Handhabung & Technik [KAT3] Knallkörper in KAT.3 ?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von since89, 23. November 2015.

  1. Mal eine Frage zu zu diesem Bild im Album: http://www.feuerwerk-forum.de/album/showphoto.php?photo=111035

    Jeder weiß, dass es in Deutschland Beschränkungen der KAT.3 was die Raketensatzmenge und den in Knallkörper enthaltenen Satz betrifft. Also Raketen sind auf 20G Satzmenge beschränkt und in Böllern ist nur Schwarzpulver erlaubt.

    Aber wie sieht das bei KAT.3 Knallern aus?

    Im Feuerwerk Wiki steht es sind in KAT.3 Knallköper mit einer NEM von bis zu 10g Schwarzpulver erlaubt, von BKS steht dort nichts.

    Jetzt sind auf dem oben verlinkten Bild aber BKS Knallkörper zu sehen, die wohl mit CE und dem 27er KAT3 Schein eingeführt werden konnten.

    Haben die vom Zoll dort einen Fehler gemacht oder ist BKS in KAT.3 Knallern in Deutschland tatsächlich erlaubt ?

    LG.
     
  2. Wusste gar nicht, dass es Knallkörper gibt, die in Kat.3 eingestuft werden. Bisher war ich immer der Meinung, dass solche mit BKS immer der Kat. 4 zuzurechnen sind, also für Scheininhaber. Die Klasse sollte zolltechnisch aber keine Rolle spielen, wenn CE-Artikel/Knaller mit BKS mit entsprechendem Befähigungsnachweis eingeführt werden. Kann aber auch anders sein.
     
    Argobomber gefällt das.
  3. Der Zoll hat keinen Fehler gemacht.

    In F3 Böllern ist BKS bis zu 5g erlaubt.
    Es gibt auch eine beachtliche Auswahl davon.

    Ebenso gibt es auch sehr viele BKS Böller in F2. Nur eben ohne BAM, sonder nur mit CE.

    Mich wundert es wirklich immer wieder, wieviele Leute den Schein wollen oder über ihn schimpfen.
    Ohne dabei zu wissen, was man damit für Rechte und Pflichten hat.
    (Spreche damit jetzt nicht euch an, ihr fragt ja lieb :))
     
    FredXPerry, MunMuckl und since89 gefällt das.
  4. Ahh danke, jetzt bin ich schlauer.

    Also ist die Einfuhr nach Deutschland erlaubt.

    Und wie sieht es mit der Verwendung aus?
     
  5. Nicht jede Art von ptG ist in jeder Klasse zu finden, doch Knallkörper gibt es natürlich auch in der Kategorie F3. Diese ist schließlich lt. EU theoretisch ab 18 Jahren frei zugänglich, solange der Staat nichts anderes vorsieht. Knallkörper in F3 dürfen 10g NEM haben, (fast) unabhängig vom Stoff. In der [thread=29328] Knallkörperzusammenfassung von 2009 [/thread] habe ich die Werte schon genannt, andere sind nicht verfügbar. Die SuFu dürfte auch noch was dazu ausspucken.

    Die Verwendung ist wie von jedem Kat F3 Artikel : anzeigepflichtig etc.
     
  6. Na klar, stimmt, Kat.2 gibt's im BKS-Bereich ja auch noch. Kat.3 war mir da aber unbekannt.
     
  7. Naja ;) ......hier die tatsächlichen Satzmengen gemäß Norm:


    (Schwarzpulver)Knallkörper:


    • F2 - max. 6,0 g Schwarzpulver
    • F3 - max. 10,0 g Schwarzpulver

    Blitzknallkörper:


    • F2 - max. 1,0 g bei Nitrat/Metall-Knallsatz oder max. 0,5 g bei Perchlorat/Metall-Knallsatz
    • F3 - max. 10,0 g bei Nitrat/Metall-Knallsatz oder max. 5,0 g bei Perchlorat/Metall-Knallsatz.
     
  8. Die Einfuhr ist erlaubt, sofern du die Erlaubnis für Kat 3 hast. (27er beispielsweise, ohne Beschränkungen).

    Verwendung ist ebenfalls erlaubt, sofern keine Beschränkungen im Schein stehen.
    Kat 3 muss aber, wie Kat 4 auch, immer bei der Behörde angezeigt werden.
     
    since89 gefällt das.
  9. Nicht ganz richtig. Es gibt sehr wohl Bodenknallkörper mit BKS in F2, mit CE und BAM. Aber halt wie bei den 905er'n nur für Scheininhaber
     
  10. Jo, wir haben zwei Sorten Blitzknaller in F2, mit CE und Bam-Identnummer als F2 - aber eben mit Schein. Über Sinn und Unsinn kann man bei den Mengen streiten, zumal dann sowas wie unser Thunderflash MK5 mit etwas mehr Blitzsatz in Kategorie P1 ganzjährig ab 18 gekauft und verwendet werden darf. Aber die kleinen Dinger gefallen uns so sehr, sie machen trotzdem Spaß :)
     
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  11. Gibt es irgendwen der die F2 Blitzknaller in Deutschland vertreibt?
    Röder hat ja jetzt F3 Knallketten im Programm.
     
  12. Ohne Schein darfst du die f2 bks Knaller aber auch nicht kaufen/verwenden, da sie keine BAM haben. Steht in der 1. SprengV §20 (4) Satz 1:

    also egal welche Klasse.
     
  13. So dann melde ich mich auch mal zu Wort!

    Da ich sehr viel unterwegs bin, fahre ich, wenn ich in der Nähe der Grenze bin immer mal wieder nach PL oder CZ .

    Die Märkte haben sich z.b in Slubice oder Hohenwutzen schon auf die deutsche Kundschaft eingestellt und zeigen bereitwillig ihr Sortiment und erläutern dabei auch die Klasse in welcher der Gegenstand eingestuft ist.

    Egel ob Batterien mit 1kg NEM und 50mm, Knaller ( DumBum, Viper1, FP3 Mini oder Delova Rana) so wie Vulkane mit 1kg NEM oder Raketen mit 160 Gramm NEM pro Stück so wie die auf meinem Bild, dass alles findet man dort mit CE und F3 Zulassung.

    Bei mir war das Problem, dass der Zoll mit meinem Schein erst nicht einverstanden war, nachdem Sie rausgefunden haben, das alles passt haben Sie alles gewogen und dann das komplette Auto auseinander genommen, da Sie mir nicht glaubten, das dass alles ist.

    Gruß
     
  14. Das kann man sich garnicht vorstellen bei den ganzen deutschen Gesetzen. Freue mich den MK5 dann mal zu testen ,wenn er bei einem Händler zur Verfügung steht. Wieviel NEM hat der eigentlich?
    Und ist das Verwenden dann nicht theoretisch wie bei T1 auch anzeigepflichtig?
     
  15. Hat ca. 0,65g BKS. Nein, genehmigen lassen musst Du da nix, aber der Verwendungszweck ist definiert.
     
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  16. Bei den von dir aufgezählten Artikeln könnten theoretisch alle, außer der Delovarana, eine CE F3 - Zulassung besitzen. Denn diese haben 40g aufwärts. Wie du schon vorangegangenen Posts entnehmen kannst, sind nur Perchloratsätze bis 5g in F3 erlaubt.
    Somit bist du sehr wahrscheinlich einem gefälschten CE-Zeichen aufgesessen und scheinst Glück gehabt zu haben, wenn dich der Zoll damit passieren lies.
    Diese Fälschungen sieht man übrigens ziemlich oft. z.B. bei den Danger- Böllern aus Tschechien und den gefälschten Cobra-Böllern (und noch viele Weitere).
     
  17. Er hat ja gar keine delova Rana gekauft.:joh:

    [​IMG]
     
  18. Seit 2014 gibt es den Delova Rana in rot statt in gelber Banderole und hat mit F3 5g NEM! Und gekauft habe ich ihn trotzdem nicht, war nur eine Aufzählung einiger Dinge.;)
     
  19. Wenn die Böller in Deutschland vertrieben werden haben sie wohl eine Identifikationsnummer, gibt 4 Stück in der Liste.
    Abgesehen davon ist das ****** egal ob man einen Schein hat oder nicht, alles ohne Identifikationsnummer darf man nicht verwenden.
    Allerdings gibt es für Verwender keine Ahndungsmöglichkeit bei fehlener Identifikationsnummer.

    Ich kann ja mir ja F2 in den Schein eintragen lassen, nur macht das wenig Sinn wenn es keine Bezugsquelle für die Sachen gibt.
     
  20. OK, habs auch gerade bei Röder gelesen. Müsste relativ neu im Shop sein.
    Aber wenn der Preis wirklich nur für einen Thunderflash gilt ist der ja nicht ganz billig...trotzdem schön, dass es sowas gibt.
     
  21. Also ich muss sagen das dieser Thread doch sehr Interessant ist, allerdings tun sich bei mir nun einige Fragen auf.

    Das mit den 6g Schwarzpulver in Klasse 2 Knallkörpern war mir bekannt. Die 1,0 g bei Nitrat/Metall-Knallsatz oder max. 0,5 g bei Perchlorat/Metall-Knallsatz wusste ich noch nicht. Jetzt kann ich mich an das Thema mit BAM und EU erinnern, wo gesagt wurde das Rechtlich entweder BAM oder CE vorhanden sein müssen (natürlich geht auch beides).

    Wenn die Regelung mit 1,0 g bei Nitrat/Metall-Knallsatz oder max. 0,5 g bei Perchlorat/Metall-Knallsatz bei Klasse 2 Feuerwerk gilt, müssten man doch Knallkörper mit entsprechender Satzmenge und BAM/CE an den Verkaufstagen erwerben dürfen. Sofern es momentan welche zu kaufen geben würde.

    Das Verweis von felirbg auf
    irritiert mich ein wenig, da an den Verkaufstagen doch durchaus auch Beispielsweise Vogelschreckbatterien von Blackboxx verkauft werden.

    Und wenn ich das Richtig verstanden habe, darf ich als 27er Scheininhaber F3 Blitzknallkörper mit CE oder BAM erwerben. Beispielsweise Jorge FP3 Small (F3 eingestuft mit CE).

    Sorry Leute aber so wirklich durchgeblickt hab ich da bisher noch nicht :dontthinkso:.
     
  22. Diese Verwechslung passiert oft:
    Knallkörperbatterien sind Knallketten mit BKS in dem Fall!

    F2 Böller mit BKS für jeden:
    Nein dürfen nicht erworben werden. Den Gesetzestext dazu hast Du ja schon selbst zitiert.

    F2/3 Böller mit BKS für 27er Inhaber:
    Die meisten Leute hier mit diesem Schein dürfen die Erwerben und nutzen. Denk dran: F3 muss angezeigt werden auch an Silvester!!!
     
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  23. Ahhh! Danke T.o.1 :)

    Wenn aber Knallketten mit BKS (in dem Fall ja Blackboxx Vogelschreck Batterie beispielsweise) an Silvester verkauft werden dürfen, macht das dann nicht wenig Sinn Knallkörper mit BKS zu verbieten? In dem Fall wären ja laut Definition an einer Knallkette mehre Knallkörper.

    Für nicht Scheininhaber also:
    Knallkette F2 mit BKS --> Definitiv mehr als 1 Knallkörper --> JA
    Knallkörper F2 mit BKS --> NEIN

    :mmh:

    Da scheint sich von seiten des Gesetzgebers nicht wirklich Gedanken gemacht zu sein wie mir scheint. Oder hab ich da doch was missverstanden? :dontthinkso:
     
  24. Ja, da hast Du doch noch was missverstanden! ;)

    Dein Beispiel, BB Vogelschreck ist eine Feuerwerksrohrbatterie, hier kurz Batterie genannt (oft wurde früher auch Bombettenbatterie gesagt).

    Eine Knallkörperbatterie ist nix anderes als eine Böllerkette, wie Celebrationcrackers.
    Die sind mit BKS natürlich genauso tabu wie einzelne BKS Böller auch! ;)
     
    Pyroghost gefällt das.
  25. Da hast du was verwechselt, eine Knallkette aus Bodenknallkörpern ist per Definition eine Batterie (=Verbund aus mehreren Einzelbestandteilen). Ein (Salut-) Bombettenrohrverbund ist zwar auch eine Batterie, gilt aber aufgrund von Aufstiegseffekten oder Alibisternen nicht als Knallkörperverbund ;)

    Edit: zu lange getippt :rolleyes:
     
    Pyroghost gefällt das.
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