Wie ich der Tagespresse entnehmen konnte, ist Feuerwerk im Umkreis von 1,5 km um Flughäfen zukünftig verboten. Hat jemand nähere Informationen zu dieser Gesetzesänderung? Betrifft dies auch Klasse I und Bodenfeuerwerk?
Guckst du hier, §15a. Dort wird ausdrücklich auf den Aufstieg von Feuerwerkskörpern Bezug genommen, Klasse I und Bodenfeuerwerk ist daher nicht betroffen.
@Matchbox Also heist das im Klartext, jeder der nicht weiter als 1,5 KM (luftlinie?) weg wohnt kann an Silvester keine Rakete steigen lassen?Also müssen all die jenigen wo anders feiern...hm...ok
mit 30 kilo gepäck auf jeden fall. aber erstma gucken ob sich meine nachbarn drann halten. gegen 0.00 uhr ist hier sowieso nie flugbetrieb....
Sehr sinnvolles Gesetz - wenn man bedenkt daß KEIN Flugzeug um Mitternacht startet oder landet, hätte man ja dafür auch wieder ne Ausnahmegenehmigung machen können Andererseits, Flugzeuge steigen so schnell, die Rakete welche auch in 500m Entfernung von der Landebahn ein Flugzeug erreichen kann ist eh in D illegal. Gilt dieses Gesetz auch für Feld/Wald/Wiesenflugplätze ? Oder nur für grosse Flugplätze ? Die Frage ist nicht so lächerlich, da es sehr viele kleine Flugplätze mit Graspiste gibt (die zwar im Winter geschlossen sind - aber das stört das Gesetz ggf. nicht ?)
Feuerwerksraketen sind i.w.S. Luftfahrzeuge. Daher gilt neben dem SprengR auch das Luftrecht. In diesem Zusammenhang von speziellem Interesse sind die §§ 16 und 16a der Luftverkehrs-Ordnung, insbes. § 16 Abs. 6 und 7: § 16: Aufstiege von Ballonen, Drachen, Flugmodellen und Flugkörpern mit Eigenantrieb, Starts und Landungen von Hängegleitern und Gleitsegeln, Außenlandungen mit Sprungfallschirmen § 16a: Besondere Benutzung des kontrollierten Luftraums
Flugkörper? Hallo zusammen, auch ich musste mal in der Nähe eines Flughafen ein Feuerwerk abbrennen, und auch bei mir kam der Einwand das dies nicht erlaubt sei. Man verwies auf den Passus in der Luftverkehrsordnung. Es sei gesagt das wir dennoch ein Klasse 4 Feuerwerk mit Feuerwerksbatterien abgebrannt haben. Warum - nun .. bei normalen Cake Boxen und auch kleinener Bomben handelt es sich nicht um Feuerwerkskörper mit eigenem Antrieb. Nur diese wären hiervon betroffen gewesen. Könnte mal bitte jemand den genauen Gesetzestext veröffentlichen, dann kann man sehen was noch erlaubt ist und was nicht .. Grüße Feuerkind