Hallo an alle! Wer von Euch hat außer der Erlaubniss und dem Befähigungsschein auch noch an einem Lehrgang nach §32 der 1.SprengV teilgenommen? Oder stellt Euer GAA Spezi etwa nicht diese Forderung? Meiner ist der Meinung, die Wiederholungslehrgange für das Verwenden befassen sich nicht ausreichend mit dem Verbringen, Empfangen, Überlassen von explosionsgefährlichen Stoffen für Personen, die nach dem Gesetz über die Beförderung von Gütern der Klasse 1 berechtigt sind. Für die Befähigung mußte ich diesen Lehrgang nach Maßgabe GAA bereits 1999 machen und heute ist der erste Wiederholungslehrgang. Wie Befähigungsschein und ADR-Schein noch einer, welcher nicht ungültig werden darf und innerhalb von 5 Jahren zu wiederholen ist. ( € 250 + Gebühr für die Verlängerung vom GAA) Bin hübsch stinkig, das ich nun den Wiederholungslehrgang nach § 32 machen darf und anschließend den Wiederholungslehrgang für den Befähigungsschein für das Verwenden. ( §32 betrifft die Fahrer, welche Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen haben, aber nicht verwenden dürfen) Hilfe??????