Handhabung & Technik Lycopodium Was darf ich/ was nicht ?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Teletubbyzerbomber, 18. Okt. 2011.

  1. Endlich geht es ja wieder so richtig an die Vorbereitung des nächsten Feuerwerks und da ist mir bei der Gelegenheit auch gleich eine Frage in den Sinn gekommen.
    Ich habe nun schon in etlichen Onlineshops Lycopodium gesehen. Meine Frage ist nun, was ich als nicht Scheininhaber damit machen darf.
    Darf ich ein beliebiges druckerzeugendes PTG wie etwa einen Bühnenblitz o. ähnliches in einer Abschussvorrichtung mit Lyco. zum Zwecke der Darstellung eines kleinen Feuerballs kombinieren ?
    Wie sieht das ganze rechtlich und falls möglich wie technisch aus ?
     
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  3. Hallo Felix,

    Ist auch inzwischen obsolet, da in WaffG (Änderung 17. Juli 2009) nun explizit eingearbeitet: §40 (3)

    Zur eigentlichen Frage - Die erworbene Fachkunde ist und bleibt das Schlagwort, wenn man z.B. ausschließlich die FK "Abbrennen von Feuerwerken" hat, sehe ich den Spezialeffekt "Lycopodium für Feuerballeffekt" eigentlich nicht vollständig und rechtssicher abgedeckt. Im ursprünglichen Sinn ist diese Darstellung klassisch dem SFX-Bereich zuzuordnen.
    (Dies ist meine Meinung, kombiniert mit behördlichen "Erfahrungswerten").

    Gruß
    Alex
     
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  4. Moin Alex,

    vielen Dank - da war ich in der Tat nicht auf dem neusten Stand und habe auf die schnelle auch nichts dazu im Forum gefunden. Deine Einschätzung ist interessant!

    WaffG, §40(3), Satz 3
    - "insbesondere": nicht ausschließlich
    - "Theater u. vergleichbare Einrichtungen": Müsste wie für "SFX-Fachkundige" ebenso für "Bühnen-Fachkundige" gelten.

    WaffG, §40(3), Satz 2
    Hier wäre die Frage, ob die Tätigkeit als "normaler" Großfeuerwerker nicht auch den Einsatz von Lyco "erfordert". Das bleibt wohl Ermessenssache. Meine (auf Praxis beruhende) Einschätzung: ja, erforderlich, nicht viel weniger als bei Bühnenpyros.

    Grüße von "um die Ecke",

    Felix
     
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  5. Interessant. Und schon mal danke für die Auskunft. Sprich für nicht Scheininhaber ist zwar der Erwerb aber nicht die Verwndung im Sinne eines Spezialeffekts, also der Abschuss aus einem technischen Gerät, egal welcher Art erlaubt. Wie schaut das ganze allerdings im Sinne von Feuerkunst/ Artistik aus ? Soweit ich weiß eignet sich Lyco. dafür zwar nur bedingt, jedoch fallen für mein Verständnis dann auch sämtliche brennbaren Flüssigkeiten unter dieses Gesetz. Demnach würde sich ein "Feuerspucker" selbst zur "verbotenen Waffe" machen, da er ja im technischen Sinne, defakto nichts anderes als eine Wirbelkammer tut ??? XD Eine absurde Vorstellung. Aber wie wäre es mit 5 solcher Personen, die auf ein Signal gewünschten Effekt mit ihrem Mund erzeugen ? :D
     
  6. Moin Alex,
    da will ich Dir aber mal stark widersprechen. In verschiedenen Feuerwerksbuechern der grauen Anfangszeit wird ein Geraet beschrieben das nur aus SP in einem Zylinder besteht und als "Effekt" lediglich eine grosse Flamme erzeugt. Man koennte einen entsprechenden Lyco-Feuerball dann nur als Fortfuehrung dieses Effektes mit modernen Mitteln sehen.

    Die naechste Frage waere dann, wie es aussehen wuerde wenn ich 1-2 Verladeartikel dem Lyco beigebe. Also z.B. ein paar Huelsensterne - ist das dann einfach ein ungewoehnlicher Feuertopf?


    Mit verwirrtem Gruss
    boule

    (der lieber Kaffeeweisser nimmt)
     
  7. Hi Boule,

    das Thema hatten wir doch schon oft. Eine abschließende Klärung, wann (und wir sprechen hier von Deutschland) die Grenze zum Herstellen überschritten ist oder welche Tätigkeiten mit welcher Fachkunde (inklusive Einschränkungen der Erlaubnis/Befähigung) ausgeübt werden "dürfen" - gibt es einfach nicht. Ich gehe die Sache pesönlich konservativ an und kann nur aus Erfahrung beisteuern, dass ein Lyco-Effekt (klassischer Feuerball) mit einem T1-Druckspender von einem zuständigen Amt nicht im Rahmen eines angezeigten Großfeuerwerks "durchging". Der Stand 2011 in D ist die "Technische Regel Abbrennen" und in dieser gibt es eben keine genaueren Regelungen bezüglich Parasiten, Lyco oder sonstigen Spezialfällen. Was früher mal war, steht außer Frage aber in Zeiten von notwendiger QS und und und - so ganz einfach sehe ich den Sachverhalt nicht.

    Gruß
    Alex
     
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