Batterien & Rohre F2 Neuheiten in Österreich

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Vash, 30. Oktober 2010.

  1. Aber nur, solange noch die Übergangsfrist läuft. Wenn ich eure Bestimmungen richtig gelesen habe, ist nämlich 2013 mit dem Abverkauf Feierabend. Solange werden die Dinger dann auch noch als zugelassen in der Liste stehen.
     
  2. Warum ? dieser Knaller ist CE-konform und solche Knaller die es sind dürfen auch nach 2013 weiter verkauft werden:). Knaller die nicht CE-konform sind werden bis 2013 als F2 übergeleitet und dürfen danach nur weiterverkauft werden sofern sie innerhalb dieser Frist die konformität erlangen.
     
  3. BKS

    Also für mich ist §34 PyroTG da eindeutig:
    Ganz einfach: BKS in F2-Artikel ist in Österreich verboten, unabhängig davon ob CE-Zeichen oder nicht. Dieser Paragraf definiert keine Ausnahme bezüglich CE-Zeichen.


    Bezüglich der Übergangsbestimmungen sollte folgendes zur Anwendung kommen:
    Also wie gesagt, klingt für mich ziemlich eindeutig.
    Ob jetz in Trueno usw. wirklich BKS i.S. des Gesetzes enthalten ist, kann ich natürlich nicht sagen. Wenn nicht, dann würde Paragraf $34 natürlich nicht zur Anwendung kommen. Genauso, wenn er ab 2013 unter F3 verkauft werden würde, bzw. wenn er, aus welchen Gründen auch immer, sowieso unter F1 fallen würde.
    Gleiches sollte natürlich auch für Piraten/Schweizer Kracher gelten.


    Falls ich falsch liege, bessert mich bitte aus, aber m.M. nach ist das die derzeitge Rechtslage.
     
    chriso, Knaller! und sheepy1 gefällt das.
  4. Stimmt nicht!!

    In Österreich ist BKS in Kat. F2 Knallern sehr wohl verboten- und ja, es gibt CE konforme Böller mit BKS, diese sind aber in Österrich NICHT erlaubt! Nationales Gesetz :blintzel:

    Das müsstet ihr als Importeure aber besser wissen ???
     
  5. Damals(2010):
    § 34. Besitz, Verwendung, Überlassung und Inverkehrbringen von zur Knallerzeugung bestimmten pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, die als Knallsatz einen Blitzknallsatz enthalten, sind verboten.

    Wahrscheinlich war in den Tuenos kein Metall als Reduktionsmittel enthalten. Dann heisst der Sprengstoff offiziell auch nicht Blitzknallsatz!
    Auch wenn er genauso hell blitzt und knallt.


    Heute(2015):
    § 34. Besitz, Verwendung, Überlassung, Inverkehrbringen und auf dem Markt Bereitstellen von zur Knallerzeugung bestimmten pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 sind verboten, es sei denn, der Knallsatz enthält ausschließlich Schwarzpulver.
     
  6. Auf den Tureno steht Knallkörper, die CE (1646-F2-101-006-11) ist aber für einen Blitzknallkörper ???.
     
  7. CE kann auch ein Knaller in Kat. F2 haben UND BKS enthalten!

    Dieser ist dann aber in Österreich trotzdem verboten! !!
     
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