Großfeuerwerk Feuerwehr

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Eistee, 15. Juli 2014.

  1. Liebe Kollegen,

    folgende Auflage wird bei uns regelmäßig im Bewilligungsbescheid der Sicherheitsbehörde festgehalten:

    "Für das Feuerwerk ist im Einvernehmen mit dem zuständigen Feuerwehrkommando eine Brandsicherheitswache gemäß der ÖBFV RL VB-02 einzurichten".

    Ist das dann im Ermessensspielraum des örtlichen Feuerwehrkommandanten, eine ebensolche Brandsicherheitswache einzurichten, oder ist diese zwingend erforderlich?

    MIt der Bitte um Erläuterung,

    SG Philipp
     
  2. Vielleicht hilft dir das weiter:

    Zitat:

    RL VB-02 "Durchführung der Brandsicherheitswachdienste"

    Mit dieser Richtlinie soll den Feuerwehren die Durchführung von Brandsicherheitswachdiensten erleichtert werden. Darüber hinaus soll erreicht werden, dass diese nach einheitlichen Gesichtspunkten angeordnet und durchgeführt werden. Diese Richtlinie soll auch den Behörden dazu dienen, den Brandsicherheitswachdienst in gesetz- und zweckmäßiger Weise anzuordnen. Die Richtlinie enthält Empfehlungen über technische und taktische Möglichkeiten, welche als Vorschlag zur Problemlösung gedacht sind. Vom Inhalt der Richtlinie kann nach individueller Einschätzung jederzeit abgewichen werden, wenn die Sicherheit der Personen und der Brandschutz gewährleistet sind.


    Das Alles und mehr findet man:http://www.bundesfeuerwehrverband.at/

    Hier wird die Verantwortung vom bez. Brandschutz Sachbearbeiter Feuerwerk BH/Pol. zur örtl. Feuerwehr "verschoben".

    Ungeachtet dessen, ob eine Kommisionierung dem Bescheid über das Feuerwerk vorausgegangen ist oder nicht.

    Es sollte nämlich schon bei einer ev. Platzkommisionierung der erforderliche Brandschutz genau definiert werden.

    Deshalb wird ja auch ein Vertreter der Feuerwehr dazu eingeladen.

    Hintergrund dieser und vieler anderer Verordnungen und Gesetze ist meines Erachtens nach hauptsächlich der Wunsch des Gesetzgebers, Alles gleich zu machen, den durchführenden Beamten möglichst JEDE Verwantwortung zu nehmen und den Ermessensspielraum derart einzuengen, dass Individualität keine Platz mehr findet.

    Bestes Beispiel ist doch die EU-Gurkenkrümmungsverordnung die allerdings auch wieder einen Realen Hintergrund hat, nämlich dass "gerade " Gurken im Transportkarton weniger Platz brauchen.

    Gleich den oft 1000de km langen Transportweg zu bekämpfen, dazu reicht aber offenbar der Horizont nicht.

    Oder hat die Transport Lobby den besseren Draht zur EU als die Gurkenbauern ?!
     
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  3. Danke Anton für Deine Antwort!

    Ich bin jetzt aber trotzdem noch nicht ganz schlau :)

    Ist es nun schlussendlich die Entscheidung der örtlichen Feuerwehr oder MUSS eine Brandsicherheitswache gestellt werden ???

    Danke,

    Philipp
     
  4. #4 anton, 16. Juli 2014
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juli 2014
    Ich würde das so interpretieren:


    Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten und der am Abschußtag/Zeitpunkt herrschenden Wetterlage, sowie eine ev. Waldbrandgefahr hat/kann die örtliche Feuerwehr dementsprechende Maßnahmen ergreifen.

    D. h. im Bescheid steht drinnen....gemäß der ÖBFV RL VB-02.



    Und die Feuerwehr richtet sich danach und kann entsprechend unten stehen den Zitates ,DAS ist der Text der ......Verordung diese oder jene oder solche oder andere oder gar keine....Maßnahmen setzten.


    Mit dieser Richtlinie soll den Feuerwehren die Durchführung von Brandsicherheitswachdiensten erleichtert werden. Darüber hinaus soll erreicht werden, dass diese nach einheitlichen Gesichtspunkten angeordnet und durchgeführt werden. Diese Richtlinie soll auch den Behörden dazu dienen, den Brandsicherheitswachdienst in gesetz- und zweckmäßiger Weise anzuordnen. Die Richtlinie enthält Empfehlungen über technische und taktische Möglichkeiten, welche als Vorschlag zur Problemlösung gedacht sind. Vom Inhalt der Richtlinie kann nach individueller Einschätzung jederzeit abgewichen werden, wenn die Sicherheit der Personen und der Brandschutz gewährleistet sind.

    Dass die ganze Verordnung widersprüchlich ist, kann man ja herauslesen.

    Einerseits.....nach einheitlichen Gesichtspunkten angeordnet.....

    Andererseits....Die Richtlinen enthält Empfehlungen.....und Vorschläge....


    Also ICH halte mich weder nach Richtlinien, noch nach Vorschlägen.

    Darüber kann man höchstens diskutieren.

    Da bin ICH der Meinung, dass MEINE Richtlinien und Vorschläge die besseren sind.

    Und JEDE vernünftieg Feuerwehr wird mit dem Pyrotechniker Kontakt aufnehmen und geeignete und notwendige Maßnahmen besprechen und ausführen.

    Wie weit das geht, an einem Beispiel:
    Immer wieder gibt´s bei Kommisionierungen die Anordnung des Sachverständigen, den Abschußplatz genau einzuhalten.

    JEDESMAL ist meine Frage die, ob ER schon weis , welche Windrichtung es am Abschußabend geben wird, und ICH mir vorbehalte, den Abschußplatz je nach Windrichtung einzurichten bzw. zu verschieben.

    Die "vorerrschende Windrichtung" als Maßstab herzunehmen, interresiert mich überhaupt nicht.
    Im Falle eines Schadens wird auch nicht im Gutachten die vorherrschende Windrichtung als Kriterium herangezogen, sondern die tatsächliche.

    UND ich bestehe darauf, das Das auch im Bescheid vermerkt wird.

    Ich kann dir und allen Anderen nur raten, forscher aber mit fachlich-sachlich richtigen Argumente aufzutreten.

    Sonst sind wir Feuerwerker bald zu Handlangern der Behörden degradiert.

    Wozu haben wir schließlich eine "Ausbildung" genossen.

    Die Behörde macht sich ja selber zum "Affen".

    Einerseits unbedingte Feststellung der fachlichen Kompetenz, um zu "dürfen", andererseits wird diese gleich wieder massiv angezweifelt.
     
    Eistee gefällt das.
  5. Hallo Anton,

    kurzes feedback von meiner Seite:

    ich habe am Freitag den zuständigen Kommandanten telefonisch kontaktiert: er meinte sinngemäß, dass es dort sehr oft Feuerwerke gebe, sie den Bescheid bekommen, er aber überhaupt keine Notwendigkeit darin sehe, dort immer eine Brandsicherheitswache einzurichten. Sie seien darüber informiert und das passe so

    :)
     
  6. Ist doch genau meine Aussage , die ich im Beitrag Nr.2 geschrieben habe.

    Aber....hoffentlich stimmen die Weissagungen solcher an und für sich vernünftigen, wenn auch mutigen Feuerwehrleute immer.



    Hier wird die Verantwortung vom bez. Brandschutz Sachbearbeiter Feuerwerk BH/Pol. zur örtl. Feuerwehr "verschoben".

    Ungeachtet dessen, ob eine Kommisionierung dem Bescheid über das Feuerwerk vorausgegangen ist oder nicht.

    Es sollte nämlich schon bei einer ev. Platzkommisionierung der erforderliche Brandschutz genau definiert werden.

    Deshalb wird ja auch ein Vertreter der Feuerwehr dazu eingeladen.
     
  7. Also !

    Bei meinem Feuerwerk in St. R..... meinte die Feuerwehr sie müssen kommen da die Behörde eine Rechnung des Einsatzes verlangt = BLÖDSINN

    Bei meinem letzten ( wo du dabei warst ) hat der Zuständige der Feuerwehr gemeint:

    Wieso sollen wir mit einem Löschwagen kommen, du sorgst eh für den Brandschutz und weißt was du machst... besonders bei diesem ;-) trockenem Sommer.
     
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