Signalmunition pyrotechnische Munition selber Herstellen

Dieses Thema im Forum "Kartuschen, pyrotechnische Munition, Effekte" wurde erstellt von schmitzrocket, 29. September 2016.

  1. Nehmen wir mal an ich habe die erforderliche Fachkunde und möchte meine eigene pyrotechnische Munition herstellen mit einer 27er Erlaubnis. Kann ich die dann Verwenden ohne Zulassung?
    Dass Beschussgesetzt schreibt die Zulassung scheinbar nur für gewerbliche Herstellung vor.
     
  2. Hallo,

    Soweit ich weiß muss das auch eine Zulassung haben!

    LG

    Fabi
     
  3. Die Frage aller Fragen ist:

    "Was verstehst du unter pyrotechnischer Munition"??
     
  4. ....ja gibt es denn auch eine andere als eine gewerbliche Herstellung?:shocked:
     
    OxymoronDUS gefällt das.
  5. Diese Frage dürften uns H.....ektiv, Of....rer und co beantworten können ;)


    Kann denn überhaupt in einen 27er die Herstellung eingetragen werden? Ist das nicht ein eigener Schein? Ich bin da in dem Punkt sehr unwissend, Frage daher an die Hersteller unter uns.
     
  6. Dürfte nicht funktionieren:

    - pyrotechnische Munition wird als Explosivstoff definiert
    - Explosivstoffe dürfen nur von einem §7er hergestellt werden
    - zum Wiederladen und Laden von Patronenhülsen verwendest du einen fertigen zugelassenen Explosivstoff (Treibladungspulver).
    - in SprengG §7 wird die Herstellung erwähnt, jedoch nicht in §28 (Anwendbare Vorschriften für §27)
    - die Herstellung von ptG's schließt die Herstellung von PM ein (nur ein Hersteller für ptG's darf auch PM herstellen!)
    - in SprengG §3 wird das Herstellen mit Inverkehrbringen kombiniert. Der §27er darf jedoch nicht Inverkehrbringen, sondern nur die eigene hergestellte Munition selbst verwenden
    - in SprengG §27 Absatz 1a steht, dass man die hergestellte Munition selbst verwenden darf ( mit Verweis auf §10 WaffG )
    - zu guter letzt: gibt es überhaupt eine Fachkunde für das alleinige Herstellen von PM?

    Ich habs nur grob überflogen. Falls sich ein Fehler eingeschlichen hat, sry!
     
  7. Natürlich kann mal als 27er explosionsgefährliche Stoffe herstellen.
    Sieht man z.B. in §4 der SprengV


    Man darf auch wiedergeladene Muntion abgeben aber das hat nichts mit meiner Frage zu tun.

    Was ein bisschen problematisch ist dass der §27 nur von "Laden und Wiederladen von Patronenhülsen" spricht, das schließt wohl Geschosse für Schreckschusswaffen aus.
     
  8. Es wäre auch keine gute Idee, eine Platzpatrone mit einem Geschoss zu versehen.
    Je nach Kaliber hätte der Schütze dann wahrscheinlich schon nach dem ersten Schuss nur noch das Griffstück in der Hand;)
    Ich verstehe auch nicht, was Du herstellen möchtest.
    Einfacher ist es doch, im Laden zu kaufen.
     
  9. Es geht beim Herstellen auch nicht darum, ob es einfacher oder nicht ist. Da gehts doch eher um eigene Ideen einerseits und andererseits darum, dass mans selber gemacht hat.
    Frei nach dem Motto "Ich habe Feuer gemacht. ICH ganz allein, nicht mein Feuerzeug oder Streichholz."
    ;-)
     
  10. Die Langeweile würde ich auch gern mal wieder haben ... *träum*.
     
  11. Jede pyrotechnische Munition braucht eine Zulassung nach dem Beschussgesetz, die gibt es in Deutschland nur durch die BAM.

    Deshalb kann auch mit entsprechender Verbringungsgenehmigung nach dem WaffG keine pyro Munition aus dem EU Ausland ohne BAM eingeführt werden, scheitert eben an der Forderung des Beschussgesetz
    In Ausnahme gibt es noch einen Beschuss durch die Beschussämter...

    Also Fingerweg;)...das läuft nur mit einem §7 SprenG...und Zulassung des Musters durch die BAM
     
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