von meinem Moto G (4) mit Tapatalk
     
  22. "Privat" füllt man keine Papiere aus nach ADR Vorschriften, von daher die 50kg Regel.
    Das heißt im Umkehrschluß doch aber nicht, daß ich für einen privaten Transport von der 1000 Punkte Regel keinen Gebrauch machen darf.
    Fertig.
     
  23. Dann dürfte ja hier kein 27er mit f4 sein zeug transportieren 5-6 gute shells wiegen ja schon fast 5kg was soll der schwachsinn denn oder kat4 batterie darf er sich dann nicht kaufen weil er sie nicht transportieren darf oder wie?
     

  24. Die Freistellung nach 1.1.3.6 des ADR gilt nur für Unternehmen, so steht es unter 1.1.3.1 c eindeutig. Als was ist ein 27er tätig?


    Anders gefragt, warum sollte man Privatpersonen Erleichterungen verschaffen 333kg 1.4 bzw 20 kg 1.1-1.5 NEM zu transportieren?
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden