Pyrotechniker Frage zu Transport / Lagerung usw

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von Selava, 5. Januar 2014.

  1. Hallo Ihr lieben,

    Ich beschäftige mich schon eine Weile mit dem Gedanken den Pyroschein nach [font=arial,helvetica,verdana]§27 SprengG zu erwerben. (und nein das nicht erst weil gerade Silvester war, sondern weil sich in diesem Jahr die Möglichkeit und Zeit dazu findet es durchzuziehen)
    Bevor Ich mich jedoch endgültig dazu entschließe bräuchte ich noch ein paar Fragen beantwortet (Ich blicke einfach nicht mehr ohne Hilfe durch diese ganzen Paragraphen durch)

    Alle Fragen beziehen sich auf den Deutschen Raum und der Grundlage des Privaten und nicht gewerblichen Gebrauchs.

    1: für den
    [/font][font=arial,helvetica,verdana]Erlaubnisscheine nach §27 SprengG benötige Ich eine Haftpflichtversicherung (ist klar) und ein Lagerraum.
    -Was ist in dem Fall ein zugelassenes Lager und wie kann Ich das Ausweisen. Gilt hierbei auch ein nichtbewohnter Raum im Haus bei dem die Kg grenzen eingehalten werden?
    [/font][font=arial,helvetica,verdana]


    2: Transport:
    - Bei 1.3G 20Kg und bei 1.4G 333Kg sind auch bei Privat die NEM gemeint?
    - zu Welcher Klasse zählen Feuwerksbatterien Kat 2/4 (geht das nach Kalieber oder NEM?)
    - zu Welcher Klasse zählen Böllerketten, bzw Böller ohne BAM und CE
    - und wozu Zählen Raketen


    3: Einfuhr
    - Was muss für die Einfuhr, unter berücksichtiegung der obigen KG grenzen und Transportvorschriften, beantragt werden. Zoll? bzw muss der ADR Schein genehmigt werden für die kleinen Mengen oder Fülle Ich den einfach selber aus?


    4: Verfall des Scheins:
    [/font]
    [font=arial,helvetica,verdana][font=arial,helvetica,verdana] Ich muss [/font][font=arial,helvetica,verdana][font=arial,helvetica,verdana]alle zwei Jahre als verantwortlicher Feuerwerker ein Feuerwerk abbrennen.
    - Heißt im Notfall Antrag an die Stadt Einhaltung der Regeln und eine Kat 4 Bat. zünden reicht?


    so Ich habe euch erstmal genug gelöschert, Ich hoffe Ihr könnt mir Helfen.

    lg Isa
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  2. Hallo Isa,

    Das du 26 Helfernachweise benötigst ist dir bekannt oder?
    Ich frage deshalb, weil das von vielen nicht berücksichtigt wird.

    Zu deinen Fragen:

    zu 1. Hier kommt es auf dein zuständiges Amt an. Eine Versicherung und ein zugelassenes Lager ist immer von Vorteil und aus meiner Sicht auch nötig.
    Ich kenne Fälle, da wird dies gefordert oder auch nicht.

    zu 2. zum privaten Transport nach ADR GGVSEB wird auch hier immer wieder diskutiert.
    Feuerwerksbatterien gehören der Kategorie an, in der sie zugelassen werden. Alles was mehr als 500g oder mehr als 600g davon 100g Fontäne ist, kann nicht Kat.2 sein. Da dies die NEM-Grenzen bei Kat.2 sind.
    Böllerketten und Böller ohne BAM/CE sind wenn für Kat.4 zugelassen, Kat.4. Ansonsten heißt es so schön: Nur für Export.
    Raketen zählen zu der Kategorie in der sie zugelassen werden.

    zu 3. Beim Verbringen in die BRD ist eine Anmeldung beim Zoll erforderlich.
    Den ADR-Schein braucht man zur Beförderung gefährlicher Güter über der Freimenge von 1000 Punkten. Der ADR-Schein muss duch Absolvierung eines Basiskurs und Aufbaukurs für Klasse 1, mit anschließender IHK-Prüfung erlangt werden.

    zu 4. Es reicht hier wenn man 1x nen Kat.4 Vulkan abbrennt. Natürlich offiziell angezeigt.
    Es ist auch alle 5 Jahre ein Wiederhollehrgang notwendig.


    Soviel mal ganz grob zu deinen Fragen.
    Man kann vereinzelt auch tiefer ins Detail gehen, das hab ich mir hier aber erspart.



    Mal was unter unter uns, anhand deiner Fragestellung kann ich mir nicht so richtig vorstellen das deine von dir regergierten "Grundlagen" Hand und Fuß haben. Ich nehme einfach mal an, das du dich bei manchem einfach unglücklich ausgedrückt hast.
    Bitte nicht böse nehmen, aber meiner Ansicht nach, fehlts da noch an diversen einfachen Grundlagen.

    Bei Fragen kannst du gern Fragen, kein Thema, dafür sind wir da.
    Nur wird dieses Thema hier fast montalich wiedergekaut.

    MfG MunMuckl
     
  3. Danke für die schnelle Antwort,

    Ja da habe Ich mich etwas kompliziert ausgedrückt sorry.
    Ich weiss das Ich die 26 Scheine dafür benötige.

    1: ist geklärt danke, da werde Ich mich mal umschauen.


    2: ok also ist das mit den Kg nicht eindeutig geklärt...lieber wenn es soweit ist bei der Behörde nachfragen?

    - welche Feuerwerkskörper in welche Kat. gehören weiss Ich.
    Es ging mir um die Zuordnung beim Transport ...also sind Böller nun 1.3G oder 1.4G bzw Batterien...was sind da die Merkmale für die zuordnung, denn danach wird ja das zulässige gewicht bestimmt...daraus bin Ich aus den Tabellen nicht Schlau geworden.
    Bei den Kugelbomben war das gut beschrieben mit größe usw.


    3: - anmeldung Zoll: ist sowas Kostenpflichtig oder geht das Formlos ?
    - Das mit der 1000Punkte Regelung weiss Ich auch, was Ich nicht verstanden hatte war was brauche Ich wenn Ich unter diesen 1000Punkten bin...da hatte Ich auch was von nem Dokument gelesen wo die UN 0335 - 0337 Nummern, Anzahl usw eingetragen werden müssen. Stelle Ich sowas für den Transport selber aus oder beantrage Ich das?.


    zu 4: Danke ist geklärt...das kahm mir nur irgendwie zu einfach vor.
    Und ja auch das mit der Wiederholungsprüfung bzw beim ablegen einer anderen Prüfung in diesem Bereich ist mir auch bekannt.


    Ich danke dir du hast mir schonmal sehr geholfen! jetzt fehlt nur noch 2 und 3^^
     
  4. Wer viel fragt, geht lang irr.
    Ich halte mich an die 1000 Punkte-Regel und fertig. Ich bin nämlich der Ansicht, das als privat im Sinne vom ADR ein "Nicht-Scheininhaber" gemeint ist.
    Beim Transport geht es rein nur um 1.1; 1.2; 1.3 und 1.4. Es kommt rein drauf an in welche Gefahrklasse der jeweilige ptG eingestuft wird. Man kann hier nicht pauschal sagen ob z.B. Böller 1.4G und Cakes 1.3G sind.
    Keine Ahnung, auf meine Nachfrage beim Zoll wurde ich anderweitig verwiesen und mit Unwissen belohnt. Sobald es um Explosivstoff geht, machen die meisten Ämter auf taub und "wissen wir nicht".
    Das kannst du selber ausstellen, es gibt da einige Vordrucke die man nutzen kann. Es gibt Dinge die müssen drauf sein.

    Freut mich.

    Für weitere Fragen stehe ich gern bereit. Gern auch per PN.
     
  5. Ok dann die Punkteregel, ist ja auch mehr als ausreichend genug.

    Die Vordrucke für die Scheine habe Ich gesehen, wundert mich nur das hier nicht doch noch einer kommt und für 50euro seinen Stempel drauf setzen will^^

    ok dann sind alle Unklarheiten beseitigt, Tausend Dank!

    lg
     
  6. Hab auch mal eine Frage bezüglich Lagerung nach 2. SprengV (Seite 14 2. SprengV).

    "Aufbewahrung von Explosivstoffen und sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen
    außerhalb eines genehmigten Lagers (kleine Mengen)"
    Hier steht folgendes:

    4.1 (1) ..."Die höchstzulässige Masse kann auf mehrere Räume gleicher Art verteilt werden, sie darf jedoch nur einmal in Anspruch genommen werden."....

    Bezieht sich das "mehrere Räume" auf das selbe Gebäude oder darf auch in unterschiedlichen und räumlich getrennten Gebäuden (z.B. Einmal abgelegene Werkstatt und einmal Keller) die Menge nur einmal in Anspruch genommen werden?
     
  7. Es darf auch das selbe Gebäude sein, allerdings dann ein anderer Brandabschnitt.
    Und sowas hat es im Normalen Haus eher selten, muss dann schon ein großes haus oder eine Gewerbeimmobilie sein.
    Es darf mehrfach in Anspruch genommen werden wenn es wie gesagt versch. Gebäude oder eben Brandabschnitte sind.
    1x die Menge im Keller und 1x in einer separaten Werkstatt z.B. ist möglich.
     
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  8. Sooo selten ist das gar nicht: eine ehemalige Tiefgarage im Einfamilienhaus, bei der Tor und Rampe mittlerweile zurückgebaut wurden (war Anfang der 70er en Vogue) oder ein separater Heizöllagerraum, der bei der Umstellung auf Gas frei wird.
    Selbst eine private Kleingarage (in der aufgrund der Verträglichkeitsgruppe G keine leicht entflammbaren Stoffe außerhalb von Fahrzeugen sein dürfen) ist nicht ausgeschlossen.
    Soweit mein Kenntnisstand.

    LG
    Thomas
     
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  9. Vielen Dank euch beiden :)
     
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