Signalmunition Schreckschußmunition PM2 FAQ

Dieses Thema im Forum "Kartuschen, pyrotechnische Munition, Effekte" wurde erstellt von Boule, 15. Nov. 2007.

  1. Hallo !

    Ging es nicht um die Alarmpatrone im Kal. 16/40 und 12/40 ???
    Die waren und sind immer noch EWB-frei, da sie extra für das PTB-geprüfte Alarmgerät von Kieferle gedacht sind.;). Das ja immernoch frei ab 18 ist...:D.

    Alle anderen Böller-oder Knallpatronen im Kal. 16 oder 12 sind wie gehabt EWB-pflichtig, da sie ja im Ursprung auch nur für Flinten etc. gedacht sind. Aufgrund ihrer Hülsenlänge passen sie ja auch nur in EWB-pflichtige Waffen....:blintzel:.

    Laut meinem Händler sind die Alarmpatronen Kal. 12/40 u. 16/40 immer noch EWB-frei, aus o.g. Grund... Auch im WaffG steht nix anderes drinne. So auch die Aussage meines Bekannten; er ist Waffensachverständiger usw. usw.

    Allerdings verkaufen viele Händler etc. pp. die Alarmpatronen Kal. 12/40 u. 16/40 nur noch gg. EWB, weil damit in der Vergangenheit sehr, sehr viel Unfug getrieben wurde :cry::cry::cry:. Sozusagen ein "internes Abkommen und Absprache" zw. den Händlern etc.

    Soweit meine Info´s ! (Allerdings ohne Gewähr !) Grüße, Patrick.
     
  2. Du meinst warscheinlich bei den internen Absprachen "der vorauseilende Gehorsam":p:p

    PS: die 16 bzw 12/ 40er sind Kartuschen und unterliegen nur dem WaffG und gehören nicht zu den PM´s, das zuständige Gesetz für die Zulassung ist das BeschG.

    @Boule: wo steckst Du eigentlich, noch in Berlin oder lässt Du es schon in den USA "krachen", Herr Kollege, komm sag mal was dazu ;-)
     
  3. Grüße aus der Eifel, Patrick.:joh:
     
  4. Hey, was soll ich dazu sagen, was nicht schon gesagt wurde. Dem Gesetz nach sind die Boellerpatronen in 12/40 und 16/40 frei erhaeltlich da sie fuer PTB-zugelassene Anlagen bestimmt sind, einige Geschaefte verkaufen sie auch so, dennoch existiert eine "Selbstverpflichtung" der Industrie sie nur gegen EWB abzugeben, wobei aber kein anerkanntes Beduerfnis fuer diese Patronen existiert und auch kein SB eine EWB wegen eines Kieferle-Geraetes ausstellen wird. Bleibt also nur noch die Moeglichkeit eine Erwerbserlaubnis fuer Flintenpatronen im Kaliber 12 zu haben und selbst da werden manche SB's merkwuerdig und wollen nur 12/x eintragen und keine kuerzeren Patronen sehen.
    Mir ist uebrigens trotz Nachforschen kein Fall untergekommen, bei dem Pulver aus delaborierten Patronen fuer eine Straftat verwendet wurde und es gibt auch keine "Szene" die massiv Pulvergewinnung aus diesen Alarmpatronen betreibt (wird wohl mit dem Preis zusammenhaengen)
    Fazit: Wenn der Haendler sich ans Gesetz haelt und Umsatz machen will gibt er die Patronen ohne Probleme ab.

    Fuer Wiederlader: Huelse vom Trap-Stand, SP rein (Ladeangaben 40 bis zu 120 grains), und zufalten. Macht auch Spass und knallt besser als die einfachen Alarmpatronen!


    Ansonsten ja, bin in den USA....... Jagdschein ist vorhanden, Einfuhrantraege fuer die Waffen sind gestellt und irgendwie hat auch noch ein Nagant und ein bisschen Ware von Cabelas ihren Weg zu mir gefunden. Feuerwerk ist eher mau aber Silvester geht es in die benachbarten Bundesstaaten, 65er abbrennen.
     
  5. Hmmm, ich kann da (leider) anderes berichten: Ich wurde schon mehrmals auf meiner HP angesprochen, ob ich die Kal. 12 o. 16/40 Alarmpatronen liefern könnte. Auf meine Nachfrage warum, promt die Antwort:
    "Ich brauche die, zwecks Pulvergewinnung, um mir selber Riesenböller zu bauen." oder: "...ich brauche die, um mit meinen Vorderaderwaffen auch scharf schießen zu können...":(
    Noch Fragen ???
     
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