Bestimmung Erleichterung beim Schießen mit Signalmunition an Silvester

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Pyrotechnik Brunner, 31. Oktober 2004.

  1. Hallo zusammen,

    nachfolgend die Mitteilung des VDB, zur Erleichterung beim Silvester-Schießen mit Signalmunition vom 27. Oktober 2004.

    Der Verband der Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) hat mit dem Bundesinnenministerium eine Sonderregelung beschließen können.

    VDB-Geschäftsführer Wolfgang Fuchs: "Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht.

    Weiterhin ist der Transport der Gas-Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne den Kleinen Waffenschein zulässig, wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird.

    Diese erfreuliche Regelung haben wir nach regem Schriftwechsel und Gesprächen vom Bundesministerium des Innern erhalten." Genau so werde das, so meldet zumindest der VDB weiter, auch in die künftige Waffenverwaltungsvorschrift aufgenommen.

    Quelle: Visier

    Damit ist nun endgültig eine klare, gesetzliche Grundlage geschaffen worden.

    Mit freundlichen Grüßen aus Sachsenheim

    Pyrotechnik Brunner
    Matthias Brunner

    www.pyrotechnik-brunner.de
     
  2. Hallo Matthias Brunner,

    wo ist da die Erleichterung ?
    Das ist gelte Rechtslage und war auch schon vor dem "Beschluss" des VDB mit dem BMI so.

    Im übrigen hätte ein Beschluss der an einer geltenden Rechtslage etwas ändern soll zumindest die Form einer Verordnung (VO) haben müssen.
    (Allerdings müßte im WaffG dazu stehen wer zum Erlass weitergehender VOs ermächtigt ist. Finde gerade meine Textausgabe nicht.)
    Gab es eine VO ?

    Ein weitere Möglichkeit an der Rechtslage etwas zu ändern wäre eben eine Gesetzesänderung.
    Dies ist aber sehr viel langwiriger und vor dem Jahresende wohl nicht mehr zu schaffen.

    Vielleicht kannst Du nocheinmal genau beschreiben wo Du die Erleichterung siehst.
    Zumindest ist es jetzt für "den Laien" in verständliche Worte gefasst.

    Aber wie immer in D ist nicht nur ein Gesetz betroffen...


    Gruß
    *Stardust*
     
  3. Hallo Stardust,

    in erster Linie geht es darum dem ganzen Verwirrspiel, dass hierzu seit dem 1. April 2003 herrscht, ein Ende zu setzen und eine klare, verständliche Aussage abzugeben.

    Nachfolgend der Artikel des VDB:

    Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht.

    Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne Kleine Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird.

    Diese erfreuliche Mitteilung haben wir nach regem Schriftwechsel und Gesprächen vom Bundesministerium des Innern erhalten. Wir freuen uns, dass wir diese Regelung erreichen konnten.

    Damit ist sicher gestellt, dass ab Silvester 2004 das Abschießen von pyrotechnischer Munition aus Gas- und Schreckschusswaffen unter den oben genannten Voraussetzungen erlaubt ist.
    Diese Regelung wird auch in die Waffenverwaltungsvorschrift so aufgenommen.

    Quelle: Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V.

    Mit freundlichen Grüßen aus Sachsenheim

    Pyrotechnik Brunner
    Matthias Brunner

    www.pyrotechnik-brunner.de
     
  4. Update? (CE)

    Hi,
    kann man mit etwas Glück damit rechnen, dass bald Signalmunition, an Silvester, durch Abschussgeräte, die nicht wie Waffen aussehen, erlaubt sein wird?
     
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